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1532 PAPIER-ZEITUNG Nr. 40 5000 und in einer anderen 13000 Stück, die lediglich in dünnes Papier 1t. anliegender Probe 200 stückweise eingepackt waren. Die Pakete sind durchweg aufgeplatzt, was bei der Schwere der Karten, von denen 1000 Stück durchschnittlich 10 kg wiegen, garnicht zu verwundern ist. Um die Karten an Händler Weiter verkäufen zu können, müsste ich sie alle umpacken lassen. Diese Karten sollten doch nach meiner Meinung in Kartons verpackt sein, wie das selbst bei ordinären Kuverts, die mit 1 M. 50 Pf. bezahlt werden, üblich ist, umsomehr, als ich die Karten mit 120 M. das Tausend ab Berlin bezahlen muss. Dail ich Nachlieferung entsprechender Verpackung verlangen und die für Verpackung entstehenden Kosten dem Lieferanten in Rechnung stellen? Antwort: Obwohl uns der Handelsbrauch bezüglich der Verpackung von illustrirten Kartenbriefen der bemusterten Art nicht bekannt ist, glauben wir doch, dass mangels besonderer Vereinbarungen der Verleger der Karten weder das Umpacken bezahlen noch Packpapier oder Kartons nachliefern muss. Die Papierwaarenfabriken pflegen meist nur solche Waaren in Kar tons zu packen, die in steifer Umhüllung oder im ursprüng lichen Karton in die Hand des Verbrauchers kommen, wie Briefpapier-Ausstattungen, Brief-Umschläge, Alben u. dgl. Für Drucksachen, die im Kleinhandel einzeln verkauft werden, wie Ansichts-Postkarten, illustrirte Kartenbriefe u. dgl., genügt Papier- Verpackung, wenn Anderes nicht vereinbart ist. 2980. Frage: Der Zeichenlehrer der hiesigen Realschule hält die Kinder an, Zeichenblocks mit dem Stempel eines an deren hiesigen Papierhändlers zu kaufen, so dass ich, der ich derartige Blocks selbst anfertigen lasse, von B. zu kaufen ge zwungen wäre. Ich sende anbei einen Block mit dem Stempel B. und einen Block mit meinem Stempel. Ich bitte Sie um deren Beurtheilung sowie um Rath darüber, welche Schritte ich unternehmen soll. Antwort: Der Zeichenblock des Fragestellers ist ebenso gut wie der von B., auch in der Grösse und im Aussehen be- stehtzwischenbeidenkeinUntersehied. Durch Nicht-Genehmigung des vom Fragesteller gekauften Blocks begeht der Zeichenlehrer ein Unrecht, das vom Schuldirektor oder von dessen Aufsichts behörde (Magistrat oder staatlicher Schulinspektor) gewiss nicht gutgeheissen wird. An diese und im Nothfall an das Königl. preussische Unterrichts-Ministerium muss sieh der geschädigte Papierhändler wenden, welche höchste Verwaltungsstelle durch Erlasse, Verfügungen usw. wiederholt bewiesen hat, dass sie sowohl den Handel der Lehrer und Schuldiener mit Schulbedarf als auch die Begünstigung einzelner Händler seitens der Lehrer schaft missbilligt. Solche Bevorzugung ist häufig darin be gründet, dass einzelne Händler dem »Pestalozzi-Verein« oder ähnlichen Vereinen Zuwendungen nach Prozenten des Umsatzes in Schulwaaren machen, aber die Unterrichtsverwaltung hat auch diese Art der Beeinflussung verboten. 2981. Frage: Wir führen das einliegend bemusterte Doku- menten-Papier, welches zur Herstellung von Werthpapieren, hauptsächlich Sparkassen-Einlage-Büchern dient. Es hätte grossen Werth, das Papier so zu färben, dass auf demselben nachträgliche Fälschungen mittels Labarraque’scher Lauge oder sonstiger Chemikalien nicht vorgenommen werden können, ohne dass das Papier in der Färbung sofort wesentliche Veränderunge- zeige. Um dies zu erreichen, müsste das Papier im Stoff entn sprechend gefärbt werden. Welche Weisungen sollen wir der Fabrik ertheilen, damit dieses Ziel erreicht wird? Antwort: Wir empfehlen Beachtung des Abschnittes »Werthzeichen-Papier« in Carl Hofmann’s praktischem Hand buch der Papier-Fabrikation (S. 1646—1650). Den besten Schutz gegen Fälschungen bietet danach Papier mit lokalisirten Fasern, wie es zum deutschen Papiergeld verwandt wird. Ein verleibung eines Farbstoffs, der die Einwirkung von Chemika lien auf das fertige Papier unter allen Umständen anzeigt, in den Papierstoff ist schwer durchführbar, da dieser infolge des mit Rücksicht auf die Leimung nölhigen Alaunzusatzes im Holländer meist schwach sauer reagirt, und da gegen Chemikalien empfind liche Farbstoffe meist auch durch Licht und Luft verblassen. Ferner werden solche Chemikalien die Behandlung des Papiers auf der Steindruckpresse kaum vertragen. Mittheilung etwa bewährter Verfahren in der Papier-Zeitung seitens erfahrener Fachleute wäre erwünscht. 2982. Frage: Ein Kunde bestellt 60000 kg weiss Karton zur Lieferung auf Abruf von monatlich 5 — 6000 Bogen. Im Dezember wurde die erste Lieferung gemacht, welche meinen Gesetzllcii gesetkützte Brieftaschen Lagerkasten für alle Papiere, DRGM. und Englisch Patent — Proapect« und Prei*li*ten grati» und fvaw» — Willig & Radkau Hannover Buchbinderei u. Sagerkasten-Fabrik specialität: Fabrikation v.Schreibmappen, Schreibunterlagen, Notiz büchern, Westentaschen- blocks etc. [121246 , Kunden nicht ganz zufriedenstellte. Im Monat Januar und Fe- ' bruar ist kein Abruf erfolgt. Mein Kunde schreibt, ich hätte I zwei Monate nicht geliefert, und verzichtet auf jede weitere ' Lieferung. Nachdem ich meinem Kunden auseinandergesetzt habe, dass er nicht berechtigt sei, den Schluss aufzuheben, wurde eine Lieferung im März gemacht, die derselbe zur Verfügung stellte, weil der Karton nicht nach Muster ausgefallen war. Er blieb dabei, deshalb den Schluss aufzuheben. Nun ist mündlich und schriftlich weiter verhandelt worden, und am 21. März schrieb er, dass er innerhalb einer Woche 1000 Bogen in probe mässiger Beschaffenheit erwartet, andernfalls den Schluss aus drücklich aufhebe. Mein Fabrikant hat sich verpflichtet, den Karton in gesetzter Frist und Beschaffenheit zu liefern, brachte aber die 1000 Bogen erst am 2. April zum Versand, sodass eine Verzögerung von etwa zwei Tagen eintrat (mit der Ent schuldigung des Fabrikanten wegen einer Betriebsstörung); mein Kunde verweigert nun die Annahme dieser Sendung sowie der von meinem Fabrikanten weiter erfolgten Sendungen per Frachtgut vom 6. und 16. April, und nun liegen sämmtliche drei Sendungen beim Spediteur. Ist mein Kunde berechtigt, unter diesen Umständen den Schluss aufzuheben, und, wenn ja, wie weit kann ich meinen Fabrikanten für den mir entstandenen Schaden verantwortlich machen ? Antwort: Unseres Erachtens ist der Kunde nicht berech tigt den Schluss aufzuheben. Fragesteller ist nicht in Liefer verzug gekommen, denn es lag kein Fixgeschäft vor. Die Ver zögerung von zwei Tagen ist überdies durch Betriebsstörung entschuldigt. Der Kunde scheint nur einen Vorwand zu suchen, um vom Vertrag zurückzutreten. Er könnte, selbst wenn er im Recht wäre, höchstens die eine Theilsendung beanstanden, aber er dürfte auch dann nicht einseitig vom ganzen Vertrag zu rücktreten. Ansichtskarten-Verkaufständer Deooratlonsständer für alle Branchen aus Draht, Soripturenhaken, Massenartikel Preisliste gratis und franco Drechsler & Bismark, Berlin O 27 Drahtwaaren - Fabrik (124868 Senzig & Mellis Spezialfabrik von [128465 Paas- and Lichtpauspapieren Zwelggesohäft: Köln a. Rh. Heute verschied nach langem schwerem Leiden der langjährige Teilhaber unserer Firma, unser lieber Bruder und verehrter Freund Herr Dr. phil. Oskar Siegismund im 54. Lebensjahre. Alle, denen der Verstorbene im Leben näher getreten ist, werden mit uns trauern und ihm ein freundliches Andenken bewahren. Leipzig, den 14. Mai 1901 Berthold Siegismund Paul Lohse in Firma Berth. Siegismund 127880] Verantwortlicher Redakteur Siegmund Ferenczi, Friedenau. Ziuchriften nur an Papier-Zatung Berlin w 9 erbeten