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Die Gartenbauwirtschaft Nr. 32. s. S. 1S31 Sie italienische Blumenzucht aus dem Vormarsche Die Rosen und Nelkenzucht wird besonders gefördert Von unserem römischen Mitarbeiter Die Jahre, in denen die italienische Export- blumenzucht leicht schlummernd das aussührte, was ein reger Blumenbau vor einigen Jahr zehnten geschossen hatte, scheinen endgültig vorüber zu sein. Die Krisenanzeichcn waren allzu deutlich und das Interesse der Regierung hat zur Folge gehabt, daß man bei den Fest stellungen, die italienische Blumenerzeugung beginne aus der Mode zu kommen, nichi stehen blieb, sondern eifrig nach einer Erneuerung der italienischen Zuchten strebte. Mittelpunkt dieser Arbeiten ist das Institut von San Remo. Die Hauptarbeiten gehen, wie wir schon einmal bemerkten nach einer Umstellung der Rosen- und der Nelkenzucht. Bei den Rosen ver sucht man einmal durch Erneuerung der Unter lagen, zum anderen durch Einfuhr neuer Sorten zu einer gänzlich veränderten Produk tion unter einer mehr oder weniger rigo rosen Ausschaltung der überwiegend gebauten „Brunner" und „Druschki" zu kommen. Die bevorzugten neuen Sorten sind „Souvenir de Claude Pernet", „Teehybriden", „Columbia". Ms Unterlagen hat man in der Station aus neu eingesührter „Rosa indica major" mittels Aussaatverjüngung neue Pflanzen geschaffen, die wesentlich besser sein sollen, als die alten „Rosa indica", welche bisher hauptsächlich aus französischen Einfuhren abstammten. In der N e l k e n P r d u k t i o n ist die Umstellung auf Amerikaner und Amerikaner-Nizzahybriden bei zahlreichen Neuzüchtungen schon wesentlich weiter fortgeschritten. Hierbei müssen die Ver dienste eines Züchters P. Stacchini besonders hervorgehoben werden, der in Verbindung und unter reger Unterstützung des Institutes arbeite. Aber auch Züchtungen wie die des S. Alborno sind sehr bemerkenswert. Wichtiger aber fast noch ist die Tätigkeit der Blumenzucht, durch Ausstellungen und Konkurrenzen, welche nun mehr eingesetzt hat und die offensichtlich danach strebt, auch rein äußerlich zu einer Konkur renz gegen Nizza vorzugehen. Man hatte in diesem Jahre Montecatink, den elegantesten Badeort sür die Ausstellung gewählt, weil der späte Zeitpunkt es ratsam sein ließ, neben der ligurischen Gärtnerei die Gärtnereien des übrigen Italiens mit ihrer Erzeugung von an der Riviera weniger kultivierten Blumen und Zierpflanzen stärker heranziehen. So brachte Montecatmi beachtliche Ausstellungen von Staudenblühern, von Conisercn, von Azaleen. Besonders berücksichtigt waren Orchideen. Man sah fast durchweg im Kalthaus gezogene Cy- propedien, darunter verschiedene neue Varie- täten. Aber wenn Montecatmi auch hochbedeu- tnngsvoll war, so stellt die für den Winter dieses Jahres geplante B l u m e n a u s st e l- lungvonSan Remo doch erst den Beginn der eigentlichen italienischen Blumenausstellun gen dar. Bekanntlich gab es an der italieni schen Riviera bisher nur die alte Ausstellung von Ventimiglia, die niemals sonderliche Be deutung erzielt hat. San Remo soll — eininal durch die größere internationale Bedeutung des Platzes, dann aber auch durch ein größeres Interesse der Regierung nunmehr eine große, alljährlich wiederholte Blumenausstellung er halten, welche in Nizza in ausgesprochene Konkurrenz geht und alljährlich über die in der italienischen Blumenzucht erreichten Fort schritte Parade abhält. Die Jahreszeit dieser Ausstellung läßt sie natürlich vor allem für die ligurische Zucht bemerkenswert werden, doch ist ausdrimlich bemerkt, daß auch die nicht-ligurischen Züchter Italiens herangczogen werden sollen. Die bereits ausgeschriebene Ausstellung will neben Winterblühern der Riviera vor allem dekorative Pflanzen und Topfblüher guter Klasse zeigen. Man wird natürlich erst diese Ausstellung abwarten müssen, muß aber schon jetzt versichern, daß die Vorbereitungen so rege und das allgemeine Interesse so groß sind, daß ein Erfolg kaum zu bezweiseln ist. Vann entscheide! sich der Verbraucher endlich? In einer Filiale des Beamtenwirtschafts- bereins fiel mir dieser Tage eine große Kiste holländischer Tomaten auf. Ich fragte den Leiter wie denn das möglich sei, daß deutsche Beamte in dieser Zeit ausländisches Obst und Gemüse usw. kauften. Er antwortete: Wenn die ausländische Ware nicht verlangt würde, fiele es uns nicht ein, sie anzuschaffen. So bedauerlich es auch ist, daß der Deutsche selbst in diesen Notzeiten Auslandsware verlangt, wir können daran nichts ändern. In einem Lebensmittelgeschäft sagte mir allerdings die Besitzerin, sie werde jetzt keine dänische Butter, keine Auslandsware mehr führen ohne Rücksicht auf die Sorte von Deutschen, die sie bei ihr immer noch ver langten. Solche Geschäftsleute sind aber fetten, denn niemand verliert gerne einen Kunden. Während die Reichsbank nach jedem Franken fischt, kauft der Deutsche AuslanbSware, fährt er in die Schweiz und in französische Bäder. Wer Auslandsware kauft, der begeht Ver rat an unserer Währung. In Paris mußte in diesen Tagen eine Ange stellte bei der Deutschen Botschaft einen Teil ihres Gehaltes, das sie in Reichsmark ausge zahlt erhalten hatte, in französische Franken einwechseln, weil sie dort Einkäufe machen mußte. Für 100 RM wurden ihr statt 600 nur 300 Francs geboten; schließlich fand sie jemand, der ihr noch 400 Francs gab, Eine andere Dame, die nach St. Georgen gefahren war, mußte zurückkehren, weil man ihr keine Mark abnahm. Die deutsche Presse, parteipolitisch zerrissen, sollte wenigstens einig sein in ihrem Bestreben, das deutsche Volk darüber aufzuklären, daß es seine Valuta schützen muß, und daß es sie in Gefahr bringt durch Kauf ausländischer Waren und durch Reisen ins Ausland. Kauft deutsches Obst, deutsches Gemüse, deutsche Butter, deutsche Eier, deutsches Fleisch, deutsche Fische, deutschen Speck! Kauft deutsche Konfektion, deutsche Seifen! Jede Mark, die Ihr für ausländifche Waren ausgebt, verwandelt sich dadurch in ausländische Valuta, die die Mark vernichtet und euch mit! Es wäre längst an der Zeit gewesen, baß die Beamtenorganisationen in aller Oeffentlichkeit and mit aller Schärfe hierauf hingcwiesen hätten. Das gleiche gilt für die Angestellten- verbände. Der Handelsminister Schreiber hat ja im Rundfunk auf diese Dinge hingewiesen. Als Minister konnte er natürlich nicht so deutlich werden wie er es wohl gerne ge worden wäre. Man konnte aber die schwere Sorge aus seinen Worten heraushören, daß ge rade die Schichten des deutschen Volkes, die mit gutem Beispiel vorangehen müßten, immer noch nicht geschlossen genug gegen diejenigen unter ihnen Front machen, die uns durch das Aufordern ausländischer Waren unter ihnen Front machen, die uns durch das Nnfordern ausländischer Waren in den Rücken fallen. Dr. Ettling» Vflauzeuschukliche Verordnungen und Gesetze im Ausland Aegypten Einfuhr und Durchfuhr von Koni feren und Teilen von Koniferen Durch Verordnung des Landwirtschafts- Ministers vom 24. März 1931 ist dieEinfuhr von Koniferen und Teilen von Koniferen, deren Einfuhr gemäß den Bestimmungen der Verord nung vom 26. November 1930 genehmigt ist, nur möglich über folgende Zell'"'cu: Dün kirchen, Tourcoing, Straßburg (Kehl), Venti- mig'm, Marseille und Bordeaux. Die Durchfuhr von Koniferen und Teilen von Koniferen aller Art ist jedoch Wer sämtliche französische Zollstellen möglich, wenn die Sen dungen so verpackt sind, daß keine Teile ihres Inhaltes während des Transportes aus der Verpackung heraustreten können. Schweiz Aufhebung der Einfuhrbeschrän kung von Kakteen Gemäß einer Mitteilung der Abteilung für Landwirtschaft, veröffentlicht im Schweiz. Han delsamtsblatt Nr. 89 vom 20. April 1931, ist die Einfuhr von Kakteen vom 1. Mai 1931 ab allgemein gestattet. Es sind also zur Zeit keine besonderen Einfuhrbewilligungen mehr zu beantragen. Goe. 116300— KIV> Kaden wir an SksrdsgelZem seit clsm 1. Februar 1930 rur ^usradlung gedreckt und ciemit gerecie in cisn weiten üsr blot siekerliek wertvolle Killte geleistet. 0m weiteren Kreisen cler IMgliecler Zen Lsitritt rur Sterbekesss ru erlsiektern, list cler ifteupteussckuk desoklosssn, «Iss LintrittsgeicZ für nsu eintretencle IViitgliecier um SO°/o kersbrusstren. vss ^intrittsgslö betrögt: für IV!itglie6er im KIter bis 30 ^sbre S.— KIVI, bis 40 ^sbre 10.— KM. bis SO ^sbre 20.— KM. 6ss Sterbegeld beträgt 1000.— KIVI. AnmsIZsscksins gegen ?orto cluroft clis KieuptgssokLktsstsIIs Lerlin st! IV 40 IVUtteHungen üer Sterbekssse 1. Am 28. ckuli 1931 ist 6ss Mitglied 6er Sterbe Kusss, I^rsu ^lse Kiek ter, geb. ltsrtwig, ttokennsusnckorf bei Ssrlin, im Alter von 48. 6adren verstorben. 180. Lterbvtall. 2. Am 28. ckul! 1931 ist lies Mitglis6 6er Sterbekssse, Herr August Kudn, Lroüen- dain i. Ls., im Alter von 80 cksbrsn verstorben. 181. Lterbetsil. 3. Am 23. Ouli 1931 ist 6ss Mitg!is6 6er Ltsrdsksrss, tierr Osoob Strsek, Sonn, im Alter von 76 «Isliren verstorben. 132. SterbeksU- Steuer- und Sie neue UMahsleuersreiareuze Von Dr. Brönner, Berlin Mit Wirkung vom 1. Juli ab sind die Steuerpflichtigen von der U m s atz st e ue r be freit, bereit Gesamtumsatz ein schließlich des Eigenverbrauchs sowie der steuerfreien Umsätze im Steuerabschnitt (Kalenderjahr bzw. Wirtschaftsjahr) 5000 NM nicht übersteigt (8 3 Nr. 7 UmsStG.). Ist der Steuerabschnilt kürzer als ein Kalender- oder Wirtschaftsjahr, so ist der Gesamtumsatz des Steuerpflichtigen in einen Jahresumsatz umzu rechnen. Wird also beispielsweise ein neuer Betrieb am 1. Oktober 1932 begonnen, so muß der Umsatz im letzten Kalenderviertcljahr, wenn das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, mit 4 vervielfältigt werben. Die in mehreren Betrieben ein es Steuer pflichtigen vereinnahmten Entgelte werden zu sammengerechnet. Wird der Betrag von 5000 RM überstiegen, so ist der Gesamtumsatz steuerpflichtig, soweit nicht für einzelne Umsätze besondere Bcfrei- ungsgründe in Frage kommen. Die Besreiungsvorschrift gilt nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für Ge sellschaften und juristische Per sonen. Betreiben mehrere natürliche Per- jonen ein Unternehmen gemeinsam, beispiels weise in der Form einer offenen Handelsgesell schaft oder eurer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, so ist die Umsatzstcucrfreiheit nur dann gegeben, wenn der Gesamtumsatz der Gesell schaft 5000 RM uicht übersteigt; aus die Zahl der Mitglieder der Gesellschaft kommt cs hier bei nicht an. Bei der steuerlichen Behandlung der hier nach umsatzsteuersreien Personen sollen klein liche Verwaltungsmaßnahmen vermieden wer den. Voranmeldungen und Voraus- zahl! un gen sind daher von den Steuer pflichtigen nur dann abzugeben bzw. von den Finanzämtern zu fordern, „wenn den Um- Arbeitsrechk ständen nach zu erwarten ist, daß die Umsätze eines Unternehmens den Betrag von 5000 RM im Jahre übersteigen. Diese Erwartung ist schon dann gerechtfertigt, wenn aus besonderen Gründen in einem Kalender- Vierteljahr der Betrag von 1250 RM über stiegen ist". Die Steuerpflichtigen sollen ferner auch nur dann zur Abgabe einer Steuerer klärung nach Ablauf des Jahres aufgefordert werden, wenn „die Vermutung gerechtfertigt erscheint", daß der Jahresumsatz den Betrag von 5000 NM Wersteigt. — Bemerkenswert ist, daß die Einnahmen auch von den umsatzsteuersreien Steuerpflichtigen nach wie vor ausgezeichnet werden m"'fen. Die Befreiung gilt erstmalig für solche Umsätze, die nach dem 30. Juni 1931 ge- tätigt werden, d. h. bei der regelmäßigen Ver steuerung nach vereinnahmten Beträgen für alle Zahlungseingänge nach dem 30. Juni. So weit das Wirtschaftsjahr bei Steuerpflichtigen vom 1. Juli 1931 bis 30. Juni 1932 läuft, z. B. bei Landwirten, gilt die Besreiungsvor schrift für alle Umsätze dieses Wirtschaftsjahres. Bei allen Steuerpflichtigen aber, bei denen das Wirtschaftsjahr nicht mit dem 30. Juni 1931 endet, sind die Umsätze (regelmäßig also Einnahmen) vor dem 1. Juli 1931 ohne Rücksicht auf ihre Höhe umsatzsteuerpslichtig, die Umsätze im restlichen Teil des Wirtschaftsjahres jedoch umsatzsteuerfrei, wen» sic einen entsprechenden Teilbetrag von 5000 Reichsmark nicht übersteigen, z. B. 2500 NM bei einem mit dem 31. Dezember 1931 endenden Wirtschaftsjahr. Für die Steuerpflichtigen, die zur Zett wegen geringen Umsatzes (Jahresumsatz bis 10000 NM) scste Vorauszahlungen lei sten, ist bereits angeordnet, daß wir nur noch die am 10. (15.) April und 10. (15.) Juli 1931 fälligen Vorauszahlungen zu ent richten haben. Eine besondere Benachrichtigung der Steuer pflichtigen über die neue Umsatzsteuersreigrenz« erfolgt nicht. Nur bedingter Anspruch des Sle7enbe- Werders auf Eriah der Vorstellunsslosleu Ein Urteil des Laudesarbeitsgerichtes Stutt gart vom 9. 1. 1931 Nr. 8A 135/30 stellt zu der alten Streitfrage, wie weit der Arbeit geber verpflichtet ist, Stellenbewerbern die Vor stellungsreisekosten zu ersetzen, folgende be achtenswerten Grundsätze sinngemäß aus: 1. Grundsätzlich kann ein SteUenbewerber Ersatz der Bewerbungskosten, insbesondere der Vorstcllungsreisekosten von dem stellenaus schreibenden Arbeitgeber nur dann beansprcuhen, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich oder stAl- schweigend die Erstattung dieser Kosten zu- gesagt hat. Eine stillschweigende Zusicherung der Un° kostenerstattuug ist nicht schon darin zu erblicken, daß der Arbeitgeber dem Stellenbewerber die persönliche Vorstellung anheim gestellt hat und nicht ausdrücklich hervocgehobeu hat, daß er die Erstattung der Reisekosten ablehn«. 3. Auch eine Berkehrsübnng, derzufolge der Stellenbewerber mangels gegsnteAiger Ab machungen mit dem Unkostenersatz rechnen kann, wenn ihm der steltenausschreibcnd« Arbeitgeber die persönliche Vorstellung anheimgestellt hat, kann im allgemeinen als vorliegend nicht ange sehen werden. 4. Dagegen kann unter Umständen eine stilhchweig.ude Zusage der Kostenerstattung darin liegen, daß der Arbeitgeber ausdrücklich den Bewerber zur persönlichen Vorstellung auf- gcsordert und von den Kosten nichts gesagt oder geschrieben hat. Urlaubssperrjahr Sieht ein Tarifvertrag vor, daß nur solche Arbeitnehmer Urlaub erhalten, die ein Jahr lang im Dienste des betreffenden Arbeitgebers oder eines Verbandsmitgliedes gestanden haben und daß beim Ausscheiden während des Ur- laWsjahres nur anteilmäßiger Erholungs- urlaub beansprucht werden kann, so gilt nach einem Urteile des Reichsarbeitsgerichtes vom 5. 6. 1931 Nr. NAG. 65/31 der im zweiten Befchästigungsjnhre zu'.ehende Urmub nicht all Urlaub sür das vorausgegangcne Jahr, sondern als Urlaub sür das laufende Jahr, d. h. das erste Jahr gilt als Urlaubssperrjahr und für dieses Jahr steht Erholungsurlaub nicht zu, Nechlzeillgleil einer Kündigung ..zürn Akbeiksschluh- Sieht der einschlägig« Dienst- oder Tarif vertrag oder die maßgebende Arbeitsordnung vor, daß das Dienstverhältnis mit bestimmte« Fristen oder fristlos „zum Arbeitsschluß" auf- gekündigt werden kann, so braucht die Kündi gung nach einem Urteile des ReichSarbeitsge« richteö vom 3. 6. 1931 Nr. RAG- 681/80 nicht etwa bis zu dem Zeitpunkte ausgc,rr. cheu M sein, in dem das Schlußzeichen zur Arbeits niederlegung gegeben worden ist, sondern eine Kündigung ist auch noch rechtzeitig, die einem Arbeitnehmer gegenüber nach Schluß der Arbeit ausgesprochen wird, jedoch in einem Augen blick, in welchem er sich noch beim Umkleide» oder zu einem sonstigen Zwecke auf dem Be triebsgelände aushält. Die Liste 6 Nr. 3 kostet nur 5 RM uud gibt Auskunft über rund 2200 infolvente Firmen des Gartenbaues, Handels und der Verwertungsindustne. Für den gleichen Betrag erhalten Sie höchstens zwei Kreditauskünfte. Sie sparen also manche Auswendung für Auskünfte, und die Liste macht sich in wenigen Tagen bezahlt. Be stellen Sie sofort, bevor die Auslage vergrifsen ist. Versendung erfolgt gegen Voreinsendung des Betrages von 5,60 RM. oder durch Nach nahme. Die Hauptgeschäftsstelle. »cm acn liimcKcrAMWWem Oefkentiielie Quittung über Lpsnöen für tlnwettergeseksciigte KM 20,— Uer.-Or. Unterslbs KM 20,— 8er.-6r. Öderes Llbtal KM 100,— I. IV. Seissnbusod, Horsten KM 8,— 6. Krsik, Sekü6au b. Torgau KM 60,— 8sr.-6r. Düren u. Umg. KM 10,— Max Müdring, Oberlin6/Tdür. KM 60,— Ssrt.-Lr. Vierlan6en u. Umg. YM 10,— Kiek. ckavobs, tiorst KM 20,— Ser.-6r. 6r. Oerau KM 10,— A6aldert Lrunert, Usrlin- Staakvn KM 30,— Ssr.-Lr. Dres6en KM 20,— Vereinigten Oärtnsr von 2eitr u. Umg. KM 30,— Ser.-Lr. ßlieZs-borgisvbv KM 10,— Ungenannt aus 6er Ssr.-6r. Kksia Mosel KM 3,30 Kaul Trümper, tzlsukirvdsa Wxkrs KM 3,- Ungenannt KM O.A.Mau, Münvkenderns6orf KM 30,- Ssr.-6r. Oberes Llegtal KM 100,16 l»an6ssverban6 tzlor6west KM 20,- Aug. tzlosvk, OIn.-Marien6orf KM 8,- 6erdar6 Delmann, l.Ippdorg KM 20,- fftie6riok Werner, Ueusl a. Kd. KM 21,- 8er.-Lr. Westfa!sn-8ü6 Ost Druno Kspmun6, Obtr., Treuen I. V„ gibt kostenlos sn vnwet1vrgesvdS6!g1s ds- wurxeite polsrgonienstevkiings guter Msrdtsorten ad.