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Tageblatt fb tWas WA, ?mMf, WM Li.Mm, SemiDnt, UMn, RMlfei,8rI»msbrf, Mist» Lt.Ws, Lt-Mt, ötMÄ. LtaiMs, Am, Mkmilsei, WäMel w MW Amtsblatt für das Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein ° Älteste ZettAKg Zm NMtSKerichtsbezttk .> — . «». J«h»gs*k. — — -—— «r. Ss. L'WSLW. Donnerslog, Len 1. Mat IS! 9. folgendes der Orts- Eigenheit hinausgehoben und sie zu einer Sache der I diesem Ideal bei allen guten Anfängen noch weit I bau Deutschlands. die zur s) wieviel milchgebende Ziegen sie in ihrem Haushalt halten, sowie b) b. a. w. allmonatlich, und zwar bis zum 14. eines jeden Kalcnder- dem wö- die Zahl monais, etwaige Veränderungen, die sich im Bestände ihrer milckoebenden Ziegen gegenüber dec letzterstatteten Bestandsanzeige ergeben. , 'M. maßgebend Ist nach Punkt iv der oben angezogenen Bekannt- Als mochung Anfängen von 1889 an eine bewußte Demonstra- lion gegen das Bestehende, ist sie jetzt ein bewußtes Zeugnis für das Errungene und Bestehende und damit aus einer Opposition zu einer Anerkennung des Bestehenden geworden Die Forderung Ides Arbeiterschutzes, der Ruf nach dem Achtstundentag, in dem sie sich konzentrierte, ist Wirkliebkeit ge worden, und die zweite Forderung der Maifeier, Friede unter den Völkern, Tod dem Kriege, steht vor ihrer Erfüllung. Die Mehrheitssoziali'sten ha ben aus dieser Veränderung der gesetzlichen Ent wicklung die richtige Folgerung gezogen und in Weimar ge meinsam mit bürgerlichen Parteien die Maifeier über eine rein sozialdemokratische Ange- Die Solidarität der Kultucnationcn muß aufge- baut werden auf der Solidarität der Klassen der Nation, auf Demokratie und Gemeinmirtschast innerhalb der einzelnen Völker. Die Völker müssen nicht nur zum politischen, sondern auch zum mo ralischen Selbstbewußtsein kommen, der Egoismus der Klassen und Stände muß überwunden werden. Wir Deutschen dürfen nicht verhehlen, daß wir von wiederum von einer anderen Seite her ein Pro gramm der ganzen Nation, eine Verbindung aller ihrer Kräfte und eine Grundlage zum Wiederaus- Genehmigung des Bezirksausschusses gesunden hat, wird dies hiermit öffentlichen Kenntnis gebracht. entfernt sind, und wir sollen deshalb gerade die erste Maifeier der neuen Zeit zu besonderer Ein kehr und Wandlung benutzen. In dieser Beziehung sollten wir den alten Sinn der früheren sozialde mokratischen Maiseier zu neuem Leben bringen: den Wcilseierlag der Arbeit zu einen neuen Be kenntnis für Arbeit und Tätigkeit ge statten. Die Arbeit als erste Quelle des Reichtums, der Wohlfahrt und Gesittung zu feiern, war eine Ausgabe der alten Maifeier. Diese Ausgabe muß zu einem neuen Bekenntnis zur Arbeit und Tätig keit in der Gegenwart werden, zu einer Ueber- windung des Streikfiebers, zu einer energischen Ablehnung aller zerstörenden Putschversuche und zu der wahrhaften Ueberzeugung, daß nur ein tätige und arbeitsames Leben der Nation wirk licher Sozialismus ist. Damit wird die Maifeier milch und Ziegenkäse wird für den Bezirksverband Glauchau bestimmt: 1 . Kuhhaller, die milchgebende Ziegen halten, haben in chentlich zu erstattenden Milchberichle auf Seite 2 unter Punkt 9 der milchgebenden Ziegen anzugeben. 2 Alle anderen Ziegenhalter haben binnen 1 Woche behörde anzuzeigen Nation gcmackt. Die Nation feiert den 1. Mai 1919 als ein Fest des ganzrn Volkes und hat in sein Programm die höchsten Ideale des mensch lichen und politischen Ledens gelegt, und die Feier damit in jenem alten Sinne, der schließlich über die Nation hinausging, bekräftigt. Diese Er neuerung der Internationale aus dem Fundament allgemeiner menschlicher und politischer Forderung -knüpst bei der diesjährigen Maifeier imbesonderen die große Idee des Völkerbundes an, die ganz auf der^Linie ältester sozialistischer Forderungen liegt. Von einem alten Sozialdemokraten. Der Inhalt der Maifeier ist durch die Revolu tion, wenn man will, verändert worden. In ihren vom 29 Januar 1919 jede Mutlerziege nach dem Absetzen des Ziegenlammes, spätestens aber 3 Wochen nach dem Zickeln anzusehen. Die für die Haushaltungsangehörigen eiwa brreits ausgehändigten Vollmilchkarten ^Auslands-Marmelade: L. M. K. B, Abschnitt 29, Psd. 115 Psg Gin größerer Posten Futterrüben, 1 Zentner 4 Mark, wird abgegeben. Am 2. Mai dieses Jahres findet eine ArbeiterzählunS Katt. Alle Gcwerbeunternehmer, denen zu diesem Zwecke Iählbogen zuge fertigt werden, haben diese nach dem Stande vom 2. Mai sorgfältig auszufüllen «nd spätestens bis zum 6. Mai d. 3. in der Polizei- registratur — Rathaus 1 Treppe — abzugeben. Die Zählbogen sind auch dann abzugeben, wenn am 2. Mai d Ibs. deine Arbeiter beschäftigt werden, oder wenn der Betrieb erloschen ist. Der Grund der Nicht- oder unvollständigen Ausfüllung ist in diesem Falle auf den Zählbogen zu vermerken. Aus dem Zählbogen sind aufzuführen: alle gewerblichen Arbeiter, soweit sie in den auf dem Formular bezeichneten Betrieben beschäftigt werden. Mitzuzählen sind hiernach beispielsweise in Gast- und Echankwirtschaflen alle weiblichen Personen, die ausschließlich oder hauptsächlich für die Gast- und Schankwirtschast tätig sind, wie Dienstmädchen. Küchenmädchen, Zimmer mädchen, Köchinnen, . Kellnerinnen; ferner Kutscher in gewerblichen Betrieben, sofern sie hauptsächlich für Zwecke dieser Betriebe beschäftigt und nicht als sogenannte herrschaftliche Kutscher anzusehen sind; ebenso Markthelfer, Lauf- burschen und Handwerkslehrlinge. Zu den Betrieben, die unter Ziffer 3 und 4 der Anmerkungen des Zählbogens erwähnt sind, gehören, soweit sie nicht schon unter Ziffer 1 und 2 fallen, Bäckereien und Konditoreien, Anlagen zur Anfertigung von Zi garren, Ziegeleien, Steinmetzbetriebe, Getreidemühlen, Anlagen zur Herstellung von Bürsten und Pinseln, Buchdruckereien, Gast- und Echankwirlschasten einschl. der Kaffeeschankwirtschoften, ferner Betriebe der Kleider- und Wäsche- Konfektion einschließlich der Putzmachereien und endlich Betriebe, in den Maler-, Anstreicher-, Weißbinder- und Lackiererarbeiten ausgesllhct werden. Diejenigen Gewerbeunternehmer, die Kriegsbeschädigte beschäftigen, haben die Zahl derselben auf dem Zählbogen an der freien Stelle zwischen I und ll links von den Zahlenangaben, und zwar getrennt nach Schwer- Kriegsbeschädigten (das sind solche mit mehr als 50 Prozent Militärvoll rente) und Leichtkriegsbeschädigten (unter 50 Prozent Militärrente) ein- zutragen. In der Gesamtzahl sind sie mit einzurechnen. Gewerbrnnternehmrr, welche die Zählbogen nicht innerhalb Ler angegebenen Trist oder nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ein- reichen, haben gebührenpflichtige Strafauflage z« erwarten. Stadtrat Lichtenstein, am 30. April 1919. und Landessperrkarten für Magermilch, Quack und Käse sind gleichzeitig in der erforderlichen Zahl zurvckzugebcn. Wv 3. Dollmilchkartenbercchtigt im Sinne dieser Bekanntmachung sind alle Kinder bis zu 6 Jahren, ohne Rücksicht darauf, ob sie bisher Milch er halten konnten. 4. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach den einschlägigen Strasvorschrijten bestraft. Glauchau, am 29. April 1919. Amtshauptmann Frhr. v. Welch. Reg.-Nr. 473 a I. Nachdem der Antrag des hiesigen Gemeinderates I. den zwischen den Gebäuden Orlsl,-Nc. 27 und 27 C bestehenden uns bisher als Kirchen- und Friedhossweg bezeichneten Weg und 2, den von der niederen Dorfstraße abzweigenden, am Schutzmann Oertel'schen Grundstück vorbei nach dem Friedhof führenden Weg bisher als Leichenbegräbnis- und Friedhossweg geltend, für den öffentlichen Perkehr einzuziehen, Bekanntmachung. Es steht Freigabe eines größeren Postens gebrauchter, jedoch gereinigter And wieder hergestellter Lagerdecken aus Beständen der Heeresoewaltung in Aussicht. Der Preis einer Decke wird 12,50 Mark betragen. Bestellungen sind bis 3. Mai auf dem Rathause (in der Ratsregistratur) Zn bewirken. Stadtverwaltung^Callnberg, 29. April 1919. Bezirkverband. Nr. 95 Fe. Verkehr mit Ziege« milch und Ziegenkäse. Zur Ausführung der Verordnung des Wirtschaftsministeriums — Län- rslebensmitelamt — vom 29. Januar 1919 über drn Verkehr mit Ziegen Diess beiden Wege bleiben daher von nun ab für den öffentlichen Ver kehr geschlossen und werden alle Einwohner, die auf dem Friedhof zu ver-- richten haben (Kinder bis 12 Jahre haben ohne Begleitung der Eltern über haupt keinen Zutritt) vorläufig bis zur Fertigstellung des neuen Friedhofs weges auf den Gutsbesitzer Emil Röhner'schen entlang des Bahnareals ge legenen Wirtschaflsweg als Eingang zum oberen Friedhofstor hiermit verwiesen. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Hast bis zu 10 Tagen bestraft. Rödlitz, den 29. April 1919. Der Gemeinderat. Reinhold, Gemcindeoorstand. Bekanntmachung. Nachdem die Behändigung der Einkommen- und Ergänzungssteuerzettel für das Jahr 19l9 in hiesiger Gemeinde erfolgt ist, werden diejenigen Bei tragspflichtigen, die einen Steuerzettel nicht erhalten haben, ansgefordert, sich bei dem Unterzeichneten zu melden. Mülsen St. Jacob, am 28. April 1919. Der Gemeindevorstand. - Gelbrich.