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4106 PAPIER-ZEITUNG Nr. 92 Anstellung zur Probe Entscheidung des Berliner Kaufmannsgerichts. Nachdruck, verboten Der Buchhalter G. war von der Essigfabrik von T. auf acht Tage zur Probe angestellt worden. Bei befriedigenden Leistungen sollte das Vertragsverhältnis fest mit einem Monatsgehalt von 140 M. werden, auch wurde vierwöchige Kündigung vereinbart. Drei Tage vor Ablauf der Probezeit stand G. eine andere Stelle mit 150 M. in Aussicht. Er sagte das dem Geschäftsherrn und erklärte, nur bleiben zu können, wenn er ihm dasselbe Gehalt bewilligte. Der Geschäftsherr sagte darauf dem Buchhalter: »Gut, ich werde Ihnen dann 10 M. mehr geben«. Dieser er klärte nunmehr, in der Stellung verbleiben zu wollen, und sagte telephonisch im Beisein seines Geschäftsherrn der anderen auf ihn wartenden Firma ab. Trotz dieser Vereinbarung erklärte der Geschäftsinhaber den G. am Tage des Ablaufs der Probe zeit für entlassen. G. klagte vor dem Kaufmannsgericht gegen die Firma auf Gehaltszahlung für den Rest des laufenden sowie den ganzen folgenden Monat, indem er ausführt, daß er durch die Schuld der Firma stellungslos geworden sei. Hätte ihm der Geschäftsherr nicht die 10 M. Zulage zugesagt, so hätte er die ihm angebotene Stelle angenommen. Er habe sich als mit 150 M. fest angestellt betrachtet. Das Kaufmannsgericht hielt die Ansprüche des Klägers für ungerechtfertigt. Mit dem Versprechen der Zulage von 10 M. sei die Probeanstellung nicht in eine feste Anstellung um gewandelt worden, und Beklagte machte nur von ihrem Rechte Gebrauch, wenn sie am Tage des Ablaufs der Probezeit das Vertragsverhältnis für aufgelöst erklärte. Kläger hätte sich am Tage der Besprechung neben der Zusage der Gehaltserhöhung auch das Versprechen geben lassen sollen, daß das Vertrags verhältnis vom Tage an als fest zu betrachten sei. Bestrafte Bestechung. Der Leiter einer Londoner Druckerei, Ph. Johns, hatte dem Angestellten einer Grammophon-Gesell schaft, A. Connor, für die Zuwendung eines größeren Druck auftrages 800 M. Provision gezahlt. Wie der »Buchdrucker- Woche« geschrieben wird, kam hier das neue Gesetz gegen das Schmiergelderunwesen zu recht scharfer Anwendung, denn Johns wurde zu einer Geldstrafe vpn 1000 M. sowie 210 M. Kosten, und Connor gleichfalls zu 1000 M. Geldstrafe verurteilt. Unsere neue Engrosliste mH zum Teil erheblich ermässigten Preisen und vielen Neuheiten ist soeben erschienen und wird auf IVunsch kostenfrei versandt. 1196149a Reuter & Siecke, Berlin IV 8 Markgrafenstr. j8 Man verl. Muster. Ansichts-Briefbogen! Neuheit! Deutsches Reichs-Pat. Nr. 190022 Patente in all. Staaten angem. Hohenzollernbrief — Flottenbrief Keglerbrief — Weihnachts brief — Militärbrief. In Vorbereitung: Amorbriefe. Anfertigung, Verlag Grösster Schlager! — Muster gegen Berechnung! — ‘ Vertreter an allen Plätzen der Welt gesucht! Effka- / Genre-Karten Für Grossisten T Meine aparten Neuheiten in 1100892 Neuheiten in grossen modernen Gratulationskarten mit und ohne Seide zu den allbekannt billigen Preisen. Muster | nur gegen Aufgabe von Referenzen unter Berechnung, die bei entsprechender Auftragserteilung wieder gutgebracht werden. Max Gruschwitz & Sterz, Luxuspapierf., Breslau I. Papierausstattungen sind versandbereit P. MICHAELIS, BERLIN SW Ritterstrasse 78 1190213 Spitztüten- Maschinen vom Blatt arbeitend, auf welcher genau solche Tüten her gestellt werden, wie sie der Kaufmann verlangt, also mit überstehendem Einschlagstreifen, werden von mir als Spezialität gebaut. [189007c Ferner empfehle ich Tütenmaschinen, D. R. P. 146237, mit verstellbarem Format und pulverdichter Klebung, zur Herstellung von Zigarren-, Lohn-, Samen- und Apotheker-Tüten, Kuvertmaschinen mit selbsttätiger Fa<;on-Schlussklappen- gummierung, Kreuzbodenbeutelmaschinen, vom Blatt arbeitend, mit auto matischer Fütterung. Patentiert in allen Staaten, Ausstanzmesser unter Garantie für gleichmässigen Schnitt. BERNHARD ECKNER, Meabenen- BERLIN SO, Rungestr. 18. Fernspr. VII, 180