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no. 25. Steglitz-Berlin, den 18. Juni 1904. XIX. Jahrgang. Eigentum des Verbandes der bandelsgärtner Deutschlands. Organ des Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen, herausgegeben unter Mitwirkung der hervorragendsten Fachmänner des In- und Huslandes. Das „5andelsblatt für den deutschen Gartenbau usw.“ erscheint am Sonnabend jeder Woche. Hbonnementspreis für nicht-Uerbandsmitglieder in Deutschland und Oesterreich-Ungarn pro lahrgang 8 Mk. 50 Pf., für das übrige Husland 10 Mh„ für Uerbands-Mitglieder kostenlos. Verantwortlicher Redakteur: F. Johs. Bechmann in Steglitz-Berlin. Verlag: Verband der Bandelsgärtner Deutschlands, eingetragen auf Seite 179, Band IV, des Genossenschaftsregister des Königl. Amtsgerichts zu Leipzig. Bekanntmachung. Die ordentliche Sauptversammlung findet in diesem Jahre vom 22.—23. Hugust in Düsseldorf statt. Anträge, welche auf dieser Hauptversammlung zur Verhandlung kommen sollen, müssen nach § 47 des Statuts bis zum 4. Juli bei uns eingebracht werden. Nach § 47, Abs. 3 des Statuts ist allen Anträgen eine Begründung beizufügen. Anträge, welche ohne Begründung gestellt werden, sind von der Veröffentlichung ausgeschlossen. Der Vorstand des Verbandes der Bandelsgärtner Deutschlands. Franz Bluth, Vorsitzender. Anträge zur Sauptversammlung. (Nach der Reihenfolge des Eingangs. Dio für die Versammlung geltende Reihenfolge wird später durch den Vorstand festgestellt.) Antrag der Verbandsgruppe Leipzig. Die Hauptversammlung wolle beschliessen, dass Anträge, die in einer Hauptversammlung abgelehnt wurden, sofern nicht neue Gesichtspunkte hinzugetreten sind, vor Ablauf von 3 Jahren nicht wieder gestellt werden dürfen. B e g r ü n d ung: Alle Jahre kehren Anträge wieder, die wenig schwer wiegend sind, gerade dadurch aber das Interesse der Ver treter nur erlahmen lassen und recht zeitraubend sind. Protokoll. Die Unterzeichneten, wovon Herr H. Tubbenthal den am Erscheinen verhinderten Herrn F. Sperling vertrat, haben heute eine unangemeldete Revision in der Geschäfts stelle des Verbandes vor genommen und erklären zu Protokoll: Der Kassenbestand stimmt mit den aus den ordnungsgemäss geführten Büchern sich ergebenden Saldo genau überein, ebenso ergab die Prüfung der Belege sowohl in sachlicher als auch in rechnerischer Beziehung keinen Anlass zu Er innerungen. Weiter haben wir festgestellt, dass der Inseratenanhang des redaktionellen Teiles, eine weitere fleissige Benutzung desselben vorausgesetzt, die im Haushaltungsplan für 1904 dafür ausgeworfenen Einnahmen erbringen kann, sodass vor aussichtlich die diesjährige Jahresrechnung in Einnahme und Ausgabe sich ausgleichend abschliessen wird. Ebenso | zeigte uns die Prüfung der Liquidation der Abteilung II (Inseratenblatt) dass dieselbe, vorbehältlich des Eingangs | der Aussenstände, ohne weitere Zuschüsse aus der Verbands kasse zu Ende geführt werden kann, wobei allerdings Mittel | zur Rückzahlung der s. Zt. als Garantiefonds gegebenen Gelder nicht übrig bleiben werden. Steglitz, den 13. Juni 1904. Max Ziegenbalg. C. F. Krause. H. Tubbenthal. Die Uerabschiedung des Keblausgesetzes. Bei Gesetzesvorlagen, die dem Reichstage zugegangen . o 7 o O ö o sind und auf deren schleunigste Verabschiedung die Reichs regierung einen besonderen Wert legt, ist es wohl schon