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WHÄ-WHM UM Erscheint . . . . Inserate leben Wochentag abends für den wenden Tag und H» MO D nehmen außer der Expedition auck die Austräger auf kostet durch die Austräger pro Quartal Mk.'155 UU -K U, U, RI U- den. Lande entgegen auch befördern die Annoncen- durch die Post Mk 1,82 stei in's Hans ' (W Expeditionen solche zu -'riginalpreisen. für Hotzenstein-Grnstthal, Oberlungwitz, Gersdorf. Kugau. Hermsdorf, Kernsdorf, Zangenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Gmmbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. Ur für das Königliche Amtsgericht «v- den -tadtrath ;« Hohenstein-Ernstthal. Or-Scrn crller Gen reri rde-Verwccltirrrgen der rrrnliegerröerr Ortschaften. Sonntag, den 6. Januar 1901. 51. Jahrgang Nr. 5 Gßlr. IM" Gedenket Ker armen Möget! 1. öffentliche Stadtverordneten-Sitzung Montag, den 7. Januar 1901, Abends 8 Uhr Hohenstein-Ernstthal, am 5. Januar 1901. F. Reinhold, Stadtverordneter. Nachmittags von 2 bis 5 Uhr und verzinst Einlagen — V0M 1. Januar 1900 ab — Mit 31« Darlehne werden zum jeweilig üblichen Zinsfüße, gegen vorschriftsmäßige Sicherheit gewährt. Tagesordnung: 1. Wahl des G-.sammtvoistandes des Kollegiums. 2. Wahl des Veifassungsansschusses. An dem Gasthof z. Linde in Hermsdorf — dort eingestellt — kommen den 11. Januar Nachm. Halo 4 Uhr zwei Pferde gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Hohensteiu-Crnstthal. Sekr. Kurth. Auf mündliche oder schriftliche Anfragen wird jederzeit bereitwilligst Auskunft ertheilt. Ger-dorf Bez. Zw., den 15. August 1899. Die Sparkassen-Verwaltung. Gemeindevorstand Göhler, Bors. Bekanntmachung. betr. die Reinhaltung, Lüftung und Beleuchtung der Höfe, Fluren, Treppen nnd Wohnungen in der Gemeinde Gersdorf. Mit Zustimmung des Gemeindcrathes werden von dem unterzeichneten Gemeindevorstande auf Grund von tz 164 des Allgemeinen Baugesetzes vom 1. Juli 1900 für den Bezirk der Gemeinde Gers dorf folgende Anordnungen getroffen: , 1. Die Höfe der Grundstücke sind gehörig rein zu halten. 2. Ebenso sind jederzeit die Fluren, Treppen und Wohnungen in Miethhäufern rein zu halten und ordentlich zu lüften. 3. In allen bewohnten Grundstücken sind die zu den Wohnungen führenden Räumen, insbesondere die Hausfluren, Treppen, Gänge und Höfe vor Eintritt der abendlichen Dunkelheit, dasern sie nicht zuvor verschlossen worden sind, mit ausreichender und feuersicherer Beleuchtung zu versehen. 4. Die Beleuchtung der Höfe, Fluren, Treppen und Gänge ist in gleichem Matz auch in Fabriken, gewerblichen Anstalten und Arbeitsstätten, sowie in den öffentlichen Vergnügungs-, Verfammlungs- und Schankstätten und in den zu den vorbezeichneten Arbeits- und Versammlungsstätten gehörigen Bedürfniszanstalten zu bewirken und zwar ist hier die Beleuch tung aus solange während der Nachtzeit zu e-strecken, als daselbst Menschen sich aushalten oder sonst zu verkehren pflegen. 5. Verantwortlich für die Erfüllung der vorstehenden Vorschriften unter 1—3 sind die Eigen- thümrr, Nutznießer, Verwalter der Grundstücke, der Vorschriften unter 4 die Inhaber der Betriebe, deren Stellvertreter und Geschäftsbevollmächtigte. Die Uebertragung der Verpflichtungen aus andere Personen in:besondere die Miether befreit nicht von der eigenen Verantwortlichkeit. 6. Uebcrtretungen dieser Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk oder Haft bis zu 1-4 Tagen bestraft. Die Festsetzung der Strafe erfolgt soweit sie 30 Mark übersteigt, durch die Königliche AmtShaupimannschaft, die insoweit diese Strafandrohungen zu der ihrigen macht. 7. Gegenwärtige Vorschriften treten 14 Tage nach ihrer oosüblichen Bekanntmachung in Kraft und beziehen sich nicht auf öffentliche Gebäude in der Voraussetzung, datz in denselben den vorstehenden, Vorschriften allenthalben entsprochen wird. Gersdorf Bez. Ehemuih, den 27. Dezember 1900. Der Gemeindevorstaud. Göhler. Bekanntmachung. Bei der gegenwärtig herrschenden Kälte werden die Hausbesitzer hiesiger Stadt in ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Kosten darauf hingewiesen, die Waffermeffer, um Beschädigungen derselben durch Frost zu verhüten, gehörig mit Stroh oder dergleichen zu verpacken, sowie außerdem, wo dieselben im Keller stehen, die Kellerfenster gut verschlossen und verwahrt zu halten. Der Stadtrath. Dr. Polster, B ü r g e r >n e i st e r. Anmeldung der schulpflichtigen Kinder in der Ä. Kezirksschnle. Die Anmeldung der Kinder, Hit bis MN 30. IUM 1W1 das 6. LehMs- fat)!' erreichen und Ostern 1901 die 2. B zirksschule besuchen, erbitte ich in der Woche vom 7.—12. Januar: Montag, Dienstag, Donnerstag, Friitag von 2 — 4 Ithr. Vorzulegen ist sür alle der Impfschein, sür auswärts Geborene außerdem die Geburtsurkunde mit Taufbescheinigung. Das onzumeldende Kind ist mitzubringen. Hohenstein-Ernstthal, den 2. Januar 1901. Patzig, Direktor der 2. Bezirksfchule. Hekanntmachung. Den Mitgliedern hindurch zur g-fl. Kenntnißnahm-, daß vom 1. Januar b. I, ab Herr lti. mml. Braun hier als 2. K-ssenarzt zugelassen ist. Oberlungwitz, ani 4. Januar 1901. Irr Wmrslnil Ser chmim LMmkenkch KW. Hermann Ehrhardt, V r>. unter den vor der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen und gegen entsprechende Anzahlung meist bietend verkauft werden. Tie vorstehende Reihenfolge wird bei der Auktion beibehalt.n werden. Sämmtliches Material kann an Ort und Stelle besichtigt w rden und wollen sich die Herren Käufer deshalb an die betreffenden Revier- Verwaltungen wenden. Holzkäufer, denen noch kein spezielles Verzeichniß über obige Hölzer zugegangen sein sollte, wollen sich gefälligst an unterzeichnete Stelle wenden. Waldenburg, den 12. Dezember 1900. MW WMMt Mstichttlion. Forstrath Gerlach. Bekanntmachung, die Anmeldung zur Rekrutierungs-Stammrolle betr. Die hier dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen und zwar: u. diejenigen, welche im Lmfe tiefer Küuide-jah es das 20. Leben? jayr vollenden, und d. die ätte en Jahrgängen angehörigen Mannschaften, nbe> we che eine en^giltige Enlscheidung bezüglich ihres MllitärverhältnisseS durch die Eisatzbevörden noch nicht erfolgt ist, werden gemäß 8 25 der deutschen Wehrordnnng vom 22. Nominier 1888 andurch aufgesordert, sich d" Z«t vom 15. Januar bis 1. Februar 1901 im hiesigen Rathhause, Polizeiexpedition, zur Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle persönlich anzumelden. Bei der Anmeldung zur Stammrolle haben die im Jahre 1881 außerhalb Gersdorf geborenen Militärpflichtigen den Geburtsschein (für militärifche Zwecke) abzuqeben. Alle Militärpflichtigen früherer Altersklassen haben bei der Anmeldung den Losungsschein beizubringen und seit ihrer früheren Anmeldung etwa eingetretene Veränderungen in Betreff ihre? Wohnsitzes, Gewerbes oder Standes anzuzeigen. „ Sind Militärpflichtige von Gersdorf zeitig abwesend (auf Reifen begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute, in Straf- oder sonstigen Anstalten Untergedrachte u. s. w.), so haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie innerhalb d^s obengenannten Zeitraumes zur Stammrolle anzumelden. < Militärpflichtige, welche nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle im Lause eines ihrer Militär- pflichtzahre den dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Ausbebunas- oder Musterungsbezirke verlegen, haben dieses behufs Berichtigung dee Stammrolle sowohl beim Abgänge derjenige Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, innerhalb 3 Taaen nielden Diejenigen, welche die vorgefchriebene Meldung zur StammroUe -der E Berichtigung derselben untcrlcsscn, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Hast bis zu 3 Tagen bestraft. ' Gersdorf Bez. Chemnitz, am 3. Januar 1901. Der Gemeindevorstand. Göhler. Wch- M Nchluden-WMNg. Montag, den 14. Januar 1901 soll n im Hotel z, „Deutschen Kaiser" in Zwickau (Ende der Bahnhofstraße) von Vormittags 11 Hz Uhr an die p,o 1900/01 auf nachgenannten Fürstlichen Footrevieren zum Einschlag kommenden Stämme und Klötzer, und zwar ca. 4960 Festmeter Nadelholz, noch anstehend, sowie die nachstehend aufge- iührtm Nntzrindenmassen, ca. 253 Festmeter vder «60 Rm. Fichtenrinde, und zwar auf Gemeinde-Sparkasse Gersdorf«--« Dieselbe ist geöffnet an jedem Dienstag und Freitag R vier Nutzholz Nadelholz Nutzrinde. Fichte. ' U^Uiw.- Festm. oder Rm. Remie 770 45 l50 Niedeuvaldenburg 260 30 100 Oberwaldenburg 1330 36 120 Lichtenstein 590 13 43 Oelsnitz 750 67 223 Sireitwald 360 21 70 Stein 450 14 47 Pfannenstiel 450 32 107