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Nr. 30 PAPIER-ZEITUNG 1193 Mängel gegenüber; ihr Ausschluß ist nur um 31/ typo graphische Punkte niedriger als die Schrift, infolgedessen kommen häufig Spieße. Dem Vernehmen nach erprobt die Monotypegesellschaft jetzt eine Vorrichtung, die diesen Uebelstand beseitigen soll. Durch Temperaturunterschiede des Metalls kommen manchmal, besonders beim Beginn der Gießarbeit, Abweichungen in der Buchstabendicke vor, die bei tabellarischen Arbeiten störend sind. Durch geeignete Anordnungen und genügende Aufmerksamkeit des Gießers kann dieser Mangel auf ein geringes Maß zurückgeführt oder ganz beseitigt werden. Selbstverständlich müssen die meisten früher im Handsatz hergestellten Tabellen den Ein richtungen der Maschine angepaßt werden; selten stimmt eine derartige Arbeit in allen Einzelheiten mit den Ein richtungen der Maschine überein. Im Beispiel 1 z. B. lag im Handsatz Korpus zwischen den einzelnen aus Petit ge setzten Zeilen, die Maschine aber kann den Satz nur mit dem gleichen oder vielfachen Kegel durchschießen, den die zum Satz der Arbeit verwendete Schrift hat; da eine Gieß form für Borgis noch nicht vorhanden war, mußte die Schrift auf Korpuskegel gegossen und mit Korpus durch schossen werden. Punktierte Linien können durch neben einanderstehende Punkte ersetzt werden. Aber darüber kann man sich in den meisten Fällen mit dem Besteller verständigen. Die Güte des Maschinensatzes hängt in erster Linie von sorgfältiger und gleichmäßiger Mischung des Metalls ab; durch zu hartes Metall kann die Gießform der Monotype beschädigt werden, mindestens entsteht Zeitverlust, der durch öfter erforderliches Reinigen der Pumpe noch vermehrt wird. Da also fast jede Setzmaschine nur für bestimmte Arten von Buchdruckarbeiten besonders geeignet ist, so läge es im eigenen Interesse der Setzmaschinenfabriken, wenn sie vor der Ablieferung ihrer Maschinen sich mit jedem Auftraggeber darüber verständigten, ob die Maschine auch für die in Betracht kommenden Arbeiten paßt. Das Weiterverkäufen von eben angeschafften Setzmaschinen schädigt schließlich die Maschinenfabriken ebenso sehr wie die*Buchdruckereibesitzer. X (Deutsches Buchgewerbemuseum, Leipzig Frühjahrsausstellung 1908 »Das neue’deutsche Buch« DieZAusstellung ist bis 3. Mai geöffnet Wochentags von 9—6 Uhr, Sonntags von 'n—2 Uhr bei freiem Eintritt. Diese Ausstellung hat nicht die Absicht, all und jedes gut geformte Buch zu zeigen, das in letzter Zeit in Deutschland er schienen ist. Sie zeigt in ihrer ersten, der Verlags-Abteilung, nur Werke solcher Verlage, die vornehmlich neue schöne Literatur herausgeben. Hier, wo neuer Inhalt sich am kräftigsten regt, wird auch die neue Buchform am klarsten zutage treten. Mehr als auf den sogenannten »Buchschmuck«, der nur die erste Annäherung des neuen Formgefühls an das Buch darstellt, achte man auf die Anzeichen des Eindringens der neuen Empfindung in das eigentliche Gefüge des Buches und seinen Grundteil, die Schrift. In dieser Hinsicht sei besonders auf die geschriebenen und von Platten gedruckten Titel gewiesen. Hier, auf dem Titel, dem Akzidenzteil des Buches, finden die neuen Schrift bestrebungen am ehesten Zugang. Das eigentliche Gefüge des Buches dagegen, der Werkdruck, lehnt sie noch ab. Selbst eine so hervorragende Leistung wie die Behrensschrift wird im breiteren Publikum auf die Dauer immer noch als zu individuell, noch nicht als typisch, als Type empfunden. Womit nicht gesagt sein soll, daß sie nicht doch noch mal als Type emp funden und verwandt werden wird. Uns jedenfalls scheint in der Richtung dieser Type, die über den Streit Fraktur-Antiqua hinausweist, die Zukunft der deutschen Schrift zu liegen. Die grundlegende Bedeutung dieser Schriftfrage wolle man nicht übersehen. Denn das Buch, das unsere Zeit mit schnellem Griff hingestellt, sozusagen vorweggenommen hat, gikt doch nur erst die allgemeinen Umrisse, den Plan. Es wird Aufgabe der nächsten Jahre und vielleicht Jahrzehnte sein, diesen Plan von Grund auf, von der Type her auszuführen. Ein Blick auf die Kunstselbstverständlichkeit der Frühdrucke, wie sie im Saal der alten Drucke selber und an den Wänden der Ausstellungs räume in Nachbildungen einzelner Seiten zu sehen sind, wird für die Weiterarbeit der beste Antrieb sein. In einer Ergänzungs-Abteilung der Ausstellung sind einige Buchgewerbekünstler, denen man zumeist schon in der Verlags- Abteilung begegnet ist, mit Handarbeiten wie Einbänden, Bunt papieren usw. vertreten. Hier tritt auch die Reichsdruckerei in Berlin auf, mit dem großen Nibelungen-Werk, der Schöpfung Joseph Sattler’s. Ferner sind hier vertreten die k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien und besonders mit Einbänden und Tunkpapieren die Wiener Werkstätte, eine Vereinigung technisch unterrichteter Künstler und künstlerisch empfindender Techniker zu gemeinsamer Arbeit, nicht nur auf buchgewerblichem Gebiet. Händeschutzvorrichtung. In dem Rechtsstreit zwischen J. G. Scheiter & Giesecke in Leipzig und Rockstroh & Schneider Nachf. in Dresden-Heidenau wegen Patentverletzung ist eine neue Entscheidung gefällt worden. Der Firma Scheiter & Giesecke gehört das Patent 121700 auf eine Händeschutz vorrichtung, welche durch Stoß gegen einen die Bewegungs bahn des Tiegels überspannenden Bügel sofortigen Stillstand der Maschine herbeiführt. Die Firma Rockstroh & Schneider Nachf. hatte für denselben Zweck eine andere, als »Greifer rähmchensicherung« zu bezeichnende Einrichtung in Benutzung genommen. Diese Vorrichtung unterschied sich von der Bügel sicherung nur dadurch, daß, während die Berührung des Bügels durch die Hand unmittelbare Stillsetzung der Maschine be wirkte, die Berührung des Greiferrähmchens dagegen ver hinderte, daß eine das Weiterarbeiten der Presse bewirkende Schaltvorrichtung zur Wirkung kam. . Da diese Vorrichtung, ob wohl auf sie ebenfalls ein Patent unter Nr. 138 142 erteilt worden war, in den Schutzbereich der der Firma Scheiter & Giesecke geschützten Erfindung fällt, so strengte diese Firma eine weitere Unterlassungsklage gegen Rockstroh & Schneider Nachf. an. In dieser Klagesache ist nun am 30. November 1907 das nach stehende Urteil ergangen: 1. Den Beklagten (Firma Rockstroh & Schneider Nachf. und deren Direktoren) wird verboten, die von ihnen im deutschen Reichspatent Nr. 138142 beschriebene Schutzvorrichtung für Tiegeldruckpressen und ähnliche Maschinen und insbesondere die von ihnen tatsächlich zur Ausführung gebrachte Form dieser Schutzvorrichtungen gewerbsmäßig herzustellen, zu benutzen, feilzuhalten oder zu veräußern, Tiegeldruckpressen damit zu versehen, sowie mit solchen Schutzvorrichtungen versehene Tiegeldruckpressen gewerbsmäßig zu benutzen, feilzuhalten oder zu veräußern. 2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das unter 1 ausgesprochene Verbot wird jedem der Beklagten eine Geld strafe bis zu 1500 M. angedroht. 3. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen. 4. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wenn die Klägerin vor der Vollstreckung in Höhe von 50000 M. — fünfzigtausend Mark — Sicherheit gemäß § 108 ZPO leistet. Die zur Herbeiführung der vorläufigen Vollstreckbarkeit vom Gericht geforderte Sicherheit ist inzwischen geleistet worden, sodaß die Firma Rockstroh & Schneider Nachf. bei Vermeidung der angedrohten Strafe auch die durch das Greifer rähmchen gekennzeichnete Schutzvorrichtung nicht mehr liefern darf. (Aus einem »Eingesandt«) Eingänge Pergamyn- und Pergamentersatz-Papiere von Gebr. Schmitz, Papierfabriken in Merken b. Düren. Von dieser Firma wurden die ersten Pergamyn- und Pergamentersatz-Papiere hergestellt, und daß sie in diesem Sonderzweig der Papier macherei heute mit an der Spitze steht, geht aus den zwei Musterheftchen hervor, die sie in gefälliger Aufmachung soeben herausgegeben hat. Die Muster sind in zwei läng liche Umschläge gebunden, bestehend aus kräftig hoch geprägtem Papier, dessen Prägungen Baumrinde nach ahmen. Die körperhafte Wirkung dieser Prägungen wird dadurch bedeutend erhöht, daß das Papier hach dem Spritzverfahren in schräger Richtung mit Farbe bestäubt wurde, wodurch eine angenehme Abwechslung von Licht und Schatten entstanden ist. Das Papiermacher- Wappen, die im Heft enthaltenen Sorten (Pergamyn- und Pergamentersatz) sowie die Firma sind in Gold geprägten Feldern untergebracht. Die Pergamynsorten sind in 14 Mustern vertreten, welche durchweg 40—42 g/qm schwer sind. Die Sorten stufen sich ab je nach Weiße und Durchsichtigkeit. Sie haben fast alle eine Art Silberglanz. Die Pergamentersatzsorten schwanken im Quadrat metergewicht zwischen 40—125 g. Die dünneren Sorten sind recht durchscheinend, und alle diese Papiere zeigen her vorragende Fettdichtigkeit, welche sich hauptsächlich durch die Blasen kennzeichnet, welche in diesem Papier durch eine darunter gehaltene Streichholzflamme hervorgerufen werden. In diesem Heft befindet sich auch ein Muster »Mönchs-Pergament«, welches 180 g/qm schwer ist und so wohl im Aussehen wie im Griff echtem Pergament ähnlich sieht. Dieses Papier kann als eine höchst gelungene Nach ahmung bezeichnet werden und in der Buchbinderei gute Verwendung finden.