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Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ihm verwandten Zweige
- Bandzählung
- 21.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 4Zf118
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1820519880-190600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1820519880-19060000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1820519880-19060000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Handelsblatt für den deutschen Gartenbau und die mit ...
-
Band
Band 21.1906
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalts-Verzeichnis III
- Ausgabe No. 1, 6. Januar 1906 1
- Ausgabe No. 2, 13. Januar 1906 9
- Ausgabe No. 3, 20. Januar 1906 16
- Ausgabe No. 4, 27. Januar 1906 24
- Ausgabe No. 5, 3. Februar 1906 32
- Ausgabe No. 6, 10. Februar 1906 42
- Ausgabe No. 7, 17. Februar 1906 55
- Ausgabe No. 8, 24. Februar 1906 67
- Ausgabe No. 9, 3. März 1906 80
- Ausgabe No. 10, 10. März 1906 92
- Ausgabe No. 11, 17. März 1906 101
- Ausgabe No. 12, 24. März 1906 113
- Ausgabe No. 13, 31. März 1906 122
- Ausgabe No. 14, 7. April 1906 130
- Ausgabe No. 15, 14. April 1906 140
- Ausgabe No. 16, 21. April 1906 152
- Ausgabe No. 17, 28. April 1906 160
- Ausgabe No. 18, 5. Mai 1906 168
- Ausgabe No. 19, 12. Mai 1906 176
- Ausgabe No. 20, 19. Mai 1906 184
- Ausgabe No. 21, 26. Mai 1906 192
- Ausgabe No. 22, 2. Juni 1906 200
- Ausgabe No. 23, 9. Juni 1906 209
- Ausgabe No. 24, 16. Juni 1906 217
- Ausgabe No. 25, 23. Juni 1906 225
- Ausgabe No. 26, 30. Juni 1906 233
- Ausgabe No. 27, 7. Juli 1906 242
- Ausgabe No. 28, 14. Juli 1906 250
- Ausgabe No. 29, 21. Juli 1906 259
- Ausgabe No. 30, 28. Juli 1906 268
- Ausgabe No. 31, 4. August 1906 278
- Ausgabe No. 32, 11. August 1906 286
- Ausgabe No. 33, 18. August 1906 295
- Ausgabe No. 34, 25. August 1906 305
- Ausgabe No. 35, 1. September 1906 313
- Ausgabe No. 36, 8. September 1906 321
- Ausgabe No. 37, 15. September 1906 328
- Ausgabe No. 38, 22. September 1906 337
- Ausgabe No. 39, 29. September 1906 347
- Ausgabe No. 40, 6. Oktober 1906 358
- Ausgabe No. 41, 13. Oktober 1906 367
- Ausgabe No. 42, 20. Oktober 1906 377
- Ausgabe No. 43, 27. Oktober 1906 390
- Ausgabe No. 44, 3. November 1906 399
- Ausgabe No. 45, 10. November 1906 408
- Ausgabe No. 46, 17. November 1906 418
- Ausgabe No. 47, 24. November 1906 427
- Ausgabe No. 48, 1. Dezember 1906 436
- Ausgabe No. 49, 8. Dezember 1906 447
- Ausgabe No. 50, 15. Dezember 1906 458
- Ausgabe No. 51, 22. Dezember 1906 468
- Ausgabe No. 52, 29. Dezember 1906 478
-
Band
Band 21.1906
-
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dieser 10 Jahre erfolgt! Sie alle sind dem Amtsgericht in Leipzig angezeigt worden und als Beweis für die statutengemäss e Einberufung der jährlichen Haupt versammlungen hat das Amtsgericht stets die beiden Nummern, in denen die Einberufung und die Bekanntgabe der Tagesordnung enthalten war, mit übersandt er- h alten! Und alle stattgefundenen Aenderungen, ob sie nun das Statut oder Wahlen betrafen, sind anstandslos genehmigt und eingetragen worden! Ja, hat denn das Amtsgericht in Leipzig, wenn es sich nun auf einmal auf einen von all den Vorjahren ab- weichenden Standpunkt stellt, alle die früheren Statutenänderungen und Neuwahlen usw. usw. ohne jede Prüfung der Statuten, ohne jede Prüfung der Rechtsgültigkeit einfach unbesehen und un geprüft eingetragen? Wir dürfen so etwas doch wahrlich nicht annehmen ! Man möge sich nur einfach die ganz logischen Folge rungen ausdenken. Würde die jetzt geäusserte Ansicht des Leipziger Amtsgerichts, dass die Einberufung der Danziger Hauptversammlung nicht legal geschehen ist, rechtliche Geltung erlangen, so wären die Beschlüsse aller Hauptversammlungen seit 1892 ungültig — und die weiteren Folgerungen aus dieser zweifellos recht weit- tragenden Tatsache zu ziehen, wollen wir gern dem Leip ziger Amtsgericht überlassen! Der neue Vorstand befindet sich dabei in der angenehmen Läge zu sagen: „Wir waschen unsere Hände in Unschuld!“ Aber trotzdem geht ihn ein etwaiger Beschluss der zweiten Instanz ganz besonders an. Es könnte durch einen solchen, wenn die zweite Instanz sich den Begründungen des Amtsgerichts anschliesst, vielleicht auch seine Be stätigung und Eintragung widerrufen werden. Aber man braucht sich deshalb keinerlei Befürchtungen hinzugeben, für diesen Fall ist der Ausschuss die massgebende Behörde, und dieser wird und muss in seiner demnächst stattfindenden Tagung auch für diesen Fall seine Massnahmen im Voraus treffen, damit in der Leitung des Verbandes nicht Zustände eintreten, die von keiner Seite gewünscht oder gewollt werden können, am aller wenigsten von denen, die es ehrlich und ernst mit der ge sunden Entwickelung und Zukunft unseres Verbandes meinen! Wird also die Frage der Rechtsgültigkeit unserer letzten Hauptversammlung aufgeworfen und die Rechtsgültigkeit selbst beanstandet werden, wir haben vorläufig keine Veranlassung, derselben mit Besorgnis gegenüberzustehen, auch hier muss und wird sich eine glückliche Lösung linden, denn die praktische Einsicht hat, wenn auch nach Kampf, stets noch über den tötenden, vom Aktenstaub beschwerten Buchstabenglauben waltender Gesetze gesiegt! Jubiläums-Husstellung Mannheim 1907. Internationale Runst- und Grosse Gartenbauausstellung. So lautet der Titel für das grosse Unternehmen, das die Stadt Mannheim auf Anregung des Gartenbauvereins in ihrem Jubiläumsjahr plant. Die Stadtvertretung mit ihrem Oberbürgermeister an der Spitze hat die Sache zu der ihrigen gemacht, fördert sie in jeder Weise und arbeitet selbst fleissig mit. Mannheim, die rasch emporgewachsene Handels stadt am Rhein mit ihren ausgedehnten Hafenanlagen und ihrer günstigen Lage als Eisenbahnknotenpunkt, ist der Sammelplatz alles Handels am Oberrhein. Es hat darin alle seine mitkonkurrierenden Schwesterstädte längst überholt. Eine solch reiche Stadt kann es sich schon erlauben, zu ihrem 300 jährigen Wiegenfeste ein so grosses Unternehmen zu veranstalten. Die Gartenbauausstellung soll von Ende April bis Mitte Oktober dauern und ein möglichst umfangreiches Bild der verschiedensten Kulturen und Pflanzenarten und ihrer Ver wendung sowohl im Freien als auch in den Hallen in fort währender Abwechselung vor Augen führen. Die Ausstellungs leitung hat von vorn herein das richtige Gefühl gehabt, dass zur Aufstellung des eigentlichen Programms die Mitarbeit der Aussteller oder deren Vertreter unerlässlich sei. Sie hat zu diesem Zwecke vor einigen Tagen die Vertreter gärtnerischer Verbände und Korporationen Süd-, West- und Mitteldeutsch lands zu einer gemeinsamen Sitzung eingeladen. Unserem Verband, dessen Vorstand in Verhinderung seines Vor sitzenden den Obmann der Gruppe Grossherzogtum Hessen und Hessen-Nassau zu seiner Vertretung gebeten hatte, wurde beim Vortrag seiner Wünsche die nötige Beachtung und Entgegenkommen zu Teil. Unserem Vertreter war es zunächst darum zu tun, aus kompetentem Munde unzweideutig festgelegt zu sehen, ob auch die Gartenbauausstellung — gleich der Kunstausstellung — international sein soll, was wohl den Wünschen und Be strebungen der deutschen Aussteller nicht entsprochen hätte. Ausländische Ware kommt auf unseren deutschen Aus stellungen gewiss auch schon so genügend zur Vorführung, wenn dies auch nicht immer von den ausländischen Produ zenten selbst geschieht. Und warum sollen in diesem Falle nicht die deutschen Aussteller das Geschäft machen ? Von der Ausstellungsleitung wurde daraufhin auch erklärt, dass in Mannheim eine deutsche Gartenbauausstellung sein soll und das Ausland nur in einigen wenigen Fällen herangezogen werden soll, über die aber die Vertreter der Aussteller vorher zu entscheiden hätten. Es ist zu hoffen, dass sich durch dies kleine Hintertürchen nun auch wirklich nichts Grosses aus dem Ausland in die Ausstellung verliert. Recht beachtenswert ist in dieser Beziehung der Vorschlag eines Herrn, dass die Ausstellungsleitung die wenige seltene Ware, die von einheimischen Züchtern nicht gebracht wird und dem Publikum doch gezeigt werden soll, z. B. seltene Palmen, grosse Cacteen und dgl. vom Auslande a n - kaufen soll. Andere Garantieen für das Gelingen der Ausstellung, sind gegeben. Die Platzfrage ist vorzüglich gelöst. Die Lage ist eine dem grossen Verkehr angeschlossene ; sie um fasst ein Areal von 200000 qm. Hinzugezogen ist die städtische Festhalle „Rosengarten“ die ihres Gleichen in Deutschland sucht, der gärtnerisch angelegte Friedrichsplatz und die städtischen Pachtgärten mit altem Baumbestand. Anpflanzungen der Aussteller können schon in diesem Herbst gemacht werden. Eine weitere Garantie für das gute Gelingen der Aus stellung ist die Geldfrage. Mit überraschender Schnelligkeit hat die Bürgerschaft Mannheims einen Garantiefonds von 300 000 Mk. aufgebracht, dem sich die städtische Behörde noch mit 50000 Mk. anschloss. Man wolle daraus erkennen, mit welch grosser Zuversicht und Opfersinn man in Mann heim diesem Unternehmen zusieht. In der erwähnten Versammlung wurde das Programm für die Gartenbauausstellung besprochen und festgelegt. Es unterscheidet sich nicht wesentlich von anderen derartigen Programmen, auch sind darin der Landschaftsgärtnerei weite Ziele und Aufgaben gestellt. In Konkurrenzausschreiben sollen verlangt werden: Haus- und Ziergärten, Nutzgärten (auch für Arbeiter), Liebhabergärten, Projekte für die Aus stellung selbst, für einen Zentralfriedhof usw. Bei der Obstausstellung im Monat Oktober wird beab sichtigt. eine Traubenausstellung für Kelterzwecke zu ver anstalten, eine Obstkosthalle zu errichten, eine Pilzeaus- Stellung zu veranstalten usw. Mit der gärtnerischen Leitung der Ausstellung ist Herr Gartenarchitekt Keerl beauftragt und hat bereits mit seiner Tätigkeit dahin be gonnen. Es wird bei diesem grossen Unternehmen natürlich noch vieler Arbeit bedürfen, um alles in die richtigen Wege
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