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puIsmtzerwocdendlM keWEr: w. IS öyMMeiW llllö ZölkW Ar MM.-Mk.: WMMM Mlsntz Erscheint: Dienstag. Donnerstag und Sonnabend Inserate für denselben Tag sind bis vormittag» Mit »Illustriertem Sonntagsblatt', .Aus der H ^0 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespalten» Landwirtschaft', »Hof- Garten- und Hauswirt- N1 MDMU ß I - Seile oder deren Raum 1S Pf., Lokalpreis 12 schäft und »Mode für Alle " » Reklame 36 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. Abonnement: Monatlich 45 Pf., vierteljährlich - ses MMm MsgsciMs«öes ötMM;u msW L2"' «7°«, Lr Nr. 46. Sonnabend, 15. April 1916. 68. Jahrgang. MslM D M MSMIUSVM AUsW Druck und Verlag von L L. Försters Erden (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 288. Derantwortticher Redaktem I. W. Mohr in P»l»«tL SE" gmMckep Veil. Amtliche Bekanntmachungen befinden sich auch ans der Beilage. -MA Verordnung, vetrekkenv Vie Verwendung von Siern bei Ser vereitung von kucdsn. Zur weiteren Ausführung wird auf Grund von §7 Absatz 1 der Vundesratsverordnung über die Vereitung von Kuchen vom 16. Dezember 1915 (Reichs- gesetzblatt S. 823) bestimmt, daß im Sinne dieser Verordnung zu verstehen sind: I. unter .Eiern": frische Eier sowie Eier, die durch Aufbewahrung in Kalkwasser, Wasserglaslösung, Garantollösung oder dergl. oder in Kühlhäusern oder durch Verpackung in Asche, Korft, Papier, Stroh oder dergl. haltbar gemacht sind. 2. unter „Eierkonserven': flüssiges, durch Kochsalz oder sonstige Zusätze haltbar gemachtes Eigelb und Eiweiß sowie eingetrocknetes Eigelb und Eiweiß (auch „künstliches" Eiweiß", Trockeneiweiß oder Eialbumin genannt); 3. unter „Eiweiß": Eiweiß jeder Art, also auch Trockeneiweiß und dergl. Soweit an Stelle von Eiern flüssiges oder getrocknetes konserviertes Eigelb verwandt wird, dürfen für 150 Gramm Eier neben höchstens 100 Gramm flüssigem oder 17,5 Gramm eingetrocknetem Eiweiß nicht mehr als 55 Gramm flüssiges oder 30 Gramm eingetrocknetes Eigelb genommen werden, da 55 Gramm flüssiges konserviertes, ebenso wie 30 Gramm eingetrocknetes Eigelb etwa der in 150 Gramm frischem Eanzei enthaltenen Eidottermasse, und 17,5 Gramm ein getrocknetes Eiweiß etwa 100 Gramm flüssigem frischem Eiweiß (Eiklar) entsprechen. Zuwiderhandlungen werden nach M 8 und 9 der Bundesratsverordnung vom 16. Dezember 1915 bestraft. Dresoen, am 6. April 1916. Ministerium des Innern. Das vipvtsrle-keNserum mit den Kontrollnumern: 334 bis 338 einschließlich aus der chemischen Fabrik E. Merck in Darmstadt ist wegen ttd- scdwäcdung zur Cinsisdung bestimmt worden. Dresden, den 12. April 1916. Ministerium de« Innern. UuLLer. Für die Woche vom 17. bis mit 23. dss. Mts. darf auf die, auf '/« Pfund lautende Vutterkarte die volle Menge (>/i Pfund) Butter abgegeben werden. Dies gilt auch für die revidierten Städte Kamenz und Pulsnitz. Kamenz, am 15 April 1916 Der Fommunalverband der ^öngNcksn 6mtsbauptmannscdakt. Nach der Verordnung des Bundesrates vom 23. März 1916 — Neichs-Gesetz-Blatt Seite 186 — hat am IS. 6prN 1916 eine Hiehzähl'ung stattzufinden. Die Zählung in der Sradt Pulsnitz einschl. Rittergut wird durch die hiesige Schutzmannschaft ausgeführt und erstreckt sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen, Federvieh und Kaninchen. Die Einwohnerschaft wird angewiesen, der umfragenden Schutzmannschaft die Viehbestände mit größter Genauigkeit mitzuteilen. Wer vorsätzlich diese Angaben, zu der er auf Grund der genannten Verordnung aufgesordert wird, nicht erstatte», oder wissentlich unrichtige oder unvoll- tändige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten "oder mit Geldstrafe bis zu 10000 M bestraft; auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteile für dem Staate verfallen erklärt werden. Pulsnitz, am 14. April 1916. Ver Stavtrat. AMveiMttll stil MWnittMkW. Die von dem Stadtrate eingeführten Ausweiskarten für den Bezug von Lebensmitteln werden nicht nur dazu verwendet, um die der Stadt zugewiesenen und durch den Stadtrat für die Allgengeinheit auf eigene Rechnung bezogenen Nahrungsmittel zu einer gleichmäßigen Verteilung zu bringen, sondern auch, um erforderlichen Falls Lebensmittel, die von der hiesigen Vezugsvereinigung oder vom hiesigen Konsumverein oder sonst beschafft worden sind, gleichmäßig unter ihre hiesige Kundschaft oder die hiesigen Konsumvereinsmitglieder zu verteilen. Es kann daher vorkommen, worauf hierdurch ausdrücklich aufmerksam gemacht wird, daß einmal (wie z. V. bei Ausweiskarte Nr. 4) an die von den Mitgliedern der Bezugsveremigung belieferten Einwohner eine Ware zunächst nur gegen Ausweis karte abgegeben wird, um den einzelnen Einwohnern wenigstens eine bestimmte Menge zu sichern, während dieselbe Ware vom Konsumverein im freien Handel bereits abgegeben i t oder noch abgegeben wird und umgekehrt. In diesem Falle haben nur die Inhaber der Ausweiskarten einer Farbe Anspruch auf Belieferung. Pulsnitz, am 15. April 1916. vSr SLaütrat. Auf Grund der Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz vom 11. dss. Mts. — Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 45 — betr. ZLutter-Krheöung sind die hierfür vorgeschriebenen Fragebogen verteilt worden. Da sich diese Erhebung aut s) alle landwirtschaftlichen Betriebe, Abmelkwirtschaftsn ohne Landwirtschaft, Molkereien, Milchhandiungen und sonstige Betriebe, in denen Butter in der Woche von» 9- bis mit 15. April fhfü erzeugt worden ist und b) auf alle Betriebe und Haushaltungen, die in der Woche vom 9- April bis zum 1(5. April 19(6 ausserhalb Sachsens erzeugte Butter bezogen haben, erstreckt, werden die Inhaber der vorgenannten Betriebe, bezw. Personen, darauf aufmerksam gemacht, daß sie, wenn sie einen solchen Fragebogen durch die hiesige Schulzmannschaft nicht erhalten haben sollten, verpflichtet sind, sich einen Fragebogen an hiesiger Ratskanzleistelle abzuholen. Die Fragebogen sind bis zum 17. April dss. Jahres auszufüllen und zur Abholung bereit zu halten. Nichtbefolgung dieser Bestimmungen wird mit Geldstrafe bis zu 1500 M oder bis zu 6 Monaten Gefängnis bestraft. Pulsnitz, am 15. April 1916. Osr SWQtrot ^ktienkapftsl unä Reserven: Mark 68 400 000 — elieäsrlsssuuZell im köm§reidi ZAcksen: vresäe», I_eipr>A, Lkemnitr, H.ue, Liberi stock, l<sm enr, Lomms irscd, Meissen, Oeüersn, pirns, Uiess, - Lebnitr, Stollberg, surren. - u.VsiwLltuu§ -„p»» von ^srtxLxisreu, «vrmietW klirrlm ScillsMcim io iIrrer fsusk- u. disbsssietisk. 8lsk!ksmms»'.