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schiedenen Zeitstufen in bestimmten Teilen des Friedhofes nicht festzustellen 18. Beide Zeitstufen des Gräberfeldes 18 19 20 21 sind in etwa gleicher Verteilung anzutreffen, wobei allerdings zu vermerken ist, daß sich Gräber der zweiten Zeitstufe offenbar stärker in Randlage finden. Dies betrifft insbesondere die Gruppe der Gräber Nr. 62, 63, 56, 60, 61, 64,19, 35 und 66, die in dem lockeren Streuungsgebiet des Ostteiles des Fried hofes festzustellen sind. Störungen älterer Gräber durch jüngere sind nicht beobachtet worden. Dieses Fehlen von Störungen durch nachfolgende Gräber kann wohl mit einer oberirdischen Markierung, etwa durch große Steine oder kleine Grabhügel, erklärt werden 20. Die Gräber sind sämtlich eingetieft. Die Tiefe (Unterkante der Urne bzw. der Grab grube) schwankt zwischen 0,25 m (Grab 3) und 0,85 m (Grab 53) unter der jetzigen Oberfläche. Bemerkenswerterweise sind dabei die am stärksten eingetieften im Süd teil konzentriert, während weitere tief angelegte Bestattungen in einem dichten, West- Ost gerichteten Streifen des Gräberfeldes anzutreffen sind. Fast die Hälfte der Gräber liegt in einer Tiefe von 0,40 m bis 0,50 m 21, 14 liegen oberhalb von 0,40 m 22 23 und 22 weitere zwischen 0,50 m und 0,85 m Tiefe 23. Ein Zusammenhang zwischen den am meisten eingetieften Gräbern mit dem Reichtum an Beigaben besteht ganz offen sichtlich nicht, vielmehr steht die stärkere Eintiefung mit einer seit Anlage des Fried hofes erfolgten Bodenanschwemmung in Verbindung. Die Urnen standen frei in der Erde. Eine Grubenverfärbung konnte in keinem der Fälle festgestellt werden, da die Standfläche der Urnen niemals unterhalb der Schwarzerdeschicht auflag, eine Eintiefung in den helleren Löflehm also nicht erfolgte (vgl. Taf. 1 bis 3). Die Grubenform ließ sich also auch bei den tiefer stehenden Urnen leider nicht ermitteln. Steinpackungen oder Decksteine wurden nicht beobachtet. Über eventuelle Urnenabdeckungen aus organischen Materialien liegen Beobach tungen nicht vor. In einem Falle (Grab 28) wurde im Urnenbereich eine Anzahl kaiserzeitlicher Scherben grober Machart, offenbar Reste von Siedlungsgefäfsen, an getroffen, deren vermutliche Funktion als „Scherbenpackung" naheliegt (vgl. Taf. 3 rechts). Ob die in „näherer und weiterer Umgebung" der Urne 64 vom Ausgräber beobachteten „faustgroßen Stücke von Hüttenlehm" ähnlich gedeutet werden können, erscheint jedoch zweifelhaft. Soweit Beobachtungen vorliegen - die Urnen wurden am Ausgrabungsort entleert, ohne daß dabei immer die für wissenschaftliche Frage stellungen unerläßlichen Feststellungen getroffen worden wären war der Leichen brand zerkleinert, sauber ausgelesen und offenbar auch gereinigt worden, ehe er in die Urne gelangte. Nur in einem Falle (Grab 7) war er außerdem vielleicht um die Urne herumgestreut worden, doch könnte dieser Befund auch mit dem schlechten Erhaltungszustand des Grabgefäßes erklärt werden. Für eine Reinigung des Leichen brandes spricht die Tatsache, daß Rückstände aus dem Scheiterhaufen, wie Holz kohle, Asche u. a., im Leichenbrand und unter den Beigaben nicht vorkamen, die 18 Siehe Karte Abb. 4. <• Siehe S. 69-76 und Tabelle 2. 20 Hierzu z. B. E. Schuldt 1955, S. 12. 21 31 Gräber: Grab 1, 2, 5, 6, 7, 11, 12, 13, 14, 15, 18, 19, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 36, 39, 41, 45, 48, 55, 60, 62, 63, 65, 66. 22 14 Gräber: Grab 3, 4, 9, 17, 33, 35, 37, 38, 40, 50, 51, 56, 59, 61. 23 22 Gräber: Grab 8, 10, 16, 20, 21, 22, 23, 32, 34, 42, 43, 44, 46, 47, 49, 52, 53, 54, 57, 58, 64, 67.