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Sitzung der Abteilung für Sozial- und Steuerpolitik am 20. August, 10.30 Uhr, in Berlin Anwesend: Schröder-Krefeld; Schröter»- Salzwedel; Haug-Sluttgart; Ziegenbalg-Dres den ; Siegmund-Berlin. Entschuldigt fehlte: Boettner-Frankfurt/Oder. An den Beratungen des Punktes 1 der Tagesordnung nahmen ferner teil: Martin-Werder; Dr. Fensch und Dr. Padt- berg vom Deutschen Landwirtschastsrat; Dr. Gebhardt. Vorsitz: Schröder-Krefeld; Nieder schrift: Siegmund-Berlin. Tagesordnung: 1. Statistische Auswertung des gärtnerischen Buchsührungsma- terials aus den Wirtschafts jahren 1927—1931; 2. Die Einheitsbewertung 1931; 3. Die Gewerbesteuer der in Ge sellschaftsform betriebenen Gartenbaubetriebe; 4. Die landwirtschaftliche Ein heitssteuer. 5. Verschiedenes. Zu Punkt 1 der Tagesordnung wurde beschlossen, die Auswertung der Buch führungsergebnisse 1927—1931 zunächst auf eine Untersuchung des Konjunkturverlaufs im Gar tenbau und auf eine Untersuchung über die Höhe der tatsächlich erzielten Reinerträge für die Zwecke der Einheitsbewertung zu beschrän ken. Die aufgestellten Arbeitsrichtlinien, Frage- und Erhebungsbogen wurden mit verschiedenen Aenderungen genehmigt. Zu Punkt 2 der Tagesordnung wurde beschlossen: s) für die Einheitsbewertung 1931 den Landesverbänden zu empfehlen, eine Absenkung der bisherigen Einheitswerte um 10—15»/o an zustreben (siehe Monatsbericht Nr. b); b) ein Merkblatt über die Einheitsbcwer- tung unter Berücksichtigung der Fragen der Baulandbewertung und der Offenlegung der Einhcitswerte herauszugebcn; c) eine Stellungnahme der Abtcilungsmit- glieder zum Entwurf der Bewertungsricht- linien des Landessinanzamtes Rudolstadt und der von der Hauptgeschäftsstelle dazu vorge legten Kritik bis zum 15. September 1931 her- bcizuführen. Zu Punkt 3 der Tagesordnung wurde beschlossen: a) nochmals eine Eingabe an das Neichs- finanzministerium zu richten, da die bisherigen Bemühungen, auch Gartenbaubetriebe in Ge- sellschaftssorm (G.m.b.H., O.H. und der gleichen) von der Gewerbesteuer zu befreien und nur der Grundsteuer zu unterwerfen, noch keinen entscheidenden Erfolg gezeitigt haben (siche „Gartenbauwirtjchaft" Jahrgang 1931 Nr. 36); b) den betroffenen Betrieben zu empfehlen, den Erfolg der vom Neichsvcrband getroffenen Maßnahmen abzuwarten, ehe sie Aenderungen in der Rechtsform ihrer Betriebe vornehmen. Zu Punkt 4 der Tagesordnung wurden Eingaben an das Reichssiuanzmiuiste« rium, die die Durchführung der landwirt schaftlichen Einheitssteuer betrafen, genehmigt. Nach Klärung der Zweifelsfragen soll ein Merk- blatr über die Einheitssteuer ausgestellt werden. Zu Punkt 5 der Tagesordnung wurde beschlossen: s) beim Präsidium des Reichsverbaudcs an zuregen, laufend kurze Merkblätter über alle für den Gartenbaü wichtige Steuerfragen (Ge setze, Ministerialerlasse, Reichssinanzhofentschci- dungen usw.) herzustellen und den Steuer sachverständigen der Landesverbände und Bc- zirksgruppen zuzustellen; b) die Beschwerde des Landesverbandes Thüringen über die Besetzung der Abteilung dem Präsidium des Reichsverbandes zur Ent scheidung vorzulegen. Schröder, stellv. Vorsitzender. Siegmund, Geschäftsführer. Die Gewerbesleuerpslichl von Gartenbaubetrieben in Gesellschaftsform Der von der Reichsregierung im Jahre 1927 vorgelegtc Entwurf eines „Gewerbesteuer- rahmengesetzes" behandelt grundsätzlich alle Unternehmungen und Betriebe in Gesellschafts form (Offene Handelsgesellschaft; G.m.b.H.;; A. G. u. dgl.) als steuerpflichtige Gewerbebe triebe. Unsere in Gemeinschaft mit den land wirtschaftlichen Spitzenverbänden sofort da gegen eingeleiteten Maßnahmen hatten keinen Erfolg, die Notverordnung vom 1. 12. 1930 hat an der Regierungsfassung festgehalten. Im Verfolg der hiergegen gerichteten Maßnahmen wurde am 14. 3. 1931 im Reichstag der An trag Nr. 918 von Döbrich, Gerecke, Heusler und Genossen eingebracht, die Gewerbesteuer. Pflicht für landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe in Gesellschaftsform zu beseitigen. Da der Reichstag in absehbarer Zeit nicht zusammentreten wird, sind auch die Verhand lungen mit der Reichsregierung fortgesetzt wor den. Wir haben nochmals eine Eingabe an das Neichsfinanzministerium gerichtet, an deren Schluß wir aussührten: Während in der Landwirtschaft der Ueber- gang eines Betriebes von den Eltern aus die Kinder sich in der Regel im Wege des Altenteil- Vertrages vollzieht, bleibt für den Gärtner, der seinen Betrieb der Familie erhalten will, meist nur der Weg, mit seinen Kindern zusam men eine Gesellschaft zu gründen (offene Han delsgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haf tung, u. dgl.). Deshalb findet man im Garten bau Betriebe in Gesellschaftsform verhältnis mäßig häufiger als in der Landwirtschaft und darauf gründet sich das besondere Interesse des Gartenbaues an den gestellten Anträgen. Die jetzt im Gewerbesteuerrahmengesctz vollzogene Regelung wird in Kreisen des Gartenbaues als Strafe für das Bestreben empfunden, einen in zäher Kleinarbeit aufgebauten Betrieb der Familie voll zu erhalten. Wir bitten, auch die Niederschrift über die Sitzung der Abteilung für Sozial- und Steuer politik auf dieser Seite zu beachten. Gartenbau, Emheilssleuer und Krisensteuer Die Mitteilungen aus Mitgliederkreisen häu fen sich, daß viele Finanzämter von den In habern gärtnerischer Erzeugerbetriebe nach wie vor die vollen Vorauszahlungen auf die Ein kommensteuer fordern, obwohl durch Verord nung vom 8. Mai 1931 die Einheitssteuer mit Wirkung vom 1. April 1931 in Kraft gesetzt worden ist. (Einzelheiten siehe „Gar- tenbauwirtschaft" Nr. 26 und 31.) Wir haben uns deshalb beschwerdesührend an dasReichs- sinanzministerium gewandt. Zur Unterstützung dieser Beschwerde erbitten wir die Nebsrlassuug ablehnender Bescheide der Finanzämter in Ur schrift. Eine Betriebsdarstellung und den be treffenden Einkommensteuerbescheid bitten wir der Einsendung beizufügen, lieber das Er gebnis unserer Bemühungen werden wir an dieser Stelle berichten. In einer gemciusameu, von alle» landwirt schaftlichen Spitzenverbänden unterzeichneten Eingabe haben wir neuerdings gefordert, daß auch die Gartenbaubetriebe in Gesellschaftsform in die Einheitssteuer embezogen werden. Die Krisensteuer der Veranlagungspflichtigen trifft nur das im Veranlagungsverfahren festge setzte Einkommen. Folglich sind alle auf Grund der Einheitssteuerverordnnng von der Einkom mensteuer befreiten Gartenbaubetriebe auch von der Krisensteuer befreit. Auch hier haben sich in solchen Fällen, in denen das gesamte Ein kommen über 12 000 RM hinausgeht, Schwie rigkeiten ergeben, deren Beseitigung in einer Eingabe an Reichssinanzministerium gefordert wird. Sis, 121300.— KIVI kabsn wir an Stsrbsgslösm ssst clsm 1. ^sbrusr 1930 rur gsbi-Lcki unö clLmit gsiLüs in cisn 2sUsn üsr k>Iot siostsrlick wsitvolls l-iitts gslsislei. Om wsitsrsn Xroissn 6sr IMglisösr ösn LsiiiiN rur Lwibskasss ru srssiefitsrn, fisi cisr iiLuplLtusscstuk bssciUosssn, ciss Lintfittsgslö füf neu eint^etencie IVIitgUeckef um S0°/„ kefsbrusetren. Oss Eintrittsgeld beträgt: für IVlitglie^er im Alter bis 30 ^sbre 5.— KIVI, bis 40 ^sbre 10.— KIVI, bis SO ^sbrs 20.— KIVI, das bsikÄgt 1000.— Anmslössestsins gsgsn Porto durost cüs I-IauptgssofiästsstsIIs Lsrlin 40. Wtieiiungen 1. Am 24. August 1931 ist Ü32 hlrtglieri clsr Llsrdoksssv, tterr August Llsin- ««vks sen., ttsnnover, im A!tsr von 87 ckskren verstordsn. 187. Stsrdsto!!. 2. Am 39. August 1931 irt ckos dlitglisll cksr StsrdsksLse, prsu 1 o I n l v st, gsb. SolimLnn, köttzen (Antz.), im Altor von SO ^skrsa vsrstordsn. 153. StsrdvkslI. Nochmals Gartenbau und Einheitssteuer Die Geschäftsstelle unseres Landesverbandes Rheinland stellt uns einen Musterschriftsatz sür eine Beschwerde an das Finanzamt betresfend „die Eiuheitssteuer" zu, dessen Verwendung wir den betroffenen Berufsangehörigen emp fehlen: „Gegen die Erhebung der Vorauszahlungen auf die'Einkommensteuer für die 3. und 4. Nate des lausenden Wirtschaftsjahres lege ich Be schwerde ein. Begründung: 1. In der Verordnung des Reichspräsidenten vom 1. 12. 30 (3. Teil Kap. lZ 1 Nr. Ila) ist bestimmt, daß „die Einkommensteuer aus landwirtschaftlichem, forstwirtschaft lichem und gärtnerischem Vermögen durch die Grundsteuer als Einheitssteuer / sür die ersten 6000 NM des Einkommens aus diesem Vermögen nach Maßgabe der Vorschriften des Einkommensteuer-Gesetzes abgegolten wird." Als Zeitpunkt des In krafttretens war der 1. April 1932 ge nannt, doch war es dem Reichsfinanz- Minister überlassen, diesen Zeitpunkt früher zu legen. 2. Durch Verordnung vom 8. Mai 1931 (S. 2140—8 III) ist das Inkrafttreten obi- Bestimmung aus den 1. April 1931 festge setzt wordeN. Hierin ist ausdrücklich be stimmt, daß für die ersten 6000 RM der im Wirtschaftsjahr 1930,1931 er zielten Rcincinkünfte aus landwirtschaft lichem, forstwirtschaftlichem und gärt nerischem Vermögen die Einkommen steuer mit den am 15. November 1930 und am 15. Februar 1931 geleisteten Voraus zahlungen als beglichen gilt. 3. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß alle die gärtnerischen Betriebe, die ent weder bisher wie landtvirtschastliche Be triebe nach dem Wirtschaftsjahr vom 1. 7. bis 30. 6. bzw. vom 1. 3. bis 28. 2. ver anlagt wprden, und die nach den übrigen gesetzlichen Vorschriften weder zur Ge werbe-, noch zur Hauszinssteuer, noch zur Jndustrieansbrlngnng veranlagt waren, wie bisher mit der Gruppe Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau gleich be handelt werden müssen. Eine willkürliche Unterscheidung zwischen feldmäßigem Anbau und sonstiger Produktionsweise ist unge rechtfertigt und findet weder in der bis herigen Gesctzgebung noch in der Not verordnung vom 1. 12. 30 noch in der Ministerialvcrordnung vom 8. 5. 31 eine Stütze Vgl. auch die vorläufige Vollzugs- anweisung zum Einkommensteuergesetz 1927. Si. Sleuerkalender für September 1831 Reich 5. S.r Lohnabzug sür die Zeit vom 16, bis 81. August 1931. Anhalt 1V. S.r Letzter Tag für Zahlung der Steuer vom bebauten Grundbesitz und Gebäude steuer. Baden § 5. 9.: Grund- und Gewerbesteuer der Ge meinden und Kreise, Gebäudesondersteuer für August 1931. Bayern 1V. S.r Haussteucr, Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues und für Kulturzwecke, nebst Kreis- und Kirchenumlagen in glei cher Höhe wie im Vormonat. Sachsen S. S.: Aufwertung (Mietzins) -steuer für September 1931, Steuersatz gegen den Vormonat unverändert. Thüringen 10. S.r Aufwertungssteuer. Monatliche Zah lung sür August. Orangeade und deutsche Obstsüßmoste Wir wandten uns kürzlich an die bekannte Weingroßhandlung M. Kempinski Sc Co., da wir beobachteten, daß in letzter Zeit verstärkte Propaganda seitens dieser Firma für „Kem- Pinski-Oraugeade", ein Erzeugnis aus aus ländischem Rohmaterial, gemacht wurde. Wir baten um Mitteilung, ob vorgenannte Firma bereits Versuch emit deutschen Obstsüßmosten und Obstdicksäften gemacht hätte, und welche Gründe gegebenenfalls gegen die Verwendung dieser Erzeugnisse sprächen, damit wir etwaige Mängel, die dem Verbrauch entgcgenstehen, so weit wie möglich beseitigen könnten. Wir erhielten daraus seitens der Firma Kempinski die für den deutschen Obstbau und die deutsche Vcrwertungsiudustrie wertvolle Mitteilung, daß man sich freue, mitteilen zu können, daß die Tochterfirma, die Bardiuet A. G., sich mit Versuchen über deutsche Obslsüßmoste beschäf tige, und daß man sich bereits dem Vertrieb von reinem Weiumost zugewaudt habe. Es wurde uns fernerhin mitgeteilt, daß man sich für die Zukunft viel von dem Vertrieb deut scher Obst- bzw. Weinmoste verspräche. Goc. Süßmosiausschank auf Bahnhöfen in der Schweiz Auf den Bahnhöfen in Zürich wird seit einiger Zeit mit großem Erfolg frischer Süß most im Ossenausschank geführt. Dank der Güte und des billigen Preises des Getränkes wurden im letzten Sommer bis zu 200 Liter je Tag gebraucht. Diese Einrichtung verdient besoirders in heißen Zeiten Nachahmung. Blumen im Heim! Zimmerpflanzen — Blumen vor dem Fenster — Blumen auf Balkon und Veranda Mehr denn je ist in Zeiten wirt schaftlichen Niederganges Wer bung notwendig! Ei» wertvolles Werbemittel ist das vor kurzer Zeit unter dem oben genannten Titel erschienene, reich bebilderte nnb auf gutem Papier gedruckte Heftchen, das geeignet ist die Freude des Liebhabers an schönen Pflanzen wach zu halten. Jeder Gärtner sollte e s B l u m e n f r c u n d c » in die Hand geben! Das Heft ist zum Preise von 4,50 RM je Hundert von der Haupt geschäftsstelle zu beziehen. Dahlienschnittblumenausstellung vom 5. 7. Sepkember in Rostock In den Tagen vom 5. bis 7. September dieses Jahres findet in Rostock im Anschluß an die gegenwärtige Dahlienschau, die große Dahlienschnittblumen-Ausstellung statt. Schlesischer Garlenbautag und Gartenbauausstellung Schweidnitz Vom 11.—13. September finden anläßlich der Ausstellung „Ernährung — Heim — Gar ten" in Schweidnitz Tagungen fast aller schlesi schen gärtnerischen Organisationen statt. Für den 14. September sind Bcsichtigungssahrten vorgesehen. Die Kundgebung, die die Bedeu tung des Gartenbaues als wichtigstes Glied der Wirtschaft hervorhcben will, wird sicher ent sprechenden Widerhall in der Bevölkerung und bei Behörden finden. Letzter Anmeldetermin ist der Montag, der 7. September. Anmeldun gen sind an die Ehage, Schweidnitz, Postschließfach 148, zu richten. Herbstlagung der Deutschen Land wirtschafts-Gesellschaft in Darmstadt Die alljährlich an einem anderen Ort statt findende Herbsttagung der Deutschen Laud- wirtschaftsÄesellschaft wird in diesem Jahre vom 13. bis 18. September in Darmstadt veranstaltet. In den Ausschußsitzungen wer den die vorbereitenden Verhandlungen für die Mannheimer Wanderausstellung (31. Mai bis 5. Juni 1932) großen Raum einuehmen, Sommertagung der Vereinigung deutscher Rlaiblumenzüchter und Exporteure am 27. und 28. Juni 1931 in Lübeck In Lübeck trafen sich am 27. Juni 1931 ca. 80 Teilnehmer zu der Wanderversamm lung 1931. Man begann sofort mit der Be sichtigung der Kulturen, die in allen Betrieben guten Stand zeigten, so daß auf eine gute Ernte von hochwertigen Treibkeimen gerechnet werden kann. Der Empfang durch die Lübecker Herren war überaus freundlich und herzlich. Die Sitzung begann um 20.25 Uhr im Hause der „Gemein nützigen Tätigkeit". Nach der Begrüßung trat man sofort in die Tagesordnung ein. Es wurde eingehender Bericht abgelegt über den Werbe ¬ feldzug 1930/31 für die Maiblume. Die Wer bung, die sich sowohl an die Blumengeschäfts inhaber als auch an die Verbraucher direkt richtete, hat, wie allgemein aberkannt wurde, beachtenswerte Erfolge erzielt. Vorschläge für weitere Werbungen werden bis zur Herbstver sammlung entgegengenommen. Die Aussprache über die gedrückten Herbstpreise und deren Ursachen war der Anlaß zu sehr heftigen Vorwürfen gegen die Exporteure. Diese un erhört niedrigen Preise, die nicht im geringsten die Entstehungskosten decken, könnten sich ver hängnisvoll auf die Maiblumenkulturen auswir ken. Seitens der vereinigten Exporteure wur den die Angriffe zurückgewiesen mit dem Hin weis darauf, daß die vereinigten Exporteure einen, den Verhältnissen entsprechenden Preis genannt und anfangs auch bezahlt hätten. Da größere Aufträge noch nicht Vorlagen, setzte nach den ersten kleinen Aufkäufen, der Einkauf aus, durch diese Stockung wurde bei den Züch tern eine große Unruhe hervorgerufen, was zur Folge hatte, daß die Preise ganz gewaltig absackten, da jeder seine Ware an den Mann bringen wollte. Diese Nervosität haben sich einige außenstehende Exporteure zu eigen ge macht und boten die Keime im Auslande ca. 50°/o unter den zuerst genannten Preisen an, wodurch die vereinigten Exporteure gezwungen wurden, ihre Preise entsprechend zu reduzieren, um überhaupt etwas zu verkaufen. Den Züch tern wurde empfohlen, sich mit Exporteuren in Verbindung zu setzen, die annehmbare Preise zahlen, das Geschäft auf anständiger Basis erledigen, und die den Ruf ihrer alten Firma wahren. Die Aussichten für den Export wer den immer geringer, so daß man heute noch nicht sagen kann, welche Absatzmöglichkeiten sich zum Herbst bieten werden. Seitens der Züch ter wurde augeregt, wieder festes Vertrauen zu den vereinigten Exporteuren, die viele Jahre treu an ihrer Seite gestanden haben, zu fassen und möglichst ihnen die Treibkcime abzu geben. Hierauf wurden noch verschiedene An träge erledigt. Nach der Sitzung sand ein ge- mütliches Beisammensein in der „Schisfergesell- schaft", einem alten historischen Hause statt. Am Sonntag, den 28. Juni wurden vormittags die Großgärtnerci Max Schctclig, sowie die St. Marienkirche und der alte Ratskeller be sichtigt. Ein Festessen vereinigte alle Teil nehmer in der „Fischergesellschaft", während am Nachmittag eine Autofahrt nach Trave münde daS gut ausgestellte und organisierte Programm schloß. R. Petersohn. V