Volltext Seite (XML)
Nr. 56 PAPIER-ZEITUNG 1973 dachte anlässlich des vierhundertsten Todestages von Peter Schöffer . der Bedeutung dieses Mitarbeiters Gutenbergs für die Ausgestaltung der Druckkunst und wies auf Grund zeitgenössischer, zum Teil bisher kaum verwerteter Zeugnisse Mainz als Erfindungsstadt der Druck kunst nach. Der Bericht über das Gutenberg-Museum und die Gutenberg- Bibliothek, erstattet von deren Vorstande Oberbibliothekar Prof. Dr. Velke ergab ein recht erfreuliches Bild von der Entwicklung dieser Gutenberg und seiner Kunst geweihten Anstalt. Sämtliche Abteilungen haben im verflossenen Jahre dorch Ankäufe und Geschenke bedeutende Vermehrung erfahren, die allgemeine Gunst für das Museum hat nicht nachgelassen. Der Besuch des Museums war rege. Für ein in der Göttinger Universitätsbibliothek anzubringendes Bildnis des verewigten Karl Dziatzko, als Reliefporträt oder Büste, wurde ein Beitrag (zunächst 100 M.) bewilligt. Farbiger Buchdruck. Patentstreit Das deutsche Patent Nr. 64 806 des Dr. Albert in München be zieht sich auf ein Verfahren zur Erzielung von Zwei- und Mehrfarben- Bild 9 (Wirkliche Grösse 27X20 cm) Nr. 41. Beitrag von W. Burkart in Brünn druck. Dieses im Jahre 1892 erteilte Patent war später in Besitz der Firma Büxenstein & Co. in Berlin übergegangen, es schützt die Herstellung bestimmter Arten von Klischees oder Farbensteinen, namentlich die Anwendung eines Rastersystems für auf fotografischem Wege hergestellte Farbenklischees und Farbsteine, sowie deren Auf einanderdruck auf der Buch- und Steindruckpresse. Büxenstein & Co. hatten nun in Erfahrung gebracht, dass die Firma Körner & Dietrich in Leipzig nach diesem patentirten System Bilder aufertigten, und erhoben deshalb Klage beim Landgericht Leipzig, welches den Klage anspruch für gerechtfertigt ansah und erkannte: »Der Verklagten wird unter Androhung einer Geldstrafe von 200 M. für jeden Fall des Zuwiderhandelns untersagt, die - in der von ihr herausgegebenen Sammlung von »Musterblättern« enthaltene Dreifarbenätzung nach einer Chromotafel aus Brockhaus’ Konversations-Lexikon, 14. Auflage, gewerbsmässig herzustellen, in Verkehr zu bringen oder feilzuhalten«. Gegen dieses Urteil hatte die Verklagte Berufung beim Oberlandes gericht Dresden eingelegt, welche sich darauf stützte, dass keine Patentverletzung vorliege, indem bei dem von ihr angewandten System zur Herstellung von Autotypie-Klischees die Schlitzblende in einer Winkelung von 60° benutzt werde, während das Patent Nr. 64806 sich nur auf Linienraster beziehe und auf eine Drehung um 30° beruhe. Das Oberlandesgericht fand aber keinen Rechtsirrtum in dem angefochtenen Urteil und wies die Berufung zurück. Hier gegen hatte nun die Verklagte Revision beim Reichsgericht ange meldet. In dem vor dem ersten Zivilsenat dieses höchsten Gerichts hofes stattgefundenen Termin wurde zuerst die Wertsumme des Klage objektes erörtert. Der Verklagte, Herr Körner, welcher persönlich erschienen war, erklärte, dass ihm durch die im Laufe des Prozesses erlassene einstweilige Verfügung des Verbotes der Verbreitung jenes Blattes ein bedeutender Schaden entstanden sei, indem er eine An zahl von Aufträgen, die in Aussicht gestellt waren, eingebüsst habe. Der von der Berufungsinstanz angenommene Wert in Höhe von 2000 M. sei also sicher vorhanden. Der Rechtsbeistand der Klägerin gab zu, dass eventuell sogar ein Wert von 20000 M. vorhanden sei. Das Reichsgericht sah jedoch den zur Beschreitung des Rechtsweges vor dem Reichsgericht erforderlichen Wert in Höhe von 1500 M. als nicht vorhanden an, deshalb musste die Revision als unzulässig zurückgewiesen werden. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden rechtskräftig geworden. Buchdrucker-Fachschule in Stuttgart Die auch in der Papier-Zeitung mehrfach erwähnte Gründung einer Fachschule für das in Stuttgart eine bedeutende Rolle spielende Druckereigewerbe scheint sich jetzt ihrem Abschluss zu nahen, da der Bürgerausschuss als letzte Instanz seine Zustimmung gegeben hat. Bei der Verhandlung kam es jedoch zum Ausdruck, dass der Gemeinderat für die Bewilligung eine Bedingung gestellt hat, die kaum zu erfüllen ist: den Fachunterricht nur an den Tagesstunden zu erteilen. Herr Kommerzienrat Krais schrieb dem Bürgerausschuss, es sei nicht gut möglich, solche Lehrer im Nebenamt für den Tages unterricht zu gewinnen, d h. solche, die selbst als Angestellte in der Buchdruckerei praktisch tätig seien; Lehrer im Hauptamt kämen aber viel zu teuer, weil sie nur in verhältnismässig wenig Wochen stunden beschäftigt werden könnten. Der Unterricht soll daher im Sommer von 6—8 und im Winter von 7—9 Uhr abends stattfinden. Darauf gaben zwei Mitglieder des Bürgerausschusses sowie Herr Gemeinderat Stockmayer, welcher bei der Beschlussfassung im Ge meinderat den Tagesunterricht befürwortet hatte, zu, dass Einführung des praktischen Tagesunterrichts nicht möglich sei, ersuchten jedoch die Prinzipale sich damit einverstanden zu erklären, dass sich der Unterricht auch in der Winterszeit nicht über 8 Uhr abends erstrecken solle. Gemeinderat und Bürgerausschuss sind nunmehr damit einver standen, dass der Fachunterricht auf die Abendstunden von 6—8 Uhr beschränkt werden soll. Der anstrengende theoretische Unterricht wird bekanntlich seit letztem Jahre für die Buchdrucker-Lehrlinge in der Fortbildungsschule in den Morgenstunden während der Arbeits zeit erteilt. Herr Gemeinderat Stockmayer erklärte, er habe durch Anfragen in anderen Städten Deutschlands und Belgiens, welche der artige Fachschulen haben, erfahren, dass ein derartiger Unterricht überall in den Abendstunden gegeben würde. Hoffentlich erstehen dem Inslebentreten der Schule zum Herbst 1903 keine neuen Hinder nisse. S. Ausfuhr des deutschen Buchgewerbes Auf allen Gebieten macht sich der deutsche Unternehmungs geist bemerkbar, und nicht zum wenigsten ist auch unsere Druckindustrie bestrebt, sich mehr und mehr Absatzgebiete im Auslande zu erschliessen. Am stärksten sind Buchdruck und Buchhandel beteiligt, deren Ausfuhr in den letzten 10 Jahren (1892—1902) um 38 Millionen M. oder 90 pCt. gestiegen ist. Dagegen ist die englische Ausfuhr von Büchern, Noten, Landkarten usw. ganz erheblich hinter der deutschen zurückgeblieben. 1896 führte Deutschland für 62,2 Millionen M. aus, England für 26,2 Mill. M.; 1901 betrug die deutsche Ausfuhr von Büchern usw. 79,4 Mill. M., die englische dagegen nur 31,1 Mill. M. Unter anderm führte Deutschland für 3 Mil), beziehungsweise 5 Mill. M. nach England ausschliesslich der Kolonien ein, während England nur für 1,13 Mill, beziehungsweise l,45Mill.M. nach Deutschland einführte. Ganz bedeutend ist auch die deutsche Ausfuhr in Druck materialien. Buchdrucklettern wurden 1891 im Werte von 1,7 Mill. M., 1901 für 3,9 Mill. M. ausgeführt, das ist eine Steige rung von etwa 130 pCt. Bemerkenswert ist ferner, wie sich die Ausfuhr in Druckfarben gesteigert hat. Sie betrug im Jahre 1891 790 000 M., 1901 dagegen 1,86 Mill. M. Es wäre lehrreich zu erfahren, wie hoch sich die Ausfuhr deutscher Druckmaschinen nach dem Auslande beläuft. Leider fehlen hierfür die Unterlagen. Dass diese Ausfuhr aber be trächtlich ist, beweisen nachstehende Ziffern einer deutschen Druckmaschinenfabrik: Sie führte 1900 für 700COOM. und 1902 für 1,2 Mill. M. Druckmaschinen in die verschiedensten Länder der Erde aus. Der Wert der Gesamtausfuhr dürfte mit 7 Mill. M. kaum zu hoch eingeschätzt sein, -mp-