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Nr 43 u. 44 OER HANDELSGÄRTNER, Handeiszeitung für den deutschen Gartenbau 173 dünnes säuerliches Mus gekocht. Meist aber fallen die Früchte ungeerntet ab und verfaulen unter den Bäumen. Auffällig ist am gesamten Baumbestand der glänzende Gesundheitszustand. Nur unter den edlen Birnen herrscht teilweise schwer der Schorf, wohl eine Folge der starken regelmäßigen Niederschläge; denn die Ardennen sind waldreich und zudem gegen die See hin die erste Gelände erhebung von Bedeutung. Aber gerade diese Nieder schläge sichern anderseits das hervorragende Gedeihen trotz des Standes im unbearbeiteten Weideland und trotz Mangels jeder Pflege und Düngung. So eigenartig es an- mutet: ich habe bei Aepfelbäumen noch nirgends die Krebskrankheit, noch Blutlaus gefunden. Nur die Obst made ist auch hier der stark schädigende Feind. Die Ernte 1917 fällt glänzend aus, und an allen Ecken und Enden beginnen Arbeitskolonnen der nicht geflüch teten und nicht abgeschobenen Bevölkerung unter der j Aufsicht von Landsturmleuten den Erntesegen zu bergen. Freilich wandern die Aepfel diesmal nicht in die Most- I presse, sondern sie werden zu Marmelade verkocht. I Kleinere Mitteiiungen I — — Eigenanbau von Gemüsesamen. Jetzt ist es die rich tige Zeit, den Eigenanbau von Gemüsesamen in die Wege zu leiten. Das gilt wenigstens für alle zweijährigen Ge müse. Allerdings ist der Samenanbau im großen ein gärt nerischer Sonderzweig, der langjährige praktische Er fahrung erfordert, aber Kleinanbau für den eigenen Bedarf kann unter Beachtung gewisser Vorsichtsmaß regeln jeder Handelsgärtner treiben. Jetzt, bei der Ernte der Karotten, der Mohrrüben, der Selleries lohnt es sich, die schönsten, tadellos geform ten und schwersten Stücke herauszusuchen, vom Verkauf auszuschließen und mäusesicher einzumieten, Karotten samen ist sehr teuer und dürfte auch in den nächsten Jahren kaum billiger werden; von einigen Dutzenden schöner Karotten läßt sich schon eine ganze Menge Samen ernten. Auch der Selbstanbau von Zwiebelsamen ist in Anbetracht der hohen Preise dieses Saatgutes rat sam. Man vergesse daher nicht, die besten Stücke aufzu heben. Auch* Kohlrabisamen war in diesem Jahre sehr teuer. Es liegt im Interesse der künftigen ausreichenden Versorgung mit diesem wichtigen Saatgut, daß jeder Gärtner sich wenigstens einen Teil seines Bedarfes selbst verschafft. Ich habe mir zu diesem Zwecke ein paar Dutzend Köpfe von einer um Mitte Juli ausgeführten Pflanzung ausgezeichnet, und zwar wählte ich natürlich I nur solche, welche sich durch recht schnelles Wachstum auszeichneten und auch schöne Form zeigten, dabei nicht zu üppiges Blattwerk aufwiesen. Ich schlage sie im Win ter im Mistbeetkasten ein und werde sie Ende März wie der auspflanzen. Wer auch von anderen Kohlgemüsearten sich besonders schöne und schwere Köpfe zum Samenanbau aufheben will, der möge später beachten, daß die Kohl arten nur weit voneinander getrennt zur Blüte kommen dürfen. Am besten ist es daher, in kleinen Gärtnereien nur eine Art oder Sorte anzubauen, und auch sich mit den Grundstücksnachbarn zu verständigen, daß sie möglichst nicht ebenfalls Kohlarten dicht an der Grenze in der Nähe der eigenen Samenpflanzen setzen. Es würde sonst das Saatgut durch die unvermeidliche, von den Insekten be wirkte Kreuzbefruchtung vollkommen entwertet werden. Wenn durch den Eigenanbau kleiner Samenmengen auch nur eine geringe Entlastung des Marktes erzielt wird, so wird das gleichwohl ein guter Dienst sein, welchen jeder Kleinanbauer der Allgemeinheit leistet. Denn es wird wohl auch noch in den ersten Friedensjahren — wie schön klingt doch das Wort! — eine Knappheit an Gemüsesamen bestehen. M. L. in W. Die Klagen über schlechtkeimende Gemüsesamen im Frühjahr 1917. Man schreibt uns: In den Kreisen der Ge müsegärtner und der Gärtnereibesitzer, welche die An zucht von Gemüsepflanzen zum Zweck des Verkaufs be treiben, wurde mit Recht nicht selten im Frühjahr 1917 bitter Klage darüber geführt, daß die Keimfähigkeit man cher Gemüsesamen zu wünschen übrig lasse. Wer es selbst am eigenen Geldbeutel erfuhr, daß der teure Kohl rabisamen bisweilen nur mit 5 Prozent keimte, der Zwiebelsamen etwa zur Hälfte, der Porreesamen manch mal gar nicht oder nur zu 10 bis 15 Prozent, der Karotten- und Möhrensamen mit vielleicht 25 bis 40 Prozent Ausfall, der wird es vollkommen verstehen, daß der Wunsch ge äußert wird, Derartiges möge nicht wieder vorkommen. Abgesehen von, dem Verlust des Kaufpreises für das Saat gut ist der Zeitverlust, der durch das vergebliche Warten auf die Keimung des Samens bewirkt wird, besonders ärgerlich. Wenn die Aussaat ohnedies etwas spät erfolgte, wie das bei dem Mangel an Arbeitskräften und infolge widriger Witterungsverhältnisse sehr leicht eintreten kann, so muß unter Umständen der ganze Kulturplan geändert werden, da es nicht immer möglich sein wird, einwand freien Ersatz für die eigene Pflanzenanzucht durch Zu kauf von Pflanzen zu erhalten. Deshalb wäre es durch aus zeitgemäß, wenn die Samenhandlungen nicht zuletzt in ihrem eigenen Interesse darauf bedacht sein würden, das Uebel aus der Welt zu schaffen. Das, könnte freilich mit Sicherheit nur geschehen, wenn der Samen unter An gabe des Prozentsatzes der Keimfähigkeit in den Handel gebracht würde. : Es ist allerdings nicht zu verkennen, daß eine allge meine Einführung einer derartigen Neuerung jetzt mit gro ßen Schwierigkeiten verknüpft sein würde. Die jetzigen Erzeugungs- und Handelsverhältnisse gestatten es nicht, auf eine allgemeine und pflichtmäßige Durchführung der Keimprobe seitens der Samengeschäfte und Angabe der Ergebnisse im Preisverzeichnis im gegenwärtigen Zeit punkte zu dringen. Aber auch ohne gesetzlichen Zwang sollte der wegen seiner großen Vertrauenswürdigkeit in der ganzen Welt bekannte deutsche Samenbau und Samenhandel alles daransetzen, daß die ärgerlichen Er fahrungen, welche nicht wenige Gärtner im Frühjahr 1917 machen mußten, sich im Jahre 1918 nicht wiederholen. Es wäre dies ein wichtiger Dienst, den sie dem deutschen Gartenbau und der Volksernährung leisten würden. M. L. in W. Bekanntmachung über die Bekämpfung von Pflanzen- I krankheiten. § 1. Die Landeszentralbehörden werden er mächtigt, Vorschriften zur Bekämpfung von Krankheiten der zur menschlichen Ernährung oder zur Fütterung dienen- , den Pflanzen zu erlassen, soweit die Bekämpfung der Krankheiten solcher Pflanzen nicht bereits reichsrechtlich geregelt ist. § 2. Wer den auf Grund des § 1 erlassenen Anord- i nungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem | Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. L I~-i- •J35 y V- Lieferung von Gartenerzeugnissen, Versendung und Gefahr. Der § 446 BGB. bestimmt: Mit der Uebergabe der ver kauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Hiervon läßt sich der allgemeine Grundsatz ableiten, daß der Lieferant die Gefahr bis zur erfolgten Ablieferung der bestellten Sache zu tragen hat.