Volltext Seite (XML)
# Erscheint am 1., 10. ud 20. eitles jcden Mlonats. * 3 § 4 Abounementspreis jährlid) 7 2., halbjähtlidy 3 al. 50 Vf. * Nr. 37. C Erfurt, 1. Dezember 1884. Fe VIII. Jahrgang. V erbandsangelegenheiten. Neu angemeldete Mitglieder. Vom 22. Oktober bis 24. November. Verein „Hortulania" in Zerbst mit 13 Mitgliedern. Korre spondent Herr Fr. Wolter, Kunstg., Zerbst, Cäsperstr. 24. Ferner die Herren: R. Ammann, Kunstg., Richtersweil (Schweiz). Alb. Becker, Handelsg., Tschernigow (Russland). H. Berger, Kunstg., Irvington-on-Hudson (Nordamerika). H. Bromnitz, Kunstg., Oppurg a. Orla. F. Danker, Kirschenholz b. Bornhöved. J. F. J. Dittrich, Handelsg., Jekaterinburg, Gouv. Perm (Russland). H Ehrmann jr., Kunstg., New-York (Nordamerika). M. Eisfeld, Kunstg., Gersdorfer Burg b. Ballenstedt. J. Engel, Kunstg., Delmenhorst i. Oldenburg. Firtz Graul, Baumschulbes., Wörlitz. Friedr. Klauss, Kunstg., Paunsdorf b. Leipzig. H. Köhler, Kunstg., Reinbek i. Holstein. G. Lüdemann, Baumschulbes., Halstenbek i. Holstein. F. Mangold, Oberg., Irvington-on-Hudson (Nordamerika). Paul Michael, Oberg., Ottensen, Flottbeker Chaussee. Paul Nündel, Kunstg., Panker i. Holstein. Theod. Petersen, Kunstg., Wesel. Joh. Pfeiffer, Kunstg., Karlsruhe i. Baden, Kaiserstr. 263. Fr. Schmidt & Sohn, Baumschulbes. Wesel. H. Schrader, Kunstg., Braunschweig, Friedrichstr. 27. V. Seifert, Baumgärtner, Türmitz b. Aussig i. Böhmen. A. Steiner, Kunstg., Duddingston, Edinburgh (Schottland). Heinr. Zander, Neuhaldensleben. Preisausschreiben. Der Separatabdruck der für das nächste Preisausschreiben gestellten Aufgaben ist kostenfrei von uns zu beziehen. Wir laden zu einer recht regen Beteiligung an der Bewerbung dringend ein. Das Bureau des deutschen Gärtner-Verbandes. Fünfte Wanderversammlung des deutschen Gärtner-Verbandes in Frankfurt a. M. am 20. September. (Schluss.) Ich habe dann noch ein Wort zu sagen über die in gärtnerischen Kreisen hier und dort hervortretenden Bemühungen, den Gärtnerstand in gesetzgebenden Kör perschaften und Gemeindevertretungen, in staatlichen Kommissionen, Kollegien, und wie diese Gruppen weiter heissen, vertreten zu sehen. Was nun die Schaffung solcher Vertretung anbelangt, so steht inbezug auf gesetzgebende Korporationen und Gemeindevertretungen dem Staate kein Berufungsrecht zu. Es ist freie Wahl und müssen die Mitglieder hineingewählt werden. Man bringt nun, wie mir scheint, einer solchen Vertretung des gärtnerischen Standes zu hoch gespannte Hoffnungen entgegen. Wir haben Gärtner im Reichstag, wir haben sie im Landtag gehabt und haben die Erfahrung machen müssen, dass sie sich dort immer mehr als Männer einer politischen Partei gefühlt haben, denn als Ange hörige ihres Berufes. Das liegt begründet in der ganzen Richtung unseres öffentlichen Lebens, wo grösseres Ge wicht auf die politische Stellung gelegt wird, als wie auf die Befähigung des Kandidaten oder Vertreters, in gewerblichen, wirtschaftlichen oder Han delsfragen ein gesundes, richtiges Urteil abgeben zu können. Man kann es nun der Regierung nicht zum Vor wurf machen, dass sie sich den Wünschen gegenüber ablehnend verhalten hat, den Gärtnerstand in staatlichen Korporationen vertreten zu sehen, d. h. in solchen Körperschaften, wo die Berufung von den Entschliessungen der Regierung abhängt. So z. B. wurde in Preussen vor einigen Jahren ein Fachmann in das Landes- Oekonomiekollegium berufen, also in jene Körperschaft, welche der Regierung in den Angelegenheiten der boden bebauenden Betriebe beratend zurseite steht. Ob der selbe dort eine Tätigkeit entfaltet hat, ist nie bekannt geworden, ob er jemals Verbindung mit dem grossen Kreise der Gärtnereiinteressenten gesucht hat, um von den dort vorwaltenden Wünschen und Ansichten Kennt- niss zu nehmen, um auf Grund gegenseitiger Verständi gung zu arbeiten, ist ebenso wenig bekannt geworden, ja es ist im Augenblick nicht einmal bekannt, ob jener Gärtner noch Mitglied des Kollegiums ist. Man sagt, er sei ausgeschieden. Ob dies geschehen ist und aus welchen Gründen, dass ist nicht bekannt, ebenso wenig, wie es recht bekannt geworden ist, dass jener Fachmann in das Kollegium berufen wurde, und die Gärtnerei | dort eine Vertretung hatte.