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fe des >t äug en in- :n, da Reiche !g der cungs-- agen ter zu fischen chs zu äs die erden MB 'tcilr bend 9 9 Lageblatt K WM ML 8msr»ls, »«rs, A. Wt», SeiMssrt, Mmm, MM, SltMmM Wsti Tt. Ms, St. 3mt, A.WtlL AmM, Am WemW, MAGel mt BMcii» Amtsblatt für das Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein Mests Zeiümg im Amtsgerichtsbezirk «S. JKhrgavg. ——— —— — Rr. 43. L"SS.AK. Freitag, den 2t. F-bru-r IMS. DIeftS Matt ertche-nt Uglich, außer Sam», und Fept°«r, nachmittags für Isen fvtgmdn. Tag. — Bierttliäbrkichrr Bezugspreis 8 MI. durch die Post bezagc» 8 Mt. 4S Bfg. - Einzelne Numn>cr 10 Psg. — Bcstelllmgen nebmen außer dar -DrschLMftell-, WPUm Edcri^lraße Sd, alle Poftanstatten Postdvien, fowie dielstuSträger entgegen. - Inserat« »erden die fSnfgespatten- Vrwidzette mitSS, für auswärtige Bestellermit SC Psg. berechnet. — ReNamezeile 6» Pfg. — Kernsprech-AnWuß Rr. 7, Im amllichm Teile koste di- zweifpaltige Zeile 7S Pfg., für Auswstrtige so Pfg. Telegramm-Adresse: Tageblatt. 8 icht « « Wei «. W«tt in Gelee, T. N. X. i;. Abschn. 6, »/. Pfd. La Pfg., 9lr. 929—865 bei Reinbold, Nr. 966—994 bei Weist, Nr. 996—1028 bei Löschner, Nr. 1029-1059 bei Frankenberger, Nr. 1060 1081 bei Madlo, Nr. 1082—1108 bei Mirus. WerNuchertes Fischfleisch, h. N. X. 8. Abschn. o, Psd. 90 Pfg., Nr. 1109 1433 bei Lindig, Nr. 1434 -1776 bei Küchler. Berbaufsstelle Bürgerschule, Freitag von 3 5 Uhr, Eier, 1 St. 55 Ps., Nr. 1243- 2052. WesNW WM s II. k llkk tUMEMle. Alle Inhaber von noch nicht belieferten Marken 8 und 0 der LandeS- ?rartosfelkarte werden hierdurch aufgefordert, diese Marken bis spätestens Höchsten Sonnabend mittags 1 Uhr im Laufe der Geschäftszeit in unserem Lebensmittelamte abzuliefern und gegen Wochenkarten umzutauschen. Wer die betr. Markenabfchnitte nicht fristgemäß abgeliefert Hat, gilt als auf Landeskartoffelkarte voll beliefert «nd wird bei .Kartoffelzuweisung von feiten der Stadtverwaltung keinesfalls später berücksichtigt. Wir raten daher den Betreffenden dringend, der Amtaüschpflicht gewissenhaft nachzukommen. Stadtrat Lichtenstein, am 20. Februar 1919. Diphterie-Serum mit der Kontrollnummer 2686 (Zweitausendsechs- undachtzig) aus den Farbwerken in Höchst a. M. ist wegen bakterieller Ver unreinigung zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, den 18. Februar 1919. Ministerium des Innern. Zur Ausführung der Reichsverordnung über Waffenbesitz oom 13. Ja nuar 1919 (R.-G.-Bl. Seite 31) wird folgendes bestimmt: 1. Alle in 8 1 der Verordnung aufgeführten Schußwaffen (Gewehre, Karabiner, — Flammenwerfer) sowie Munition aller Art zu Schußwaffen sind innerhalb 14 Tagen nach Erlast dieser Aussührungsbestimmmrgen ad- Zuliefern. Personen, die nach Ablauf dieser Frist in das sächsische Staatsge biet zuziehen, haben der Ablieferungspflicht unverzüglich nachzukommen. 2. Die Ablieferung hat in Dresden an die Polizeidirektion und deren 'Wachen, in den anderen Städten mit revidierter Städteordnung an die Stadträte (Polizeiämter) und deren Polizeiwachen, in den übrigen Orten an die Gemeindebehörden zu erfolgen. Die letzteren haben die abgeüeferten Stücke in Sammelsendungen an die Amtshauptmannschaften weiterzugeden. Bon den Behörden, an die die Ablieferung erfolgt, sind mit fortlaufender Nummer versehene Empfangsbestätigungen auszustellen, über die ein Ver zeichnis zu führen ist, in das zu jeder Nummer Name und Wohnung des Abliefernden eingetragen werden muß. Die abgelieferten Stücke, an denen die entsprechende Nummer in dauerhafter Weise (womöglich mit Draht be festigt) .anzubringen ist, sind in einen, gegen Einbruch und Diebstahl hin reichend geschützten Amtsraume aufzubewahren, bis von der Landeszentral behörde weitere Verfügung getroffen wird. Im Falle von Unruhen sind die Aufbewahrungsräume mit allen zu Gebote stehenden Mitteln gegen Plünde rung zu schützen Eine Entschädigung für die in behördliche Verwahrung genommenen Gegenstände wird nicht gewährt. 3. Von der Ablieferungsfrist sind befreit: hinsichtlich der Dienstwaffen oddr Jagdgewehre nebst der dazu gehörigen Munition a) diejenigen Personen, die zur Führung von Waffen Kraft ihres . Amtes oder Dienstes berechtigt sind (Polizeibeamte, Forstschutzbe- amte, Militärpersonen), b) die Inhaber von noch nicht abgelaufenen deutschen Iahres-Iagd- Karten, <* ) die nach 88 3 und 4 des Jagdgesetzes zur selbständigen Ausübung der Jagd berechtigte» Personen hinsichtlich der Waffen und Munition, zu deren Besitz ihnen besondere Ge nehmigung erteist ist, <l ) die Inhaber von Waffenscheinen der Kreishauptmannschasten, e) bis auf weiteres Schützengcsellschaflen und Militär-Vereine, die die Genehmigung zum Besitz von Waffen haben. Die Vorsteher dieser Vereine haben für unbedingt sichere Aufbewahrung zu sorgen. Auch haben sie der unter Ziffer 2 bestimmten Abliefe rungsbehörde binnen 14 Tagen Verzeichnisse derjenigen ihrer Mitglieder einzureichen, die Waffen besitzen, hierbei auch Zahl und Gattung dieser Waffen genau anzugeben. Endlich kann in besonderen Fällen vertrauenswürdigen Personen von den Polizeibehörden (in Dresden von der Polizeidirektion, in den anderen Städten mit revidierter Städteordnung von den Stadträten — Polizeiäm- lern —, in den übrigen Orten von den Amtshauptmannschaften) ein Er laubnisschein zum Besitz (nicht Tragen) von Waffen erteilt werden. Ins besondere können für Schußwaffen, die familiengeschichtlichen, künstlerischen oder historischen Wert haben, solche Erlaubnisscheine ausgestellt werden. 4. Die Uebcrlassung von Schußwaffen und Munition an Personen, die nicht unter Ziffer 3 a-e fallen, ist bis auf weiteres nicht nur den Waffen händlern und Trödlern, sondern auch allen anderen Personen verboten. Die Berechtigung zum Besitze von Schußwaffen und Munition gemäß Ziffer 3 a—e ist vor der Ueberlassung durch Kauf, Tausch oder Schenkung sorgfältig zu prüfen, nötigenfalls durch Anfrage bei der Ortspolizeibehörde. 5. Die Hauseigentümer oder deren gesetzliche Vertreter sind verpflichtet, von dem Vorhandensein nicht angemeldeter Waffen in ihren Grundstücken der Ortsbehörde Mitteilung zu machen. 6. Die Polizeibehörden sind zu Haussuchungen berechtigt und verpflich tet, wenn der Verdacht besteht, daß Waffen verheimlicht werden. Die militä rischen Sicherheitsorganc sind hierbei zur Unterstützung der Polizei verpflichtet. 7. Arif die reichs- und landcsgesetzlichen Bestimmungen, die das Waffen- tragen und Schießen unter Strafe stellen, wird ausdrücklich hingewiesen. 8. Zuwiderhandlungen gegen Ziffer 4 und 5 dieser Verordnung werden, sofern nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu einhundert- sünfzig Mark oder Haft bestraft Dresden, den 14. Februar 1919. Ministerium des Innern. Justizministerium. Ministerium für Militärwesen. Mk Kurze wichtige Nachrichte«. * Wie der „Temps" meldet, findet die kritische Lane im Ruhr-Kohlengebiet die ernste Beachtung des al liierten Kriegsrates. Sollten durch die spartakisti- Men Umtriebe die linksrheinischen Jndnstriewerke ohne Kohlen bleiben, so würden die Alliierten den Waffenstillstand mit dreitägiger Frist kündigen und das Kohlcngebiet besetzen. Die deutsche Regierung 'hat also die heilige Pflicht, ihrerseits mit allen Mit teln der Spartakuswirtschaft ein Ende zu machen. Die Mergarbeiterverbände erklären sich gegen den Spar- Zalus-Terror, ebenso gegen den Generalstreik. f * In Gelsenkirchen wollen die Mehrheitssozialisten - ikeine Steuern zahlen, bevor nicht der unabhängige D.- und S.-Rat zurücktritl, die Spartakisten wurden sgrößtenteils entwaffnet. In Elberfeld fanden zwi- sschen Negier-ungstruppen und Spartakisten schwere (Kämpfe statt. > f * Die Nationalversammlung setzte gestern die all- Kemeink Aussprache fort, sie zeitigte keine besonderen Ergebnisse. " Die Polen kehren sich nicht au den Waffenstill stand : sie setzen ihre Angriffe fort. / * Zm Sitzungssaale der BrünnsAveiger Landes - jhersammlung richteten Arbeitslose Mchädigungen an, vollführten große Tumulte und vergingen sich i ütl ch gegen verschiedene Abgeordnete. * Wie der Vertreter der .Telcgraphcen-Union' in Stockholm erfährt, wird General Ludendorff in dieser Woche nach Deutschland znrückkehren, um eine von ilm verfaßte, streng fachlich gehaltene „Geschichte des Meltkrfcges" herauszugeben. Das Werk umfaßt 600 Seiten. * Tic von einigen Blättern verbreitete Nachricht von den: beabsichtigten Rücktritt des Kapitän Van selow von der Waffcustillstandskvmmissivu ist. wie wir hören, falsch. Vorläufig kann man nicht rin mal von einer Rücktrittsabsicht sprechen. „Newporl-Herald" meldet, daß in Lvboken die ersten deutschen Lebeusmittrldampscr clugrlanien sind- Ihre Ladung soll innerhalb 10 Tage erfolgen. Die deutsche Schiffsbesatzung darf das Hafeugebiü nicht verlassen. " Tie Münchener Regimenter haben eine Erklärung für die Einberufung des baherjschen Landtags und für eine aus den Mehrheitspacteien gebildete Regie rung beschlossen. Miniesterpräsidcnt Eisner ist ans ge fordert worden, zurückzntreten. Auch die .,Münch. Post" fordert den Rücktritt Eisners als politische » Notwendigkeit. Eine Entscheidung muß bald fallen.- I * Ter „Temps" meldet: Im Kammerausschuß fuL z 1 auswärtige Angelegenheiten erklärte Clemenceau, daß j am 15. März die PräliminarfriedenSverhandlungen j beginnen. * Von sozialdemokratischer Seite treten als lluter- staatssekretäre in die Regierung ein: Dr. Quarck ins Reichsamt des Innern und Taubadel ins Reichspysch cunt. ? * In der Berliner Industrie müssen wegen Koh- lenmangels umfangreiche Entlassungen von Arbei tern stattsinden. * Tie „Times" meldet anS China, daß der gesamt« deutsche Besitz dort beschlagnahmt worden ist. * In Fürth hat Spartakus die öffentliche Gewalt au sich gcrnsen, in Erlangen und Bamberg gelang es ihn, nicht. Gotha ist von Regieruugstruppen besetzt, weil das dortige Regiment nicht in seine Versetzung nach Koburg willigte. Es kam zu blutigen Kämpfen!,' die Arbeit ruht zum Teil, der Zugverkehr ist einge stellt. Aus dem Behuboi Triest wurden infolge Zusam menstöße- 7 mit Soldaten besetzte E senbahuwagcü zertrümmert: man zählte 150 Tote und Verletzte. * Van den 255 Mandaten der deutsch österreichisches Nationalversammlung konnten bisher 162 besetzt wer- den: dabei erlangten die Sozialdemokraten 70, die Christlich Sozialen 67, die Denisch-Forischrittlichzn