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No. 17. Berlin, den 28. April 1895. X. Jahrgang. Eigenthum des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands, Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Auslandes. Das „Handelsblatt für den deutschen Gartenbau etc.“ erscheint am Sonntag jeder Woche. Abonnementspreis für Nicht- Verbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich - Ungarn pro Jahrgang 8 Mk. 50 Pf.; für das übrige Ausland 10 M. für Verbandsmitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: C. Junge, Steglitz-Berlin, Geschäftsführer des Verbandes der Handels gärtner Deutschlands. Verlag: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band VI, des Genossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts zu Leipzig. Wir bitten unsere Mitglieder um möglichst schnelle Mittheilung jeder für unsere Zeitung wichtigen Notiz über Tagesereignisse, Personalien, Vereinswesen u. s. w. Grössere, für die Veröffentlichung im Handelsblatte geeignete Artikel werden auf Wunsch honorirt. Nach § 38 des Statuts muss der Mitgliedsbeitrag (Mk. 8.—) falls er bis dahin nicht eingegangen ist, im Monat Mai durch Postauftrag erhoben werden. Unter Hinweis hierauf ersuchen wir um Einsendung der ausstehenden Beiträge an die Adresse: Verband der Handelsgärtner Deutschlands, Steglitz-Berlin. Zur gefL. Beachtung. Auf vielfache Anfragen in Sachen unseres Aufrufs zur Eichenlaub-Spende bemerken wir, dass uns eine Angabe, an welchen Tagen im Winter und Frühjahr die Schmückung der Fahnen und Geschütze erfolgt, erst später zugehen wird. Es handelt sich vorerst darum, die Namen der Spender festzustellen und darüber Bericht zu geben. Wir möchten also alle, die zu der Widmung beizutragen gedenken, bitten, uns die Bereitwilligkeit dazu baldigst mitzutheilen. Für die bereits eingegangenen Anerbieten unseren besten Dank. Eine Veröffentlichung der Namen der Be theiligten wird auch im Handelsblatte erfolgen. Verband der Handelsgärtner Deutschlands, Steglitz-Berlin. Zur Konkurrenz. Ja, ja, die böse Konkurrenz! — Ein Beschluss der Verbandsgruppe „Magdeburg“ vom 24. Februar will durch den Verbandsvorstand eine Petition an die betreffenden massgebenden Stellen ausgearbeitet haben, in welcher die Regierungen ersucht werden sollen, den staatlichen Insti tuten, Lehrern und sonstigen Beamten das Handeltreiben mit gärtnerischen Artikeln zu verbieten. Da fast im gleichen Wortlaut diese Angelegenheit in Kassel 1888 zum ersten Male unseren Verband, wie überhaupt die Gärtner welt beschäftigte, haben wir es ja nun glücklich bis zu einem siebenjährigen Kriege gebracht und dem Anscheine nach ist es gar nicht ausgeschlossen, dass sich ein dreissig jähriger daraus entwickeln könnte. Und welche Ströme von Tinte und Druckerschwärze sind nicht schon in dem „siebenjährigen“ geflossen! Und der Erfolg? — Null! — Betrachten wir die Sache einmal von der praktischen Seite. Weshalb wenden wir uns gegen die staatliche u. s. w. Konkurrenz? Erstens, weil es überhaupt nicht hübsch ist, dass der Staat und seine besoldeten An gestellten mit den steuerzahlenden Gewerbebetrieben in einen Wettbewerb tritt. Ob wir nun jemals erreichen werden, diesen Wettbewerb zu beseitigen, diese Frage wollen wir gänzlich unberücksichtigt lassen. Andere Gewerbe haben es in Betreff der Zuchthausarbeit, bei welcher der Staat indirekt ja auch als Konkurrent auftritt, leider auch aus zuhalten und — sich in ihr Schicksal finden müssen. Der zweite Punkt unseres Kampfes ist in seiner Be gründung ungleich wichtiger: Der bezeichnete Wettbewerb schädigt uns deshalb besonders, weil nachgewiesenermassen in diesen Betrieben mit Schleuderpreisen gearbeitet wird. Das ist der Hauptgrund unserer Gegnerschaft und muss