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die mit ihren oberen Ausläufern den Gefäßhals nicht erreichen, und wiederum der deutliche Schulterabsatz. Wir müssen annehmen, daß es sich bei diesem Grab um eine Skelettbestattung gehandelt hat. Die Henkelterrine von Eulau 21 entstammt zwar auch einem Skelettgrabe, läßt aber außer der dünnen Wandung und der eleganten Formgebung das Haupt merkmal der zweiten Stufe, nämlich die Schulterstellung der Henkel und den betonten Schulterabsatz (wie bei Dresden — Fiedlerplatz) vermissen. So würden wir unseren Fund rein typologisch jünger ansetzen, wenn nicht die Art der Bei setzung und die Bronzen für Ältere Bronzezeit sprächen. Manches ähnliche Gefäß läßt sich entweder durch die Begleitfunde nicht aus der 3. Stufe lösen oder ergibt als Einzelfund keine Möglichkeit einer genaueren Einstufung. Jedenfalls ist dieses Skelettgrab ein Beweis mehr für die fließende Entwicklung der älteren Lausitzi- schen Kultur und das Verwischen der Stufengrenze zwischen der Alt- und Mittel bronzezeit Sachsens, wenigstens in der Keramik. Ähnliches sagen ja die Fund verbände mit Warzenbuckelgefäßen aus. Die Ansetzung der Kanne von Leipzig — Südfriedhof 22 in die Stufe 2 dürfte nicht zu beweisen sein. Ein glücklicher Neufund von Walzig 23 (Tafel 3, 8) brachte uns eine Henkelkanne mit drei Paar Knubben dicht unter dem Halsansatz. Das Gefäß hat einen zum Boden stark eingezogenen, fast kugligen Leib, den schon oft in der zweiten Stufe gefundenen, besonders betonten Schulterabsatz, Steilkegelhals mit ausschwingen dem Rand und randständigen, bis zum Schulterabsatz führenden Bandhenkel. Bis zur Kanne von Pansdorf 24 ist nur noch ein kleiner Schritt: der Übergang vom Bodenansatz zum Gefäßkörper wird fließender, der Henkel setzt unterhalb des Schulterabsatzes an, und an die Stelle der drei Knubbenpaare sind vier einzelne Warzenbuckel getreten. Die nächste Stufe wird durch die Kanne von Nieder- Neundorf, jetziger Kreis Niesky 25 , und der dieser ähnlichen von Liegnitz - Kart haus (Legnica) 26 dargestellt. Letztere ist allerdings ohne Buckelverzierung. Die Henkelterrine von Zöhda 27 (Tafel 3, 6), die bisher unter dem Fundort Klinga bekannt war 28 , kann nicht in die Periode 2 eingegliedert werden. Sie gehört viel mehr zu einer Gefäßgruppe mit herausgedrückten Buckeln ohne Hof (dabei auch Gratbuckel), die von den Gefäßen mit Warzenbuckeln scharf zu trennen sind und insgesamt eine jüngere Ansetzung erfordern. Die Einziehung des Gefäßuntcrteils allein kann die Zugehörigkeit zur Älteren Bronzezeit nicht rechtfertigen. Eine Henkelterrine aus Rochzahn 29 gleicht in ihrer ganzen Formgebung einem Gefäß aus der Gegend von Freystadt (Kouchw)30 so sehr, daß wir versucht sein 21 Nachr. bl. 18, 1942, S. 216 und Abb. 2 (G. Bierbaum). 22 K. Jacob, a.a.O., Nr. 133; Petsch, S. 14. 23 Nachr. bl. 18, 1942, S. 216 und Tafel 52.4 (G. Bierbaum). 24 v. Richthofen, Tafel 6d und 12b. 25 0. F. Gaudert, Jahresh. d. Ges. f. Anthr., Urgesch. u. Volksk. V, 1938 (Festschrift), S. 57 ff: Die frühe und ältere Bronzezeit in der Preußischen Oberlausitz, Abb. 8. 26 v. Richthofen, Tafel 6g. 27 v. Richthofen, S. 158; Petsch, S. 16/17. 28 Das grauschwarze Material spricht für Zöhda; außerdem ist das Stück im M Grimma mit „Zöhda“ bezeichnet. 28 LM. 30 v. Richthofen, Tafel 7c. 16