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1724 PAPIER-ZEITUNG Nr. 44 Ablauge der Natronzellstoff-Herstellung - Schornsteine Zu den Ausführungen in Nr. 104 des vorigen und Nr. 14 dieses Jahrganges gestatte ich mir zu bemerken, daß zu einer genauen Beurteilung der ganzen Wiedergewinnungsanlage die in Nr. 104 gemachten Angaben noch nicht genügen, dazu müßte man eine vollständige Zeichnung derselben vor sich haben; denn es kommt hier nicht blos auf Länge und Breite des eigentlichen Kalzinierherdes an, sondern man muß auch die Längen- und Querschnitte der beiden Abteilungen vor sich haben, um daraus den ganzen Weg zu erkennen, den die Heizgase mit den Wasser dämpfen von den Rosten bis zum Schornstein zurückzulegen haben; der Zug soll möglichst wenig gehindert und dennoch die Hitze der gesamten Brennmaterialien möglichst ausgenutzt werden. Wenn die letzten Gase mit 200° C. noch in den Schornstein entweichen, ließen sie sich doch wohl noch besser ausnutzen, d. h. noch mehr mit Wasserdampf sättigen und dadurch ab kühlen. Vielleicht könnte man hinter dem »Verdampfer«, der wohl eine Art »Porion-Kammer« mit einem System von vielen Verdampfscheiben an Stelle der sonst üblichen Flügelräder ist, noch eine dritte Abteilung anschließen, auch sonst wohl noch durch andere Einrichtungen die Verdampfung befördern und zuletzt sie mehr in eine »Verdunstung« umändern, damit die Heizgase sich ganz mit Wasserdämpfen sättigen? Es kommen noch andere Dinge hierbei mit in Betracht; es ist z. B. nicht gleich, ob man nach dem alten Natron- oder nach dem Sulfatverfahren kocht, und ebenso, welches Rohmaterial man verarbeitet; es ist ein erheblicher Unterschied z. B., ob man Stroh oder Holz, und hierbei auch noch, ob Kiefer oder Fichte kocht; der Stärke der Laugen nach, welche mit n° Be. — heiß gemessen — in den Scheibenverdampfer kommen, handelt es sich doch wohl um eine Holzzellstoffabrik, denn in den Strohstoffanlagen sind die Laugen meist erheblich schwächer, falls man sie nicht in besonderen Apparaten, welche mit Dampf event. auch noch mit Luftleere arbeiten, erst eindickt. »S« in Nr. 14 scheint schon einen solchen Apparat unter dem Scheibenverdampfer zu vermuten, was aber im vorliegen den Fall nicht sein kann; denn hier passieren die Heizgase diesen direkt auf ihrem Wege nach dem Schornstein und sättigen sich mit Wasserdampf. Der Schornstein von 40 m Höhe und 1,5 m lichter Weite muß für den einen Ofen und den einen Dampfkessel genügen; ich habe mit wesentlich kleineren und engeren Schornsteinen mehr leisten müssen; aber die Führung der Feuerzüge ist hier von großem Einfluß, vom Rost an angefangen. Als ich seinerzeit in die Lage kam, den ersten Schornstein neu bauen zu lassen, erinnerte ich mich eines Rates, den mir seinerzeit der Generaldirektor eines großen Kohlen- und Hoch ofenwerkes gegeben hatte. Man baut in den meisten Fällen die großen Schornsteine verkehrt, nämlich unten weit und oben eng, und man hält den Zug eines Schornsteins irrtümlicher weise für sehr gut, wenn die Rauchsäule ihm mit großer Ge schwindigkeit entströmt und senkrecht hoch in die Luft steigt; ganz im Gegenteil hat derjenige Schornstein einen richtigen Zug, dem der Rauch oben langsam entquillt, und dies er reicht man besonders gut, wenn der Schornstein unten eng und oben weit ist; um so geringer ist die Reibung der Luft im Schornstein und so dessen eigentliche Arbeit um so leichter. Man braucht nur durch zwei verschiedene Rohre hindurch zu blasen, eins, das oben enger ist als am Mundstück und eins, das umgekehrt ist; durch letzteres kann man viel leichter blasen. Ich baute also damals einen zweiten viereckigen Schornstein neben einen schon bestehenden, genau so groß, nur mit dem Unter schied, daß dieser unten 70 und oben 120 cm im Quadrat lichte Weite hatte, während der alte sich meines Wissens von 1,30 m auf 95 cm im Quadrat verengte. Der neue zog viel besser und leistete viel mehr; man konnte ihm weit mehr anhängen, und wenn man nun solche Schornsteine später noch erhöht, hat dies eine ganz andere Wirkung, als wenn man dies mit solchen vor nimmt, welche sich nach oben verengern. Die umgekehrten Schornsteine, um mich so auszudrücken, sehen ja etwas plumper aus, wenn man sie nicht unten extra stark im Mauerwerk machen will, aber die Hauptsache ist doch der viel bessere Zug. Th. Knösel, Neustadt, Westpr. Trocknungsfrage und Wassergehalt von Zellstoff. Auf Seite 1567 in Nr. 40 unserer Zeitung soll es heißen: »Ueberdies ist das Programm weder vom Amt noch vom Verein als ein lückenlos abschließendes bezeichnet worden« (anstatt: »Ueberdies ist das Programm weder vom Amt noch vom Verein als »lückenhaft« abschließendes bezeichnet worden«). Hartpapier Ist es möglich, Hartpapiere in Bogen von 1 m Breite und 3 m Länge anzafertigen? Wenn ja, wer erzeugt solche? Unter Hartpapier verstehe ich Papier, aus dem z. B. Stahl sitze angefertigt werden. In Amerika werden aus solchem Stoff Telephongehäuse, Truhen, Tonnen und vieles andere angefertigt. Ich meine nicht Papiermache, sondern Papier, welches ähnlich wie Pappe, nur fester und durch Beifügung verschiedener Stoffe widerstandsfähig gemacht worden ist. X. Antwort eines Mitarbeiters: Papiere oder Pappen aus einem Stück von 1 m Breite und 3 m Länge anzufertigen, scheint mir ausgeschlossen, wenigstens auf Zylinder maschinen normaler Bauart. Es wären, wenn dieses Format unbedingt verlangt würde, besondere Formatwalzen nötig, und ob solche zweckmäßig sind, läßt sich vom grünen Tisch aus nicht beantworten. Fragesteller sucht Hart pappen oder Papiere, also solche von großer Festigkeit und Härte. Für solche eignet sich nur die Zylindermaschine. Es läßt sich auch aus den festesten Rohstoffen dieser Art, z. B. Preßspänen usw., ohne weiteres noch kein Gebrauchs gegenstand wie Stuhlsitze, Telephongehäuse oder andere Artikel anfertigen, die Pappe muß vielmehr mit Hilfe chemischer Stoffe gehärtet werden, ähnlich wie die vul kanisierten Pappen, die ebenfalls fast Steinhart hergestellt werden können; sie dienen auch zur Herstellung von Ge brauchsgegenständen, z. B. solcher, die sonst aus Leder, Metall, Hartgummi, Holz usw. fabriziert werden. Diese Pappen werden mittels einer Chlorzinklösung behandelt und würden sich vielleicht zur Herstellung von Gegen ständen, wie sie Fragesteller im Auge zu haben scheint, eignen. Ich würde raten, im Anzeigenteil der Papier- Zeitung eine Anzeige aufzugeben, daß eine derartige Vulkan fiberfabrik zur Herstellung einer Spezialität usw. sich melden soll. R. Zu Unrecht ausgestellte Wechsel — Schecke „nur zur Verrechnung“ Einer Nürnberger Firma zahlte ich eine Rechnung mit 3 Monat Ziel vom 28. August 1907 am 5. September 1907 bar. Am 8. Dezember 1907 ließ die Firma mir über den gleichen Be trag eine Tratte vorzeigen, welche weder angezeigt noch sonst berechtigt war, sandte mir aber am 9. Dezember 1907 nach der Vorzeigung den Betrag zur Einlösung ein. Ich verweigerte die Annahme. Am 13. Dezember warf mir die Firma hierfür Mangel an Entgegenkommen vor. Eine andere Rechnung vom 23. Januar 1908 bezahlte ich am 25. Februar, wieder in bar, und erhielt zu meinem Erstaunen am 5. Mal 1908 wieder eine Tratte vorgelegt, welche, wie die erste, zum Protest ging. Obgleich mir die Firma schrieb, sie habe das Geld zur Einlösung eingezahlt, ist solches hier nicht eingetroffen. Durch die wiederholte Protest-Aufnahme muß mein geschäft liches Ansehen ungerecht leiden. Wer entschädigt mich dafür? Läßt sich gegen solches Gebaren gesetzlich nichts tun? Kann ich keine Genugtuung für meine angegriffene Ehre erhalten? Macht sich die Firma, der das Planmäßige ihres Vorgehens nachweisbar sein dürfte, nicht strafbar, und ist es nicht Vor spiegelung falscher Tatsachen, mich durch Anzeige von der Absendung des Geldes zur Einlösung dieses Papiers zu ver anlassen? * * * Eine weitere Unsitte ist die Scheck-Zahlung kleiner Beträge mittels Schecke »nur zur Verrechnung« auf kleine Provinzbanken. Ein solcher Scheck kann nicht eingelöst und In den seltensten Fällen der Bank des Inhabers zur Verrechnung übergeben werden. Er wird also weitergegeben und damit weitere Gläubiger belästigt, bis er mit endloser Allonge zu seiner Bank kommt. Nutzen von solcher Zahlung hat nur die Bank des Ausstellers, weil der Scheck nur bis zum Ausstellungstag verzinst wird, die Zinsen für die Lauftage also der Bank zugute kommen. L. P. Gerichtliches Vorgehen gegen die Nürnberger Firma erscheint nicht angebracht, da sie sich, wie aus den uns vorgelegten Briefen hervorgeht, mit Irrtümern ihrer An gestellten entschuldigt, und dem Fragesteller kein Ver- mögensschaden entstanden ist. Das Nichteinlösen einer Tratte setzt u. E. das Ansehen des Bezogenen nicht herab