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114 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc. No. 17 es auch sein, denn bei reellem Betriebe sollte man denken, dass es nicht einen so gewaltigen Eindruck machen könnte, wenn einige Handelsgärtnerei-Betriebe mehr existirten. — Weiter. — Kommt uns da vor Kurzem eine Annonce einer westpreussischen Tageszeitung auf den Redaktionstisch geflogen, in welcher der Kgl. Garteninspektor Radicke in Oliva (Westpr.) hochstämmige Rosen per Stück 1,25 M. bis 1,50 M. empfiehlt. In dem Begleitschreiben des ge schätzten Verbandsmitgliedes, welches uns die Annonce übersandte, wurde gesagt, dass man infolge dieser Schleuder- Konkurrenz auch wohl die sonst höheren Preise nicht mehr würde erzielen können. Die Annonce wanderte in unsere Sammlung und unsere Gedanken darüber ins Geheim-Archiv. Im Uebrigen stehen wir auf dem Standpunkte, dass wir, wenn es öffentliche Annoncen betrifft, uns ja keine Zurückhaltung aufzuerlegen haben. — So lasen wir denn einen Tag später in der „Köln. Volkszeitung“ ein In serat der Firma Welter & Rath in Trier, in welchem Rosenhochstämme für 1 Mark p r. Stück angeboten wurden, am nächsten Tage enthielt die Berliner „Deutsche Tageszeitung“ ein Inserat von Nicolaus Welter in Pallien b. Trier mit der Ueberschrift „Die Rose ist die Königin der Blumen“. Hier wurden 10 schönste hochstämmige „Königinnen“ in 10 Sorten Thea und Hybriden für 8 M. angeboten, und unsere Spannung stieg auf das Höchste, als noch einen Tag später Herr Johannes Pein in Halstenbek b. Pinneberg (Holstein) im „Altonaer Tageblatt“ annoncirte: Hochstämmige Rosen Stück 50 Pf., 10 Stück 4 Mark, niedrig veredelte Rosen 10 0 Stück 1 6 M a r k.— Wenn unsere Mitglieder die freund liche Gewogenheit hätten, uns gegenüber nicht so zurück haltend, sondern.etwas mittheilsamer zu sein, würden wir unsere Sammlung gewiss noch mit manchen ähnlichen Inse raten mehr bereichern können. — Hiermit wären wir denn für heute zu Ende, sogar die Schlussfolgerungen zu ziehen, überlassen wir unseren geschätzten Lesern. Jedes Ding hat zwei Seiten, und eine Kehrseite hat jede Medaille!, (Preismünze können wir hier wohl nicht gut sagen.) #; • Eisenbahngütertarif. In unserem Artikel über „Versicherung des Interesses an der Lieferung“ in der vorigen Nummer des Handels blattes verwiesen wir am Schlüsse auf die Taschenausgabe des Eisenbahngütertarifes, von welcher jetzt eine neue Ausgabe veranstaltet werden soll. Wie wir nun erfahren, sind in derselben die Bestimmungen über die Versicherung des Interesses an der Lieferung nicht mit enthalten. Wir müssen deshalb diejenigen, welche sich eingehender über diese Angelegenheit informiren wollen, auf den durch die Eisenbahndirektzubeziehenden amtlichen „Deutschen Eisenbahn-Güter-Tarif, Theil I, verweisen, enthaltend: A. Verkehrsordnung nebst allgemeinen Zusatzbestim mungen. B. Allgemeine Tarifvorschriften nebst Güter-Klassi fikation. C. Nebengebührentarif. Preis 70 Pfennig. # Zur Sonntagsruhe. Nachdem mit dem 1. April d. J. die Sonntagsruhe auch für Industrie und Handwerk Geltung erlangt hat, regen sich vielfach Zweifel über den Umfang der Personen, auf welche sich die bezüglichen Bestimmungen der Gewerbe ordnungsnovelle vom 1. Juni 1891 beziehen. Esist zunächst klar, dass die Sonn- und Festtags ruhebestimmungen auf die Personen, welche man gemeinhin als Arbeiter bezeichnet, sowie auf die Gehülfen und Lehrlinge Anwendung zu finden haben. Sodann muss die vorgeschriebene Ruhezeit auch den Betriebsbeamten, Werk meistern und Technikern gewährt werden, weil diese Kate gorie von in Industrie und Handwerk beschäftigten Per sonen ausdrücklich in die Ueberschrift des Titels VII der Gewerbeordnung, dessen Anfang die Sonntagsruhe-Be stimmungen bilden, aufgenommen sind. Nicht unter diese Bestimmungen fällt dagegen einmal der Arbeitgeber selbst. Er kann, soweit nicht landesgesetzliche oder ortspolizei liche Anordnungen entgegenstehen, auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Dasselbe wird in der Regel von den Angehörigen des Arbeitgebers gelten, wenigstens in allen den Fällen, wo sich dieselben zu dem letzteren nicht in einem Arbeitsverhältniss befinden. Sodann ist von den Bestimmungen das ganze sogenannte Komtoirpersonal aus genommen, also alle diejenigen Personen, welche nicht zum technischen, sondern zum kaufmännischen Theile eines Be triebes gehören. Für diese haben natürlich schon die Sonntagsruhebestimmungen im Handelsgewerbe Geltung erlangt. Nur hinsichtlich einer Persönlichkeit lässt sich aus den bisherigen Vorschriften eine völlig klare Stellung nicht entnehmen, es ist die des Vertreters des Betriebs leiters. Jedenfalls wird man bezüglich des Letzteren an nehmen dürfen, dass er um so weniger den Sonntagsruhe bestimmungen unterworfen werden darf, je ausgedehnter seine Verantwortlichkeit und je umfangreicher die ihm gestellte Vertretungsaufgabe ist. Jedoch es kann sich dabei nur um eine kleine Anzahl von Personen handeln. 4 Zur holländischen Blumen einfuhr. Wie uns von einigen rheinischen Mitgliedern mit- getheilt wird, soll sich in Holland ein neuer Verein von Blumenzwiebelzüchtern gebildet haben, welcher die Aus fuhr der abgeschnittenen Zwiebelblumen nach Möglichkeit verhindern will. Weder von einem neuen Verein, noch von dem bisher zu diesem Zwecke bestehenden Comite, welches sich im Vorjahre in Folge der von uns erfolgten Schritte bildete, sind uns diesbezügliche Mittheilungen zugegangen, die Richtigkeit dieser Meldung muss also vorerst dahingestellt bleiben. Bestätigt sich dieselbe jedoch, so müsste das bisher bestehende Comite seine Machtlosigkeit gegenüber den dortigen Verhältnissen ein gesehen haben und der Auflösung anheimgefallen sein. Erfolge hat es ja auch, trotz der aufgestellten Behauptungen, wie wir bereits nachgewiesen haben, wenig erreicht. Der Wille mag wohl vorhanden gewesen sein, es fehlte aber die Macht, ihn durchzusetzen. Wir befinden uns mitten in der Versandzeit der genannten Blumen und gerade deshalb kommt uns die Meldung von der plötzlichen Neu gründung doch etwas bedenklich vor. Ob die Einfuhr in diesem Jahre abgenommen haben wird, sind wir ja schon Ende Juni in der Lage feststellen zu können. Mit der Gesammtziffer allein ist uns jedoch nicht gedient, wir möchten vielmehr an die Verbandsgruppen oder Mitglieder der grösseren Plätze die Bitte richten, uns nach Beendigung der Einfuhr über den diesjährigen Umfang derselben Mit- theilung zu machen. Vielfach wird man ja auch in der Lage sein, uns die Namen der Absender bekannt zu geben. Wir sind auch hier, wie in so vielen Fällen, auf die Mit hilfe unserer Mitglieder angewiesen, bleibt dieselbe nicht aus, so dürfen wir hoffen, mit der Zeit doch zu einem besseren Resultat zu gelangen. * 4