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164 reben u. s. w. erlassenen polizeilichen Vorschriften bekannt geworden. Außerdem gelangten 30 (im Vorjahre 82) Zuwiderhandlungen gegen andere zur Abwehr und Unterdrückung der Reblaus- kraukheit erlassene polizeiliche Vorschriften zur Bestrafung, von welchen die eine Hälfte Neu anlegung von Weinbergen beziehungsweise An pflanzung von Reben ohne vorherige Anzeige, die andere Nichtbeseitigen beziehungsweise Nicht aushauen von Weinbergsdrischen betraf. Fast sämtliche Bestrafungen fanden im Regierungs bezirke Koblenz statt. Über den St and der Reblauskrankheit in den einzelnen WeinbaugebietenDeutsch- lands im Jahre 1900 entnehmen wir der amtlichen Denkschrift die folgenden Mitteilungen: In der preußischen Rheinprovinz war das Ergebnis der Revisionen der alten Herdfläche durchaus günstig. Nur auf einem Leubsdorfer Herde wurden an zwei Wurzeln noch lebende Rebläuse gefunden. Die Desinfektion dieses Herdes hat seiner Zeit wegen besonderer örtlicher Verhältnisse nicht ausgeführt werden können. Stockausschläge wurden nur selten beobachtet. Die engeren Untersuchungen und Begehungen führten zur Auffindung von 32 Reblausherden mit 650 befallenen Reben. Der Vernichtung unterworfen wurden im Ganzen 50 236 Rebstöcke auf einer Gesamtfläche von 5 llu 23 u 21 grn; ferner wurde noch ohne vorausgegangene Unter suchung eine Fläche von 4 du 50 u 20 Hw ver nichtet. In der Provinz Hessen-Nassau hat die zweimalige Revision der in den Jahren 1890 bis 1899 aufgefundenen Reblausheerde weder zur Auffindung von Rebläusen noch von Spuren solcher geführt. Durch die Untersuchungen wurden in St. Goarshausen und Lorch 7 Reblausheerde mit zusammen 127 kranken Reben aufgedeckt. Dem Vernichtungsverfahren wurden unterworfen 21 058 Reben auf einer Gesamtfläche von 1 big, 22 u 10 Hw. In der Provinz Sachsen förderten die Untersuchungen im Ganzen 13 Herde zu Tage, von welchen bei 12 die Anzahl der infizierten Stöcke 1933 betrug, während dieselbe auf einem Herde nicht festgestellt wurde. Nach den Berichten des bayerischen Sach verständigen, Professors Nipeiller über die in der Pfalz im Jahre 1900 vorgenommenen Wein- berguntersnchungen ist die Reblauskrankheit in Sausenheim und Umgebung als erloschen zu be trachten. Die 1898 in der vorgenannten Ge markung desinfizierten Reblausherdflächen wurden durch den Beschluß des bayerischen Staats- Ministeriums des Innern vom28. September 1900 für die Bebauung mit Ausschluß des Weinstocks und für die ersten 2 Jahre nur mit oberirdisch abzuerntenden Früchten freigegeben. Im Königreich Sachsen wurden die Reblausherde von l899 in der Zeit vom 21. Mai bis 26. Juli 1900 einer sorgfältigen Desinfektion unterworfen. Bei der nach Beendigung dieser Arbeiten vorgenommenen Nachuntersuchung sämt licher Herde, welche im Ganzen 3054 befallene Weinstöcke umfassen, wurden an 127 Stöcken einzelne Rebläuse entdeckt und vernichtet. Die Begehungen des Jahres 1900 führten zur Auf findung von 86 neuen Herden mit rund 23 u Fläche und 1015 infizierten Weinstöcken. Die Zahl der mitvernichteten gesunden Rebstöcke be lief sich auf 1934. Von den Herden entfallen auf die Gemeinden Cossebaude 41, Ober-Wartha 36 und Brabschütz 9. Das Ergebnis der Revisionen der früheren und der 1899er Reblausherde in Württem berg war durchaus befriedigend. Zwar fanden sich zuweilen Stockausschläge vor, doch waren diese wie auch die zu Tage geförderten Wurzeln überall frei von Rebläufen. Die Untersuchungen des Jahres 1900 ergaben die Feststellung von 26 neuen Herden mit zusammen 147 befallenen Reben. Von den Herden entfallen 20 auf Neckar sulm, 4 auf Oedheim und 2 auf Niedernhall und Criesbach. Insgesamt wurden 55131 Reben auf 7 llu, 1 s, 57 qm vernichtet. In Sachsen-Weimar wurde im Berichts jahre ein bei Neuengönna im Saalthal gelegener, die nebeneinander liegenden Grundstücke von 5 Besitzern betreffender Reblausheerd in der Größe von 16,20 a festgestellt und eingezäunt Die Zahl der auf dieser Fläche befallenen Stöcke be trug 786, die der gesunden 394. Die Ursache der Verseuchung war vermutlich Verschleppung durch Fechser und Reblinge aus den verseuchten Bergen der Jenaer und Naschhausener Flur. Da sämtliche 5 Besitzer sich bereit erklärt halten, die verseuchten Berge selbst auszurotten und die Fläche mit Beeren, Obst oder anderen Gewächsen als Reben zu bepflanzen, so sollten weitere Maß regeln nicht ergriffen werden. Die Ausrodung, insbesondere die Verbrennung der Reben und Wurzelteile sollte indessen überwacht werden. Ferner war beabsichtigt, auch mit den Besitzern der in der Flur Naschhausen und der später in der Flur Jena aufgefundenen verseuchten, noch nicht desinfizierten Weinberge in gleicher Weise wie in Neuengönna verhandeln zu lassen und beim Gelingen einer Einigung das im Sinne des Z 3 Abs. 2 Ziffer 1 des Reichsgesetzes vom 3. Juli 1883 am 2. Dezember 1898 erlassene Verbot nach erfolgter Ausrodung der Weinberge zurückzuziehen. Außerdem wurde eine staatliche Rebschule zur Aufzucht amerikanischer Reben für die Weinbergbesitzer, welche den Weinbau nicht aufgeben wollen, angelegt. Die 1898 ausgerodeten verseuchten Weinberge wurden einer abermaligen Revision unterzogen, wobei etwas Verdächtiges