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202 DER HANDELSGXRTNER, Handeiszeitung für den deutschen Gartenbsu Nr. 51 u. 52 schnittspublikum ist das' aber gar nicht bekannt. Da gilt nur, was groß und dick ist und deshalb ordentlich in die Augen fällt. Der Geschmack ist vollständig gleichgültig Darum sollte nur derjenige die genannten Sorten anbauen, der voraussichtlich Absatz dafür hat, d. h., dessen Kund- i schäft einige Ansprüche an den Geschmack des Gemüses stellt. X. Y. Z. Zur Rettung der heimischen Orchideen. Unsere hei mischen Orchideen sind von der Gefahr der Ausrottung in hohem Maße bedroht. Sehr große Mengen dieser sel tenen und schönen Pflanzen werden alljährlich durch Pflanzen- und Knollensammler weggeschleppt und sind dann, selbst wenn sie in gärtnerische Pflege gelangen, meistens nach ein bis zwei Jahren dem Tode geweiht, so- weit sie nicht überhaupt von vornherein nur deshalb ge- i sammelt werden, um als, nebenbei bemerkt völlig ent- i behrliche Droge verwertet zu werden. Auch durch blu- menpflückende Spaziergänger werden die Bestände der heimischen Orchideen sehr verringert. Denn sobald wäh rend der Blütezeit der Schaft mit sämtlichen Blättern ab gerissen wird, sterben selbstverständlich die Knollen ab. Nun ist es bekanntlich der Wissenschaft in Verbindung mit hervorragend geschickten und scharfsinnigen Prakti kern gelungen, die Anzucht einer Anzahl tropischer Orchi deen aus Samen durch Züchtung und Verwendung des mit den betreffenden Arten symbiotischen Wurzelpilzes zu er leichtern. Es wäre ein schönes Ziel, wenn sich ein Wis- i senschaftler oder ein wissenschaftlich gebildeter botanisch- I gärtnerischer Praktiker fände, der auch die heimischen i Orchideen in diesem Sinne bearbeiten würde. Diese Man- i ner würden damit ein gutes Werk im Sinne des Heimat- und Naturschutzes leisten, wenn es ihnen gelänge, die deutschen Gärten um manch wertvolle, wenn auch bis weilen nicht prunkvolle, so doch aber hochinteressante Pflanze zu bereichern. Ich entsinne mich aus meiner nun mehr etwa 35 bis 40 Jahre zurückliegenden Gymnasialzeit j zahlreicher Fundstätten schöner heimischer Orchideen, so | von Orchis fusca, Cephalanthera rubra und ensifolia, ■ Gymnadenia conopea, Epipactis rubiginosa, Hymanthoglos- ! sum hircinum, Orchis sambucina, Cypripedilum Calceolus, die heute vollständig verödet sind. Alle die angeführten Arten sind übrigens auch wirkliche Zierden jedes Gartens, Ein Beet z. B. bepflanzt mit Gymnadenien in guter Entwicklung oder mit der schönen Orchis fusca, aber natürlich dlank regelrecht gärtnerisch herangezogenen Pflanzenmaterials in kräftigen, wüchsigen, langjähriges Gedeihen verbürgendem Zustande, müßte doch für jeden Freund von Pflanzenschönheit, nicht nur für die Fein schmecker, eine wahre Herzensfreude sein. Der feine und starke Vanillenduft, den Epipactis rubiginosa und Gym nadenia in der Dämmerung ausstreuen, lockt zahlreiche Falter an, und so würde auch der biologisch interessierte Naturfreund sein Gefallen an einem solchen Beet finden. Ueberhaupt meine ich, der deutsche Garten würde gerade nach dieser Seite hin nur gewinnen, wenn es der Wis senschaft und Praxis gelänge, unsern deutschen Orchideen, die, nur als wildwachsende Pflanzen nach meiner Ansicht unrettbar dem Aussterben in absehbarer Zeit geweiht sind, in ihm eine neue sichere Heimat zu schaffen. Beson ders unseren tüchtigen Staudengärtnereien seien die obigen Zeilen ans Herz gelegt. Vermehrung der Knollenbegonien durch Stecklinge, Schöne Varietäten der Knollenbegonien kann man durch Stecklinge vermehren. Der Dezember ist der richtige Zeitpunkt, diese Vermehrung zu beginnen. Man legt die vorsichtig geputzten Knollen in den letzten Tagen des Dezember in das Vermehrungsbeet mit einigen Zentime tern Abstand in sandige Heideerde ein. Drei Wochen spä ter .sind bereits die ersten Triebe zum Schneiden fertig und werden ebenfalls ins Vermehrungsbeet gesteckt. ! Nach erfolgter Bewurzelung kommen sie, nicht zu eng, in i Handkästen und' werden im März in 10 cm Entfernung in j ein warmes Mistbeet ausgepflanzt, wo sie bis Ende Mai zu recht kräftigen Pflanzen heranwachsen. Von Mitte April ab kann man das Wachstum durch eine ganz schwache Nährsalzlösung (% gr Salzmischung auf 1 1 Wasser) be schleunigen. Es genügt, mit dieser alle 14 Tage einmal zu düngen H achunterrichtswesen •====- Gärtnerlehrlingsprüfungen in der Rheinprovinz. Im Februar nächsten Jahres finden die Prüfungen derjenigen Gärtnerlehrlinge statt, die ihre Lehrzeit im Frühjahr 1920 vorschriftmäßig beendigen. Da eine gesetzliche Regelung der Prüfung wohl, in naher Aussicht steht, ist allen auslernenden Lehrlingen mit Rücksicht auf die ihnen aus der Prüfung erwachsenden Vorteile dringend zu raten, sich der selben freiwillig zu unterziehen. Die Anmeldung zur Prüfung ist an den Gärtnerei-Ausschuß bei der Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz in Bonn, Endenicher Allee 60, bis spätestens im Januar zu richten. Der Anmeldung sind beizufügen. 1. Eine Bescheinigung des Lehrherrn über die Dauer der Lehr zeit; 2. ein kurzer Lebenslauf des Prüflings; 3. eine von dem Lehrling selbständig verfaßte Beschreibung der Lehrgärtnerei; 4. das letzte Schulzeugnis, gegebenenfalls auch das der Fort bildungsschule; 5. möglichst ein gärtnerisches Tagebuch des Lehrlings; 6. eine Prüfungsgebühr von 15 M., die vom Lehrherm zu tragen ist. Verspätet einlaufende Anmeldungen müssen bis zur Prüfung im August zurückgestellt werden, um einen geregelten Gang der Prü fungen durchzuführen. =============--=[ Neue Höchstpreise für Herbstgemüse. Die Reichsstelle für Ge müse und Obst hat durch eine im „Reichsanzeiger" veröffentlichte Bekanntmachung bestimmt, daß mit Wirkung ab 1. Dezember 1919 für Gemüselieferungen auf Grund genehmigter Lieferungsverträge wieder ausschließlich die in den amtlichen Vertragsmustern vorge druckten Preise und Zuschläge für die Aufbewahrung gelten. Diese Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes und dürfen mithin auch beim Absatz von vertragsfreiem Gemüse nicht überschritten werden. Für Zwiebeln bleiben die durch Bekanntmachung vom 18. Oktober festgesetzten Preise in Kraft. Es gelten demnach ab 1. Dezember für die nachstehend aufge führten Gemüsearten folgende Preise für den Zentner: 1. für Herbstweißkohl 4.— M. 2. „ Danerweißkohl . . 6.— „ 3. » Herbstrotkohl 7.50 » 4. „ Dauerrotkohl . 9 50 „ 5. „ Herbstwirsingkohl 7.— , 6. „ Dauerwirsingkohl . 9.— „ 7. » Grünkohl vom 1. Dezember 1919 ab 8.50 „ vom 1. Januar 1920 ab , 10.— „ vom 1. Februar 1920 ab . 12.— » 8. für rote Möhren und Karotten aller Art einschließlich der kleinen runden Karotten 7.— , 9. für gelbe Möhren 5.— „ 10. » weiße Möhren 3,— » 11. . Zwiebeln lose vom 1. 1919 ab 13.— " „ 1. Januar 1920 ab 15.— „ l.Febr. 1920 ab .18.— . » l.März 1920 ab . 21 — , Hat der Anbauer besondere Aufwendungen an Arbeit oder an Kosten für die Aufbewahrung gehabt (Einmieten, Einkellern und der gleichen), so erhält er als Vergütung: a) bei den zu 2, 4 und 6 ge nannten Gemüsearten vom 16. bis 31. Dezember 1919 50 Pf., später für jeden halben Monat 25 Pf. für den Zentner mehr; b) bei den zu 8 bis 10 genannten Gemüsearten vom 1. bis 15. November 1919 25 Pf., vom 16. bis 30. November 1919 25 Pf., später je Monat 25 Pf. für den Zentner mehr. Für das Einkilopaket, dessen Einführung unter der Bezeichnung „Päckchen" im inneren deutschen Verkehr zum 1. Januar in Aussicht genommen ist, sind folgende Abmessungen als Höchstmaße vorge sehen: 25 cm Länge, 15 cm Breite und 10 cm Höhe, für Päckchen in Rollenform 30 cm Länge und 15 cm Höhe (Durchmesser). Ueber- schreitungen der Abmessungen nach einer Richtung werden soweit zugelassen, als in einer anderen Richtung das Höchstmaß nicht er reicht und das Höchstmaß des Rauminhaltes nicht überschritten wird. Sperrung des Saatkartoffelverkehrs. Da der Saatkartoffelver sand erhebliches Wagenmaterial in Anspruch nimmt, ohne daß der Transport aus An bau gründen bereits jetzt erfolgen müßte, ist der