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Deutsche amtliche Zolltarif-Entscheidungen und Tarif-Auskünfte im Papierfach Fortsetzung zu Nr. 95 S. 4244 Der General Zolldirektor für Hamburg hat für Umschlag papier (Umschlagkarten) den Zollsatz der Tarif-Nr. 656 mit 10 M., vertragsmäßig 8 M. für 1 Doppelzentner festgestellt. Die vor liegenden Papiere sind starke, steife Papiere aus grauer Papier masse, die in Rollen von etwa 50 m Länge und 65 cm Breite vom Auslande eingehen und in der Buchbinderei zur Herstellung von Umschlägen für Bücher usw. verwendet werden sollen. An der Schauseite zeigt Probe 1 auf gelblichem Grunde schwarze Quadrat- und Linienmuster, Probe 2 auf hellblauem Grunde graue Linienmuster und Probe 3 durchweg schwarze Farbe. Nach dem Gutachten eines Sachverständigen sind Proben 1 und 2 auf der einen Seite mit einer sehr dünnen Farb schicht gestrichen, durch Walzendruck mit der Musterung be druckt und sodann auf der Gaufriermaschine einseitig mit Körnung versehen (gräniert) worden, während Probe 3 lediglich farbig gestrichen ist. Papiere von Beschaffenheit der Proben sind als Buntpapier zu verzollen. Durch das Bedrucken haben die Papiere (Proben 1 und 2) ihre Eigenschaft als Buntpapier der Tarif-Nr. 656 nicht verloren. Hierbei ist im amtlichen Warenverzeichnis auf das Stichwort »Papier« Ziffer 4 und An merkung zu Ziffer 4 verwiesen. Diese Waren werden in Schweden hergestellt und von dort nach Deutschland versandt. Derselbe General-Zolldirektor hat für Photochromdruckkarten den Zollsatz der Tarif-Nr. 657 mit 10 M., vertragsmäßig 6 M. für 1 Doppelzentner verordnet. Die Photochromdruckkarten sind rechteckig geschnittene Karten aus Papier in Postkarten größe, die auf der einen Seite durch ein Druckverfahren her gestellte mehrfarbige Abbildungen von Gebäuden und dergl., auf der andern Seite den iür Postkarten üblichen Vordruck tragen (Ansichtskarten). Hierbei ist im amtlichen Warenverzeichnis auf das Stichwort »Postkarten« und Stichwort »Papier« Ziffer 5 hingewiesen. Die Waren werden in der Schweiz hergestellt und von dort eingeführt. Die Großherzoglich Badische Zolldirektion in Karlsruhe hat für Buchumschläge ebenfalls den Zollsatz der Tarif-Nr. 657 mit 10 M., vertragsmäßig 6 M. für 1 Doppelzentner bestimmt. Der vorgelegte Buchumschlag (Höhe 23 cm, Breite 15 cm) ist ein in der Mitte einmal gefaltetes, rechtwinklig geschnittenes weißes Kartonpapier, das in lithographischem Farbendruck auf der ersten Seite mit einem mehrfarbigen Bild und auf der vierten Seite einfarbig bedruckt ist; die Innenseiten sind unbedruckt. Die Ware soll als Buchumschlag verwendet werden. Sie ist als ein durch Druck mehrfarbig verziertes, nicht ausgestanztes Kartonpapier zollpflichtig, wobei im amtlichen Warenverzeichnis auf das Stichwort »Papier« Ziffer 5 Bezug genommen ist. Das einmalige Falten ist als unwesentlich nach Vorbemerkung nb zum Warenverzeichnis außer acht zu lassen. Als Einbanddecke kann die Ware nicht angesehen werden, da sie sich nicht als Buchbinderarbeit darstellt. Die Ware wird in der Schweiz ver fertigt und von dort eingeführt. Der Provinzial Steuerdirektor für Berlin und die Provinz Brandenburg hat mechanische Einbandrücken mit Deckel jür Ge schäftsbücher dem Zollsätze der Tarif-Nr. 668 mit po M. für 1 Doppelzentner unterworfen. Die mechanischen Einbandrücken mit Deckel dienen zur Herstellung von Geschäftsbüchern, und zwar 1. von Current Ledger (laufendem Hauptbuch) und 2. von Transfer Ledger (Hauptbuch, in welches abgeschlossene Konten übertragen werden). Der Einbandrücken von Nr. 1 (Current Ledger) besteht aus einem auf der inneren Seite offenen Kasten aus mit gefärbtem Leder überzogenen unedlen Metallen (poliertem oder vernickeltem Eisen, poliertem Nickel und roher Aluminium legierung), in welchem mittels runder Metallstäbe die Papier einlagen befestigt und durch Federspannung festgehalten werden. Dieser Kasten ist außerdem mit Verschlußvorrichtung versehen. Der untere und der obere Deckel besteht im wesentlichen aus Papier und Pappe und ist mit Gespinstwaren (Plüsch) und an den Ecken mit gefärbtem Leder überzogen; die Mitte des oberen Deckels ist mit gleichem Leder ausgestattet und mit Golddruck versehen. Die Einbanddeckel Nr. 2 (Transfer Ledger) haben an Stelle des Einbandrückens mit Leder überzogene eiserne Schienen, von denen die untere glatt, die obere profiliert ist. An der unteren Schiene befinden sich zwei aufrecht stehende eiserne Rundstäbe, welche je nach Bedarf durch Teilstäbe verkürzt oder verlängert werden können, und in welche die Papierbogen und als Abschluß der obere Deckel eingelegt werden. Die auf diese Metallstäbe schließlich aufgeschraubten Metallköpfe dienen zu gleich als Verschlußvorrichtung. Beide Waren sind zu verzollen als Einbanddecken aus Papier und Pappe, teilweise mit Gespinst waren und Leder überzogen und mit Beschlägen und Verschluß- Vorrichtungen aus unedlem, poliertem oder vernickeltem Metall verbunden. Bei der Tariffestsetzung ist im amtlichen Waren verzeichnis auf das Stichwort »Einbanddecken« Ziffer 1 in Ver bindung mit Stichwort »Papier- und Pappwaren« Anmerkung 1 zu Ziffern 6 und 7 und Anmerkung zu Ziffern 5 bis 7 Bezug ge nommen. Die Waren werden in England hergestellt und von dort eingeführt. 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