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Werfen von Buchdecken Zu Nrn. 28 und 28 Die Antwortgeber in Nrn. 23 und 28 haben in der Hauptsache das Richtige getroffen, doch haben Alle einen Punkt äusser Acht gelassen, dem man nach meiner Ansicht weit mehr Bedeutung beimessen sollte als gewöhnlich geschieht. Wenn man eine Pappe, gleichviel welcher Stärke, genauer an- sieht, bemerkt man eine rauhe und eine glatte Seite. Kaschirt man diese Pappe auf beiden Seiten mit ein und demselben Papier, natür lich unter Wahrung der gleichen Zugrichtung des letzteren, so wird man stets die Beobachtung machen, dass sich die glatte Seite nach aussen wölbt, auch wenn die Pappe stundenlang gepresst wurde. Werden nun die Pappen ohne Rücksicht auf diese wenig bekannte Eigenschaft angesetzt, wobei es leicht vorkommen kann, dass die rauhen Seiten beider Ansatzdeckel nach aussen kommen, so mag man sich auf den Kopf stellen, die Deckel »werfen« sich eben mit den Kanten nach aussen. Wird dann noch der Bezugstoff angeschmiert, so giebts keine Rettung mehr, auch wenn der erste oder der zweite oder beide Deckel kaschirt werden. Sache des Papier-Technikers wird es nun sein, diesem Umstande durch geeignete Maassnahmen entgegen zu wirken. Ich wollte nur auf die Ursache des Werfens von Buchdecken aufmerk sam machen. —mann Aussprache erbeten. Red. Sicherheits-Aufzüge der Maschinenfabrik von J G. Schdter & Giesecke in Leipzig. In allen grösseren Städten macht sich bei den vielstöckigen Fabrik- und Geschäftsgebäuden der Lasten- und Personen-Aufzug immer mehr nothwendig. Mit der häufigeren Einführung dieses Be förderungsmittels haben sich aber auch eine Zeit lang die dadurch hervorgerufenen Unfälle vermehrt, bis man einsah, dass es sehr verkehrt sei, an Schutzvorrichtungen zu sparen, da die verletzten oder getöteten Arbeiter grössere Summen kosteten als der von vornherein zweckmässig eingerichtete Fahrstuhl erfordert hätte. J. G. Scheiter & Giesecke haben von Anfang an keine billigen Aufzüge gebaut, aber die von ihnen ausgeführten Anlagen waren durchweg so ausgerüstet, dass sowohl der Unfallgefahr nach Möglichkeit vor gebeugt wie auch für die Erfordernisse des praktischen Gebrauchs gesorgt wurde. Diesem Gesichtspunkt entspricht auch ein soeben veröffentlichtes Heft, in dem die von der Firma gebauten Anlagen abgebildet und beschrieben sind. Waaren- und Personen-Aufzüge für elektrischen, Transmissions- oder hydraulischen Betrieb, schliesslich auch Handbetrieb für kleine Anlagen, dann Fahrbühnen zum Heben von Lasten aus Kellerräumen sind durch vorzügliche Bilder veran schaulicht Von den Aufzugsmaschinen ist eine mit Elektromotor gekuppelte Bauart in fünf Grössen abgebildet, ausserdem eine Auf- zugsmaschine für Handbetrieb. Besondere Sorgfalt ist den Fang vorrichtungen gewidmet. Die Tragseile werden so bemessen, dass sie das zehnfache Gewicht der zulässigen höchsten Belastung tragen können. Auch Geschwindigkeitsregulatoren, welche bei Ueberschreiten der höchsten Geschwindigkeit im Abwärtsfahren die Fahrbühne fangen und so vor dem Absturz sichern, werden, wenn erforderlich, ange bracht Am Schluss des Heftes sind Handwagen und Karren der in Druckereien gebräuchlichsten Formen abgebildet. Das Heft ist sehr sorgfältig ausgestattet, die vorzüglichen Aetzungen sind grössten- theils in den eigenen Werkstätten angefertigt und alle musterhaft gedruckt. Ein tiefdunkelrother Umschlag mit wirkungsvollem Titel satz und geprägter Vignette bildet die hübsche Aussenseite. Messing-Verzierungen und Einfassungen für Buchbinder von Edm. Koch & Co. in Magdeburg. Ein soeben erschienenes Probenheft mit Abdrücken von Erzeugnissen der Firma ist ausschliesslich nach Zeichnungen und Entwürfen von Paul Kersten in Aschaffenburg hergestellt. Die einzelnen Stücke sind zu einer wohlabgerundeten Serie zusammengestellt, und etwa 30 Gross-Oktav-Seiten mit Beispielen zeigen die vielseitige Verwendbarkeit der an sich einfachen Verzierungen. Letztere erinnern im Allgemeinen an die aus anderen Arbeiten bekannten Zierformen von Paul Kersten, aber wir begegnen auch zahlreichen neuen Formen. Die Beispiele sind lür die verschiedenen Zwecke mit Geschmack gewählt und angeordnet. Das Heft wird Buchbindern vieles An ziehende und Lehrreiche bieten. Entlassung eines Magazinverwalters Vor dem Hamburger Gewerbegericht wurde kürzlich über die Klage des Magazinverwalters L. gegen die Verlagsanstalt (vormals J. F. Richter) verhandelt. Aus der Klageschrift geht hervor, dass der Kläger ohne Einhaltung der vereinbarten vierwöchigen Kündigungs frist entlassen worden ist, was ihn veranlasst hat, eine Entschädigung von 120 M. zu fordern. Die Verklagte behauptet, den Kläger keines wegs plötzlich seines Dienstes enthoben zu haben. Sie habe ihm vielmehr ordnungsmässig zum 1. April gekündigt, und ihm sodann am 10. März für den Rest der Kündigungszeit Arbeit in ihrer Setzerei angewiesen. Diese Thätigkeit habe der Kläger abgelehnt, »da ihm als Magazinverwalter nicht zugemuthet werden könne, als Setzer zu arbeiten.« Mit der Verwaltung des Magazins aber habe sie den Kläger, der übrigens gelernter Setzer sei, nicht länger betrauen können, nach dem ihr hinterbracht worden sei, dass der Kläger gedroht habe, falls ihm gekündigt werden sollte, das Magazin in solche Unordnung zu bringen, dass sein Nachfolger schwer herausfinden werde. Kläger be streitet, eine solche Drohung ausgesprochen zu haben. Die Aeusserung wird jedoch von einem Zeugen eidlich bestätigt. Der sachverständige Beisitzer des Gewerbegerichts erklärt, dass es dem Kläger leicht gewesen wäre, das Magazin derartig in Unordnung zu bringen, dass die Fortführung des Betriebes zeitweilig hätte gestört werden können. Ferner bekundet er, dass ein Magazinverwalter, welcher übrigens stets aus der Zahl der Setzer genommen werde, es sich ganz allgemein ge fallen lassen müsse, nach Bedarf auch in der Setzerei beschäftigt zu werden. Es stehe dem Kläger demnach kein Anspruch auf aus schliessliche Beschäftigung im Magazin zu. Unter solchen Umständen kann von einem Kontraktbruche der Verklagten keine Rede sein. Die Klage wird unter Verurtheilung des Klägers in die Kosten abgewiesen. Rathol Deutsche Rechtschreibung. Eine Konferenz für Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung wurde am 17. ds. Mts., vormittags im Reichsamt des Innnern- von dem Staatssekretär des Innern Staats- minister Dr. Graf v. Posadowsky-Wehner eröffnet. In der Begrüssungs- Ansprache wies der Minister darauf hin, dass die Zeit gekommen sein dürfte, um dem kostbarsten Gute des deutschen Volkes, der deutschen Sprache, ein einheitliches Gewand zu geben, und gab der Hoffnung Ausdruck, dass die Berathungen zu einem Erfolge führen möchten, welcher in gleicher Weise die Schule, das Amt und das deutsche Schriftthum befriedige. Mit Freuden sei es zu begrüssen. dass die K. K. österreichische Regierung sich an der Konferenz betheiligt und zu dem Zweck einen Kommissar in der Person des Hofraths Dr. Huemer abgeordnet habe. Graf v. Posadowsky bat alsdann den Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten Dr. Studt den Vorsitz zu übernehmen, welcher namens der preussischen Staatsregierung die Theilnehmer der Konferenz willkommen hiess und hervorhob, dass angesichts der bekannten Missstände in der deutschen Rechtschreibung baldige Beseitigung derselben und Verständigung über die wenigen Abweichungen unabweisbare Nothwendigkeit sei. Für die Konferenz sind zwei bis drei Tage in Aussicht genommen. Das Vaterunser auf einer Thontafel. Ein merkwürdiger Fund wurde kürzlich in den Mittheilungen des Kaiserlich Deutschen Archäologischen Instituts zu Athen beschrieben, eine Thonscherbe, 13 cm hoch und 12 cm breit, gefunden in Megara, auf welcher der griechische Text des Vaterunsers zu lesen ist. Die Buchstaben sind mit dem Griffel in den noch weichen Thon eingegraben, der dann durch Brennen ge härtet wurde. Zahlreiche Fehler und Verschreibungen zeigen, dass der Verfertiger ein ungebildeter Mann war. Die Schrift deutet etwa auf das vierte nachchristliche Jahrhundert, also auf die gleiche Zeit, aus der auch unsere ältesten handschriftlichen Quellen für das neue Testament stammen. Der Text der Thonscherbe stimmt bis auf kleine Abweichungen mit dem des Matthäus. Als Zweck dieser Aufzeichnung vermuthet der Herausgeber, dass es ein Zaubermittel gewesen sei, ein Amulett, bestimmt zum Aufhängen über der Thür oder sonst im Hause. Es wird einen ähnlichen Sinn gehabt haben, wie die Bleirolle von der Insel Rhodus, auf der eine ebenso ungeübte Hand den Text des 80. Psalms aufgezeichnet hat, wohl um dadurch den Schutz des Weinberges, in dem sie gefunden ist, zu bewirken. Die heiligen Texte wurden in jener Zeit als Zaubermittel bewahrt, sie sollten Haus und Stall, Garten und Weinberg unversehrt erhalten, den Besitzer des Amuletts vor Krankheit schützen und den Dämonen den Eintritt wehren, g. Eine Versammlung der In Schriftgiessereien beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen in Leipzig berieth am 18. d. Mts. über Lohnverhältnisse. Die Kommission hatte an den Kreisverein der Schriftgiessereibesitzer das Ersuchen gerichtet, den Mindestwochenlohn von 25 M. auf 27 M. 50 Pf. zu erhöhen, die achteinhalbstündige Arbeitszeit einzuführen und die Lehrlingsskala einzuhalten, sowie an den Giessmaschinen nur berufs mässig ausgebildete Arbeiter zu beschäftigen. In einer hierauf statt gefundenen gemeinschaftlichen Sitzung der Gehilfen und Prinzipals vertreter war seitens der Letzteren in der Hauptsache Alles zugestanden worden, nur bezüglich der Arbeitszeit war ein Vergleich zu Stande gekommen derart, dass, wenn die achteinhalbstündige Arbeitszeit in allen maassgebend grösseren Orten bis zum 1. Oktober 1901 eingeführt worden sei, dies dann auch in Leipzig, die Zustimmung des Prinzipal vereins vorausgesetzt, geschehen solle. Die übrigen Prinzipale haben jedoch später diesen Zugeständnissen ihrer Vertreter nicht zugestimmt. Die Versammlung war von diesem Ergebniss nicht befriedigt, und mehrfach trat die Ansicht zu Tage, die Gehilfen sollten in den Aus stand treten. Der Vorsitzende rieth jedoch hiervon ab, da beide Theile dabei empfindlich geschädigt werden würden. Ausserdem sei der geforderte Mindestlohn von 27 M 50 Pf. bereits in den meisten Offizinen eingeführt, g. Deutschland hat 9488 Buchhandlungen.