Volltext Seite (XML)
Hotze«stei«-Grnstttza1, Oberlungwitz, Gersdorf, Kuga«, Hermsdorf, Kernsdorf, Dienstag, den 25. Dezember 1900. 50. Jahrgang. Nr. 298. Zangenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydieu, Hüttengrund u. s. w Erscheint leben Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,55 durch die Post Mk 1,82 frei in's Haus. für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein-Ernstthal. Ovgcrrr aller- Gerrrerrröe-Vevwcrltrrrrgen der rrrnlregenöerr Mrtschafterr Knferate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen - Expedittonen solche zu ^nginalpreisen. UMem-ClOIM UM Anzeiger für Bekanntmachung. Die sür den Stadtbezirk Hohenstein-Ernstthal verhängte Hundesperre ist vom 25. Dezember dieses Jahres ab beendet. Hohenstein-Ernstthal, den 24. Dezember 1900. Ler Stadtrath. Am Concurs über das Vermögen -es Bäcker Richard Paul Evert in Hüttengrund, Oberlungwitz wird das demselben gehörige HauLgrundstück (neben dem Gasthaus zur goldenen Krone am Hüttenmühlweg) hiermit zum Berkaus ausgeboten. Auskunft ertheilt und Kauf preisangebote nimmt bis zum s. Januar 1W1 entgegen Hohenstein-Ernstthal, am 22. Dezember 1900. Rechtsanwalt vr Haubold. Bekanntmachung. Bei der am 9. dieses Monats stattgefundenen Ergänzungswahl zum Gemeinderathe sind die Herren Gutsbesitzer Heinrich Heinz „ Louis Günther, „ Hermann Trötzsch, Gartenguts- und Brauereibesitzer Richard Hübsch, Hausbesitzer Richard Jakob, Lagerhalter Friedrich Metzner, Handelsmann Karl Petzold als Ausschußmitglieder, und als deien Stellvertreter die Herren Gutsbesitzer August Buschmann, Gartenbesitzer Friedrich Bucher, Haus- und Kesselfabrikbesitzer Robert Franz, Kassirer Hermann Kretschmar, Strumpfwirker Louis Friedrich gewählt worden. Nachdem die Genannten die Wahl angenommen haben und Einsprüche gegen das Wahlverfahren innerhalb der in 8 51 der revidirten Landgemeindeordnung vorgesehenen 14 tägigen Frist nicht erhoben worden sind, wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gersdorf Bez. Chemnitz, den 24. Dezember 1900. Ler Gemeiudevorstaud. Göhler. Allgem. Ortskrankenkasse Hohenstein Grnflthal. Die Expedition bleibt Donnerstag, den 27. Dezember d. I. wegen Reinigung geschloffen. Krankenscheine werden Vormittag von 9—10 Uhr auSgegeben. Hohenstein-Ernstthal, am 24. Dezember 1900 Ler Vorstand. Kekanntmachnng. Bon der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Zwickau sind die Tagelöhne i n Verwaltungs bezirke Glauchau auf Mk. 1.70 sür erwachsene männliche, „ 1.20 „ „ weibliche, ,. 0.90 ., jugendliche männliche und „ 0.75 „ „ weibliche Arbeiter neu festgestellt worden. Di-se Sätze treten an 1. Januar 1901 in Kraft. Auf Grund dieser Aenderung w:r^en vom genannten Tage für erwachsene weibliche Personen, die bei unserer Kasse nur gegen Jnvalidnäl und Alter versichert sind, 20 Pfg. Wochrnbeiträge eingehob-n. Oberlungwitz, den 22. Dezember I900 Tie allgemeine Ortskrankenkasse daselbst. Hermann Ehrhardt, Bors. Vik kMoiimg Ü88 Herrn k. Aeroer üudet um :j. .fanuai vom llohenstein-DrrmUlmlcr ttulmd s MI8 statt, lvs «erden alle, clie daran toilnekmen vollen, zetteten, sied '/,II DIrr vorm. an der I'ostrestauration zu versammeln. Die Wa^cn sakren durclr das Xiedcrdorl naclr dem ttalmkos, von da über die Xutrun^ nacd der ?i»rre. i'annuenkaiii, Diak. vic. perp., Vorsitzender. Tit Ws i» H-DldtlktttlkL Der Umfang des gegen die veihastelen Bank- direktoren schwebenden Strafprozesses wegen Vergehens gegen das Handelsgesetzbuch wird sich zu einem ganz außergewöhnlichen gestalten. Die Schwierigkeit der Auf stellung einer Bilanz, die veiqu ckten Schiebungen und die Verwickelung aller Geschäfte, die mangelhafte und un durchsichtige Buchführung und vor allem die schon viele Jahre zurückliegenden Verstöße gegen Treu und Glauben in der Geschäftsführung, all- diese Umstände werden an die Durchführung des Ermütelungsv.r- fahrens die höchsten Ansprüche stellen. Die zur V r- antwortung gezog nen Pcisönlichkeiten werd.» sich daher auf eine langwierige Untersuchungs aft gefaßt machen müssen. Die überaus schwierige Uebersiht der Ver hältnisse, welche der Einsicht der Sachverständigen aus dem Gebiete des Hypothekenwisens unt > breitet werden müssen; die Prüfung der Bücher, die mangels einer regulären Buchführung auf b sondere Hinderniss stößt; die Vernehmung so vieler Z ugen und Gutachter; alle diese Faktoren weroen bewirke,', daß das Ver fahren in der Voruntersuchung und seiner Zeit in der Hauptverhandlung weit über den Rahmen sonstiger Prozesse hinausgeht. Die Bankdirektoren sind, wie mitgetheilt, wegen Vergehens gegen das Handelsgesetz buch verhaftet worden. Es ist jedoch kaum daran zu zweifeln, daß die Anklage nach Schluß der Vorunter suchung mit weiteren Verfehlungen gegen das Straf gesetz zu rechnen haben wird. Ueber den Commerzienrath Sanden, den Haupt schwindler beim Krach der Hypothekenbanken, wird heute aus Berlin berichtet: DaS Geld, mit dem Herr Sanden Kirchen stiftete und in aller breitester Oeffenilichkeit Wohlthätigkeit übte, war nichts weniger als wohlerworben. Der Mann, der seine geschäftliche Thätigkeit als Schreiber begann, um als achtundzwanzigfacher Millionär den Grad eines ZuchthauSkandidaten zu erreichen, wird heute von Tausenden verflucht. Es handelt sich hierbei nicht etwa um verfehlte Spekulationen eines allzu gut- Mubigen Finanzmannes. So einer war Herr Sanden nicht. Er galt vielmehr mit Recht als einer der besten Kenner des Berliner Hypoihekengeschäfts, und ein e.rlicher Sanden hätte seine Institute zur höchsten Blüthe fuhren können. Allein Herr Sanden hat es mit einer beispiellosen Gewissenlosigkeit verstanden, sich über alle Grenzen, welche Gesetz und Sitte einem Bantdirektor stecken, hinwegzusetzen. Seine Institute und deren Tochtergesellschaften bilden heute ein Laby rinth von Schiebungen, durch das es selbst ersten Sachverständigen schwer wird, sich hindurchzuarbeiten. Und dabei lastete auf Herrn Sanden eine viel, viel größere Verantwortlichkeit, als sie jeder andere Bank- lciter zu tragen hatte. Von feiner Tüchtigkeit und Ehrlichkeit hing nicht nur das Wohl und Wehe feiner Aktionäre ab, sondern er wußte, daß die Pfaudbriese seiner Banken, welche in Höhe von fast einer halben Milliarde im Umlauf waren, von Tausenden als eine völlig sichere Kapitalsanlage betrachtet wurden. Ge-ade die aller kleinsten Sparer im Lande erwarben solche P andbri fe. Und cs mußte ihr Sich-rh itsgesühl noch mächtig erhöhen, daß „ihr" Commerzicnraty von der Regierung in alle Sachverständige. -Commissionen be rufen wurde. Allein die Sünde geg n die sparenden Kap lalistea ist es doch nur zum kleinsten Theil, die das Tniben jenes Mannes zu einem so gcmeingesähr- Uchcn machte. Ein viel tt überes Kapitel seiner Dinkwr- herrlichkeit ist die sociale S ite seiner Geschäftspraktiken. Er, der sich mit der Maske des Biedermanns so wohl zu schmücken wußte, trieb im Verein mit einer Schaar gewissenloser Agenten den Bauschwindel im Großen. Um sich möglichst schnell bereichern zu können, ver leitete er viele Leute zum Bauen, und erwarb schließ- lich unter brutaler Nichtachtung der Rechte seiner Opfer in den Svbhastalionen die Häuser billig, oder aber er verkaufte ihnen mit hohem Verdienst seinen eigenen Baugrund, um ihn dann billig wieder ein schlachten zu können. Am übelsten kamen dabei die Handwerker fort, die das Material für die Häuser lieferten. Sie waren für den Herrn Commerzienrath überhaupt nur dazu da, um geprellt zu werden. Der Prozeß gegen den Commerzienrath Sanden und gegen feine Mitschuldigen wird interessante Belege dafür zu Tage föidern, wie man heutzutage auf den Schultern anderer Leute schnell zn großem Reichthum emporsteigt. * * Ueber die Geschäftspraktiken der verhafteten Direk toren der Preußischen Hypothekenbank Sanden und Schmidt werden noch folgende Einzelheiten bekannt: Beleihungen von Grundstücken, welche bei ihnen nach gesucht wurden, pflegten sie nur zu bewilligen, wenn der Darlehnswcher sich bereit erkläitc, dem betreffenden Direktor ein Grundstück zu hohem Priie aus seinem Privatbcsitz abzvkausem Aus diese Weise ei klärt es sich, daß die Direk'vren ihr Privatvermögen in's Un- qemessene zu steigern vermochten. Um ferner ihren Pfandbriefen einen erhöhten Absatz zu sichern, stellten sie den Provinzbankiers ihre Grundschuldbankbriese 2 Proz. unter dem jeweiligen Kurse zur Verfügung, um so diese Vermittler an dem Absätze dieser Papiere per sönlich zu interessiren. Um aber im Veiwaltungsratb- ihrer Bank keine unangenehme Kontrole auskommen zu lassui, wählten sie in den Verwaltungskörper eine Anzahl höchst achtbarer Männer, die aber, zumeist Schriftsteller und Gelehrte, durchaus nicht in der Lage waren, die Manipulationen zu durchschauen, mit denen die Direktoren es verstanden, ihr Gewerbe bis jetzt ungestraft zu betreiben. Die chinefischen Wirren. Endlich ist nach Ueberwindung unabsihbarer Schwierigkeiten das vorbereiiendeStadium des Fricdens- werkes in Peking zum Abschluß gelangt. Die Mächte haben sich jetzt wirklich geeinigt über Form und In- halt ihrer Forderungen, an der chinesischen Regierung ist es nun, das Tempo zn bestimnen, das die weiteren Verhandlungen nehmen sollen. Die Pekinger Gesandten unterzeichneten nunmehr die Note folgenden Inhalts: In der Einführung werden die Verbrechen gegen das Völkerrecht, die Humanität und Civilisation aufgeführt, welche deit Chinesen zur Last fallen: KettelerS Er mordung durch reguläre Soldaten auf Befehl ihrer Vorgesetzten, die Belagerung der Gesandtschaften, ver- rätherische Erklärungen der Regierung darüber durch ihre auswärtigen Vertreter, die Ermordung Sugiyam,s, Tortur vieler Ausländer, Schändung von Kirchhösen rc., dann heißt eS: Gezwungen, nach Peking zu marschiren und die chinesifchen Truppen zu schlagen, sind die Mächte jetzt bereit, Chinas Friedensgesuch unter folgenden unwiderruflichen Bedingungen zu ge währen, welche sür unerläßlich gehalten werden als Vergeltung für die begangenen Verbrechen und zur Verhinderung ihrer Wiederholung. Ersten« ein kaiser- liqer Prinz soll das Bedauern des Kaisers Kwangsü über KettelerS Ermordung nach Berlin überbringen, ein Denkmal aus der Mordstätte errichtet werden mit einer Inschrift in lateinischer, deutscher und chinesischer Sprache, worin der Kaisers Bedauern über den Mord zum Ausdruck kommt. Zweitens: Die schwerste ihren Verbr-chen angemessene Strafe ist über die im Edict vom 21. Seplemdcr bezeichneten Personen zu ver hängt«. Die offiziellen Examina sind fünf Jahre lang in den Siädten, wo Ausländer ermSrdet oder grau sam behandelt wurden, zu suspenkren. Drittens: Vergeltung sür Sugiyamas Ermordung an Japan. Viertens: Denkmäler auf allen geschändeten Kirch Höfen. Fünftens: Die Einfuhr von Waffen oder von Material hierzu und deren Fabrikation ist zu verbieten. Sechstens: Billige Indemnität an die Staaten, Gesellichaften nnd Individuen, auch Chinesen, welche im Dienste von Ausländern geschädigt wurden. China wird den Mächten acceptable Finanzmaßregeln Vorschlägen zur Garantie der Indemnität nnd der Ge währung von Darlehen. Siebentens: Permanente Legationrwachen und Befestigung deS diplomatischen Viertels. AcytenS: Die Taku-FortS und die Forts zwischen P.king und dem Meer sind zu schleifen. Neuntens: Militärische Occupation von Punkten, welche zur Sicherheit der Verbindung Peking- mit der See erforderlich sind. Zehntens: Proklamationen sind zwei Jahre im Reiche anzuschlagen, welche die Todesstrafe sür den Beitritt zu anti-auSländischen Ge sellschaften an drohen, die Strafen der Räd lssührer Schreiben rc., Edicte sind an die Vicekönige, Gouver- beure und Provinzial beamte zu erlassen, worin so- fortige dauernde Cassation für anti-auSländische Auf- stände oder Nichthalten von Verträgen verheißen wird. Elftens: China verspricht eine Revision der Handels- vertrräge. Zwölftens: Da« Tsung-li-Damen ist zu refomiren und da- Hofceremoniell sür d.n Empfang der Gesandten zu modificiren in dem von den Mäch- angegeben Sinne. Bis diese Bedingungen erfüllt sind, können die Mächte keine Aussicht aus eine zeit liche Grenze sür die Entfernung der jetzt Peking und die Provinzen occupirenden Truppen gewähren. Daß die den Langzöpfen auferlegten Bedingun- gen zu hart wären, ka.m man nicht sagen. WaS heißt denn: Die Hauptanstifter sollen mit der „schwer sten Straft" belegt werden? Worin soll denn dieselbe bestehen, nachdem die von Deu.schland früher ge- forderte Todesstrafe abgelehnt worden ist? Man wird den Chinesen die Bestrafungen überlassen, und man darf neugierig sein, wie dieselben vollzogen werden.