Volltext Seite (XML)
1542 PAPIER-ZEITUNG Nr. 40 Andere Spezialitäten: Turbinen aller Systeme, Pumpen, complete Pumpenstationen und Wasserwerks-Anlagen, Dampfmaschinen • liegender und stehender Anordnung, Dampfkessel und Kesselschmiede-Arbeiten, Dampfpumpen, Eismaschinen und Kühlanlagen, Luftcompressoren, Dampfschiffe und Schiffsmaschinen, Naphta-Boote, Aluminium-Boote, Transmissionen u. Kraftübertragungen, Müllereimaschinen, Gas- und Petroleum-Motoren. [128990 (95 Stück geliefert) Sämmtliche Maschinen für Papierfabrikation und Holzschleiferei Alle Systeme von Papiermaschinen, Calandern, Holländern Kollergängen, Rollapparaten, Rollmaschinen Entwässerungsapparaten etc. Aktiengesellschaft der Maschinen-Fabriken von ESCHER WYSS & Cie. Gegründet 1805 Zürich (Schweiz) und Ravensburg (Württemberg) Gegründet 1806 PARIS 1900: 4 Grands Prix und 2 Goldene Medaillen Schneidmaschinen für Längs- und Querschnitt Diagonalsehneidmaschinen Neuer Motor „Benz" 121277 für Gas, Benzin und Benzol von 1/3 Pferdekräften an Höchste Auszeichnungen! * Gegründet 1882 Generator - Gasmotor „Benz" von 4 Pferdekräften an Betriebskosten per Pferdekraft u. Stunde 3 Pfg. bei grösseren Anlagen bedeutend billiger Bereits 5400 Moto-en mit27000Pferdek-äften abg-llefert Im eigensten Interesse verlange man Prospekte Benz & Cie., Rheinische Gasmotoren-Fabrik A.-G., Mannbnim Anlage stehen zu / )e, sten 121072] Metallwerke vormals J. Aders Actien-Gesellschaft * Neustadt-Magdeburg bauen als Specialität seit 10 Jahren Uakuum-Verdampfapparate zum Eindicken von Stroh- u. Holzzellstofflaugen Prima Empfehlungen über tm In- u. Auslände ausgeführte, im Betriebe befindlich^ Kapital-Abfindung durch die Berufsgenossenschaften Nach § 96 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes sind die Be- rufsgenossenschaften befugt, Entschädigungsberechtigte, welche eine Rente von 16 pCt. oder weniger beziehen, auf ihren Antrag durch entsprechende Kapitalzahlung abzufinden. Während nun einzelne Berufsgenossenschaften auf alle derartigen Anträge eingehen und Einigung über die Höhe der Abfindungssumme zu erzielen suchen, lehnen andere Berufsgenossenschaften die Abfindung im Allgemeinen ab, zum Theil weil die zahlreichen Abfindungssummen höhere Um lagebeiträge zur Folge haben würden. Das ist aber nicht der Fall, sofern die Abfindungen nur rechtzeitig vorgenommen werden, und soweit es sich um Renten handelt, welche vor dem 1. Oktober 1900 festgestellt wurden; denn den Berufsgenossenschaften steht es frei, diese Beträge dem Reservefonds zu entnehmen, wenn die Abfindung innerhalb dreier Jahre nach Inkrafttreten des Gewerbe-Unfallver sicherungsgesetzes erfolgt. Bei den erst nach diesem Zeitpunkt festgesetzten Renten würden natürlich die gegenwärtig versicherten Betriebe die Abfindungssummen aufzubringen haben für Renten, die erst in den nächsten Jahrzehnten fällig werden. Das Reichs-Ver sieh erungsamt sah sich zur Klarstellung des Verhältnisses ver anlasst, weil mehrfach fälschlich geglaubt wurde, es können während der ersten drei Jahre alle Abfindungssummen dem Reservefondsjent- nommengwerden. B. liefert GAETANO BAZZANI TRENTO, Südtirol ARN STÄDTER Geseuscn. MIT BCSCHR. HAFTUNG Om ARNSTADT/THÜüR. empfehlen