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DWÄ-Whckl MN Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w. Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. irden Wochentag abends M den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,40, AL, 7A M. AA durch die Post Mk. 1,50 frei in's Haus. V v AD sür Hohenstein-Grnsttlml. Oberlungwitz, Gersdorf, Kngau, Hermsdorf, Kernsdorf, TliTDtsZlcrtt Sonntag, den 14. Januar 1900. Nr. 10 50. Jahrgang für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein-Ernstthal Grgcrn crüeir der: rrrrrliegenöeir Ortschafterr. Bestimmungen über den freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei- oder vierjährigen aktiven Militärdienst. 1 ., Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Be fähigung hat. 2 ., Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Cavallerie melden will, hat vorerst bei dem Civilvo.sitzenden der Ersatz-Commission seines Aufenthallsortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubniß zur Meldung nachzusuchen. 3 ., Der Civilvorsitzende der Ersatz-Commission giebt seine Erlaubniß durch Ertbeilung eines Meldescheins. Die Ertheilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: a) von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, 5) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich «ntadelhaft geführt hat. 4 ., Den mir Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppentheils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheines bei dem Com- mandeur des gewählten Truppentheils nachzusuchen. Hat der Commandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Unter suchung und entscheidet über ihre Annahme. 5 ., Die Annahme er vlgt durch Ertheilung eines Annahmefcheines. 6 ., Die Einstellung vvn Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. October bis3l. März, in der Regel am Rekiuten-Einstellungstermin (im October) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sino. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Officier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikcorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Cavallerie eintreteu wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungstermin. Wenn keine Stellen ofsiu sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimwh beurlaubt w.-rden. 7 ., Die freiwillig vor Beginn der Militärpflitt — d. i. vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 20. Leoensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vortheil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unterosficier-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch aus den Civilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre und die Dienstprämie von 1000 Mark erwerben zu können. 8 ., Mannschafren der Fußtrupp.n. der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Cavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr I. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Cavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9 ., Diejenigen Mannschaften, welche bei der Cavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserveverbältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Cavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10 ., Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Tennine freiwillig zur Aushebung melden, er wächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. Dresden, den 8. Januar 1900. Kriegsministerimn. von der Planitz. Bekanntmachung. Von dem statistischen Waarenverzeichnisie und dem Verzeichnisse der Massenqüter, auf die die Bestimmung in ß 11 Abs. 2 Ziffer 3 des Gesetzes vom 20. Juli 1879, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs, Anwendung findet, ist ein sämmtliche Aenderungen einschließlich der am 1. Januar 1900 in Kraft getretenen enthaltender Neudruck veranstaltet worden, der bei jeder zu Zollabfertigungen befugten Amtsstelle in einem Exemplare zur Einsichtnahme des Publikums ausgelegl ist oder bereit gehalten wird. Der Vertrieb des Druckw rkes ist der Firma R. von Deckers Verlag, G. Schenk, Berlin ä. IV., Jerusalemerstraße 56 übertragen worden. Der Ladenpreis beträgt füc ein mit grünem bedrucktem Um schläge geheftetes Exemplar 60 Pfennig und für ein in Kalliko gebundenes Exemplar 1 Mark 20 Pfennig. Dresden, am 5. Januar 1900. Königliche Zoll- und Steuer-Direktion Ul. Löbe. Bekanntmachung, das polizeiliche Meldewesen betr. Es ist in letzter Zeit sehr häufig wahrzunehmen gewesen, daß seitens der hiesigen Einwohnerschaft die Vorschriften über die polizeilichen An-, Um- und Abmeldungen recht wenig beachtet werden. Theils werden die Meldungen sehr mangelhaft, theilS aber überhaupt nicht erstattet, sodaß sich verschiedent lich Bestrafungen nothwendig gemacht haben. Wir bringen deshalb hiermit die Einwohner- und Fremdenmeldeordnnng für die hiesige Stadt in Erinnerung und bemerken zugleich, dasz die Meldungen nicht, wie oft vorgekommen, von Kindern, sondern von solche« Personen auzubriuzeu sind, welche über die die Meldung betreffen de« Personen genaue Auskunft zu geben vermögen. Zuwiderhandlungen gegen die angezogene Einwohner- und Fremdenmeldeordnung ziehen u««achr sichtlich die darin angedrohten Strafen nach sich. Hohenstein-Ernstthal, am 10. Januar 1900. Der Stadtrath. Or. Polster. Gßlr. Bekanntmachung und Dank. Das vor kurzer Zeit in Chemnitz verstorbene Fräulein Lara Gertrud Abigt, Tochtes des vom Jahre 1882 bis 1891 dem unterzeichneten Curatorium angehörigen weil. Bürgerschuldirectors Bern hard Leopold Abigt, hat unserer Kleinkinderschule „Schubertstift" letztwillig 3000 Alk. ausgesetzt. Indem wir dies zur öffentlichen Kenntniß bringen, rufen wir der edlen Stifterin innigsten Dank in die Ewigkeit nach. Hohenstein-Ernstthal, den 13. Januar 19^0. Dos Cnrlitorinm und der Vorstand für dos Lchnbertstift Albrecht. Bekanntmachung, die Anmeldung zur Rekrutierungs-Stammrolle betr. Die hier dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen und zwar: a) diejenigen, welche im Laufe dieses Kalenderjahres das 20. Lebensjahr vollenden, und 6) die älteren Jahrgängen angehörigen Manns husten, üb r welche eine endgiltige Entscheidung bezüg lich ihres Militärverhältnisses durch die Ei atzvebördeu noch nicht erfolgt ist, werden gemäß tz 25 der deutschen Wehrorönung vom 22. November 1888 andurch aufgefordert, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1900 im hiesigen Rathlause, Registraturzimmer, zur Ausnahme in die Rekrutierungsstammrolle persönlich anzumelden. Bei der Anmeldung zur Stammrolle haben die im Jahre 1880 außerhalb Gersdorf geborenen Militärpflichtigen de- Geburtsschein abzugeben. Alle Militärpflichtigen früherer Altersklassen haben bei der Anmeldung den Lovningsschein beizubringen und seit ihrer früheren Anmeldung etwa eingetretene Ver änderungen '.:r Bcnen ihres Wohnsitzes, Gewerbes oder Standes anzuzeigen. Sind Milnärrllichlige von Gersdorf zeitig abwesend (auf Reisen begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute, in Straf- oder sonstigen Anstalten Untergebrachte u. s. w.), so haben deren Eltern, Vormünder ^elr-. Brot- oder F bnkherren die Verpflichtung, sie innerhalb des obengenannten Zeitraumes zur 'Stammrolle anzumelden. MiUlärprluLnge welche nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle im Lause eines ihrer Mililär- pflichljahre den dauernden AoicmhüU oder Wohnsitz nach einem andere« AushcbMlgs- oder Musterungs- brzirke verlegen, Haden dieies mouis Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge derjenigen Be hörde oder Perlon, welche 'ic in die Stammrolle ausgenommen Hal, als auch nach Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche dwettn die Stammrolle führt, inttcrhalb 3 Tage« zu melden. Diejenigen, weiche öte vorgcichriebene Meldung zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterlassen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen denraft. Gersdorf Bez. Zw., am 2. Januar 1900. Ter Geltleindevorstand Göhler. Bekanntmachung. Eine Taille und ein Geldstück ist als gesunden abgegeben worden. Der Verlustträger wolle sich im hiesigen Rathhause — Registraturzimmer — melden. Gersdorf, Bez. Zw., am 1V Januar 1900. Der Gemeindevorstand Göhler. Bekanntmachung. Dienstag, den 16. Jannar d. I. wird in dec Gemeindeexpedition der 5. Term. Tchulanlagen eingenommen. Hermsdorf, den 12. Januar 1900. Der Gemeindevorstand. Müller. 2421,6N Mark sind als mündelsichere Hypothek sofort ausznleihen. — Gesuche an den Kirchenvorstand zu Wüstenbrand. Kirbach, I'. vi<;. Der Kries «m Transvaal. Als erster von den „unfähigen" englischen Generalen wird Lord Methuen abgethau. Der Chicago Report veröffentlicht eine Londoner Privat- depesche, nach der Lord Methuen irrsinnig geworden sei. Daily Mail sagt: Die Aufregung und bie ihm auferlegte, für seine Schultern viel zu schwere Auf- gäbe haben ihn „geistig etwas aus dem Gleichgewicht gebracht." Die Preß Association aber weiß zu berichten, daß der General sich bei Magerssontein durch einen Sturz vom Pferde eine Verletzung des Rückgrats zu gezogen hat, welche den jetzigen Zustand desselben er kläre. — Man sieht also, der General soll „aus geschifft" werden und man sucht einen Grund ihn aothur. zu können. Es wird allerdings etwas schwer halten, für Methuen einen Ersatz an den Modderfluß heranzubringen, da die Buren die dortige Truppen-