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514 PAPIER-ZEITUNG Nr. 14 dass der Nutzen nach Abzug der Handlungsunkosten und sonstigen Spesen so bescheiden ist, wie er nur in wenigen Konventionen sein wird. Seit Ausgabe der neuen Preisliste ist das Geschäft in eine für alle Betheiligten angenehme und ruhige Entwicklung ge langt. Trotzdem ist ein kleiner Theil der Kundschaft noch immer der irrigen Meinung, dass die jetzigen Preise sich nicht lange halten werden, erwartet baldige Aenderung der Verhält nisse und hält in dieser Voraussetzung mit der Aufgabe des laufenden Bedarfs gern zurück. Diesen ganz unrichtigen Anschauungen gegenüber muss darauf hingewiesen werden, dass eine Preisermässigung in diesem Jahre schon deshalb ganz unmöglich ist, weil jeder Briefumschlagfabrikant seinen Bedarf an Papier und Rohstoffen für das laufende Jahr 1901 zu neuen höheren Preisen abge schlossen hat, also zu denjenigen Preisen, welche den jetzt giltigen Verkaufspreisen für Briefumschläge zu Grunde gelegt worden sind. Demzufolge haben in der genannten Haupt versammlung die anwesenden und vertretenen Briefumschlag fabrikanten auch beschlossen, dass in Uebereinstimmung mit der herrschenden Lage des Papiermarktes, nach welcher sich die Papierpreise jedenfalls für längere Zeit auf ihrer jetzigen Höhe halten werden, auch die vereinbarten Berechnungs bestimmungen für eine längere Zeitdauer unverändert in Kraft bleiben sollen. • Die Versammlung befasste sich dann eingehend mit der viel besprochenen Frage der Lieferung an Verbraucher. Man war übereinstimmend der Meinung, dass es richtig wäre, solche nach Möglichkeit abzulehnen, wo es sich aber nicht vermeiden liesse, sollen die Preise so viel höher gestellt werden, dass es auch den Händlern möglich sei, zu konkurriren. Auch dieser Antrag wurde zum Beschluss erhoben. Der Verein geht bei Verfolgung seiner Ziele in erster Linie von dem Gedanken aus, den soliden Handel zu fördern und Alles zu beseitigen, was das Briefumschlag-Geschäft beunruhigt. So wurde der Verkauf von Ausschuss und Partiewaaren eben falls geregelt und in die Hände eines gemeinsamen Verkaufs kontors gelegt, das von Herrn Schmitz-Fellmer in Köln ge leitet wird. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, dass die Kundschaft des Zwischenhandels nicht gerne mit der Bewilligung höherer Preise gefolgt ist, und dass deshalb der Zwischenhandel eine verhältnissmässig undankbare Geschäftszeit durchmachen musste. Jetzt ist aber wohl die Zeit gekommen, wo auch die Verbraucher und kleineren Geschäfte einsehen, dass im Papier fach und namentlich für Briefumschläge billige Preise sobald nicht wiederkehren werden, und dass deshalb für lange Zeit mindestens die jetzigen Preise gezahlt werden müssen, wenn nicht der Rohstoffmangel weitere Steigerungen für Papier und Briefumschläge mit sich bringt. Die Hauptsache ist nur, dass auch der Zwischenhandel, nachdem er selbst von der Stabilität der jetzigen Preise überzeugt ist, seiner Kundschaft die gleiche Ueberzeugung so schnell als möglich auf geeignete Weise, sei es durch Zirkulare, durch mündliche Verhandlungen oder durch die Fach- und Tagespresse usw. beibringt. Sobald ihm das gelungen ist, wird er auch durch lohnenderes Geschäft zu der Ueberzeugung kommen, dass es für ihn viel richtiger ist die Konvention zu unterstützen, als sie zu bekämpfen. Stabile und gesunde Verhältnisse zu schaffen, welche Fabrikanten und Abnehmern unter dem Schutze einer ver nünftigen Konvention wieder einen angemessenen Nutzen sichern, das ist das Ziel des Vereins deutscher Briefumschlag fabrikanten! n. Flitter-Ansichtskarten Zum Erstaunen und Leidwesen aller an dem Ansichtspostkarten sport interessirten Geschäftskreise ging vor einigen Tagen durch fast alle Zeitungen, so auch durch die Ihrige, die Nachricht, dass die Kaiserliche Postdirektion diejenigen Postkarten von der Beförderung ausschliesst, welche mit Glimmer oder feinem Glasstaub bestreut sind. Als Grund zu diesem Verbot wird die mögliche Verletzung der Post beamten bei der Abfertigung dieser Karten, sowie die gesundheits schädliche Wirkung des herumfliegenden Glasstaubes angeführt. Diese Begründung ist unhaltbar, denn Splitterchen, deren eines zu fällig die Hand eines Beamten verletzt, rufen keine nennenswerthe Verletzung hervor, und Glasstaub fällt infolge seines bedeutenden Gewichts sofort zu Boden, falls er sich von einer Karte gelöst hat. Ich müsste dann längst schon dem Irdischen entrückt sein, da ich schon seit 15 Jahren fortwährend mit diesem Glimmer zu thun habe. Wie müsste es dann um die Tausende von Arbeitern und Arbeiterinnen bestellt sein, die ebenfalls täglich mit diesem Glimmer hantiren? Es ist sehr adel von der Direktion der Reichspost, wenn sie nach Mög lichkeit ihre Angestellten vor Verletzungen im Dienste schützen will. Wo diese Fürsorge jedoch nicht am Platze ist, sollte die Direktion lieber solche unnöthigen Verordnungen unterlassen, mit denen sie Tausende von Armen, Schwachen und Krüppeln, die froh waren, eine leichte Arbeit zu haben, wie es z. B. das Bestreuen der Postkarten mit Glimmer und Glasperlen ist, mit einem Schlage das Brot vom Tische nimmt. Ein solches zweckloses Verbot schädigt auch den Fabrikanten und Händler, denn Tausende und Abertausende solcher Karten liegen versandfertig auf den Lagern und sind nun auf einmal völlig unverwendbar. Wenn alle staatlichen Einrichtungen so vorsorglich für ihre Angestellten sein wollten, dann müsste z. B. der Eisenbahnverkehr eingestellt werden, da vielleicht zufällig mal ein Schaffner beim Zuschlägen der Kupeethüren sich den Finger quetschen oder einem Packer eine Kiste auf den Fuss fallen könnte. Jeder Beruf birgt seine Gefahren für Gesundheit und Leben der darin Be schäftigten in sich, und Jeder muss trotzdem ohne Rtlcksicht auf diese Gefahr seinen erwählten Beruf ausfüllen. Die Post ist des Verkehre und des Handels wegen da und müsste demzufolge auch Entgegenkommen zeigen. Der Schaden der Post ist es nicht, wenn recht viel Ansichtskarten versandt werden. Das Publikum verlangt jetzt die bestreuten Karten, und jeder Geschäftsmann ist froh, wenn er bei dem jetzigen miserablen Geschäftsgänge wenigstens einen Artikel hat, an dem er noch etwas verdienen kann, um sich einiger maassen über Wasser zu halten. Die Vorstände der Papier-Vereinigungen würden sich jedenfalls alle an dieser Angelegenheit interessirten Geschäftsleute zu grossem Dank verpflichten, wenn sie bei der Postdirektion um Zurückziehung der Verordnung einkämen, denn der Schaden, den Gross- und Klein händler bis jetzt durch die Verordnung haben, ist sehr gross. Arthur Schilde Buchhalter im Hause Hugo Wever, Grossenhain Die von uns in Nr. 3 unter Vorbehalt gebrachte Nachricht entstammte, wie wir nachträglich erfuhren, einer österreichischen Zeitung, worin über das seitens der österreichischen Post direktion ergangene Verbot berichtet wurde. Sächsische Tages- Zeitungen druckten die Nachricht in solcher Fassung ab, als bezöge sie sich auf Deutschland, was unseres Wissens nicht der Fall ist. Red. Dütenlieferung Ich bot der Firma K. Anfang 1900 graue Düten 'zum alten Preis an, wenn sie 80000 kg auf Abruf binnen Jahresfrist bestellt. K. be stellte darauf 30000 kg auf Abruf. Einige Wochen später rief er auf diesen Abschluss braune Beutel ab: Ich erkannte für mich keine Verpflichtung dazu an, da nur graue Düten abgeschlossen waren, ge währte jedoch dem Kunden soviel braune Beutel zum Abschlusspreis, als sein vorjähriger Bedarf an braunen Beuteln betragen hat. Am 9. August erinnerte ich den Kunden, dass er den Rest rechtzeitig ab rufen soll, da meine Lieferpflicht nur innerhalb des Jahres 1900 be steht. Ende Dezember 1900 war K. mit dem Abruf von über 22000 kg im Verzug. Auf seine Frage vom 6. Januar, wie viel er noch auf seinen Abschluss zu erhalten habe, anwortete ich, dass ich nur noch zu neuen Preisen liefern kann. K. entgegnet hierauf, ich müsse liefern, da ich keine Nachfrist gegeben habe. Wer hat Recht? Diitenfabrikant Es liegt ein Spezifikationskauf nach § 375 HGB vor. Dem nach war der Verkäufer im obigen Fall berechtigt, vom Vertrag zurücktreter, da der Käufer mit seiner Verpflichtung, die vor behaltene Bestimmung über Form und Maass der Waare zu treffen, im Verzug war. Der Verkäufer hätte nach demselben § auch das Recht gehabt, die Spezifikation statt des Käufers vor zunehmen oder nach vorheriger Fristgewährung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Verzug des Käufers liegt vor, da Abnahme bis Ende 1900 vereinbart war, und er im August zur Spezifikation gemahnt wurde. Zugabe-Unwesen Pirna, 18. Februar 1901 Einen sehr wichtigen Beschluss hat unser Stadtrath am 11. d. Mts. gefasst. Er schliesst fortan alle Geschäfte, welche an Schulkinder Zugaben vertheilen, von der Lieferung von Buch-, Schreib- und Schulbedarf der Gemeinde aus. Hier herrscht die Einrichtung, dass alle sich zu Lieferungen Meldenden nach der Reihe berücksichtigt werden. Dieser Beschluss ist auf vorausgegangene Erörterungen in der Presse zurückzuführen, worin das Gebahren mancher Geschäfte beleuchtet wurde, die den grossen Kinderzulauf nur den erwähnten Lockmitteln zu danken haben, wobei der Geldbeutel der Eltern meist schlecht wegkommt. Diese Verfügung des Rathes von Pirna ist auch andern Städten und Behörden bestens zu empfehlen. L. P. Der Eine weiss so mancherlei, Kopfschüttelnd geht die Welt vorbei. Der Andere gilt als sehr gescheut, Bloss weil sein Geist gut wiederkäut. Edwin Bormann’s Lustiges Buch