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Englische Firmen-Bezeiohnung Warenzeichen für Papier 4680. Frage: Ist es zulässig, eine Burg als Schutzmarke ge- : Amerikanisches Papier? Wert verloren haben, dass bessere, leistungsfähigere Maschinen Lelmfest? 4682. Mitscherlich-Zellttoff Auskunft langen, wenden. Papiers. ziehen, denn sonst müsste man wertvolle Einrichtungsstücke nach einer Reihe von Jahren der Wahrheit zuwider mit Null in die Bilanz einstellen. Sachverständigen (Handelschemiker) untersuchen lassen, und dieser habe die Ware »stark säurehaltig« befunden, sie sehe daher einem gleicher Art inzwischen auf den Markt gekommen sind. Auch bei Schriftmaterial sollte man zwischen Brot- und Zierschriften unterscheiden und die Wandlungen der Mode dabei berück sichtigen. 2. Setzt man einen bestimmten Prozentsatz der Abschreibung für alle Maschinen oder für alle Schriften fest, so darf man setzlich schützen zu lassen? Wenn nicht, bin ich berechtigt, eine Burg auf einer Packung anzubringen? Antwort: Wir verweisen auf die Beantwortung der ähn lichen Frage 4586 in Nr. 67. Ist eine Burg als Wort oder Bildzeichen in dem Verzeichnis in Nr. 39 der Papier-Zeitung von 1901 weder unter den geschützten noch unter den Freizeichen und auch unter den später in der Papier-Zeitung wöchentlich ver öffentlichten geschützten Warenzeichen enthalten, so besteht einige Wahrscheinlichkeit dafür, dass dem Fragesteller das Zeichen geschützt wird, wenn er es anmeldet. Die Anmeldung dürfte der billigste Weg sein, um auf diese Frage zuverlässige Antwort zu erhalten. Ist das Zeichen nicht geschützt, so kann es Fragesteller verwenden, aber nur solange es niemand Anderem geschützt wird. Ist es Freizeichen, so darf es Jedermann un begrenzt verwenden. Beiträge zur Handwerkskammer 4684. Frage: Sind wir verpflichtet, die Lehrlinge in der Druckerei unserer Papierwarenfabrik zur Handwerkskammer anzume! den? Unseres Erachtens nicht, da unser Betrieb maschinell ist, kauf männisch betrieben und geleitet wird, und wir schon zur Handels kammer unseren Beitrag zu entrichten haben. Antwort: Wenn Fragesteller in seinem Fabrikbetrieb Lehrlinge zu einem Handwerk ausbildet, z. B. zu Buchbinder-, Buchdrucker- oder Schriftsetzergehilfen, so muss er diese Lehr linge bei der Handwerkskammer anmelden, damit diese Kammer ihrer gesetzlichen Pflicht gemäss für die Fortbildung dieser Lehrlinge sorgt. Ob Fragesteller dafür zur Handwerkskammer Beiträge wird leisten müssen, wird von Einigen bestritten, von Anderen bejaht. Vergl. »Lehrlingsausbildung und Handwerks kammer« in Nr. 55 Seite 1935. Braunholzpapier 4685. Frage: Die Firma G. überschrieb uns eine Ordre wie beiliegendes Muster A (das ganze Bestellmuster war wie ein Taubenei gross). Ich habe das Papier, ord. Braunholz, Preis . . M. die 100 kg ab hier, gearbeitet, der Ausfall ist genau wie Muster. Nun stellt es Herr G. zur Verfügung, weil es nicht mustergetreu geliefert sei. Ich bitte Sie um Ihr maassgebendes Urteil. Antwort: Muster A ist zu klein, als dass man es genau untersuchen könnte. Das Ausfallmuster ist Braunholzpapier von gangbarer Art, seine Güte entspricht dem Preis. Wir halten die Beanstandung nicht für berechtigt. 4686. Frage: Entspricht die englische Bezeichnung »limited« und »Id.« dem deutschen Begriff »Gen. m. b. Haftung«? Wenn nicht, welches ist die sinngemässeste Uebersetzung des Begriffs »Gen. m. Druckpapier 4683. Frage: Welches von den beiden anliegenden Druck papieren ist das bessere? Muster I stellt die Qualität dar, welche wir liefern, Muster 2 wurde von unserem Kunden mit dem Bemerken eingesandt, dass es besser wäre. Ueber diesen Punkt können wir nicht Übereinkommen. Wir halten das Papier nach Muster 2 für er- heblich mehr beschwert, grauer und weniger glatt. Antwort: Muster 2 hat weniger helle Farbe, ist unreiner und weniger glatt als Muster 1. Es zeigt bei Betupfen mit Dr. Wursters Di-Lösung grösseren Holzschliffgehalt, was sich auch in der etwas grösseren Brüchigkeit äussert. Wir würden unter gleichen Umständen Muster 1 vorziehen. beschr. Haftung« ins Englische? Antwort eines Londoner Kaufmanns: »Limited« oder abgekürzt »Ltd.« wie man es häufig hinter englischen Firmennamen findet (auch »Ld.«) entspricht genau dem deutschen Begriff »Ges. m. b. H.« und ist eine Abkürzung des Ausdrucks: Registered Company with limited liability. Absohreibungen in Druckereien 4687. Frage: 1. Halten Sie eine jährliche Abschreibung von 10 pCt. auf Druckerei-Maschinen sowie Schriftmaterial für angebracht, oder erscheint Ihnen solche zu hoch? 2. Sind Sie der Ansicht, die Abschreibung jeweils vom An schaffungswert oder vom jedesmaligen Buchwert zu machen? Antwort: 1. Es empfiehlt sich nicht, einen festen Prozent satz von allen Druckmaschinen abzuschreiben, man sollte viel mehr bei jeder Bilanz für jede Maschine oder Maschinengruppe den Prozentsatz der Abschreibungen danach bemessen, um wie viel die Maschinen usw. durch den Gebrauch oder dadurch an 4681. Frage: In der Beilage überlassen wir Ihnen einen Ab schnitt von einem Papier, das in Amerika fabrizirt werden soll. Kennen Sie eine Fabrik in Europa, welche diese_Art Papier anfertigt ? gerichtlichen Austrag ruhig entgegen. Von »tadelloser Lieferung« war aber nie die Rede, die Ware wurde laut Muster verkauft nnd kostete nur . . M. franko! Sie war für Rotations-(Zeitungs-)Druck bestimmt. Ich kann nicht annehmen, dass solcher Zellstoff nicht verwendungs fähig wäre, denn, wenn er auch etwas Säure enthalten mag, im Wasser sich rosa färbt und an der Luft sich leicht bräunt, so hat man doch heute noch viele derartige Zellstoffe im Handel; dass der Stoff ungenügend ausgewaschen ist, geschieht eigentlich mit Willen, um die Faser in der natürlichen Festigkeit zu erhalten und um nicht beim Auswaschen Faserverlust zu erleiden, besonders bei dem billigen Preise! Von Zellstoff für Zeitungsdruck verlangt man doch nicht das Gleiche wie von einem für bessere Papiere bestimmten! Ein tüchtiger Papiermacher weiss auch solchen Zellstoff zu be handeln, und ich glaube, dass diese Ware recht gut für ein selbst besseres Zeitungsdruckpapier zu verwenden ist. Nicht jeder Chemiker ist maassgebend für die praktische Beurteilung eines Zellstoffs. Aussprache hierüber wäre erwünscht. Antwort: Damit wir die Frage gründlich beantworten können, hätte Fragesteller neben dem Ausfall auch ein Vor lagemuster senden sollen. Da nach Muster bestellt war, brauchte Fragesteller keine tadellose, sondern nur muster getreue Ware zu liefern. Der Befund des Handelschemikers, dass der Zellstoff stark säurehaltig ist, erscheint für den Wert der Ware zur Papierfabrikation nicht maassgebend, denn jeder ungebleichte Sulfitzellstoff enthält Spuren von schwefliger Säure oder von schwefligsaurem Kalk, der beim Behandeln des Stoffes mit starken Säuren schweflige Säure frei macht. Da bei Verarbeitung solchen Stoffes zu Papier dieser schon im Holländer mit etwa 25facher Menge Wasser gequirlt und dann in der Bütte und auf der Papiermaschine weiterhin mehr fach verdünnt wird, so gehen diese Spuren schwefliger Säure mit dem Waschwasser ab und schaden dem Papier nichts, und das unlösliche Monosulfit bleibt zum Teil auf dem Sand fang. Ueber die Ursache, die jedem ungebleichten Sulfitstoff, besonders aber Mitscherlichstoff, beim Lagern an der Luft eine zarte Rosa-Färbung erteilt, ist in Hofmann’s Handbuch der Papierfabrikation und in zahlreichen Aufsätzen der Papier- Zeitung geschrieben worden. Diese Erscheinung berechtigt nicht zur Beanstandung der Ware. Wir sind der Ansicht, dass sich der gelieferte Zellstoff zu Zeitungs-Druckpapier ohne Schwierigkeit und Anstand verarbeiten lässt. Aus was für Teilen ist es zusammengesetzt? Antwort: Das bräunliche schwammig lockere Maschinen- papier ist durch zahlreiche braune Splitterchen gesprenkelt und von so langer Faser, dass wir es für japanisches Erzeugnis aus der Rinde des Papiermaulbeerbaumes ansehen. Genaue könnte man nur durch mikroskopische Prüfung er- Fragesteller möge sich an eine Papierprüfungsanstalt Frage: Anliegend überreichen wir Ihnen einige Muster eines holzfreien, angeblich leimfesten Schreibpapieres mit der Bitte, es zu prüfen und uns mitzuteilen, ob der Stoff die Leimfestigkeit j besitzt, welche man von einem derartigen Papier verlangen kann. ug-. -g. .L p F o । diesen Prozentsatz nicht vom ursprünglichen Anschaffungspreis Wir kennen keinen deutschen Hersteller solchen sondern von dem in der letzten Bilanz festgestellten Wert ab- izt, welche man von einem derartigen Papier verlangen kann. ,4688, frage: Nach beifolgender Probe ungebl. Mitscherlich- Antwort: Auf dem Papier schlagen selbst sehr dicke I Zellstoff bestellte eine Papierfabrik zur Prüfung für grösseren Ab- m- 4 .1 •u, oL —n:.14 , q:y,, schluss einen Probewaggon und stellte solchen zur Verfügung mit Tintenstriche nicht durch, und. die Ränder nich • r dem Bemerken, eie hätte tadellose Qualität bestellt, was nicht der Grundstriche bleiben scharf. Wir halten das Papier für gut | Fall wäre, sie hätte die Ware von einem gerichtlich vereidigten geleimt und bejahen die gestellte Frage. Sachverständigen (Handelschemiker) untersuchen lassen, und dieser