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IS Erscheint: Dienstag, Donnerstagund Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt", „Aus der Landwirtschaft", „Hof- Garten- und Hauswirt schaft" und „Mode für Alle" — Abonnement: Monatlich 45 Pf., vierteljährlich Mark 1.30 bei freier Zustellung ins Haus, durch die Post bezogen Mark 1.41. VWv-AeW! W WW KN Ses MWM MWMtö uns öes ötMM il! Pulsnitz Mgü.-Mk.: VMMtt Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr auszugeben. Die süns mal gespaltene Zeile oder deren Raum 15 Pf., Lokalpreis 12 Ps. Reklame 30 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Tarif. — Erfüllungsort ist Pulsnitz. fiin ffon gmtqügmfflfqsttNinK NnlLnsü umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswaldc, Ohorn, Obersteina, Rieder- nllllolllllll jUl v"ll flllll9tzrillUio0r)lill irlllvlllh steina, Weißbach,,Ober-u. Niederlichtenau, Friedersdors-Thiemendorf,Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz. Nr. 132. Dienstag, 2. November 1915. 67. Jahrgang. Das Konh«rsverfahren über das Vermögen der Handelsfrau Pauline Emilie verehel. Kunath geb. Großmann in Großröhrsdorf wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Pulsnitz, den 29. Oktober 1915. königlledss Nmtsgsrlcdt. Kartoffeln. Nach Z 7 der Vundesratsverordnung vom 9./28. Oktober 1915 über die Kartoffelversorgung «Reichsgesetzblatt S. 647/710) sind alle Kartoffelerzeuger mit mehr als einem Hektar Kartoffelanbaufläche verpflichtet, 10 vom Hundert ihrer gesamten Kartoffelernte bis zum 29. Februar 1916 zur Verfügung des Kommunalverbandes zu halten. Diese zur Verfügung zu haltenden 10 °/o müssen Speisekartoffeln oder solche Kartoffeln sein, aus denen Speisekartoffeln ver lesen werden können. Schuldhafte Zuwiderhandlungen gegen diese Verfechtung begründen eine Schadenersatzpflicht gegenüber der Reichskartoffelstelle. Die Königliche Amtshauptmannschaft bringt dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis, damit sich die in Frage kommenden Kartoffelerzeuger bei der Verfügung über ihre Kartoffelbestände schon jetzt entsprechend einrichten können. königttcdv ptmtsdauptmannsMakt Kamenz, am 1. November 1915 VeßandMstahM von VerbmchszMer. Laut Verfügung des Herrn Reichskanzlers ist die Aufnahme für die Bestände von Verbrauchszucker am 1. November 1915 zu wiederholen. Die Anzeigepslicht erstreckt sich nur auf Mengen von über 50 ckr Formulare für die Anzeige sind für die im Bezirke der Kreishanptmannschaft Bautzen wohnenden Interessenten durch die Handelskammer -u Zittau zu beziehen. Die Unterlassung der Anzeige oder sonstige Verstöße gegen die in der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers enthaltenen Vorschriften werden mit Ge fängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe is zu fünfzehntausend Mark geahndet. Zittau, den I. November 1915. vis kanOslskommsr. Warnung. Wegen eines sehr bedeutenden Mehrverbrauchs an Mehl rit die Bäckern von Hermann Heinke in Weißbach b. P. für die Zeit von Dienstag, den 2. November bis einschließlich Montag» den 8. November 1915 geschloffen worden Die hergestellten Backwaren dürfen jedoch bis Donnerstag, den 4 November t9I5 noch verkauft werden. Wer darüber hinaus Backwaren aus diesem Ge schäfte bezieht, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft dis zu 14 Tagen bestraft. königNcds NmtsbauptmannsrDatt Kamenz, am 30 Oktober 1915 Höchstpreise siir Vvtter. Auf Grund vom K 5 der Bundesratsbekanntmachung vom 22. Oktober 1915, betr." Regelung der Butterpreise und der dazu ergangenen Ausführungs verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 25. Oktober 1915 wird nach Gehör der für den Kommunalverband errichteten Preisprüfungsstelle folgendes bestimmt: Bei Abgabe von Butter innerhalb des Kommunalverbandes der Königlichen Amtshauptmannschaft mit Ausnahme ver revidierten Stadt Kamenz dürfen folgende Kleinhandelspreise nicht überschritten werden: Für aus dem Regierungsbezirk Bautzen stammende oder im unmittelbaren Gienzverkehr eingeführte Butter 4.6V Mark für das kg Molkereibutter 1. Sorte, 4.3V „ », „ „ Landbutter 1. Sorte, 3.90 „ „ „ „ Molkerei- und Landbutter 2. Sorte. ll. Für von auswärts bezogene Butter sind die für den Ort der Erzeuger behördlich festgesetzten Grundpreise maßgebend, hierzu darf der Kleinhändler die ihm tatsächlich entstandenen Frachtkosten und einen Zuschlag von höchstens 15 Mark für je 50 berechnen. Die hiernach sich ergebenden Preise dürfen aber die vom Herrn Reichskanzler in der Ve anntmachung vom 24. Oktober 1915 über die Festsetzung der Grundpreise für Butter und die Preisstellung für den Weiter verkauf bestimmten Kleinhandelspreise keinesfalls überschreiten. Wer diese Höchstpreisfestsetzungen überschreitet (Verkäufer sowohl wie Käufer) wird mit GLsängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 1V VOO Mark bestraft. Neben der Gefängnisstrafe kann auch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Auße dem kann angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt z« machen ist. Die Bekanntmachung tritt am 1. November 1915 in Kraft. Kamenz, den 20. Oktober 1915. ver kommunalvsrbanv ver königlieden 6mtsdouptmannscdakt. Voll den Kriesr-SAuMen. Sie amtlichen Tagesberichte. Troßes Hauptquartier, 31. Oktober 1915 Amtlich wird gemeldet: Westlicher Kriegsschauplatz. Bayerische Truppen setzten sich nordöstlich Neuville in Besitz der französichen Stellungen in einer Ausdehnung von 1100 Meter, machten 200 Gefangene und erbeuteten 4 Maschinen gewehre und 3 Minenwerfer. Ein feindlicher Gegenangriff wurde abends abgeschlagen In der Champagne ist ein vorspringendes deutsches Grabenstück nördlich le Mesnil in der Nacht vom 29.—30. Oktober durch einen überwältigenden Angriff gegen die dort stehenden Kompagnien an die Franzosen verlören gegangen. Bei Tahure griffen nachmittags unsere Truppen an; sie stürmten den Butte de Tahure Höhe 192 (nordwestlich des Ortes). Der Kampf dauert die Nacht hindurch an; 21 Offiziere, darunter 2 Bataillonskommandeure, 1215 Mann wurden gefangengenommen Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls o. Hindenburg: Durch unser konzentriertes Feuer wurden die Russen gezwungen den Ort Plakanen auf dem Nordufer der Misse zu räumen.