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Unterkiefer muß abseits gelegen haben. Er wurde, ehe das Grab bekannt war, in Bruchstücken im Aushub entdeckt. Mit zum größten Teil aus dem Verband gerissenen Rippen liegt genauso dicht an der Wirbelsäule des ersten Skelettes ein zweiter Schädel, zu dem keine weiteren Knochen gehören. Die Arme sind am Skelett nicht vorhanden. Unter dem zusammengelegten, etwas seitwärts zurückgeschlagenen linken Bein folgt das Stirnbein an der Basis zum Nasen bein eines Rinderschädels. Die systemlos einzeln liegenden und mit Tier knochen vermischten Körperteile gilt es besonders sorgfältig freizulegen. Eine schlechte Ausgrabung zeigt zerstörte Knochenenden oder gar nur die Schäfte, sowie die Teile, die keine Spongiosa besitzen. Weich ist jeder Knochen, wenn er lange in der Erde liegt. In dem festen Lehmgemisch von Zausch witz, ohne kristallisierende Einflüsse, werden die Knochen sogar bedeutend weicher als dieumgebendeErde. Wenn Skeletteile fehlen oder beschädigt werden, das heißt, auch wenn die Knochen mit harten und scharfen Werkzeugen aus geputzt werden, ja sogar durch zu kräftiges Abbürsten und Abpinseln die äußerst feine Knochenhaut, besonders an den Gelenken, verschliffen oder weg gestrichen wird, dann verringert sich die Aussicht auf die Forschungsausbeute beträchtlich. Es gilt auch die Frage zu beantworten, ob die beiden Toten unver ändert oder erst nach Abtrennung ihres Fleisches bestattet worden sind War das Fleisch abgeschnitten, so besteht die Möglichkeit, noch feinste Schnitte an den Knochen zu finden, die naturgemäß an den Gelenkenden am häufigsten beobachtet werden können, weil ja jeder Muskel an den Sehnenbändern abgetrennt werden mußte. An den mit groben Geräten unregelmäßig zer störten Tierknochen finden wir nach erfolgter Weiterbearbeitung feinste Schnitt spuren, das heißt also, daß diese Knochen vom Fleische befreit in die Fund stelle gelangt sind. Wir putzen die Knochen wohl frei, so daß sie sichtbar werden, aber alle Feinheiten lassen wir unberührt (Abb. 2). Allzugroße Unterschneidun gen sollten möglichst vermieden werden. Die Mittelbestattung mit ihrer verwirrenden Lage ist wohl infolge ihrer geringen Tiefe von 0,90 m bis 1,20 m den Störungen am meisten ausgesetzt gewesen. Der S üdhocker liegt abgesehen von kleineren Störungen in einer Tiefe von 1,28 m bis 1,55 m fast unberührt. Er ist in einzelnen Teilen weiter freigeputzt worden, als es notwendig war, ein Fehler, der sich beim Abtragen des in der Lage unver änderten Gesamtskelettes bemerkbar macht (Abrutschen einzelner Teile aus der ursprünglichen Lage). Der 1,55 in bis 1,77 m tief liegende Nordhocker ist bis auf kleine, durch Unvorsichtigkeit entstandene Beschädigungen ungestört. Er ist einwandfrei bis zur Grenze des Möglichen ausgeputzt. Die Lage der Hände und Füße ist erkennbar, Handwurzel-, Mittelhandknochen, Finger, Fußwurzel-, Mittelfuß knochen, Zehen sind fast unberührt geblieben. Wichtig ist, daß kein Knochen aus seiner Lage gedrückt, also verändert oder gar aufgehoben wird (Abb. 3).