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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr 5918 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d. Bl. d i r e k t unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Berlin W, Potsdamer Strasse 134 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin für Papier- und Schreibwaaren-Handel und - Buchbinderei, Druck-Industrie, B sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, Herausgegben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrath, Mitglied des Kaiserl. Patentamtes Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1/,-Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCL weniger 13 „ „ „ 20 „ „ 26 „ „ » 30 „ 52 „ n „ 40 n n 10+ „ , „ 50 „ „ Eür Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin FACHBL Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Papier-Industrie-Vereins und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Papier-Fabrikanten, Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzer Nr. 80 Berlin, Donnerstag, 5. Oktober 1899 XXIV. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährige Postbezug kostet In: Oesterreich-Ungarn 85 Kreuzer den Niederlanden 95 Cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Dänemark 1 Krone 1 Oere Russland 80 Kopeken Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Die Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervierteljahres Bestellungen auf zwei Monate für 67 Pf. und Im dritten Monat einmoaatllohe für 34 Pf. entgegen. INHALT Fapier- und Sohralbwaaren-Handel und -Fabrikatlon Mit fremder Firma bedruckte Packungen 3121 Knet- und Mischmaschine für Papier- fahrigen . . 3121 Stoff-Fang, zugleich Abwasser-Reiniger 3122 Pap.-Industr im Herzogth. Braunschweig 8123 Erhaltung alter Urkunden ... .8123 Pariser Neuheiten in Schreibtisch- Gerätschaften 8124 Probenschau 3124 Euahgeworbe: Fotografische Ausstellung in Stuttgart 8125 Fachklasse für Typografen 8125 Glasklischees 3126 Kleine Mittheilungen 3126 Büchertisch 3126 Hande’skammer-Berichte 1898 ..... 3130 Auszeichnungen 3132 Briefordner, Typenhebel-Schreibmaschine, Eintaster-Schreibmaschine,Oberflächen temperatur-Anzeiger von rotir. Trocken zylindern, Farbbandbeweg. von Schreib maschinen (DRP) . 8136 Geschäfts - Nachrichten . ..... 3144 Firmen-Eintragungen 3145 Süddeutsche Fotografen - Ausstellung Stuttgart 1899 3146 Anerkennung treuer Mitarbeit . . . . 3148 Dampffässer in Preussen 3150 Absatz von Papier in Smyrna 3152 Verdingungen 3154 Waarenzeichen 3156 Briefkasten 3158 Mit fremder Firma bedruckte Packungen Aus Thüringen Wir kauften aus einem Restlagerbestand unter anderen Kar tonnagen etwa 1000 Kartons, welche wie Muster, mit der Firma Suchard bedruckt sind. Wir stellten diesen Posten der Firma Suchard sofort an, worauf wir nach wiederholter Anfrage beiliegenden Brief erhielten. Ist die Firma Suchard berechtigt, uns den Verkauf der Original- Kartons zu verbieten? Müssen wir ihrem Verlangen nachkommen und die Firma überkleben? U. & V. Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: In erwähntem Briefe erklärt die Firma Russ, Suchard & Cie. in Neuchätel, sie habe für die ihr übersandten Kartonnagen keine Verwendung, da dieselben seit längerer Zeit liquidirt (soll wohl heissen: äusser Gebrauch gesetzt) seien. Eine ander weitige Verwerthung dieser mit ihrem Namen und ihren Fabrik marken versehenen Schachteln erlaube sie nicht; dieselben müssten neu überzogen und ihr Name unsichtbar gemacht werden. Auf den Schachteln ist aber der Name Ph. Suchard angegeben; doch ist anzunehmen, dass Russ, Suchard & Cie. die Rechtsnachfolger von Ph. Suchard sind, welcher wahr scheinlich Theilhaber der Handelsgesellschaft R., S. & Cie. ist. Bei Aenderung der Firma sind wohl die früher benutzten Packungen weggelegt worden. Dies vorausgesetzt, hat die Firma R., S. & Cie. ein begründetes Interesse daran, dass nicht fremde, nachgemachte Waaren unter ihrer Flagge in den Ver kehr kommen, und sie verbietet mit Recht die Verwendung der Schachteln in ihrer jetzigen Gestalt. Es entsteht indess die Frage, ob Fragesteller das Recht hat, vom Verkäufer der Packungen Schadenersatz zu verlangen, da die Waare werthlos ist oder, falls überklebt, weit unter dem erwarteten Werth bleibt. Dies ist zu verneinen. Gegenstände mit aufge druckter Firma nebst geschützten Waarenzeichen sind keine vertretbaren (fungibeln) Sachen, sind überhaupt keine Waaren, welche in einem Kreise der Bevölkerung Abnehmer finden; sie können nur einen einzigen Käufer anlocken, nämlich die Firma, welche sie für sich hatte anfertigen lassen. Da der Verkäufer nicht versichert hat, dass die Packungen noch andere Abnehmer finden würden, so musste Fragesteller mit der Mög lichkeit rechnen, dass der einzig denkbare Käufer den Ankauf ablehnen würde. Fragesteller musste ferner aus Erfahrung wissen, dass ein angesehener Fabrikant mit seinem Namen versehene Packungen nicht zum Wiederverkauf verkauft und damit keinen Handel treibt, dass also die von ihm erstandenen Packungen nur den Werth von Altpapier haben. Knet- und Mischmaschine für Papierfabriken Patent Werner-Pfleiderer Auf meiner Sommer-Reise besuchte ich einen alten Freund aus früheren Zeiten, Direktor einer bedeutenden Papierfabrik in der Nähe von München, und war erstaunt, dort eine Knet- und Mischmaschine zum Aufkneten resp. Verkollern von Papierabfällen aller Art, Zellstoff und Holzschliff im Betrieb zu sehen. Die Verwendung dieser Misch maschine für Zwecke der Papier-Fabrikation war mir, als Papier macher der alten Schule, vollständig neu und erweckte mein Interesse im höchsten Grade. (Vgl. Nr. 25 der Papier-Zeitung von 1898 »Die Knetmaschine in der Papierfabrikation« von Dr. C. Wurster und Nr. 76 der Papier-Zeitung von 1898 »Knetmaschine als Kollergang« von Ad. Spitteier. Red.) Aus den Mittheilungen meines Freundes entnahm ich, dass man vor der Frage stand, einen weiteren Kollergang anzuschaffen und dass auch Offerte über eine Mischmaschine eingeholt wurde. Nach ge machter Mittheilung bezog Herr Scheufelen-Oberlenningen zum Auflösen der Kunstdruckpapier- Ab fälle bereits im Vorjahre eine solche Misch maschine, die mein Freund besichtigte und die auch von Herrn Scheufeien warm empfohlen wurde. Das Ergebniss dieser Besichtigung ist ausserordentlich günstig für die Mischmaschine ausgefallen, und man entschloss sich rasch, statt des Kollerganges die Mischmaschine Grösse 16 VH aufzustellen. Die Maschine ist seit etwa vier Monaten Tag und Nacht in ununterbrochener Benutzung, und in dieser Zeit der Beobachtung hat sich weder eine grössere Abnutzung bemerkbar gemacht, noch wurde irgend welche Reparatur nöthig. Die Maschine ist in allen Theilen kräftig gebaut, hat ein elegantes sauberes Aussehen, und ihre Bedienung ist höchst einfach. Sie ist meiner Ansicht nach