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1. Gräber ohne Grabinventar (9). Unter diesen mögen sich auch einige Anlagen ver stecken, deren eventuell ursprünglich besserer Ausstattungsgrad nur auf Grund des relativ schlechten Erhaltungszustandes nicht mehr faßbar ist. 2. Gräber mit einem Inventar von 1 bis 5 verschiedenartigen Gegenständen (39). 3. Gräber mit einem Inventar von 6 bis 12 verschiedenartigen Gegenständen (14). 4. Gräber mit einem Inventar von 15 bis 18 verschiedenartigen Gegenständen (5). Betrachtet man diese hinsichtlich der Anzahl der Beigaben festzustellende Differen zierung unter dem Gesichtspunkt des Wertes der Beigaben, also etwa der Waffen und Importe, so fällt auf, daß sowohl diese als auch jene in allen Ausstattungsstufen auftreten, wie aus der Tabelle 3 noch einmal deutlich hervorgeht. Mahnt schon dieses Bild zu einer gewissen Vorsicht, verschiedene Ausstattungsgrade unbedingt mit bestimmten sozialen Einheiten in Verbindung zu bringen, so verdient doch auch die Tatsache bei (der Beurteilung und Interpretation gesellschaftlicher Schichtungen Beachtung, daß wir uns in zahlreichen Brandgräbern der römischen Kaiserzeit einem offenbar gänzlich anderen Zustand gegenübersehen, als er im Augenblick der Verbrennung des Toten auf dem Scheiterhaufen vorlag. Denn mochte sich die Ausstattung der Toten ursprünglich noch so imponierend darstellen, nach der Verbrennung bildeten die mitverbrannten Beigaben ein doch wohl recht unansehn liches und darüber hinaus teilweise auch unvollständiges Inventar, das zusammen mit dem Leichenbrand bestattet wurde. Zu denken geben jedenfalls beispielsweise Sach gruppen wie Riementeile, von denen mitunter zwar die Riemenzunge oder Beschläge gefunden wurden, die Schnalle jedoch fehlt, die sich ursprünglich zweifellos in der Ausstattung des Toten befunden haben muß. Eine solche Situation liegt beispiels weise in unseren Gräbern 1, 20, 23, 32 und 37 vor 536. Doch auch der umgekehrte Fall liegt vor, daß nur Schnallen auftreten (Grab 21, 22, 44) 537. Das gleiche betrifft Gegenstände, die als ursprünglich zusammengehörig betrachtet werden müssen, wie z. B. Kastenbestandteile (Grab 28). Es muß also festgehalten werden, daß wir bei einer Berücksichtigung lediglich der quantitativen Gegebenheiten des untersuchten Grabinventars ein entstelltes Bild für die Verallgemeinerung erhalten, wenn wir nicht mit einem gegenüber dem Ausgrabungsbefund veränderten Tatbestand vor der Ver brennung des Toten rechnen. Unter Beachtung dieser Vorbehalte bleibt die Erscheinung jedoch unzweifelhaft bestehen, daß unter der bestatteten Population auf unserem Gräberfeld eine Differen zierung in der Zahl der Beigaben bestand. Wie stehen wir nun zu der Tatsache, daß das antike Schrifttum eine gesellschaftliche Gliederung für die freien Germanen überliefert ? Zu erwähnen wäre hier die einzige Quelle, die uns einen Einblick in die soziale Struktur der Bevölkerung des freien Germanien gestattet, die „Germania" des Tacitus. Die Berechtigung, diese Quelle hier heranzuziehen, ergibt sich u. a. aus der auch archäologisch bezeugten weitgehenden Gleichheit oder zumindest Ähnlichkeit des kulturellen Entwicklungsstandes der ger manischen Stämme in weiten Gebieten Mittel- und Nordeuropas. Zu Tacitus' Berich- Vgl. Tabelle 1. sa? Vgl. Tabelle 1.