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Firma kaum Lebensdauer haben würde, hat sich somit nur allzuschnell erfüllt, auf Kosten leichtsinniger Lieferanten und zur Belehrung hiesiger Buch- und Papierhändler, die in kurzer Zeit auf recht klägliche Weise ihr Geld verloren und sich in Zukunft kaum auf ähnliche Gründungen einlassen werden. H. Eintragungskosten von Geschmacksmustern Aus Baiern Am 26. September 1899 meldete ich beim hiesigen Amtsgericht 1 Paket mit 44 Entwürfen an. Einige Wochen später erhielt ich die Gebührenrechnung in Höhe von 20 M.; in dieser Rechnung steht: Gebühr für 10 Jahre = 17 M Einrückungskosten im Reichsanzeiger 3 M. Diese Beträge stimmten mit meiner und Anderer Berechnung. Jetzt am 9. März 1901 bekomme ich von der Steuerbehörde eine Zu schickung, dass ich laut obiger Eintragung ins Musterregister 619 M. bezahlen müsse. Da nur 17 M. erhoben worden wären, müsste ich noch 602 M. nachzahlen. So ist es nicht mir allein, sondern noch Anderen hier ergangen. Ursprünglich hat sich die hiesige Behörde (ebenso ich) über die Höhe der Gebühr geirrt, d. h. das Gesetz falsch ausgelegt. Wenn gleich gesagt worden wäre, die Gebühr sei so hoch, so hätte ich die Eintragung unterlassen, denn ich bin kein Fabrikant, nicht einmal selbständig, sondern Angestellter eines Geschäfts. Die Entwürfe fertige ich zu meinem Vergnügen und aus Liebe zur Sache, ich ziehe keinen pekuniären Gewinn daraus, ich lasse sie nur schützen, weil dieselben von mehreren Kunstzeitschriften für werth gehalten wurden publizirt zu werden. Ich wollte nur als Urheber anerkannt sein und mich vor Ausbeutung meiner Entwürfe durch Unbefugte schützen. Die Entwürfe sollten durch die Publizirung gewissermaassen als Vorbilder dienen. Für diese Publizirung erhalte ich kein Honorar. K. Die Gebühr ist von der Steuerbehörde richtig von dem Amtsgericht dagegen falsch berechnet worden. Nach § 12, Abs. 2, des Gesetzes vom 11. Januar 1876 beträgt die Gebühr für die ersten drei Jahre jährlich 1 M., und zwar für das ganze Muster-Paket, also im Ganzen 3 M. Für die nächsten 7 Jahre aber nach § 12, Abs. 3, jährlich 2 M. für jedes einzelne Muster, also 14 X 44 = 616 M. Hierzu kommen die 3 M. für die ersten 3 Jahre, sodass die Gesammtgebühr 619 M. beträgt. Vielleicht erhält der Herr Fragesteller die Gebühren für das 4.—10. Jahr, also 616 M., zurückgezahlt, wenn er beim Amtsgericht erklärt, dass er den Schutz nur für die ersten 3 Jahre zu haben wünscht, auf die folgenden 7 Jahre aber ausdrücklich verzichtet. Wahr scheinlich ist es jedoch nicht, dass er die genannten Gebühren zurückerhält, da im Musterschutz-Gesetz ein nachträglicher Ver zicht auf einen Schutz, für den die Gebühren bereits bezahlt sind, nicht vorgesehen ist, während ein solcher Verzicht bei Patenten nach § 8, Abs. 5, des Patentgesetzes zulässig ist, worauf die im Voraus bezahlten, noch nicht fällig gewordenen Ge bühren zurückgezahlt werden. Uebel angebrachte Sparsamkeit Vergl. Nrn. 15 u. 27, J. 1900 Aus Sachsen Um den Briefumschlag nicht nur einmal, sondern 4, 6 und 8 mal verwenden zu können, haben verschiedene Staatsbehörden, u. A. auch Eisenbahnverwaltungen, angeordnet, dass die erste Adresse auf dem Briefumschlag oben am äussersten Rande der Adressenseite auf eine Linie geschrieben werde. Beim zweiten Gebrauch des Umschlags ist diese Adresse durchzustreichen und die neue Adresse unmittelbar unter die durchgestrichene zu setzen. Dieses Verfahren wird fort gesetzt, bis die ganze Adressenseite vollgeschrieben ist. Durch diese Sparsamkeit soll in dem Säckel des Herrn Fiskus ein hübsches Sümmchen zurückgehalten werden. Es hat freilich auch dieses Spar system, volkswirthschaftlich betrachtet, Schattenseiten. Die Kuvert fabrikation ist eine Erwerbsquelle für hunderte von Familien, und die Staatsbehörden waren bisher Abnehmer bedeutender Mengen von Briefumschlägen. Selbst wenn nach Einführung des Verfahrens von den Behörden nur die Hälfte an Umschlägen weniger verbraucht wird als früher, so ergiebt sich bei einem Umsatz, der jährlich Millionen beträgt, doch immerhin ein nicht zu unterschätzender Ausfall in den Einnahmen einzelner steuerpflichtiger Gewerbetreibender. Dass sich dieses Verfahren nur auf den dienstlichen Innenverkehr d. h. auf den Schriftwechsel zwischen den Dienststellen beschränken wird, ist anzu nehmen, da die Post wohl gegen die Beförderung von Briefen mit vielfach durchgestrichenen Adressen Bedenken geltend machen würde. H. B. Die Papierlieferungen für den englischen Staat wurden bis vor einigen Jahren auf Grund von Verdingungen vergeben, zu denen nur Grosshändler aufgefordert wurden. Der Bericht erstatter des Staatsvoranschlags, Herr Hanbury, sagte kürzlich im Unterhaus, dass der Staat jährlich 60000 Lstr. (1200000 M.) erspare, seitdem auch Fabrikanten zur Verdingung zugelassen sind. Ueberdies sei das zur Zeit gelieferte englische Papier besser als das frühere, das meist Papier amerikanischer Her kunft war. (Paper Trade Review) Fortschritte der Buntpapierfabrikation Von August Weichelt Fortsetzung zu Nr. 48. Nachdruck verboten Berichtigung. In Nr. 42 muss es von der 21. Zeile ab statt »dagegen sind solche usw.« heissen: Anilin-Farbstoffe, an Thon- erdehydrat gebunden, sind nicht so gut glacirfähig als solche, welche an China Clay oder Blanc fixe gebunden oder mittels Glaubersalz und Chlorbaryum gefällt wurden. 3. Mattgestrichene Papiere Diese kann man in zwei Hauptgruppen theilen. Zur ersten gehören alle Papiere, die zum Verpacken von Textilwaaren, zu Kartonnagen, in der Buchfabrikation, hier und da auch als Ein schlagpapier Verwendung finden. Papiere, die für den Buch- und lithografischen Druck gearbeitet werden, bilden die zweite Gruppe. Während die Verwendung von Papieren der zweiten Gruppe von Jahr zu Jahr ausgedehnter wurde, ging der Verbrauch von Papieren der ersten Gruppe, der viel von der Mode und dem Ge schmack in der Ausstattung der Textilerzeugnisse abhängt, zu rück. Zum Theil traten für diese Zwecke anstelle gestrichener bessere im Stoff gefärbte Papiere, einige Sorten, z. B. mattge strichenes Ultramarinblau, wurden ersetzt durch gestrichenes Gold-, Silber- und buntfarbiges Bronzepapier. Die matten blauen Papiere wurden früher mit ganz bestimmten, meist theuren Ultramarin-Sorten gestrichen, durch den immer grösser werdenden Wettbewerb aber gingen die Preise derart zurück, dass es nicht mehr möglich war, die theuren Ultra marine rein zu verarbeiten. Der frühere Farbton (Nüance) sollte aber möglichst genau beibehalten werden. Sehr gute Mittel, die Farbmischungen billiger herzustellen, fand man in dem in Nr. 1 d. Js. unter Punkt 26 beschriebenen Thonerde- bydrat und dem in Nr. 14 d. Js. unter Punkt 30 beschriebenen Niederschlag von Kieselsäure und Thonerde. Sollte z. B. ein blaues Papier gefärbt werden, wozu man früher auf 1000 qm Fläche 13 kg Nürnberger Ultramarin F° nöthig hatte (beim Handstreichen sogar 15 kg), so mischte man nur 8 kg F“ mit 21/2 kg Nr. 5, setzte 5 kg Thonerdehydrat zu und 1 bis 2 g Reinblau II. Man sparte dabei 2 M. Bei wei terem Sinken des Preises wurden auf ähnliche Weise auch die Mischungen immer billiger gewählt. Thonerdehydrat kann man auch für alle anderen Farben in ähnlicher Weise mit Vortheil anwenden, in vielen Fällen auch Kieselsäure-Niederschlag. Man erhält z. B. ein feuriges Grün aus 10 kg Kieselsäure-Niederschlag, 150 g Naphtolgelb S, 5 1 Wasser, 21/2 1 Leimlösung 1 : 3 und nachherigem Zusatz einer Lösung aus 30 g Brillantgrün, 100 g Essigsäure und 2 1 Wasser, womit 1800 47 X 72 cm grosse Bogen gefärbt werden können. Ein paar Gramm Methylenblau B färben 1 kg Kieselsäure- Niederschlag intensiv blau. Brillant-Orange, Ponceau sowie alle Anilinfarben lassen sich günstig damit verdicken, ohne an Rein heit zu verlieren. Auch beim Färben fertigen Seidenpapiers mit Anilinlösung ist Beimischung von fein vertheiltem, d. h. unter Anwendung einer grossen Menge Wassers erzeugtem Niederschlag aus schwefelsaurer Thonerde und Natronwasserglas zur Farbe von Vortheil. Alle mit derartigen Mischungen gestrichenen matten unsatinirten Papiere, wie z. B. Plakat- und einige Blätterpapiere, erhalten durch die kleinen glashellen Körpertheilchen des Kieselsäure-Niederschlags ein ganz besonderes Feuer, hervor gerufen durch die Lichtstrahlenbrechung, Bei Anwendung von Anilinlösungen zum Streichen oder Mischen mit Körperfarben kommt es bisweilen vor, dass die Anilinlösüng durch das nicht immer genügend geleimte Papier hindurchschlägt. Dadurch entsteht nicht nur Verlust an Farbstoff, sondern das Papier wird auch auf der Rückseite un scheinbar. Diesem Uebel kann man abhelfen, wenn man zu derartigen Zwecken nur solche unter Gruppe II Nr. 4 der Pa pier-Zeitung d. Js. erwähnten Säure-Farbstoffe anwendet, welche mit Chlorbaryum oder Bleisalz aus ihren Lösungen gefällt werden. Man hat nur nöthig der Mischung etwas Chlor baryum oder Bleisalz in nicht zu dünner Lösung beizumischen, darf aber nur reichlich halb soviel von einem dieser Salze an wenden, als nöthig wäre, um die beigegebene Menge Anilin lösung vollständig zu fällen; ein Theil derselben soll ungefällt in der Mischung bleiben. Sollte die Mischung dadurch zu dick werden, so setzt man etwas Wasser und auf alle Fälle etwas Leim zu. Letzteres ist schon deshalb nöthig, weil der Salzzusatz in der Mischung