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1326 PAPIER-ZEITUNG Nr. 36 Verlust des rechten Zeigefingers Der Arbeiter D. hatte vor einiger Zeit im Betriebe einer Aktien fiesellschaft einen Unfall erlitten und dabei den Zeigefinger der rechten Hand verloren. Die Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft gewährte ihm hierfür eine Rente von 15 pCt. der Rente für völlige Erwerbsunfähigkeit. Die gegen diese Festsetzung eingelegten Rechtsmittel der Berufung und des Rekurses, mit denen der Verletzte die Zuerkennung einer Rente von 831/3 pCt. beantragte, sind aus folgenden Gründen zurückgewiesen worden: der Kläger hat als Folge des erlittenen Betriebsunfalles wesentlich nur den Verlust des rechten Zeigefingers ohne erhebliche Nebenfolge zu beklagen. Das anfangs nach der längeren Arbeitspause vorhandene Schwächegefühl in Hand und Arm, das bei der vom Arzt festgestellten Straffheit der Muskulatur an sich nicht erheblich gewesen sein kann, ebenso wie die anfängliche Empfindlichkeit der Narbe müssen längst wieder verschwunden sein. Darüber ist auch vom Kläger in den Instanzen nicht mehr geklagt worden. Danach ist die von den Vorinstanzen festgestellte Erwerbs unfähigkeit von 15 pCt., zumal bei der Anpassungsfähigkeit eines so jungen Menschen wie der Kläger, nicht zu niedrig, und Anlass zu höherer Schätzung nicht gegeben. Unfallversicherung Die Beaufsichtigung der Beiriehe durch die Berufsgenossen schaften hinsichtlich der Durchführung der Unfallversicherungs- Vorschriften konnte bisher auch durch Vertrauensmänner und andere ehrenamtliche Organe ausgeübt werden. Das Reichsversicherungsamt macht die Borufsgenossenschaften jetzt durch Rundschreiben darauf aufmerksam, dass nach dem Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz diese Aufsicht durch ange stellte technische Aufsichts beamte ausgeübt werden muss, und fordert die Berufsgenossenschaften auf, die Namen der von ihnen dafür angestellten Personen anzugeben, sowie einen Personal bogen für dieselben auszufüllen, aus welchem der wissenschaftliche und praktische Bildungsgang der Aufsichts-Organe hervorgeht. Ferner muss festgestellt werden, ob diese technischen Revisions- Beamten auch zur Prüfung der Arbeiter- und Lohnnachweisungen, wie sie das Gesetz vorsieht, geeignet erscheinen. B. [120286 1844 1844 Jean Hiedemann, Köln a. Rh. Patent Faltenbeutel und Spitzdüten 125167] far Walzen zum Bedruokes von Tapeten, Paf ier, Linoleum, Wachatuch, Stoffe etc. Speclalfabrik für Walzen zum Pressea v. Tapeten, Buntpapier, Seide, Sammet, Leder etc. aus dünn weiss und rosa imit. Pergament für Bäeker und Conditoren, mit und ohne Druck. Grosse Druekauflagen in Patent-Faltenbeutel aus beliebigen Papierqualitäten übernehme zu V OF zugspreisen Pet. Lüttgen Kreuzau (Rheinland) Maschinendüten - Fabrik mit Dampfbetrieb k Bei Anfragen erbitte Beferenzen —;—- Joach. Knaack [123676 ferner Stuttgart. Wien. CARL KUHN & Co CegrOndet 1S43. Papierfabrik für technische Zwecke Lambrecht (Pfalz) Pausrohpapiere in allen Stärken und Breiten, Lichtpausrohpapiere Urania-Feder (registrirt) No. 340 Ef. und F.) Positiv (Eisengallus) und Negativ (blau u braun) sowie Pauspapiere, Pausleinen Dr. G. Wursters Papierzerfaserer — Patentirt in allen Industrie staaten - — - hum-erfasern vonMasohinenaussohuss, Altpapier, Zellstoffen, Holzsohllf. Der Zerfaserer mahlt mcht, zerfasert nur, lässt die Verunreinigungen pnherührt. Der.Z erfaserer macht für Pappen den Kollergang und, den Hollander entbehrlich. Auskunft ertheiltDr. C. Wurster, Bitterfeld. hdruck- Cliches KÄTZUNGEN n allen Manieren. PIE, -6" HOTOTYPIE -© ographie (Fettdrücke) NBETH UN STAN STA LT (9° MUSTER N. z u Diens ten. leltgramme „Prima" TeUJrn Ji empfiehlt seine Spezialartikel Lichtpauspapiere • URANIAFEDER 2 5 CARL KUHN & C9 S 8 WIEN $ 8 für alle Verfahren sowie Einpackstoffe für licht empfindliche Papiere und Maschinen zur Herstellung obiger Artikel nach eigenem System und langjähriger praktischer Erfahrung. Rohpapiere für Negrographie