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No. 18 Handelsblatt für den deutschen Gartenbau usw. 170 führen. Er darf Zahlungen nur dann machen, wenn die selben vom 1. oder 2. Vorsitzenden angewiesen sind. Eine Revision der Kasse hat jedes Jahr zweimal durch den 1. oder 2. Vorsitzenden und einem Mitgliede des Ausschusses stattzufinden. 5. Der Vorstand kann über Beträge bis zwanzig Mark selbständig verfügen, grössere. Beträge bedürfen der Ge nehmigung der Gruppenversammlung. 6. Der Vorstand ist verpflichtet, über alle Auslagen Buch zu führen und jedes Jahr im Dezember Rechnung zu legen, welche von einer Kommission zu prüfen ist, deren Mitglieder nicht dem Vorstand oder Ausschuss angehören, und darauf die Entlastung des Vorstandes stattfindet. 7. Etwaige Sondereinrichtungen der Gruppe, wie z. B. Stellennachweise, Schiedsgericht, Pflanzenbörsen etc. etc. haben ebenfalls im Dezember jeden Jahres Rechnung zu legen und Entlastung zu beantragen. 8. In den verschiedenen grösseren Orten des Bezirks sollen nach Bedarf Versammlungen der Gruppe stattfinden und bleibt die Anberaumung und Festsetzung der Tages ordnungen dem Vorstand überlassen. Vorschläge in dieser Hinsicht von Seiten der Mitglieder sollen jedoch nach Mög lichkeit berücksichtigt werden. 9. Ueber jede Versammlung ist eine Niederschrift an zufertigen, welche im Handelsblatt und in der Rheinischen Gärtnerbörse veröffentlicht wird. 10. In den Versammlungen hat jedes Mitglied das Recht der freien Aussprache nach vorheriger Meldung beim Vorsitzenden. Ungehörigkeiten hat der Vorsitzende zu monieren und das Recht, nach dreimaliger Verwarnung dem Redner das Wort zu entziehen. 11. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt. Die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit ent scheidet der Vorsitzende. 12. Die Ausschusssitzungen sollen wenn möglich mit den Gruppenversammlungen verbunden werden, nur in ausser gewöhnlichen und dringenden Fällen sollen besondere Aus schusssitzungen abgehalten werden. Die darin gefassten Beschlüsse bedürfen jedesmal der Genehmigung der Gruppen versammlung. 13. Eine Auflösung der Gruppe findet statt, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder und zwei Drittel der in einer Versammlung anwesenden dafür sind. Ein solche Beschlussfassung kann auch nur stattfinden, wenn dieselbe vorher allen Mitgliedern ordnungsmässig bekannt gegeben worden ist. 14. Etwaige alsdann noch vorhandenen Gelder werden nach Beschluss der Versammlung verwendet. Gärtner und Geflügelzüchter, Wenn man die Gärtnerischen Inseratenblätter durch sieht, so fallen einem dann und wann auch Anzeigen auf, in denen Handelsgärtner usw. Bruteier und Hühnerrassen empfehlen, ein Beweis, dass sich, wenn auch nicht viele, so doch schon einige Berufsgenossen mit der Hühnerzucht nebenbei beschäftigen. Allgemeiner dürfte dieses aber noch nicht der Fall sein, und darum können wir, da es sich in ge wissem Sinne auch um eine „wirtschaftliche Frage“ handelt, nicht umhin, einen dieses Thema behandelnden Artikel als Anregung wiederzugeben, den wir in der Beilage für Land wirtschaft und Gartenbau der „Berliner Morgenzeitung" fanden, und der die am Kopfe stehende Ueberschrift trägt. Er lautet: Noch immer ist heute die Gärtnerei ein Beruf, den unsere unverbildeten Jungen, wenn sie die Schule ver lassen haben, gern ergreifen — uns Deutschen steckt die Liebe zur Natur von den Altvordern her tief im Blute. Es werden verhältnismässig sehr viele junge Leute Gärtner, und der grösste Teil von ihnen macht sich später, wenn sie das trostlose Gehilfendasein kennen gelernt haben, selbständig, so gut oder so schlecht sich das auch ermöglichen lässt. Die Ueberfüllung in diesem Berufs zweige einerseits und die ungehemmte Konkurrenz anderer seits, die dem gelernten Gärtner durch alle diejenigen ent steht', die einen Garten oder ein Stück Feld ihr eigen nennen, vermögende oder unvermögende Leute, und die Erzeugnisse ihres Bodens zu Markte bringen, stösst den Gärtner in einen schweren Kampf ums Dasein hinein, in dem er alle seine Kräfte anspannen muss, damit er aufrecht stehen bleibe; nur wenigen sind ülück und Umstände einmal hold, die meisten erübrigen nichts oder nur sehr wenig bei all ihrem Fleiss. Nun ist es der Zweck dieser Zeilen, die einer schreibt, der selbst einen Bruder und einen Vetter unter den Gärtnern hat, und der als Landwirt den Sonderzweig der Geflügelzucht auf rationelle Weise betreibt, die Gärtner auf eine Nebenbeschäftigung hinzuweisen, die geeignet ist, in dem Punkte des Gelderwerbs wesentlich helfend einzugreifen. Ge meint ist die Geflügelzucht. Dieser eigentlich seinem Charakter nach landwirtschaftliche Erwerbszweig steht ja leider bei uns in Deutschland in gar keinem Ansehen, woran zu einem grossen Teil die in den Städten sitzenden Geflügel- züchtereien schuld haben mit ihrem Ausstellungs- und Prämiierungswesen, wobei es ihnen auf die Merkmale des Standard ankommt, aber nicht auf den Nutzwert der Tiere, die sie produzieren. Wenn jemand sich nun daran macht, mit den leistungsunfähigen, hinfälligen Tieren solcher Herkunft zu seinem Erwerb eine Zucht zu betreiben, so bleibt der Er folg aus, und so ist allmählich der Glaube tief in die Kreise der Landwirte und Landbewohner eingedrungen, dass die Ge flügelzucht eine ganz unrentable Sache sei. Aber glück licherweise brauchen -wir heute nicht mehr auf Belgien oder Frankreich zu blicken, -wo die Dorfbewohner grosser Distrikte ausschliesslich von der Zucht von Hühnern be ziehungsweise Enten leben und es bei diesem Erwerb zum Wohlstand bringen; es gibt jetzt in Deutschland schon eine grosse Anzahl von Landwirten, die durch jahrelange Praxis den Beweis geliefert haben, dass Hühner- und Entenzucht, wenn sie nur „recht angefasst wird, sehr hohe Erträge bringt. Bei diesen sollte der auf den Nutzen ausgehende Hühnerzüchter in die Lehre gehen, bei den Vereinen kann er nichts lernen. In vielen Gärtnereien sind die Terrainverhältnisse der artig, dass Hühner und Enten (letztere, wenn Schwimm wasser für die Zuchttiere vorhanden ist) unbeschadet der Kulturen gehalten werden können; wo es nicht der Fall ist, liesse sich eine Einzäunung herstellen, selbst wenn da zu ein Stück vom Gartenland geopfert werden müsste. Es rentiert sich durch die Zucht, ausserdem muss es natürlich mit Obstbäumen besetzt werden. Hier und dort können Treibhäuser zu gewissen Zeiten als Aufzuchtsräume für Kücken in Benutzung genommen werden, zumal, wenn eine Wasserheizungsanlage vorhanden ist.. In Gärtnereien fehlt es nicht an dem für das Gedeihen des Geflügels so not wendigen Grünfutter, auch an Würmern, Schnecken und dergleichen Fleischfutter ist kein Mangel. Die Wartung der Tiere, selbst bei einer intensiv betriebenen Zucht, nimmt keine allzugrosse Zeit des Tages in Anspruch; der Gärtner, den seine Beschäftigung ja zu Hause festhält, kann sie leicht selbst verrichten oder beaufsichtigen. Und ferner, was nicht unwichtig ist, verträgt es sich ganz gut mitein ander, dass er die Erzeugnisse des Gartens mit den Er zeugnissen der Geflügelzucht, Eiern und Fleisch, zugleich zu Markte bringt. Kurzum, an sich lassen sich beide Tätigkeiten ohne Schwierigkeiten organisch miteinander verbinden. Nun lässt sich Hühnerzucht auf verschiedene Weise gewinnbringend ausnutzen. Einmal, indem man sich vor wiegend auf die Produktion von frischen Tafel- oder Trink-