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62 PAPIER-ZEITUNG Mr. Ueberstunden der Handlungsgehilfen Die Verweigerung der Leistung von Ueberstunden ist kein rechtmässiger Grund zur Entlassung eines Handlungsgehilfen und stellt kein »unziemliches Verhalten« dar. So hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Berlin I in einer Entschädigungs klage entschieden, die eine Handlungsgehilfin gegen ihren Geschäftsherrn angestrengt hatte. Die Klägerin sollte an einem Tage, an welchem sie nach getroffener Vereinbarung schon um 8 Uhr abends das Geschäft verlassen durfte, eine Stunde länger bleiben, sie weigerte sich dessen, da es still im Geschäft war, und wurde vom Geschäftsherrn entlassen. Das Amtsgericht hatte in dem Verhalten der Klägerin einen gesetzlichen Grund zur Entlassung erblickt, die Berufungskammer dagegen die hiergegen eingelegte Berufung für begründet erachtet. Aus den Erkenntnissgründen sind die folgenden bemerkenswerth: Unter den obwaltenden Verhältnissen kann von einer Dienst- versäumniss der Klägerin keine Rede sein. Ebensowenig fällt ihr Ungehorsam zur Last. Denn die Pflicht zum Gehorsam bezieht sich nur auf die vom Gehilfen zu leistenden Dienste. Ihre Weigerung war berechtigt, weil sie zu der geforderten Dienstleistung nicht ver pflichtet war. Auch die Frage, ob die Klägerin durch ein unziem liches. Verhalten ihren Geschäftsherrn derartig gekränkt hat, dass er hieraus einen Entlassungsgrund herleiten konnte, ist zu verneinen, denn der Beklagte hat sich durch sein unberechtigtes Verlangen einer Verletzung des Rechtes der Klägerin schuldig gemacht. Der Wider stand gegen das Unrecht ist aber Pflicht, Pflicht des Berechtigten gegen sich selber, denn es ist ein Gebot der moralischen Selbst erhaltung. Dass die Klägerin in diesem Kampf um ihr gutes Recht die Grenzen des Erlaubten irgendwie überschritten hätte, ist in keiner Weise dargethan. Dass ein Zeuge ihr Benehmen dem Prinzipal gegenüber als unverschämt bezeichnet hat, beweist nur, dass er das gesunde Rechtsgefühl der Klägerin nicht richtig zu beurtheilen ver mocht hat. Sie empfand den Schmerz der Rechtskränkung und besass den Muth und die Entschlossenheit, sie zurückzuweisen. Bei ihrem nachhaltigen Widerstande hat sie nach der Beweisanfnahme nichts Unpassendes in Ton und Geberde an den Tag gelegt. Der Beklagte ist daher verpflichtet, ihr die geforderte Entschädigung zu zahlen. M. Heinemann, Bielefeld Specialität: glecheckenheftmaschinen uni glechecken Zähnen, nach D. R. P. 48527, desshalb un erreicht an Heftsicherheit. Automatisch transportirende Winkelhebelpresse neueste, lang erprobte Maschine von höchster Zuverlässigkeit, alle wesentlichen Theile aus Gussstahl, desshalb gegen Ab nutzung gesichert. Lautloses Arbeiten. Leicht. Gang, leiehte Eins tel ig., höchste Leistung. Garantie für fehlerloses Transportlren und tadellose Arbeit. Kein ungleichmässiger Druck (wie solcher bei Schlagapparaten durch den schräg. Sehlag unvermeidlich). Genaue Einstellung des Druckes, der Pappstärke entspreehend. 1112161 Meine Frühjahrs - Neuheiten enthaltend: [113891 Cauf=, Eonfirmations-, Uerlobungs-, hochzeits=, Silber = hochzeits- und Beileidskarten sind erschienen. Albert Oesterreieher, -"IFPP,"- Muster nur gegen Referenzen! Leipzig (Färbanlage für Rollenpapiere) Radebeuler Maschinenfabrik August Koebig Radebeul-Dresden Spyar alttät■ Maschinen für Buntpapier, Tapeten, Carton, 1 Spielkarten, Barchschreib-, Wachs-, Paus-, Lichtpaus- und photographische Papiere, sowie für Wachs- 105478 und Ledertuche. — Sämmtliche Rilfsmaschinen zur Papierfabrikation — 0600900000080000002000000000080000000009006 Couvertmaschinen Iler Systeme ! Maschinen für Cigarrenbeutel, Lohnbeutel, ; Photographietaschen usw. Ausstanzmesser 1 unter Garantie für glelohmässlgen, tadellosen Schnitt besonders für 5 einseitig glatte Papiere fertigt als Specialität i Bruno Pahlitzseh, Maschinen-Fabrik Berlin SW, Simeonstrasse 13 [108427 sosegoeeeasancnaceeseeseeeeesssecesesenoeea Gbrystallopbanie Patente in den meisten Culturstaaten angemeldet Epochemachende Neuheit ist der gesetzl. gesch. Name für eine abziehbare Buntglas imitation in Bogen u. Rollen. vereint höchste Transparenz und Farbenpracht mit unbe grenzter Haltbarkeit. ist kein lackirtes Papier, da her ist Kleben und Brüchig werden ausgeschlossen. ist von Jedermann und kinderleicht anzubringen. bietet J edermann interessante und reizvolle Gelegenheit zu vornehmer u. künstlerischer Verzierung seines Heims. ist ein hochwichtiger Artikel für Capetenhandlungen, Geschäfte für Jnnendecoration und Luxuspapierhandlungen * * Moderne Flächenmuster und Mittelstücke * # Reclameplakate Man verlange Besuch unserer Vertreter Hermann Thomas • Co. Krefeld-Schönwasser [118808 Provisionsweise Vertretungen für einzelne Distrlcte Deutschlands sind noch zu vergeben. Verkauf leicht und lohnend. Chrystallophanie Chrystallophanie Chrystallophanie Chrystallophanie Chrystallophanie Chrystallophanie