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78 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 19 u. 20 dieses Jahres Spinat für 1,50 M. das Pfund und Rapünz chen für 2 M. das Pfund verkauft. Bei dem Spinat han delte es sich, wie der Sachverständige, Handelsgärtner Sehr., in seinem vor Gericht erstatteten Gutachten aus führte, nicht um Landspinat, für den ein Richtpreis von 1,20 M. das Pfund festgesetzt war, sondern um Frühbeel- wäre, für die kein Richtpreis bestand. Der Sachverstän dige war der Meinung und vertrat dieselbe auch vor Ge richt, daß bei einer Ware wie die vorliegende von Fall zu Fall entschieden werden müsse. Obwohl der Preis, den der Angeklagte gefordert hatte, hoch erscheine, so ent halte er doch keinen übermäßigen Gewinn, wenn man be rücksichtige, welche Arbeit und Verluste der Angeklagte mit dem Frühbeetgemüse bei der im Februar dieses Jah res herrschenden Kälte gehabt habe. Ueberdies habe es sich um ausgesucht gute Ware gehandelt. Bei dieser Sach lage erkannte das Gericht selbstverständlich auf kosten lose Freisprechung. Vereine und Versammlungen . - ' Die Bayerische Gartenbau-Gesellschaft hielt vor kurzem in München ihre ordentliche Generalversammlung ab. Nach dem durch den ersten Schriftführer, Hofgartendirektor Heinrich Schall, erstat teten Jahresbericht zählt die Gesellschaft jetzt 659 Mitglieder. An die durch den Krieg in Not geratenen Gärtnerfamilien gewährte die Vorstandschaft Unterstützungen, an die in Gefangenschaft geratenen Gärtner wurden Liebesgaben abgeschickt. Ein ungenannt sein wol lender Gönner stiftete 1% Tagewerk als Mustergarten für die Garten baugesellschaft, den diese vorerst als Kriegs-Schulgarten zur Ver fügung stellte. Der von Garteninspektor Otto Multerer geleitete Kursus für gärtnerisches Plan- und Freihandzeichnen war von 32 Teilnehmern besucht Nach dem von Oekonomierat Karl Schmitz erstatteten Kassenbericht schließt die Jahresrechnung in den Ein nahmen und Ausgaben mit 7845 M. ab. Das Gesamtvermögen der Gartenbau-Gesellschaft beziffert sich auf 55 717 M. Genoralversammlung des Deutschen Pomologenvereins in Hei delberg am 14. April 1917. Unter dem Vorsitz des Ehrenvorsitzenden des Bundes Deutscher Baumschulenbesitzer Müller-Langsur fand heute die Haupt- und Kriegsversammlung des Deutschen Pomologenver eins im hiesigen Bürgerausschußsaale statt. Der geschlossenen Ver sammlung des Vormittags folgte die öffentliche Versammlung am Nach mittag, die sich mit den Verordnungen der reichs- und bundesstaat lichen Regierung und ihrem Einfluß auf den deutschen Obstbau und Obsthandel beschäftigte. Praktische Vorschläge zeigte der Vortrag über die zweckmäßige Obstversorgung der Großstädte, sowie die Verhandlungen über die Zukunftsaufgaben für die deutschen Obst züchter nach dem Kriege. In der Aussprache erörterte der Ver treter der Reichsstelle für Obst und Gemüse, Dr. Bowenscher, der mit Vertretern der Landwirtschaftskammern, Behörden und obstbau lichen Körperschaften den Verhandlungen anwohnte, die von der Reichsstelle geplanten Grundlinien in den Fragen der Versorgung mit Obst und der Frage der Höchstpreise. Als nächster Tagungsort wurden Kassel oder Magdeburg vorgeschlagen. (Wir hoffen, in der nächsten Nummer des Handelsgärtners noch einmal etwas eingehen der auf einige wichtige Punkte der Verhandlung eingehen zu können.) ==========5 II Hlandelsnachrichten T ^=..- ----- JF Richtpreise für Frühgemüse 1917. Die Reichsstelle für Gemüse und Obst schreibt wie folgt: „Infolge einer noch immer anhaltenden ungewöhn lichen Kälteperiode werden die Bestellungsarbeiten unter sehr erschwerten Umständen stattfinden, so daß auch mit eipem normalen Verlauf der Ernte jetzt nicht mehr ge rechnet werden kann. Die Reichsstelle betrachtet daher die von ihr veröffentlichten Richtpreise für Frühgemüse unter allen Umständen als Mindestpreise und rechnet mit der Notwendigkeit, daß sie die Höchstpreise, deren Fest setzung erfolgen soll, sobald dies irgend möglich ist, nicht unerheblich höher wird bemessen werden müssen. Die Reichsstelle wünscht, daß dies tunlichst bald allgemein bekannt wird, damit die Anbaufreudigkeit in den Erzeu gerkreisen unter den jetzigen widrigen Bestellungsverhält nissen nicht leidet. Aehnlich liegen die Verhältnsse in be zug auf die zu erwartende Obsternte.“ Die Richtpreise, von denen hier die Rede ist, sind von Reichsstelle vor wenigen Wochen festgesetzt worden. Sie sind für das Wirtschaftsgebiet Mitteldeutschland (König reich und Provinz Sachsen, thüringische Staaten, Herzog tum Anhalt und Provinz Brandenburg) für je ein Pfund be messen worden wie folgt: 1. Spargel: unsortiert 0,45 M., sortiert I 0,70 M., sortiert II 0,48 M., Suppenspargel 0,20 M. 2. Rhabarber: 0,08 M. 3. Erbsen: 1. bis 20. Juni 0,33 M., 2. vom 21. Juni ab entweder im Durchschnitt 0,25 M. oder getrennt nämlich: a) Erbsen (gedrillte) 0,22 M., b) Erbsen (ge- reiserte) 0,26 M. 4. Bohnen: Grüne (Stangen-, Busch-) Bohnen 0,24 M., Wachs- und Perlbohnen 0,32 M., Puff- (Sau-) Bohnen 0,15 M. 5. Möhren und längliche Karotten: bis 30. Juni 0,18 M., bis 15. Juli 0,15 M., bis 31. Juli 0,12 M., bis 15. August 0,09 M., bis 31. August 0,08 M., bis 15. September 0,08 M., bis 30. September 0,07 M. 6. Mairüben 0,07 M. 7. Karotten (runde, kleine): bis 30. Juni 0,19 M., bis 15. Juli 0,17 M., bis 31. Juli 0,15 M., bis 15. August 0,14 M., bis 31. August 0,12 M. 8. Kohlrabi: bis zum 30. Juni 0,17 M., bis 31. Juli 0,12 M., ab 1. August 0,10 M. 9. Frühweißkohl: bis 15. Juli 0,10 M., bis 31. Juli 0,08 M., bis 15. August 0,06 M., bis 31. August 0,04% M., bis 19. September 0,03% M. Die Preise für Karotten (7) gelten vom 1. Juni, die für Kohlrabi (8) vom 10. Juni und die für Frühweißkohl (9) vom 20. Juni ab. Vor diesen Terminen findet eine Preis festsetzung für die genannten Gemüsearten nicht statt. Alles unter Glas gezogene Frühgemüse, sowie auch alle übrigen hier nicht genannten Gemüsesorten sind von einer Preisfestsetzung ausgeschlossen. Diese Preise sind nach Ansicht der Gemüsegärtner, besonders für die frühesten Ernteabschnitte, augenschein lich recht knapp bemessen worden. Sie waren in Friedens zeiten für diese erste Ernteperiode sogar durchschnittlich höher. Die Reichsstelle für Gemüse und Obst hat das auch indirekt anerkannt, indem sie ihrer am Eingang dieser Ausführungen abgedruckten späteren Veröffentlichung darauf hinweist, daß sie diese Richtpreise als Mindest preise betrachtet. Es ist daher zu erwarten, daß bei der Festsetzung der endgültigen Höchstpreise auf die erschwerten Anbauver hältnisse die unbedingt notwendige Rücksicht genommen wird. Die hohen Düngerpreise, höheren Löhne, allgemeine Verteuerung der Lebenshaltung der Anbauer, hohen Preise für Saatgut und alle Gerätschaften, Steigerung der Fuhr- löhne und aller Bedarfsgegenstände für die Instandhaltung des Betriebes und seiner Hilfseinrichtungen lassen eine Erhöhung der Richtpreise durchaus begründet erscheinen. Dazu kommen noch die Erschwernisse, welche die zwi schen Kälte und Regen wechselnde Witterung des Monats April dem Anbau brachte, wodurch natürlich ebenfalls die Erzeugung infolge Erschwerung der Arbeiten nicht ver billigt wird. Vor allem aber wird infolge der durch die Witterung um mindestens 4 Wochen verzögerten Entwick lung eine entsprechende Hinausschiebung der Zeitpunkte, zu welchen die Preisvorschriften in Kraft treten bei frühem Weißkohl, Karotten und Kohlrabi, sich als unbedingt er- , forderlich erweisen. Es ist zwar zu hoffen, daß die Reichs- | stelle zu diesem Entschlusse kommt. Dennoch sollen die I Gemüsegärtner nicht versäumen, darauf hinzuwirken, daß Vertreter ihrer Berufsgruppe in die Izu bildenden Prei s k om m i ssionen ihrer Bezirke gelangen.