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PAPIER-ZEITUNG 4427 Nr. 99 Briefkasten Der Frage muß 10 Pf.-Merke beiliegen. Anonyme Antragen bleiben anberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr, Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet Vermittler-Provision 8876. frage: Vor einigen Monaten habe ich bei der Papier fabrik X auf ein Papier zur Ausfuhr angefragt und dabei be merkt, daß, falls das Angebot zusagt, große Aufträge bis 20000 Ries nach und nach bestellt werden. Gleichzeitig habe ich er sucht, für mich eine Provision von 2 v. H. für diese Geschäfte in den Preis einzurechnen. Ich habe dann von einer Ausfuhr firma einen Probeauftrag auf 1000 kg erhalten, und bevor dieser Probeauftrag ausgeführt wurde, einen weiteren Auftrag auf 10000 kg eingesandt. Ich habe auf die Bestellung die genaue Firma meines Kunden geschrieben, nachdem mir vorher von der Fabrik 2 v. H. von allen Aufträgen zugesagt wurde. Den Auftrag auf 1000 kg hat die Fabrik nicht ohne weiteres an genommen, da an das seinerzeitige Angebot die Bedingung ge knüpft wurde, daß die Bezüge in mindestens 5000 kg Ladungen geschehen müssen, und bei kleineren Sendungen der Fracht unterschied in Rechnung gestellt würde. Ich habe mich damals erbötig gemacht, um das Geschäft zu ermöglichen, einen Teil des Unterschieds auf mich zu nehmen. Zur Zeit dieser Korrespondenzen mußte ich auf einige Tage dringend verreisen und habe daher meinen Kunden den Inhalt des letzten Briefes meiner Fabrik mitgeteilt und ersucht, sie mögen sich vor meiner Rückkunft direkt mit der Fabrik ins Einvernehmen setzen. Seit dieser Zeit wurde ich aus der Korrespondenz zwischen der Fabrik und meinen Kunden ausgeschaltet und konnte trotz meiner wiederholten Schreiben weder Antwort hoch die mir gehörige Provision erhalten. Welche Schritte muß ich unter nehmen, damit ich von dieser Firma, die mir auch auf meinen letzten Einschreibebrief, worin ich mit gerichtlichem Schritte gedroht habe, nicht geantwortet hat, die mir zukommende Provision erhalte? Muß mir die Fabrik von allen Geschäften, die sie mit der von mir zugeführten Firma macht, Provision geben? Antwort: Wie aus Obigem hervorgeht, ist Fragesteller von der Papierfabrik nicht als Agent angestellt, sondern hat ihr nur gelegentlich einen Kunden zugeführt, daher kommen hier die Bestimmungen des HGB über den Makler vertrag zur Anwendung. Danach muß derjenige, welcher für die Vermittlung eines Geschäfts einen Maklerlohn ver spricht, diesen Lohn nur bezahlen, wenn das Geschäft in folge der Vermittlung des Maklers zustande kommt. Auf wendungen sind dem Makler nur zu ersetzen, wenn dies vereinbart ist. Fragesteller hat sowohl den Auftrag auf 1000 kg als auch den auf 10 000 kg vermittelt, und wenn einer dieser Aufträge oder beide ausgeführt wurden, so muß die Fabrik die zugesagten 2 v. H. des Rechnungs betrages dem Fragesteller bezahlen, sobald der Käufer das Geld für die Ware eingesandt hat. Verweigert die Fabrik die Bezahlung, so kann Fragesteller seine Forderung bei dem Gericht geltend machen, welches für die Fabrik zu ständig ist. Liniatur 8877. Frage: Ich lasse Ihnen einliegend ein Formular zu gehen und bitte, mir zu sagen, ob die Ausführung Buchdruck oder Lithographie ist. Wie hoch schätzen Sie die Anfertigung von 200 Stück solcher Formulare? Antwort: Wir halten die Ausführung für Steindruck. Die Preise von Druckarbeiten können wir nicht schätzen, da wir hierfür nicht genügend im Geschäftsleben stehen. Kündigung 8878. Frage: Meine Anfangsladnerin hat am 1. August ge kündigt für 1. September, was ich nicht annahm. Ich bezeichnete den 1. Oktober 1907 als Äustrittstermin, womit sie einverstanden war. Mitte August mußte sie zwecks Operation — sie hatte sich zuhause einen Unfall zugezogen — in die Klinik, wo sie bis heute (12. September) war. Durch ihre Schwester verlangte sie heute Gehalt bis 1. Oktober. Wie lange habe ich Gehalt zu zahlen, bis zum Tag der Tätigkeit, oder bis 31. August oder bis 30. September? Darf ich die Krankengeldentschädigung ab ziehen? Meine Firma ist nicht handelsgerichtlich eingetragen. Antwort: Fragesteller muß der Handlungsgehdfin Gehalt zahlen 6 Wochen über den Tag hinaus, an welchem sie krank wurde, falls ihre Krankheit solange dauert. Tritt sie aber vor Ablauf dieser 6 Wochen wieder in Dienst, so muß ihr Fragesteller bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, d. h. bis 30. September Gehalt zahlen. Das Krankengeld darf Fragesteller vom Gehalt nicht abziehen. Ob der Ge schäftsherr eines Handlungsgehilfen ins Handelsregister eingetragen ist oder nicht, ist für diese Fragen gleichgiltig. Aufnahme in den Dienst der Reichsbank 8879. Frage: Ich habe die Berechtigung zum Einjährigen dienst und bin seit 6 Jahren in Papiergeschäften tätig. Kann ich da in den Dienst der Reichsbank treten, und an wen soll ich mich mit meinem Gesuch wenden? Wie sind die Gehaltsver hältnisse ? Antwort: Wie aus nachstehenden amtlichen Bedin gungen für die Aufnahme in den Dienst der Reichsbank hervorgebt, genügt die Schulbildung des Fragestellers nicht. Die Gehaltsverhältnisse der Reichsbankbeamten sind auskömmlich. Die Reichsbank nimmt junge Kaufleute nur dann In ihren Dienst, wenn sie deren bedarf, und macht den Eintritt von fol genden Bedingungen abhängig: 1. der Bewerber darf nicht über 26 Jahre alt und muß un verheiratet sein; 2. er muß körperlich gesund und ohne auffallende Bildungs fehler sein; 3. er muß die Reife für die erste Klasse eines Gymnasiums, eines Realgymnasiums oder einer Ober-Realschule durch den Besuch einer solchen Lehranstalt erlangt haben, oder eine dementsprechende Schulbildung durch das Abgangs zeugnis einer anderen höheren Lehranstalt nachweisen ; 4. er muß seiner Militärpflicht genügt haben oder militär frei sein; 5. er muß in einem Bank- oder in einem anderen namhaften Handlungshause dieHandlung ordnungsmäßig erlernt haben und dann noch einige Zeit in einem solchen als Hand lungsgehilfe tätig gewesen sein — zusammen mindestens 31/2 Jahre; 6. er muß sich über seine gute Führung gehörig ausweisen - und darf keine Schulden haben. Die Anstellungsgesuche sind an den Präsidenten des Reichs bank-Direktoriums zu richten und müssen von den nach dem Vorstehenden erforderlichen Schul-, Militär- und kauf männischen Zeugnissen, sowie einem eigenhändig geschrie benen und unterschriebenen Lebenslaufe begleitet sein. Fehlen diese Schriftstücke ganz oder teilweise, so wird die Eingabe zur Vervollständigung zurückgesandt. Die Annahme erfolgt in der Regel zunächst nur auf Probe gegen 14 tägige Kündigung und vier Mark Diäten. Die förmliche Aufnahme In den Reichsbankdienst ist von dem Ausfall dieser Probe und einer demnächst abzulegenden Prüfung abhängig. Jeder Bankbeamte muß sich die Versetzung an jeden Bank platz gefallen lassen, wohin er von der vorgesetzten Behörde geschickt wird. Ungleiche Glätte eines Druckpapieres 8880 Frage: Ich kaufte im September 51000 Bogen sat.rosa Prospekt. Das Papier wurde nach Eingang sofort in meine im 2. Stock liegende Druckerei geschafft, die Verpackung aber vor her entfernt. Ein Ballen ist auch oberflächlich nachgesehen und an der Ware keine Mängel entdeckt worden. Jetzt beim Druck stellt sich heraus, daß eine größere Anzahl Bogen mangelhaft geglättet sind, ich habe dadurch beim Drucken Un annehmlichkeiten gehabt. Ich bin der Meinung, daß die Fabrik die Schuld daran trägt, ich habe ihr dies geschrieben und er halte den anliegenden Brief. Ich bitte um ihr Urteil über die Sachlage und füge zur Beurteilung mehrere 1/, und 3/4 Bogen bei. Antwort eines Mitarbeiters: Die eingesandten be druckten Bogen weisen in der Mitte gute Glätte auf, während sie an einem Rand vollständig rauh sind. Es ist ausgeschlossen, daß dieser Fehler, wie seitens der Papier fabrik angedeutet wird, durch Temperatureinflüsse in der Druckerei entstanden ist, denn derartige Veränderungen machen sich auf andere Weise bemerkbar. Die Entstehung dieser ungleichen Glätte kann auf verschiedene Ursachen bei der Erzeugung des Papiers zurückgeführt werden. Ent weder ist das Papier am Rande nicht gefeuchtet worden, oder es wurde mit hohlen Walzen geglättet, oder es ist un gleich ausgetrocknet von der Papiermaschine herunterge kommen. Sicher ist aber, daß das Papier in diesem Zu stand die Fabrik verlassen hat. R. Billettpapier 8881. Frage: Wir haben mit unsern Abnehmern Schwierig keiten wegen beifolgenden Billettpapleres. Unsere Kunden be haupten nämlich, daß das mit II bezeichnete Muster wesentlich geringer als das mit I bezeichnete Muster sei. Wir teilen diese Ansicht, aber unser Lieferant erkennt keinen Unterschied in den beiden Papieren an. Wir bitten um Ihr Urteil. Antwort: Papier I ist griffiger und glatter als II. Die größere Glätte rührt in der Hauptsache wahrscheinlich daher, daß die künstlichen Wasserlinien und die künstliche Rippung in II kräftiger eingepreßt sind als in I. An Stoff sind beide Papiere ziemlich gleich gut, jedoch verdient Papier I wegen der erwähnten Eigenschaften den Vorzug.