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dtbojas* /./vE.Sinöer für den deutschen Gartenbau und , die mit ihm verwandten Zweige. No. 42 Berlin, den 20. Oktober 1895. X. Jahrgang, Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht- Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich - Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf.; für das übrige Ausland 10 M. für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wir bitten, unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen u. s. w. Grössere, für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeignete Artikel werden auf Wunsch honorirt. Aus unserer Zeit. Der unter dieser Ueberschrift in No. 38 des Handels blattes veröffentlichte Artikel, welcher sich mit neuerdings häufiger vorgekommenen Kontraktbrüchen seitens der Ge hilfen beschäftigte, hat u. A. auch das Organ des All gemeinen deutschen Gärtner-Vereins veranlasst, sich mit ihm zu beschäftigen. Der betreffende Artikel ist an erster Stelle der „Allgemeinen Deutschen Gärtner-Zeitung“ vom 1. Oktober ohne Unterschrift veröffentlicht und muss also wohl als Meinungsäusserung der Leitung dieses Vereins betrachtet werden. Aus diesem Grunde gehen wir auf dieselbe ein, da in einzelnen Fragen, wie z. B. in der der Stellenvermittelung zwischen unserem Verbände und dem allgemeinen deutschen Gärtner-Verein gemeinsame Schritte bereits unternommen sind und weitere erwartet werden. Auf das nebensächliche Beiwerk des erwähnten Artikels, in welchem leichthin die Schuld an den Kontrakt- brüchen meistens den Prinzipälen zugeschoben wird, ein zugehen, haben wir keine Veranlassung. Auch wir sind nicht auf einzelne Gründe, sondern nur auf die Thatsache des Kontraktbruches eingegangen. Mit diesem selbst findet sich der Artikel wie folgt ab: „Betrachten wir die Kontraktbrüche im Zusammenhang mit ihren Ursachen, so muss jeder Unparteiische oft ein ganz anderes als ein Verdammungsurtheil über den Ge hilfen sprechen. Man muss sich in die Lage eines Gehilfen hineindenken, der 3 bis 4 Wochen gebummelt hat, das bischen Geld ist stark zusammengeschmolzen, gute Stellen sind momentan nicht frei, so nimmt er die erste beste Stelle an. Während dessen erfährt er eine bessere, oder Kollegen warnen ihn eindringlich vor der angenommenen Stellung, so tritt er die Stellung eben nicht an. Wer will ihm dann das verargen. Wenn ein Handelsgärtner mit jemandem ein Geschäft abgeschlossen hat und erfährt I später aus sicherer Quelle, dass derselbe ein fauler Zahler ist, so liefert er einfach nicht. Er ist kontraktbrüchig, aber wer verdenkt ihm das denn.“ Aus diesen Sätzen geht eine Beschönigung des Kon traktbruches seitens der Gehilfen hervor, die einer Billigung ähnlich sieht, wie ein Ei dem anderen. Wenn nach dieser Leistung in einem späteren Satze gesagt wird, dass man weit davon entfernt sei, den Kontraktbruch zu billigen, so ist dies eine leere Redensart. Der am Schlüsse befind liche Vergleich mit den geschäftlichen Abmachungen der Handelsgärtner zeugt von einer solchen Unkenntniss der geschäftlichen Gebräuche und Pflichten, dass es sich nicht verlohnt, darauf einzugehen. Auf der Jahresversammlung in Erfurt wurde einem Vertreter des Allgemeinen Deutschen Gärtner-Vereins bei der Berathung der Anträge zur Stellen vermittelung bereitwilligst das Wort ertheilt, wie es über haupt an Entgegenkommen dem Verein gegenüber von unserer Seite nicht gefehlt hat. Das wissen die Herren selbst am Besten. Wenn nun am Schlüsse des Artikels gesagt wird: „Wir hoffen, dass der Verband der Handels gärtner recht bald den Beschluss seiner diesjährigen Generalversammlung zur Ausführung bringt und die Stellen vermittlung gemeinsam mit dem Allgemeinen deutschen Gärtner-Verein regelt“, so ist zunächst ein solcher Be schluss auf der Erfurter Versammlung nicht gefasst, sondern die Regelung dieser Angelegenheit dem Vorstand und Aus schuss des Verbandes übertragen worden. Allerdings hat bisher beim Vorstande die Absicht bestanden, dem Wunsche des Vorstandes des Allg. d. Gärtner-Vereins entsprechend zu den Berathungen über die Stellenvermittelung einen Vertreter desselben einzuladen. Es ist jedoch jetzt sehr zu überlegen, ob solche gemeinschaftlichen Verhandlungen ein erspriessliches Resultat erwarten lassen, wenn jener Verein den Kontraktbruch in dieser Weise „entschuldigt“. *