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Einheitliche Preise — Teuerungszuschlag — Rechnungsbücher. Während in anderen Handelszweigen für den Kleinver kauf und zum Schutz der Kleinhändler seitens der Fabri kanten einheitliche Verkaufspreise festgesetzt sind, mangelt dies in unserm Fach noch sehr, obwohl sich derartige Einheitssätze zum großen Teil leicht einrichten ließen. Die Buchhändler z. B. geben uns das beste Vorbild, da jedem der Verkauf und der volle Bezug gesperrt wird, der die vom Verleger festgesetzten Einheitspreise nicht einhält, so lange die betreffenden Bücher nicht zum antiquarischen Verkauf zugelassen sind. Es könnten noch viele andere Waren genannt werden, z. B. Seifen, Tapeten, Schokoladen, chemische Waren usw. Welch großen Unterschied finden wir jedoch bei uns z. B. bei »Stahlfedern«. Mitchell 09,075 werden mit 85, 90, 100 Pf., Röders Börsenfeder, Som. 2160 175, 180 200 Pf. das Gros verkauft. Wäre es da nicht an gebracht, auf jede Schachtel mit Federn den Verkaufspreis aufzudrucken? Wenn ich mich recht erinnere, war diese Einrichtung bei Sonnecken früher im Gebrauch, leider finde ich sie jetzt nicht mehr. Wie viel Zeit zum Nachsehen der Preise für weniger gangbare Sorten würde erspart und wie viele Auseinandersetzungen mit den Käufern, wenn zufällig ein Kunde die Feder oder sonstige Ware früher bei einer Schleuderfirma kaufte. Vorteilhaft wäre der Aufdruck auch bei Briefordnern, Tinten, und Zeichenartikeln, Farben, Tuschen usw. Gerade diese Waren sind oft zu den ver schiedensten Preisen an einem Platze erhältlich, ja größeren Abnehmern werden besondere Rabattsätze eingeräumt. Der Aufdruck soll nicht zur Bequemlichkeit der Verkäufer dienen, sondern der Verkauf soll nur erleichtert und un lautere Mitbewerber ausgeschieden sowie der allgemeine Verdienst durch Regelung der Verkaufspreise zum Vorteil der Hersteller und Händler gehoben werden. Den großen Haushaltplan einer Gemeinde beeinflußt es nicht, wenn ein Gros Federn 10 Pf. mehr kostet, aber leider bestreben sich die meisten Händler durch Unterbietung, das größte Geschäft bei solchen Behörden zu erzielen. Gerade Mitchellfedern sind beliebt und es ist zuweilen recht schwer, eine andere gute deutsche Sorte einzuführen. Es würde daher infolge der weiten Verbreitung dieser Federn (09,075,033) mit Freuden zu begrüßen sein, wenn der Fabri kant festsetzte: Preis 1 M. = 1 sh = 1 Fr. 25 cts. = 1 Kr. 25 h das Gros. Warum halten wir noch immer an der veralteten Gros-Packung fest, nachdem sich auch in Großbritannien Stimmen zugunsten des Dezimalsystems erhoben? Es dürfte endlich angebracht sein, auch hierin Wandel zu schaffen, nachdem bereits Eisenbahn- und andere Behörden mit gutem Beispiel vorangingen und Packungen zu 100 Stück verlangen. Die Berechnung im Ein- und Verkauf würde sehr erleichtert werden. Auch die bekannten Papiersorten von Schillers Billetpost 364 und 365 werden sehr ver schieden verkauft. Auch für Luxusbriefbogen in Schachteln, Kinder- und Unterhaltungsspiele und ähnliche Zeitartikel müßte wenigstens im Jahre des Erscheinens als Neuheit ein einheitlicher Preis festgesetzt werden. Es gibt noch viele andere Waren in unserem Fach, bei denen die Käufer auf eine bestimmte Marke Wert legen. Die Kundschaft hat sich doch z. B. an den festgesetzten Preis von Koh-i-noor ge wöhnt, also dürfte es auch nicht schwer fallen, die Preise anderer Waren, welche zum täglichen Brot der Kleinhändler gehören, festzulegen. Jeder Fachgenosse, welcher nicht nur seinen Vorteil im Auge hat, sondern auch ohne Miß gunst seinem Mitbewerber gern angemessenen Verdienst zukommen läßt, wird solche Festsetzungen auch ohne unterschriftliche Bedingungen zum allgemeinen Wohl ein halten. Der •»Jeurungszuschlag«. bringt wohl im ganzen und großen nur für die Herren Fabrikanten Deckung der erhöhten Herstellungskosten. Wie schwer es ist von einem Kunden, der bisher regelmäßig einen Briefordner mit 1 M. bezahlte, jetzt 1,05 M. zu erlangen, dürften die meisten Verkäufer wiederholt erfahren haben. Der Fabrikant hat es leichter, er rechnet einfach zu dem Rechnungsbetrag 5—10 v. H., uns werden diese Beträge aber gekürzt und der Nutzen, auf dem so schon viele Lasten ruhen, geschmälert. Wenn auch ein geringer Teil der Kundschaft den Zuschlag bezahlt so muß doch dem weniger einsichtsvollen, aber größeren Teil, des lieben Friedens willen, der Abzug eingeräumt werden, wenn man Verdruß und Schreibereien vermeiden will. Zu empfehlen ist daher, wenn es sich um Geschäfte von größerem Umfang handelt, die neuen Preise schriftlich vorher festzulegen, nicht nur durch den Fernsprecher. Ein festerer und innigerer Zusammenschluß aller Papier-, sowie Papier- und Schreibwarenhändler als bisher, ist dringend nötig, damit die bis jetzt erreichten Vorteile nicht durch rücksichtslose Mitbewerber oder durch Drückereien seitens der Käufer gemindert werden. Die vielfach eingeführten »Rechnungs- oder Beibücher« bilden einen weiteren Uebelstand in unserem Gewerbe. In diese Bücher sollen eigentlich nur die kleinen Kontor- und anderen Gebrauchsgegenstände, welche im Laufe des Tages benötigt werden, eingeschrieben werden, um wiederholtes Ausschreiben einer Rechnung zu ersparen. Leider werden aber nicht nur Tinten, Federn, Bleistifte usw. eingetragen, sondern auch Packpapiere, Drucksachen, Kontobücher, welche oft größere Werte aufweisen. Daß hierdurch natür lich im Laufe eines oder weniger Monate die Rechnungzu weilen zu beträchtlicher Höhe anschwillt und das Geschäfts vermögen festgelegt wird, ist selbstverständlich, ungerechnet die Mühe, welche das Nachtragen dieser ungeordneten Bücher erfordert. Es gibt wohl einzelne Kunden, welche auf pünkt liche Bezahlung innerhalb 1 oder 3 Monate halten, aber sie sind weiße Raben; leider werden auch unsere Waren meist nur als nebensächliche Geschäftskosten betrachtet. Bezahlung erfolgt oft erst innerhalb 6 Monaten, oft auch erst zum Jahresschlüsse oder zur Inventur. Bekommen nun diese langfristigen Firmen gelegentlich einen Kontoauszug, so läuft man häufig Gefahr, den Kunden zu verlieren. Ein weiterer Mangel ist es, daß bei Bezahlung nach 6 bis 12 Monaten, noch 2, 3, 4 auch 5 v. H. Skonto gekürzt wird; 3-Monatsakzepte und Wechsel werden in Zahlung gegeben, besonders die beliebten »Wanzen- und kurzfristigen Ein zugswechsel«. Welch großer Betrag an Zinsen und anderen Kosten geht hierbei verloren, wenn man bedenkt, in welch fester Weise Fabrikanten und Verkaufsvereinigungen zum großen Teil auf pünktlicher Einhaltung der Ziele bestehen. Könnte gerade jetzt unter Hinweis darauf, daß die meisten Verkaufspreise bisher trotz der Teurungszuschläge und sonstigen Mehrausgaben entweder garnicht oder nur in sehr geringem Maße erhöht wurden und der Händler diese Aufschläge zum Teil bezahlen muß, eine allgemein giltige Vereinbarung zum Handelsbrauch unseres Faches erhoben worden, daß für Entnahmen innerhalb eines Monats nur 2 v. H. Skonto bei Barzahlung am Schlüsse jedes Monats gewährt werden? Richtiger wäre es allerdings, wenn jeder Kunde über alle Posten wenigstens Monatsrechnung erhält und Rechnungsbücher überhaupt wegfallen. Auch die Privat kundschaft muß an pünktliche Zahlung durch sofortige Uebersendung der Rechnung gewöhnt werden. Dadurch werden die Betriebsmittel flüssiger und gewinnbringender. Nur ein fauler Zahler wird an pünktlicher Uebersendung der Rechnung Anstoß nehmen. Tintenstifte im Amtsgebrauch Die Benutsuns; von Tintenstiften, die bisher schon im Bahn postbetriebe für alle Eintragungen in die Karten, Ladezettel usw., ferner zur Niederschrift der Gewichtsangaben auf den Post paketadressen, zur Eintragung der Unfallentschädigungsbeträge in die Rentenstammliste, zur Abgabe der Bestellvermerke durch die bestellenden Boten, zur Führung des Annahmebuchs der Paketbesteller, zur Ausfertigung der Postzustellungsurkunden seitens der Briefträger usw., zugelassen war, hat eine Er-