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No. 49. Berlin, den 8. Dezember 1895. X. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht- Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich - Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf.; für das übrige Ausland 10 M., für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handels gärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen u. s. w. Grössere, für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeignete Artikel werden auf Wunsch honorirt. Ergebnisse der Handelsverträge. Wir veröffentlichten in No. 1 ds. Jahrg. eine Zuschrift aus dem Handelsministerium in folgendem Wortlaute: Nachdem seit dem Inkrafttreten der Handel- und Zollverträge von 1891 nunmehr ein fast dreijähriger Zeitraum verstrichen und für die Jahre 1891, 1892 und 1893 die Ein- und Ausfuhrstatistik über den auswärtigen Handel des deutschen Zollgebiets in syste matischer Anordnung nach den Herkunfts- und Bestimmungsländern (neue Folge; Band 61, 67 und 73) bereits veröffentlicht worden ist, für das Jahr 1894 aber der vorläufige Abschluss nach dem im Januar k. J. erscheinenden Dezemberhefte der vom Kaiserlichen Statistischen Amte herausgegebenen monatlichen Nachweise über den auswärtigen Handel nahe bevorsteht, wird sich einigermassen ein Urtheil über die Wirkung der in jenen Verträgen bis zum Ende des Jahres 1903 vereinbarten Zollbindungen und Zollermässigungen sowie Schlussprotokoll-Bestimmungen auf den einzelnen Gebieten inländischer Gewerbsthätigkeit gewinnen und unter Zuhülfenahme auswärtiger Berichte und statistischer Werke auch durch Zahlen ergebnisse belegen lassen. Neben den Zollverhältnissen würde die vertragsmässige Gewährleistung der allgemeinen Meistbegünstigungs klausel sowie die vertragsmässige Beseitigung mancher Verkehrs erschwerungen, in Verbindung mit der dadurch geförderten Besse- nmg der allgemeinen politischen Lage und deren belebender Wirkung auf die wirtschaftlichen Verhältnisse, sachgemäss zu würdigen sein. Ferner dürfte bei Ermittelung der in Rede stehenden Wirkungen nicht nur den Neben-Einflüssen der Preisschwankungen, der Handelsbewegungen, gewisser Industriezustände, technischer Neuerungen n. dergl. gebührend Rechnung zu tragen, sondern auch die Art und Weise der für den Gang des in- und ausländischen Waarenmarktes, für die Preis- und Verkehrsgestaltungen u. a. m. ausschlaggebenden Verhältnisse von Angebot und Nachfrage mit zu berücksichtigen sein. ■ Für den Bereich der vom Verbände zu vertretenden Interressen und Industriezweige ersuche ich hiernach, eine entsprechende Dar stellung mit Gliederung des Waarenverkehrs nach den einzelnen Vertragsstaaten entwerfen zu lassen und mir gefälligst vorzulegen. Dabei gebe ich anheim, von allgemeinen Erörterungen über Wir kungen, wie sie sich aus der Festlegung der Vertragstarife für die S etigkeit der Handels- und Verkehrsbeziehungen und für die Sicherung wirtschaftlicher Ausnutzungen nach bestimmten Rich tungen hin von selbst ergeben, thunlichst abzusehen. per Minister für Handel und Gewerbe. Frh. v. Berlepsch. Wir haben bereits nach dieser Veröffentlichung in zwei verschiedenen Fällen nochmals diese Angelegenheit in Erinnerung gebracht und unseren damals an dieselbe geknüpften Wunsch um Meinungsäusserungen der besonders interessirten Firmen ersucht. Den negativen Erfolg unserer Bitte haben wir gleichfalls im Jahresbericht ausgedrückt. Unter dem 11. November hat uns der Herr Handelsminister nochmals um Antwort auf seine Anfrage gebeten und ferner ersucht, diese Antwort bis zum 15. Januar 1896 an ihn gelangen zu lassen. Ehe wir uns nun entschliessen, dorthin mitzutheilen, dass uns Meinungsäusserungen in dieser Angelegenheit nicht zugegangen sind, — man würde eine solche Antwort wohl für unser Fach als eine im Sinne der Handelsverträge befriedigende auffassen dürfen— wiederholen wir nochmals die Bitte, uns Material, welches zur Beleuchtung dieser Frage beitragen kann, zusenden zu wollen. Wenn der Vorstand Bedenken hat, von hier aus eine Beantwortung dieser Frage aus sich selbst zu