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ÄRTNEREI 99---e*33-® 5-3070 F 7 5- S-*‘~-** v Organ des deutschen Gärtner-Verbandes. Redigirt von Ludis öller, Geschäftsführer des M- ) deutschen Gärtner-Verbandes in Erfurt. # Erscheint am 1., 10. ud 20. eines jcdei Alonats. * 4# Abounementspreis jährlid) 7 31., halbjährlid, 3 Al. 50 Pf. X- Nr. 21. E Erfurt, 1. Juli 1884. 8 VIII. Jahrgang. V erbandsangelegenheiten. Abonnementsangelegenheit. Mit dieser Nummer beginnt das zweite Halbjahr des 8. Jahrgangs der „Deutschen Gärtner-Zeitung“. Wir ersuchen diejenigen verehrten Abonnenten, die nur den Abonnementsbetrag für das erste Halbjahr ent richteten, um rechtzeitige Einsendung des Betrages für das zweite Halbjahr, der nach § 22 der Statuten des Verbandes voraus zu zahlen ist. Im Falle ein weiteres Abonnement nicht be absichtigt wird, erbitten wir sofortige Abmel dung. Die Annahme dieser Nummer verpflichtet zur Zahlung des Abonnementsbetrages für das II. Halbjahr. Diejenigen Abonnenten, die das Abonnement nicht zu erneuern gedenken, wollen durch Zurückweisung dieser Nummer uns ihre Willensmeinung bestimmt kundgeben. Das Bureau des deutschen Gärtner-Verbandes. Krankenkasse für deutsche Gärtner. An unsere Mitglieder! Indem wir mit dem 1. Quartalsbericht der Kasse an die Oeffent- lichkeit treten, sprechen wir zugleich den Wunsch aus, dass alle unsere Mitglieder bestrebt sein möchten, ihre Beiträge stets pünkt lich abzuliefern, damit die Abrechnungen der einzelnen Verwaltungs stellen immer zur rechten Zeit an die Hauptkasse gesendet werden können. Ferner bitten wir die Mitglieder um ihre Unterstützung bei der Verbreitung der Krankenkasse, da es in ihrem eigenen Interesse liegt, wenn durch immer stärkere Teilnahme die Kasse baldmöglichst in den Stand gesetzt wird, ihren Mitgliedern nach und nach immer grössere Vorteile zu gewähren. Bei dem gesunden Berufe des Gärtners wird unsere Kasse mit der Zeit alle anderen Kassen in pekuniärer Beziehung übertreffen, sobald nur der ein sichtsvollere Teil der Gärtner Deutschlands die bedeutend grösseren Vorteile einer Ueberweisungskasse erkannt hat — und ohne mit dem Beitritt zu zögern auch fest für die Interessen ihrer Berufs kasse eintritt. Je grösser die Beteiligung — desto grössere Vor teile bietet eine solche Kasse. An die Vorstände der Verwaltungsstellen richten wir das Er suchen, dahin zu streben, dass die Verwaltungsarbeiten pünktlich erledigt werden. Denn das verspätete Einsenden der Abrech nungen ist schuld daran, dass dieser Quartalsbericht der Kranken kasse so spät seine Erledigung findet. Wir werden aber zukünftig ohne Rücksichtnahme auf die Säumigen unseren Quartalsbericht fertigstellen und die später' eingehenden Abrechnungen erst späteren Berichten anfügen. — Die Vorstände müssen darauf achten, dass die Abrechnungen stets bis zum festgesetzten Termin fertig gestellt sind — die Restanten hindern dieses durchaus nicht; — dieselben werden einfach als Restanten mit ihrem Rückstände in die Ab rechnung eingetragen und so dem Hauptvorstande zur Kenntniss gebracht. Inbetreff der Anstellung von Untersuchungsärzten zwecks Aufnahme von Mitgliedern machen wir wiederholt darauf aufmerksam, dass dieselben durchaus nur für diesen Zweck von der Kasse zu honoriren sind. —Es wird für jede Untersuchung bei der Aufnahme eine bestimmte Summe per Kopf ausgesetzt, welche jedoch Mark 1.00 nicht übersteigen darf. — In Krankheitsfällen steht es jedem Mitgliede frei, sich einem beliebigen, approbirten Arzte in Behandlung zu geben, da in schweren Krank heitsfällen nicht zugemutet werden darf, den Untersuchungsarzt aufzusuchen. Es steht jedoch den Mitgliedern frei, (ohne die Kasse inbetracht zu ziehen) privatim Vereinbarungen auch anderer Art mit einem Arzte nach Billigkeit zu treffen, wenn die Mitglieder dafür stimmen. Die Kasse zahlt in Krankheitsfällen jedoch nur die statutengemässe Unterstützung. Wert- bezw. Geldsendungen sind stets an den Haupt- kassirer, Herrn Ed. Kohlmann, zu adressiren, da es Schwierig keiten macht die Gelder ausgehändigt zu erhalten, wenn „an das Bureau“ oder „an den Hauptvorstand“ adressirte Sendungen ein laufen. Die Post hält sich an den Wortlaut der Adresse und müssten z. B. „an den Hauptvorstand“ gerichtete Sendungen auch vom ganzen Hauptvorstande in Empfang genommen werden — was ein Ding der Unmöglichkeit ist. Ferner ersuchen wir die Verwaltungen um Einsendung der Gelder vor Abschluss des Quartals, damit dieselben noch zinstragend angelegt werden können. Nach Schluss des Quartals belegte Gelder tragen immer erst Zinsen vom nächsten Quartal ab. Es ist auch nicht notwendig, dass stets, wenn keine Krankheitsfälle vorhanden sind, M. 20 am Orte behalten werden müssen; es ist besser, alles entbehrliche Geld der Kasse einzusenden zwecks Belegung. Ausserdem sind wir genötigt, einige Verwaltungsstellen auf den § 15 des Statuts aufmerksam zu machen und empfehlen diesen zur gefälligen Berücksichtigung; einer solchen bedarf auch die Geschäfts- Ordnung. Ins Ausland gezogene Mitglieder scheiden, weil äusser deutschen Landesgesetzen stehend, auch aus der Krankenkasse für deutsche Gärtner. Indem wir wünschen, dass in Zukunft nicht nur einige, sondern alle Ortsverwaltungen treue Stützen der Krankenkasse für deutsche Gärtner werden und bleiben mögen hoffen wir zugleich stets auf pünktliche Erledigung der Verwaltungsarbeiten seitens der Ver waltungsbeamten. Der Hauptvorstand.