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WM-ElOhckr WM Amtsblatt für W KW. Amtsgericht M den StliStrat zii HoheBck-kriiNthlil. Organ aller Gemeindeverwaltungen der umliegenden Ortschaften. Anzeiger für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf Meinsdorf, Langenberg, Falken, Reichenbach, Callenberg, Langenchursdorf, Grumbach, Tirsch. heim, Kuhschnappel, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Lugau, Erlbach, Pleißa, Rußdorf, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger das Vierteljahr Mk. 1.55, durch die Post bezogen Mb 1.92 frei ins Haus. Fernsprecher Nr. 11. Inserate nehmen außer der Geschäftsstelle auch die Austräger auf dem Laude entgegen, auch befördern die Annoncen-Expeditionen solche zu Originalpreisen. Nr.. 206.Freitag, 5. September 1913. 63. Jahrg. Äoirigliehev Dank. Seine Majestät der König sind bei der Landesreise am 1. und 2. September in den Bezirken der Amtshauptmannschaften Chemnitz, Glauchau und Stollberg sowie bei Allerhvchstseiner Anwesenheit in der Stadt Chemnitz durch zahlreiche oft in rührender Form dargebrachte Erweisungen von Treue und Anhänglichkeit aus allen Kreisen der Be völkerung hoch erfreut worden. Nicht minder hat es Sein landesväterliches Herz mit lebhafter Befriedigung erfüllt, daß Gemeinden und Privatpersonen gewetteifert haben, Allerhöchstsein Erscheinen als Anlaß zu nehmen zu hochherzigen Stiftungen, zum Teil von sehr beträchtlicher Höhe, für gemeinnützige und milde Zwecke. Allerhöchstseinen Königlichen Dank für diese Kundgebungen vaterländischer und edler Gesinnung hiermit Allerhöchstem Befehle entsprechend zur allgemeinen Kenntnis zu bringen, gereicht mir zu freudiger Genugtuung. Chemnitz, am 2. September 1913. Der Kretshauptmmm. Lossow. Das Wichtigste vom Lage. Reichskanzler Bethmann Hollweg Hai sich zu mehrwöchigem Aufenthalte nach dem Engadin begeben. Gelegentlich einer Umfrage über die fran zösische Fremdenlegion sprachen sich zahlreiche deutsche Parlamentarier aller .Parteirichtungen scharf gegen die Frem denlegion aus. Der persönliche Adel ist in Württem berg durch eine Verordnung des Königs für die Zukunft aufgehoben worden. Gestern vormittag begann in Erfurt vor dem Oberkriegsgericht des 11. Armeekorps als Berufungsinstanz die Verhandlung gegen die we gen militärischen Aufruhrs usw. abgeurteilten , Erfurter Reservisten und Land wehrleute. Der telegraphische Verkehr zwischen Frank reich und England ist in letzter Zeit durch S a- botage englischer Telegraphen beamten empfindlich gestört worden. Der König von Spaniens begna digte 6 zum Tode Verurteilte. Die türkische Armee hat' neue Vorwärtsbewegungen unternommen, bei denen es zu Zusammenstößen mit bulgari schen Truppen gekommen ist. Zur Unter st ützung notleidender nord amerikanischer Flüchtlings aus Mexiko be willigte das Senatskomitee 100 000 Dollars. M111 MN. 5. September 1813. Nachdem Napoleon selbst die seindliche Stellung am Morgen erkundet, sucht er B l ri eh e r in ein Gefecht zu verwickeln. Doch läßt dieser seine Korps über die Neiße zurückgehen. Vor Reichenbach kommt es zu einem hitzi gen Reitergefecht, wobei Oberst Katzeler mit 16 Schwadronen 13 feindliche zurückwirst. An den Neißeübergängen kommt es zeitweise zu Stockun gen, bis Blücher selbst der Kavallerie ein Bei spiel gibt und durch den Fluß setzt. Die Stel lung, welche die Infanterie von Blüchers Nach hut hinter dem Flufse genommen, sucht Murat am Abend mit zahlreicher Kavallerie durch Uebevschreiten einer Furt zu nehmen; Geschütz feuer, das vier Adjutanten von seiner Seite wegreißt, zwingt ihn zurückzugehen. Napoleon, der einsieht, daß Blücher sich planvoll einer Schlacht entzieht, und daß er in nutzloser Ver folgung sich nicht wditer von der Berliner und Dresdner Armee entfernen dürfe, geht nach Bautzen und von da wieder nach Dresden zu rück. An diesem Tage soll er das Wort gespro chen haben: „Ces animaux ont appris quelqm chofe!" (Diese Tiere haben etwas gelernt.") MW Wie die „Agence Havas" mitteilt, haben sich bei dem Militärbureau der Stadt Mezieres im Monat August 2 8 Deutsche zur Auf nahme in die Fremdenlegion gemeldet. Infolge der Meldung verschiedener Pariser Blätter, daß unter den Rekruten der Frem denlegion 40 Prozent Deutsche sind und daß dieser Prozentsatz im ständigen Stei gen begriffen ist, wandte sich die „Nationalzei tung" an einige deutsche Parlamentarier mit der Bitte, ihre Ansicht über die Fremdenlegion mit zuteilen. Der, Führer der Nationalliberalen schreibt u. a.: Es ist wohl nicht zweifelhaft, daß der Reichstag sich in der kommenden Tagung mit dem Skandal der französischen Fremden legion beschäftigen wird. Am richtigsten wird es sein, die Frage des besseren Schutzes der deutschen Staatsangehörigen gegen die Werber und Helfershelfer derselben im Wege von Ini tiativanträgen oder Resolutionen aufzugreifen und diese Anträge sodann einer Kommission zu überweisen. In dieser Kommission wäre über die einzuschlagenden gesetzgeberischen Wege, die geeignet sind, dem Unfug der Werbung Einhalt zu tun, zu beraten und positive Vorschläge zu machen. Abg. Gothein erklärt: Ein militärischer Körper, der ein Söldnerheer ohne Rücksicht auf die Nationalität bildet, stehe im ausgesproche nen Widerspruch zu den Forderungen der Sitt lichkeit. An Stelle der Pflicht, das Vaterland zu verteidigen, trete das bezahlteHandwerk des Menschenschlächters für die Zwecke eines frem den Volkes. Die Kulturstaaten hätten inter nationale Vereinbarungen zur Bekämpfung des Mädchenhandels und der Sklaverei geschlossen. Für diese Sorte Sklaverei aber sei eine tiesbe- dauerliche Ausnahme zugelassen. Es sei drin gend notwendig, diese Lücke auszusüllen. Abg. Heckscher erblickt in dem Bestehen der Fremdenlegion das Hemmnis für eine deutsch-französische Annäherung. Der sozialdemokratische Abgeordnete Heine führt den Zustrom Deutscher zur französischen Fremdenlegion aus soziale Ursachen zurück, so wie auf die Ueberspannung des deutschen Dis ziplinbegriffes und die Furcht vor den über mäßig strengen Strafen. Abg. Müller- Meiningen empfiehlt u. a. eine deutsche „Freiwilligen-Kolonial-Legion" als Gegenmaßregel, um den Abenteurerdrang unse rer Jugend, dem viele beim Eintritt in die französische Legion erliegen, Rechnung zu tra gen. Abg. Dr. v. Liebert schreibt: Ich er achte das Bestehen einer französischen Frem denlegion, die sich mit 50 bis 60 Prozent aus Deutschen ergänzt, als eine so schwere Schmach für das Deutsche Reich und das deutsche Volk, daß mir jedes Mittel, das zur Beseitigung die ses Schadens führt, recht erscheint. Das einzig durchgreifende Mittel kann nur durch ein Vor gehen auf diplomatischen Wegen erreicht wer den, um der französischen Republik und dem französischen Volks das Schmachvolle und Un gehörige dieses Menschenhandels vor Augen zü führen und aus Abstellung desselben zu drängen. Die Friedensfreunde hätten im Haag und ander weit alle Ursache, diesen Zündstoff dauernder Abneigung aus der Welt zu schaffen, die feder ehrliche Deutsche gegen Frankreich empfinden mutz, solange solche schändliche Menschenverfüh rung amtlich geduldet, wird. pus dem Seicht. Die Einberufung des sächsischen Landtages steht, wie die „Sachs. Pol. Landeskorrespondenz* aus zuverlässiger Quelle erfährt, für den 11. o d e r 1 2. November d. I. zu erwarten. Im Königlichen Finanzministerium sind die Arbeiten für den StaatshauHhalltsetat soweit vorgeschritten, daß dieser den Ständen zu dem angegebenen Zeitpunkte vorgelegt werden kann. Bei den Ständekammern sind übrigens bereits jetzt eine größere Anzahl von Petitionen usw. eingegangen, mit denen sich die bevorstehende Tagung zu beschäftigen haben wird. Ehemalige Offiziere in Handel und Industrie. Der Vorstand des Verbandes Säch sischer Industrieller beschäftigte sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Frage der Verwendung verabschiedeter Offiziere in Handel und Industrie und mit dem von dem Erlaß des preußischen Kriegsministeriums etwas abweichen den Erlaß des sächsischen Kriegsministers. In der Aussprache kam zum Ausdruck, daß der Ver band sächsischer Industrieller das Vorgehen des Kriegsministeriums nicht u n t e r st ü tz e n könne; den Industriellen müsse die Sarge für die aus dem Kaufmannsstande hertoorgegangenen Handlungsgehilfen am nächsten liegen. Außer dem beschloß der Vorstand, die ihm zugegange nen Beschwerden der in Sachsen gewählten Ver trauensmänner über mangelndes Entgegenkom men durch die Reichsanstalt für die Angestellten- versicherung an diese Reichsanstalt weiterzugeben mit dem Ersuchen, dem Geist der Selbstverwal tung durch größeres Entgegenkommen gegenüber den Wünschen der Vertrauensmänner Rechnung zu tragen und alles zu vermeiden, was zu dem berechtigten Vorwurf bureaukratischer Hand habung der Versicherung führen könnte. Exkönig Manuels Hochzeit findet am heutigen Donnerstag in Sig maringen statt. Die Braut Prinzes sin Viktoria Luise wurde am 19. August 1890 geboren und ist das älteste Kind und die einzige Tochter des Fürsten Wilhelm von Hohenzollern aus der süddeutschen katho lischen Linie des Hohenzollernhauses. Der Vater der Braut ist der Sohn des im Jahre 1905 verstorbenen Fürsten Leopold, den die Spanier zu ihrem Könige haben wollten und der dadurch der unschuldige Anlaß zum Kriege von 1870 wurde. Ein jüngerer Bruder des Fürsten Leopold ist König Karl von Rumänien. Im Jahre 1849 entsagte das süddeutsche Haus Hohenzollern der Regierung im Interesse der deutschen Einigung zugunsten Preußens. Ex könig Manuel von Portugal, der am 15. November 1889 geboren wurde, nach der Er mordung seines Vaters und des Kronprinzen im Februar 1908 den Thron bestieg und am 5. Oktober vertrieben ward, lebte seitdem in Eng land und wird dorthin auch nach seiner Ver mählung zurückkehren. Daß er je wieder auf den portugiesischen Thron gerufen werden wird, erscheint bei dem geringen Einfluß der Royali sten Portugals mehr als fraglich, so wenig sich dort auch die auf die Errichtung der Republik gesetzten Hoffnungen bisher verwirklicht haben. Erleichterungen beim Aushebnngsgeschäft. Außer den bereits veröffentlichten Bestim mungen gesetzlicher Art, die wesentliche Erleich terungen für Wehrpflichtige beim Aushebungsge schäft bringen, sind weitere derartige Vorschrif ten in der fetzt verfügten Abänderung zur „Heeresordnung" bekanntgegeben worden, die sich vornehmlich auf die Fälle des Fortfalls der persönlichen Vorstellung bei der Aushebung beziehen. So dars mit Genehmigung des BMadekommandeurs oder i Landwehr-In spekteurs von der persönlichen Vorstellung beim Aushebungsgeschäft abgesehen werden, wenn nach militärärztlichem Gutachten die Dienstunbrauch barkeit ohne weiteres aus vorhandenen Unter lagen (militärärztlichen Zeugnissen w.) hervor geht. Ferner sind Mannschaften des Beurlaub tenstandes, über die in demselben Jahre beim Prüfungsgeschäft hinsichtlich ihrer Versorgung und außerdem beim Aushebungsgeschäft hinsicht lich ihres Militärdienstverhällnisses im Beurlaub tenstande zu entscheiden ist, nur beim Prüfungs geschäft vorzustellen. Neu ist weiter die Bestimmung, daß dis dem Beurlaubtenstande angehörenden Studieren den der Militär-Veterinär-Akademie von der Teilnahme an Kontrollversammlun gen befreit sind und daß Mannschaften des Beurlaubtenstandes anderer Waffen, die zu Hebun gen bei den Kraftfahrtruppen einberufen sind, nach Beendigung der Hebung durch die Bezirks kommandos zum Beurlaubtenstande der Kraft fahrtruppen übergeführt werden. Mann schaften des Beurlaubtenstandes der Verkehrs truppen üben, wie auch neu bestimmt worden ist, im allgemeinen bei diesen. Die Einberufung erfolgt durch die Generalkommandos auf An suchen der Generalinspektion des Militär-Ver kehrswesens. Ueber die A n r e ch n u n g der Frei he i t s st r a f e n auf die aktive Dienstzeit fin det sich im § 13 der „Heeresordnung" eine neue Anmerkung, die folgende bemerkenswerten Vor schriften enthält: Die Zett einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 6 Wochen findet auf Lie aktive Dienstzeit keine Anrechnung. Auch bleibt die Zeit einer Fahnenflucht, einer unerlaubten Entfer nung oder einer Urlaubsüberschreitung in un unterbrochener Dauer von mehr als 24 Stunden von der Anrechnung ausgeschlossen, sofern über die Tatsache der eigenmächtigen Dienstentziehung ein bedenkensreies Geständnis vorliegt; andern falls ist die Feststellung durch rechtskräftiges ge- richtliches Urteil maßgebend. Ueber das Ge ständnis ist eine Verhandlung auszunehmen, die auch über die Dauer der Abwesenheit Angaben enthalten muß. Der persönliche Adel in Württemberg aufgehoben. Durch eine Verordnung des Königs von Württemberg ist der persönliche Adel in Würt temberg für die Zukunft ausgehoben worden. Mit der Zugehörigkeit zu einer der vier obersten Klassen des Ordens der württembergischen Krone und mit dem Besitze des Militärverdienst- ordens ist danach künftighin der Personaladel in Württemberg nicht mehr verbunden. Diejenigen Personen, die auf Grund der bisher bestehen den Bestimmungen zur Führung des Personal adels berechtigt sind, behalten dieses Recht auch fernerhin bei. Konflikt im Holzarbeiter-Verband. Die hartnäckige Weigerung der Bremer Holzarbeiter, durch Vermittlung des Ar- beitsnachweises die Arbeit auf den Werften wie der aufzunehmen, hat zu einem schweren Kon st i k t innerhalb des Verbandes geführt. Ter Vorsitzende A h l i n g e r, der, seitdem die Me tallarbeiter die Wiederaufnahme der Arbeit be- chlofsen haben, bisher vergebens dafür einge- reten ist, daß auch die Holzarbeiter sich ihnen anschlössen, hat sein Amt niedergelegt. Die Holzarbeiter aber werden heute Donnerstag Wieder eine Versammlung abhalten, um zu be raten, ob sie die Arbeit wieder aufnehmen sol len oder nicht.