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3964 PAPIER-ZEITUNG Nr. 89 Lithographischer Andruck und Maschinendruck 8750. Frage: Ich habe einen Auftrag auf einige Tausend Prospekte in beikommender Ausführung und eine geringere Auf lage Umschläge auf Karton nach beikommender Probe. Die An- drücke waren auf dem Karton gemacht und entsprachen den Anforderungen des Bestellers durchaus. Auf dem Papier wurden Andrücke nicht gemacht, da die Sendung von der Papierfabrik noch nicht eingegangen war. Die Auflage auf dem Papier ist nun ausgedruckt, entspricht aber nicht den Wünschen des Be stellers, weil einige Teile der Zeichnung glänzend geworden sind. Ich habe nun Andrücke nachträglich auf dem dünnen Papier gemacht, und Druck A stellt ungefähr dar, wie das Aus sehen des Andruckes auf dem Karton war, den ich als Aus führungsmuster eingeschickt habe. Ich habe mich unter An erkennung der Mängel der ersten Auflage zu einem Nachlaß von 331/, v. H. bereit erklärt, wenn die Firma die erste Lieferung annimmt und den Neudruck der ganzen Menge auf Papier und Karton zum angebotenen Preise gestattet. Mit dem Neudruck ist die Firma einverstanden, weigert sich aber, die erste Auflage abzunehmen. Halten Sie die Weigerung der Firma für be rechtigt? Antwort: Die Proben des Maschinendrucks zeigen den charakteristischen Unterschied zwischen farbigem Maschinen druck und auf der Handpresse gefertigtem Andruck. Außer dem sind einzelne Teile des Druckes, nämlich die grüne Farbe, glänzend geworden; wahrscheinlich wurde das Grün zuletzt gedruckt und konnte in das schon mit Farbe ge sättigte Papier nicht mehr genügend einziehen, mußte vielmehr auf der Fläche trocknen. In den Karton dagegen konnte wahrscheinlich auch die letzte Farbe noch ein ziehen. Der nachträgliche Andruck auf Papier, der keinen Glanz zeigt, beweist nichts gegen diese Annahme, da An drücke stets mit mehr Muße und größerer Sorgfalt auf der Handpresse gefertigt werden als der Auflagedruck auf der Maschine. Das Aussehen der farbigen Druckseite ist aber nach den uns vorgelegten Proben nur wenig geringer als der nachträgliche Andruck, und wir halten den Unterschied durch den angebotenen Nachlaß für reichlich ausgeglichen, umsomehr, als die Drucksache an ihrer Verwendbarkeit nichts eingebüßt hat. Fachschulen für Buchdrucker 8751. Frage: Bestehen außer dem Technikum von Jul. Mäser in Leipzig noch weitere Schulen, welche für mich als Sohn eines Papierwarenfabrikanten zweckmäßig sind? Antwort: Fragesteller gibt nicht genau an, was er zu lernen wünscht. Die Buchdrucker-Lehranstalt zu Leipzig bildet in vierjährigem Lehrgang Buchdrucker, neben der praktischen Lehre, theoretisch durch Lehrer und Fachleute aus, Fragesteller müßte also in Leipzig in die Lehre treten, um diese Schule zu besuchen. Das Technikum von Jul. Mäser ist hauptsächlich für die Ausbildung von Prinzipals söhnen zu Buchdruckern bestimmt. Es ist ein Privat- Unternehmen, erfordert höhere Kosten, aber geringeren Zeitaufwand. Außerdem besteht in Leipzig eine Königliche Akademie für graphische Künste und Buchgewerbe, welche den höchsten künstlerischen Ansprüchen genügt. Fach- und Fortbildungsschulen für Buchdrucker bestehen ferner in Berlin, Dresden, München, Hamburg und Stuttgart. Sie sind ebenso wie die Buchdrucker-Lehranstalt für den Be such von Lehrlingen bestimmt. Tütenpapier 8752. Frage: Von der Papierfabrik X kaufte ich 50 Zentner rosa Zellstofftütenpapier laut Bestellmuster A und B in Stärken von 40/45 und 70/75 g/qm. Geliefert wurden mir Ausfallmuster C und D. Ich beanstandete Farbe und Stärke nicht, doch bin ich der An sicht, daß beide Papiere qualitativ bedeutend geringer aus gefallen sind als die Bestellung, hauptsächlich bemängle ich die Haltbarkeit von G. Ich habe Abnahme des Papiers verweigert. Bin ich dazu berechtigt und darf ich schnellstens Ersatzlieferung verlangen, oder muß ich das Papier abnehmen? Antwort: Die Kaufmuster zeigen etwas geringeren Holz- schliffgehalt als die Liefermuster und haben auch ent sprechend geringere Festigkeit. Da es sich bei diesen Papieren, welche zu Bodenbeuteln verarbeitet werden, in erster Linie-um die Festigkeit handelt, so kann Frage steller die Lieferung namentlich des dünneren Papiers C mit Recht beanstanden. Wenn er das Papier trotz der geringeren Festigkeit verwenden kann, so empfehlen wir Uebhernahme gegen Preisnachlaß. Das dickere Papier D wird die Beanspruchung wohl aushalten und sollte daher auf alle Fälle mit Nachlaß übernommen werden. Papierne Paketgriffe 8753. Frage: Am 10. August sandte mir die Firma X auf meinen Wunsch Muster nebst Preisliste von Zellulose-Paket griffen und kombinierten Garderobenhaltern laut beifolgenden Mustern, worauf ich am 13. August um ein telegraphisches Preisangebot bei einem Schluß von 40000 Stück im Jahr bat, jedoch mit einem starken Draht, wie er zu den kombinierten Garderobenhaltern Marke B verwendet wird, und wies aus drücklich bei dieser Gelegenheit darauf hin, daß mir 80 Pf. Mehrpreis für Starkdraht zu teuer erscheint. Auf das tele graphische Angebot vom 15. August »Starkdraht Fünf, Weiß draht Fünf Mark Fünfzig« erhielt ich von meinem Kunden den Auftrag, welchen ich schriftlich bestätigte, daß die Zellulose- Griffe mit starkem Draht geliefert würden. Am 16. August gab ich unter Beifügung einer Drahtstärkenprobe der Firma X rund 30000 St. Griffe auf, wovon 10—iroco Stück in 20 Tagen ge liefert werden sollten. Mit Brief vom 15. August, welcher hier erst am 16. eintraf und sich demnach mit der Bestellung ge kreuzt hat, wiederholt die Firma X ihr telegraphisches Angebot unter Hinweis, daß der Draht in Marke B nicht dicker, sondern nur länger sei; wohl ist der Draht länger, aber dicker ist er auch, wie aus beifolgendem Muster, wovon ich die andere Hälfte der Firma X als Probe einsandte, ersichtlich. Auf meine Karte vom 21. August, mit welcher ich eine weitere Bestellung aufgab, ersuchte ich gleichzeitig um eine Auftragsbestätigung nebst Gegenprobe des verkupferten Drahts des Schluß - Auftrages, doch blieb ich ohne Antwort. Mit Brief vom 3t. August sandte die Firma X Ausfallmuster der Griffe, welche ich nicht guthieß, da der Draht bei den Ausfallmustern zu dünn sei. X sandte mir nochmals Muster laut Karte vom 10. September, unter diesen 10 Mustern befanden sich nur 2 Zellulosegriffe, welche der ein gesandten Drahtprobe entsprachen. Am 11. September teilte ich dies der Firma X mit und wünschte die Griffe nur mit diesem starken Draht geliefert zu erhalten. Mit den Briefen vom 13., 15. und 16. will mir X die Griffe nur mit verschieden starkem Draht liefern wie die zweite Mustersendung aussieht und behauptet, daß der Draht auch ver schieden stark ausfällt, was jedoch nicht der Fall ist, wie mir ein Fachmann, welchen ich um Auskunft bat, mitteilte. Zum Schluß will X überhaupt nicht liefern. Ich bin der Ansicht, daß er den starken Draht liefern muß, andernfalls er schadenersatzpflichtig ist, obwohl er mir nicht den Schluß auftrag bestätigt hat. Ich befinde mich in einer sehr un angenehmen Lage, mein Abnehmer drängt auf Lieferung. Er würde vielleicht die Ware nehmen, doch nur gegen Preis nachlaß, welchen ich nicht tragen kann. Vielleicht wäre X da durch zu bewegen, wenn ich etwas mehr zahlen würde, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Das mir gesandte Postpaket ist sehr ungleich, 1/10 ist Stark draht. Ich füge den ganzen Briefwechsel bei. Antwort: Aus dem Brief der Firma X vom 15. August in welchem sie ihr telegraphisches Angebot vom gleichen Tage bestätigt, geht hervor, daß sie unter Starkdraht etwas anderes versteht als Fragesteller. Der Draht des Griffes B ist nach Angabe unseres Dickenmessers 1,92 mm dick, während die meisten andern bemusterten Griffe i,8t mm dicken Draht haben. Der Dicken-Unterschied beträgt also, obgleich er sofort in die Augen fällt, nur etwa 5 v. H- Offenbar weist der von der Firma X zu diesen Griffen be nutzte Draht Dicken-Unterschiedc innerhalb dieser Grenzen auf, obgleich es Drahtsorten geben mag, die an Dicke gleichmäßiger sind. Da die Parteien beim Abschluß des Vertrages über die Dicke des Drahtes nicht einig waren, kann die Firma X den Vertrag anfechten und vom Vertrag zurücktreten. Es empfiehlt sich jedoch, den Kunden zu veranlassen, daß er die Griffe auch mit 1,81 mm starkem Draht übernimmt, da dieser die vorkommende Belastung spielend aushält. Preisermäßigung erscheint nicht an> Platze. Mit Messingstift beschreibbares Papier Aus Ungarn 8754. Frage: Können Sie mir das Rezept mitteilen, wie bei liegendes als Muster bezeichnetes Chromopapier gestrichen ist? Dieses Chromopapier kann man mit Messing (auch Gold, Silber usw.) ebensogut wie mit Bleistift beschreiben. Ich habe bereits auf solches Papier Postkarten gedruckt und auch das Rezept gehabt, aber leider verloren. Wie teuer würden sich z. B. 1000 qm 70—80 grammiges Papier (mit Strich) stellen? Antwort: Wir verweisen auf die Frage »Omscript papier« in Nr. 55 von 1907 und auf die darauf erteilte Antwort sowie auf die weiter dazu eingegangenen Zu schriften inNrn. 58 und 6i von 1907. Das Rezept für den Strich und der Preis solchen Papiers sind uns nicht be kannt. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SWir erbeten. Druck von A. W. Hayn's Erben, Berlin SW, Zimmerstraße 29.