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Nr. 35. Pulsnitzer Tageblatt. — Montag, den 11. Februar 1929. Seite 4. VIMPI3- T IKkSlSi' ölMwocll, Donnerstag 8 vdr: llil8 WS» UllflpüIlII'ügl'WIN! Vieln8kl llvi-Keslnsnäelen kin 8ü6sec-^benteuer in 6 Mieten Vie fsmilie okne IV!orsI 8ittenbilci in 7 Wirten nsck cier Komödie »l.edi^e l.eute« von felix Dormann IVss vis!« nickt «irren Kulturkilni Jusatz-Heizung durch schnelle Wärmestrahlung von den elektrischen Geräten Tie branchen nicht srieren, wenn Sie die vorhandene Heiznng rasch »ud krästig ver stärken können durch einen Strahlofen, regulierbar. Leuchtofen, Futzwärmer Sondertarife weroen hierfür eingeräumt. Wir bitte« Sie, sich kostenlos und unverbindlich durch «u» beraten zu laste« MerlllMraDklke Pulsnitz A.-G. Ueli iVezliik-liuiMiik enüet mit Nem 14. redrusr. Seiten günstige Llnkauls - Leiegenkett I klklillrü Urteil, «leMMiike re WS/-/' Zum Besuch von Privaitundschast werden noch einige arbeitsame Damen oder Herren ^um Vertrieb von Kleiderstoffen und Wäsche gesucht. 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WsiMM Frau vr. Fuchs Mffenprozeß gegen »Freie Vogtländer". Das Gemeinsame Schöffengericht Dresden verhan- ; delte gegen den 1909 zu Bant in Oldenburg geborenen s Zimmermann Nordbrock und 32 Genossen wegen Landfricdensbruchs. Die Angeklagten haben meist noch nicht das 20. Lebensjahr erreicht. Nach der Anklage sollen sich die 33 Beschuldigten des gemeinschaftlichen Land friedensbruchs, bei Nordbrock in Tateinheit mit Rädels- sührerschaft strafbar gemacht haben, Sie gehören fast durch weg der Zunft der „Ehrbaren Freien Vogtlän der" an. Die Verhandlung begann unter starkem Andrang von Zuhörern. Nach dem Aufruf der Angeklagten wurde in deren Vernehmung eingetretcn. Einige von ihnen haben bereits geringe Vorstrafen erlitten. Der Vorsitzende brachte hierauf den Eröffnungsbeschluß zur Verlesung, der nur ganz kurz gehalten war und den Angeklagten gemein schaftlichen Landfriedensbruch und dem An geklagten auch Nädelsführerschaft zur Last legte, indem die 33 Angeklagten beschuldigt werden, am 21. Januar an einer Zusammenrottung teilgenommen zu haben. Bei drei der Freien Vogtländer wird die erforderliche Straf barkeitseinsicht besonders betont, während bei einem großen Teil von ihnen die Bestimmungen desIugend- gerichtsgesetzes Anwendung zu finden haben. Das Gericht trat dann in die Einzelvernehmung ein. Die meisten der Angeklagten schienen den Fall als nicht sehr ernst auf zufassen, was Wohl auf deren große Jugend zurückzu- führen war. Von ihnen wurde zuerst Nordbrock ver hört. Er schilderte, daß man an dem fraglichen Tage am Morgen vom Stammlokal in der Nenstadt aus nach der Altstadt gelaufen sei. Es gab verschiedenes im Arbeitsamt auf der Maternistraße und im Volkshaus zu erledigen. Dabei kamen sie rein zufällig auch in die Nähe der Stär kengasse, wo sich die Zimmererherberge der Schwarz- fchlipse befindet, mit denen es in letzter Zeit auch Krach gegeben habe. Es sei der Meinung Ausdruck gegeben wor den, den Altgesellen oder andere etwa anwesende Ange hörige zu stellen. Dort eingetroffen, verwehrte einer der Schwarzschlipse den Zutritt. Drohungen sind dabei ge fallen, zu Gewalttätigkeiten ist es aber nicht gekommen. Ausdrücke wie: „Schlagt die schwarzen Hunde tot!" usw. will Nordbrock nicht gehört haben. Im Besitz von Waffen oder sonstiger Sachen sei er nicht gewesen. Die Freien Vogtländer hätten sich immer für gutes Einvernehmen eingesetzt und auch die Polizei um Schutz gebeten. Nach dem man vergeblich versucht hatte, in die Herberge der Schwarzschlipse einzudringen, sollte das Stammlokal in der Tieckstraße wieder aufgesucht werden. Es sei aber die Polizei im Anto hinterhergekommen. Eines Landfriedens- bruches^habe er und auch die anderen sich nicht schuldig gemacht, von einer vorherigen Verabredung und Zusam menrottung könne keine Rede sein. Das Gericht fetzte dann die Vernehmung der übrigen Mitangeklagten fort, von denen der eine zugab, seinen Stenz (Stock), der andere, ein Stück Holz besessen zu haben. Im weiteren Verlauf der Verhandlung bestritten auch die übrigen Freien Vogt länder ihre Schuld. Nach Vernehmung der restlichen An geklagten wurde dann in die weitere Beweiserhebung ein- Hetreten. Es wurden zehn Zeugen vernommen. Radfahrer und Verkehr Der Verein Deutscher Fahrrad - Industrieller erkannte teretts vor Jahresfrist, daß unsere Straßen dem heutigen Verkehr bei weitern nicht mehr gewachsen sind, auch das durch den sogenannten Großbetrieb auf verschiedenen Verkehrsstraßen das Gefahrenmoment für die Slraßen- paffanten, insbesondere der radfahrenden Bevölkerung ein ganz enormes geworden ist. Der Verein schuf in Gemeinschaft mit dem ReichS- verband Deutscher Mechaniker eine Zentralstelle für Radfahrwege in Berlin, welche es sich zur besonderen Aufgabe macht, den Radfahrer nach Möglichkeit aus vrm Verkehr auf eigens hierzu errichtete Rad fahrwege herauszuziehen. Diese Tätigkeit hat sich in saft allen Städten Deutschlands bahnbrechend durchgernngen und e« sind bereits mehrere Hunderttausend Kilometer Radfahrwege dem Verkehr übergeben worden. Aber nicht nur in den Städten, sondern auch in der Provinz hat man erkannt, daß sich die Errichtung ion Radfahrwegen nicht nur Verkehrs« erleichternd, sondern auch unsallherabmindernd auSgewirkt hat. In Gemeinschaft mir den Vereinen für Radfahrwege, welche sich allerorts neu bilden, wird das Problem von fast allen Behörden durch geführt und als sehr zweckdienlich anerkannt. Auch alle Fubrwcsen- und Kraftverkehrs Organisationen stehen der Anlegung von Radfahr wegen überall sympathisch gegenüber da für sie eine bedeutende Er leichterung in der Fahrzeugsührung eintritt. Am vergangenen Sonmage haben sich nun die in Pulsnitz ansässigen Radspvrtverbände: Arbeiter - Radfahrerbund Solidarität, Lausitzer Radfahrer-Bund und Bund Deutscher Radfahrer zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschloffen, um in dieser verkehrSwichtigen Frage gemeinsame Arbeit zu verrichten. Nicht nur die organisierten Radfahrer dürsten an dieser Neugründung ein Jntcreffe haben, sondern auch alle, die jeweils mit dem Rade aus der Straße verkehren, werden cs freudig begrüßen, weun sich die Tätigkeit der Gemeinschaft zum Besten der Sicherheit auswirken würde. Für Anfang März ist geplant, für alle Radfahrer einen öffentlichen Lichtbildervortrag über die Wichtig keit der Schaffung von Radfahrwegen in Stadt und Land abzuhalten und es wär recht erfreulich, wenn sich hierzu eine große Zahl der beteiligten Interessengruppen einfinden würde. Blutig« Religionökämpfe in Bombay. BrsherüberlOOToteundKOOVerleßte. Nach einem Tage verhältnismäßiger Ruhe brachen in Bombay die blutigen Unruhen zr-ischen Hindus und Moslems, die auf religiöse Zwistigkeiten zurückzuführen sind, mit erneuter Heftigkeit los. Angeblich wurden in einem einzigen Stadtteil 30 Personen getötet und über 100 verletzt, womit die Gesamtbilanz der letzten Tage sich auf über 100 Tote und minde st ens KOO Ver letzte stellt. Die britischen Truppen waren wieder gezwun gen, auf die Menschenmenge zu schießen. Antrag auf Urlaub für Beamte zur Teilnahme am 10. Reichsfrontfoldatentag. Im Reichstag ist ein Antrag der deutschnationalen Reichstagsfraktion eingegangen, der die Reichsregierung ersucht, Anordnungen zu treffen, daß die Beamten und Staatsangestellten, ebenso wie es anläßlich des Reichsbannertreffens in Frankfurt a. M. im vergangenen Jahre geschehen ist, Urlaub ohne Anrechnung auf ihren Er holungsurlaub für die Teilnahme am 10. Reichsfrontsoldaten tag am 1. und 2. Juni in München erhalten. DchlaÄtviehpretsr s«f dem Blehhof Dresde« o»» Lt Februar «ns. trieb Schlacht- vietz- Lattung Wertklosien Preise st in » Lebend. r 50 kg iM Schlacht gewicht »e. sch-ft- 187 !. Binder k Ochsen >) vollfleischige ausgem. höchsten Schlachtwerres 1. junge . 2. ältere . d) sonstige oollfleischige 1. junge . 2. Altere e) fleischige 6) Holsteiner Weiderinder . 51-57 43-48 30-3S 98 89 6V schlecht 311 v BuU<u » b c ä jüngere oollfleischige höchsten Schlachtwerte» sonstige oollfleischige oder aus- gemästete st-ischige gering genährte 50-55 44-48 38-42 91 84 77 schlecht 3?3 c. «ah- l- o ö jüngere oollfleischige höchsten Schlachtwcrre» sonstige oollfleischige oder aus» gemästete fleischige gering genährte 46-50 37 43 27 -32 22 26 87 77 64 64 schüch 51 o. Fsrscv <«-ld.) -> bl oollfleischige ausgem. höchstes Schlachtwerre» sonstige oollfleischige 53-57 42-50 95 88 w. Freist- mützch genaqne« Zangoleh . — - 822 II. Kälber b c s -> Doppellender, beste Mast beste Mast- uud Saugkälber mittlere Mast- und Saug kälber geringe Kälber geringste Kälber 74-79 6i—72 58-65 52-55 128 N5 112 107 wlttel 587 HI Schaf« b 6 beste MTstlämmer und jüngere Masthurnr» el 1. Weideumust 2. Stallmast . mtttl. Mastlämmer, ält. Mast hammel und gutgenährte Schase fleischige» Schafvieh gering genährt« Schafe un» Lämmer 81-70 88-82 18-88 134 128 118 mittel 3481 5750 IV. Schwel», », Fettschweiue übe, Z0o Psuud. b Bollflüschi,e Schweine »ou 240 bl» 300 Psun» c «ollflrischi,r von LUV- 240 Psd. -V Vollsieisch«,- °on I6U-200 Pfd. -j Fleisch!,- oo» 120-160 Pfd. . k> Fleischi,- n»tee. 120 Pfd. Sauen ..... 77 78 75-78 74-75 72-78 85-70 97 97 99 100 91 langsam Dresden, 12. Februar, mittags 12.10 Uhr. (D.-O.) Das Urteil gegen die Freie« Vogtländer Heute Montag vormittag wurde folgendes Urteil im Massen-Prozeß gegen die Freien Vogtländer gefällt: Drei Angeklagte werden freigesprochen, die übrigen An geklagten werden, mit Ausnahme von Nordbrock, wegen Land friedensbruch verurteilt. Nordbrock, bei dem auch noch Ge walttätigkeiten als erwiesen gelten, erhält wegen schweren Landfriedensbruch 6 Monate Gefängnis; von den jugend lichen Angeklagten werden drei zu 6 Wochen verurteilt, da sie das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Die wei teren Angeklagten erhalten je 3 Monate Gefängnis. Die erlittene Untersuchungshaft kommt teils in Anrechnung. Sämtliche Angeklagte werden aus der Untersuchungshaft ent lassen. Soweit eine Verurteilung erfolgt ist, wird ihnen für den Rest der auferlegten Strafe eine dreijährige Bewährungs frist zugcbilligt. Ueberall erhältlich I Voraussichtliche Witterung Laxdeswettervrte Dresden (««ch»,»» »«,»ot«») Sehr strenger Frost, heiter bis wolkig, schwache bis mäßige Winde aus östlicher Richtung. Für junge Mütter und ihre Kleinen gibt e- alt Kräftigungsmittel nicht- Bessere- al« den ärztlich empfohlene»