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stcicrMKKE Vk5 V5OI5MM kll K8^l.I^I lM40 . Vk6I.L6: 6LP7NM5M8 Ml.^65-285^1 8>r^ 8MK 8^v bS Jahrgang 1932 * Nr. 3 Berlin, den 21. Januar 1932 Handelspolitische Beitrage Von unserem ft.8.-Mitarbciier Die Ausfuhr von deutschen Erzeugnissen auf dem Gebiete des Gartenbaues zeigt gegenüber der Vor kriegszeit fast durchweg rückläufige Bewegung. „Sogenannte Knckiengcwächsc", d. h. vor allem Ge müse, brachten noch im Jahre 1913 einen Wert von 7,2 Mill. Al., brachten noch 1925 nahezu 6 Mill. Rm., während der Ausfuhriveri setzt auf knapp 5 Mill. Rin. iin Jahre abgesunken ist. Aehn- lick ist es bei Obst. Auch hier find die Ausfuhr werte für Obst aller Art des Jahres 1913 in den Nachkricgsjahren mit Goldwährung nicht erreich! worden. Wenn auch in letzter Zeit die Ausfuhr werte für Obst — dazu gehört auch getrocknetes Obst — erreicht und überschritten worden sind, so mutz man dabei beachten, daß wir mengenmähig dabei weit hinter den Vorkriegszeiten Zurückbleiben. Wenn in Handelsverträgen, die das Deutsche Reich abschließt, auch Erzeugnisse des Gartenbaues in der Form berücksichtigt werden, daß ihnen be sondere Ausfuhrerleichterungen gewährt werden, so ist das jedenfalls erfreulich. So war unlängst im Handelsvertrag mit Oesterreich eine Reihe von Ermäßigungen im österrcichiscben Zolltarif enthal ten, die deutschen Gartenbauerzeugnissen, wie Eriken, Azaleen, Camcllien, zugute kommen sollten. Heute ist jede Ausfuhrerleichternng zu begrüßen, vor allem nach Ländern, zu denen wir, wie zu Oester reich, besonders irachtgünstig liegen, tLeider Hai Oesterreich inzwischen die Einfuhr an Blumen und Pflanzen gesperrt' Tic Schriftkeitung.) Die unlängst veröffentlichten Handelsverträge mit Rumänien und mit Ungarn enthalten eine Reihe weiterer Vergünstigungen für die Ausfuhr in diese Länder. So ist iin deutsch-rumänischen Handelsverträge in den: Teile, der mit Wirkung vom 1. Januar 1932 in Kratt gesem worden ist, wenigstens für die Ausfuhr von Rosen ein Zollsatz von 390 Lei vorgesehen, das sind 7,30 Rm. in deutschem Gclde. Näheres ist im zweiten Teile des Reichsgesetzblattes von 1931 auf S. 693 ff. zu fin den, Ws Mrfi den -Seiten 7M ff. dieses' Zvllzug- geständnis erwähnt wird. Bekanntlich ist Rumänien ein Abnehmer deut scher Rosen, so daß zu wünickien ist, das; auch diele Zollermäßigimg dazu beiträgt, daß Rosen in stär kerem Maße als bisher nach Rumänien verkauft werden können. Ende des alten Jahres ist noch ein anderer Han delsvertrag in Wirksamkeit gesetzt worden, und das ist der mit Ungarn. Ter ungarische Vertrag ist zwar schon Mitte Juli unterzeichnet worden, doch wurde seine Inkraftsetzung so lange bcrausgescbo- ben, bis die Zustimmung der sogenannten Meist- begünstigungsstaaten wegen der Präfcrenzabreden Vortag. Auch Ungarn hatte nämlich Vorzugszölle erhallen, und zwar für ungarischen Weizen. Da mit ist es nun nichts geworden, und Ser ungarische Vertrag, der in volle m Wortlaut veröffentlicht worden ist, so wie er am 18. 7, 31 unterzeichnet wurde, ist auf Grund eines besonderen Noten wechsels nur zu einem Teile in Wirksamkeit gesetzt. Der Gartenbau ist an dem'deutsch-Ungarischen Vertrage in mehrfacher Richtung interessiert. Hier sind (im zweiten Teil des Reichsgesetzblattes von 1931 auf S. 654) Zollermäßigunge» für Palmen in Kübeln mit 40 Goldkronen (etwa 34 Rm.), Eriken in blühendem Zustande ruft 100 Goldkronen (etwa 85 Rmfi, und Meerrettich (Kren) mit 20 Goldkronen (etwa 17 Rm.) vorgesehen. Der Zollsatz für Palmen in Kübeln wird zwar vorerst noch nicht angewendet, aber die ZollLcgünfiiguug für Eriken und Meerrettich ist bereits seit dem 28. 12. 1931 in Kraft. Es ist heute nicht nur in Kreisen, die der Garten- bauwirtschait nahcitehen, bekannt, welche außer ordentliche Schwierigkeiten gerade für diese bestehen und wie sich bei der rücksichtslosen Abschließung, die Frankreich zugunsten seiner eigenen Wirtschaft vor- nimmi, die Einfuhr von Gartenbauerzcugnifsen des Auslandes in einer Weise auSwirki, die nicht nur für den Berufsstand des Gartenbaues die schwersten Folgen befürchten läßt! Doch hierüber ist an an derer Stelle gesprochen worden (s. Leitartikel). ltsIlÄüngsr Packung psvrelsrlung Kukitung un<! gemiLcktsn vung in dsster (Jualüät unck jecker Aovünscbtsn bksnas lislsrn Ssrlinsr VUngerksnUs! A. v. Ssekin v 1?, per» urrkr. 1V-12 Uslspdon: ducktest, 2508/09 Eine wirkungsvolle Bekämpfung -es Kartoffelkäfers kostet je Hektar und Lahr 210 bzw. 290 RM! Oie französische Tagespreise greift die französische Legierung an Zur Ergänzung unserer Ausführungen in Nu 2 der „Gartenbanwirtschaft" über die Kartoffelkäfer- gefahr möchten wir heute noch folgendes nachtragen: 1. Wie sich aus heftigen Angriffen ergibt, welche die französische Tagespresse in letzter Zeit gegen die verantwortlichen amtlichen Stellen wegen ihrer Un tätigkeit und sorglosen Haltung in der Frage der Kartosfelkäferbekämpfung gerichtet hat, ist die Lage noch weit bedrohlicher, als wir zunächst befürchtet haben. So veröffentlicht „Amie de Penple" eine Karte, die den augenblicklichen tatsächlichen Stand der Verbreitung darstellen soll und nach welcher der Käfer erheblich tiefer im französischen Land steht als aus der von uns veröffentlichten Karte ent nommen werden muß. Der Schädling hat im Osten die mittelfranzösischen Gebirgszüge überwunden und ist ins Rhonetal in die Gegend von St. Etienne vorgestoßen, im Norden steht er im Kartofselbau- gebiet der Bretagne. Die französische Tagespreise ergeht sich daher in leidenschaftlichen Auslassungen Über die dem ganzen französischen Kartoffelbau drohenden Gefahren und über die bisherige Unzu länglichkeit der Abwehrmatznahmen. Die Regierung hat, so sagt das genannte Blatt, auf alle Vorschläge der Interessenten nur Versprechungen gemacht oder sie hat Studienkommissionen ernannt, die in Wirk lichkeit nichts erforscht und nichts bekämpft haben. Dabei wäre es, wie die Vorgänge im Ausland (lies Deutschland) gezeigt hätten, möglich gewesen, den Schädling sofort nach seinem Erscheinen auszurot ten. Selbst jetzt, wo alle Welt durch die Gefahr be unruhigt sei, seien die amtlichen Stellen noch nicht aus ihrer Haltung aufgeschreckt. Unter solchen Um ständen sei das englische Einfuhrverbot für Kartof feln und Gemüse durchaus begreiflich! 2. Wir haben in unserem ersten Artikel zur Be leuchtung des Ausmaßes, das die Bekämpfungs kosten erreichen, auf die Summen hingewicsen, die die französischen Landwirtschaftskammern zur Be kämpfung der Plage für notwendig gehalten habe. Um ein noch klareres Bild über die Höhe der Kosten zu geben, sei kurz folgende Rechnung gemacht: Für eine einmalige Bespritzung werden fe ba zirka 800 1 Spritzflüssigkeit gebraucht, zu deren Herstellung zirka 14 kg Bleiarsenial zum Preise von mindestens 2 Rm. je kg notwendig sind. Unter mäßigster Be rechnung der Gespann- und Arbeitskosten sowie der Amortisation der für die Bespritzung notwendigen Motorspritze stellt sich eine einmalige Bespritzung für einen Iw auf rd. 40 Rm. Gegen jede Generation des Käfers muß mindestens zweimal gespritzt wer den, mithin werden dort, wo der Käfer zwei Gene rationen macht, mindestens vier, dort, wo er drei Generationen macht, (etwa unter den klimatischen Bedingungen Deutschlands), mindestens sechs Be spritzungen notwendig. Die Kosten der Bespritzung belaufen sich daher je da und Jahr auf 160 bzw. 240 Rm. Hierzu kommen die Kosten für das unbe dingt notwendige Einsammeln der Käfer, das mit 50 Rm. je da nicht zu hoch veranschlagt sein dürfte. Die gesamten Bekämpfungskosten je da stellen sich also aus 210 bzw. 290 Rm. Daß unter solchen Um ständen der Kartoffslbau bei einer Einbürgerung des Käfers zum Erliegen kommen muß, bedarf kei ner weiteren Ausführung. Osthilfe In Ar. 1 der „Gartenbamvirnchafi" teilten wir mir, daß Gartenbaubetrieben, die Blumen- und Pflanzenbau betreiben, bei vorliegendem Anträge auf Eröffnung des Sicherungsverfahrens seitens einiger Sjcherungsstcllen mir der Begründung Schwierigkeiten gemacht worden sind, daß diese Be triebe als nicht zur Nahrungserzeugung beitragend zu bezeichnen und deshalb vom Zickerungsverfah- ren ausgeschlossen seien. Tie Lfisrellc bei der Reichskanzlei hat auf Grund unserer umgehend erhobenen Beschwerde diejenigen SicherungssreUcn, bei denen derartige Schwierigkeiten eingetreten waren, darauf aufmerksam gemacht, daß eine unter schiedliche Behandlung dieser Betriebe mit Rücksicht auf die bereits im größeren Ausmaße erfolgte Auf nahme Blumen- und Pflanzenbau betreibender Firmen in das Sicherungsverfahren nicht angängig sei. Falls dennoch die Einleitung des Sicherungs- Verfahrens aus dem angegebenen Grunde abgelehnt werden sollte, bitten wir um Mitteilung. Zwecks Aufrechterhaltung des im Sicherungsver- fähren befindlichen Betriebes ist bei jeder Siche- rungsstellc aus Mitteln der Bank für Industrie- Obligationen ein sogenannter Betriebs-Sicherungs fonds vorgesehen worden, aus dem auf Antrag des seitens der Sicherungsstclle für jeden im Sicke- rungsverfahren befindlichen Betrieb zu benennen den Treuhänders die dafür erforderlichen Betriebs mittel bcreitgestelll werden sollen. Diese Kredit mittel sind aus den im Wirtschaftsjahre 1932'33 erzielten Einnahmen vorzugsweise zurückzuzahlen. Zur Unterrichtung über die Rechte und Pflichten des Treuhänders ist seitens der Oststellc bei der Reichskanzlei ein die grundsätzlichen Kragen in praktischer und knapper Weise behandelndes „Merk blatt für Treuhänder" herausgegeben worden, das bei der zuständigen Sicherungsstelle (Landratsqmt, Landstcllc) oder bei der Oststelle bei der Reichs kanzlei, Berlin W. 8, Wilhelmstr. 61a (Registra tur) zum Preise von 0,50 Rm. bezogen und als Wegweiser durch die mannigfachen hierfür getrof fenen gesetzlichen Bestimmungen empfohlen werden kann. Anfragen über sich im Einzelfalle bei der Durchführung der Treuhänderschaft ergebende Un klarheiten und Zweifel bitten wir zunächst an die zuständige Sicherungsstelle und in zweiter Linie an den zuständigen Landesverband, Anfragen grund sätzlicher Art an die Hauptgeschäftsstelle zu richten. vr. 8. Herabsetzung des landwirtschaftlichen Einheits- Wertes um 25A>? Wie die „Landwirtschaftliche Wochenschau" von unterrichteter Seite erfährt, hat das Reichs- sinanzministerium bei seinen Erwägungen über die Neusestsetzung des landwirtschaftlichen Einhcits- wertes aus Grund der Rcichsbewertung nach der Notverordnung vom 8. Dezember seiner Auffassung dahin Ausdruck gegeben, daß die damals seftgestell- ten Einheit? werte jedenfalls um 25?L überhöht wären. Tatsächlich dürfte nach der Entwicklung der Landwirtschaft und auch nach den bei Güterbewegungen festgestellten Grundstücks- preise» mit einer weit größeren W e rtMin derung zu rechnen sein. Es erschiene schon frag lich, ob ein Abschlag von 33?L den Verhältnissen wirklich gerecht wirb. Die Erwägungen und ins besondere' die Verhandlungen mit den beteiligten Organisationen sind noch nicht abgeschlossen. Antrag im Preußischen Landtag sür Erhaltung der Forschungsanstalten Antrag Schröder (Krefeld) und der übrigen Mitglieder der Fraktion der Deutschen Volkspartei: Sicherem Vernehmen nach beabsichtigt dis Staarsregierung, die Forschungsnnstalten für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau aufzuheben. Wir verschließen uns nicht der Notwendigkeit, auch bei diesen Anstalten und ähnlichen Instituten wesentliche Einsparungen und Einschränkungen vorzunehmen. Dort, ivo mehrere Institute an einem Orte oder in benachbarten Orten bestehen, wird die Vköglichkett der Zusam menlegung zu prüfen sein. Es ist aber unbedingt dafür Sorge zu tragen, daß die wichtigsten und bewährtesten Anstalten erhalten bleiben. Diese preußischen Forschungs anstalten sind für die gesamte Landwirtschaft und insbesondere für ihre Nebenberufe von lebenswich- liger Bedeutung. Diese Berufe bedürfen dringend der durch die Forschung erzielten Ergebnisse für ihre zukünftige Weiterentwicklung und Intensivie rung. Tas konkurrierende Ausland fit bereits auf vielen Gebieten erheblich im Vorteil. Gerade in Notzeiten ist es mehr als je Pflicht, diesen Vor sprung aufzuholcn und die Ernährung aus dem deutschen Boden sicherzustcllen. Wir beantragen: Ter Landtag wolle beschließen: Tas Staatsminisierium wird ersucht, bei den erforderlichen Sparmaßnahmen einen Abbau von Forschungsanstalten und Instituten für Landwirt schaft, Forstwirtschaft, Garren- und Weinbau nur insoweit vorzuncbmeu, als damit nicht volkswirt schaftlich lebenswichtige. Arbeiten unterbunden werden. Nokgemeinschaft deutscher Frühgemüseanbauer Ten Mitgliedern der „N o t g e m e i n s ch a f t deutscher Frühgewüseanbauer" geben wir bekannt, daß Herr Gartenbaudircktor Grob be n - A l t l a n g s o w in der am 31. Januar d. I K„ 17 Uhr, im großen Sitzungs- saale d e s Ve r e i n s h a n s e s Deutscher Jilgenicure, Berlin, Friedrich- Ebertstr., Ecke D o r o t h e e n st r., stattsin- dendcn Sitzung unseres Fachausschusses für Gemüse bau einen Vortrag über die wirtschafts politische Lage des Gemüsebaues unter besonderer Berücksichtigung desFrühgemüseüaues halten wird. Im Einvernehmen mit Herrn Grobbcn als Vertreter dieser Notgemeinschaft, laden wir deshalb auch alle Mitglieder der N o t g e m e i n s ch a f t d e u t s ch e r F r ü h g e m n s e a n b a n er zu die ser Sitzung ein. Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. B. Wie das Ausland die heimische Erzeugung schützt! Tie vom Reichsvcrbande in Anlehnung an die durch die französische Kontingentierung er folgte Verletzung des deutsch-französischen Han dels-Pertrages geforderte Kontingentierung der Einfuhr von Gartenbauerzeugnissen stößt im Reichskabinett auf scharfen Widerstand des Auswärtigen Amtes und des industriell-einge stellten Reichswirtschaftsministeriums, die sich aus außen- und reparations-politischen Rück sichten heraus der Durchführung dieser Maß nahme widersetzen. Es sei deshalb in Anleh nung an eine kürzlich von dem Reichswirt schaftsministerium erfolgte Veröffentlichung auf die Maßnahmen hingewiesen, die das Ausland — unbekümmert um die Meinung anderer Staaten — zum Schutze seiner Erzeugung ans Handels- und währungspolitischem Gebiete ge troffen hat. Großbritannien ist non seinem asten Frei-' handelsgrundsatz abgcwichen und hat in den letzten Wochen Zölle von außerordentlicher Höhe eingeführt. Tic Niederlande haben den bisher bestehenden allgemeinen Finanzzöll um durchschnittlich 25A heraufgesetzt; Belgien hat Zölle ans Butter und Fleisch, Dänemark Zölle auf Luruswaren eingeführt. In Frankreich find wiederholt weitgehende Zollerhöhungen erfolgt, in Italien ist neben einer starken Zollerhöhung für Rundfunkgerät ein allgemeiner Zuschlag zoll in Höhe von lö^ö des Wertes der einge führten Waren geschaffen worden. Oesterreich hat eine umfangreiche Zolltarisnovelle mit zahlreichen Zollerhöhnngen erlassen. Bulgarien, Polen, Litauen, Estland und Finnland haben gleichfalls eine große Anzahl von Zöllen her- aufgesetzt. Unter den'überseeischen Staaten, die ihre Zölle erhöht, haben, stehen in erster Linie Britisch-Jndien, die SüdasrftaM Union,' Neuseeland, Eanada und neben anderen süd amerikanischen Staaten insbesondere Argen tinien. Einfuhrkontingente wurden in besonders gro ßem Umfange in Frankreich eingeführt, und zwar für eine beträchtliche Anzahl gartenbau licher und landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Spanien hat eine allgemeine Registrierung der gesamten Einfuhr durch eine besondere Be hörde angeordnet. Die Schweiz verlangt die Beschränkung wichtiger Teile der Einfuhr aus Deutschland auf bestimmte Kontingente. Oester reich und die Tschechoslowakei haben Kontin gente für einzelne Agrarerzeugnisse geschaffen, Jugoslawien ein Außenhandelsmonopol für Getreide und Mehl. Estland und Lettland haben die Einfuhr einer Reihe von Fertig waren durch Kontingentierung beschränkt, Est land hat darüber hinaus für Agrarerzeugnisse, mineralische Brennstoffe und Luruswaren Ein fuhrmonopole eingeführt. Polen und Dänemark haben Einfuhrverbote erlassen, die Türkei hat zu Kontingentierungen und zu einer staatlichen Einsuhrregelung gegriffen. Eine Zwangsbewirtschaftnng der Devisen ist in nicht weniger als 17 europäischen Staaten und 9 überseeischen Ländern eingeführt wor den. In Europa sind dies außer Deutschland, das lediglich den Devisenverkehr kontrolliert, folgende Länder: Bulgarien, Dänemark, Est land, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Italien, Jugoslawien, Lettland, Oesterreich, Portugal, Spanien, Tschechoslowakei, U. d. S. S. R. und Ungarn, sowie die Türkei. Zu einer Devisenregulierung der Einfuhr werden die Devisenbestimmungen in Bulgarien Estland, Finnland, Griechenland und teilweise in der Tschechoslowakei benutzt, während die deutsche Ausfuhr ganz besonders durch die strenge Handhabung der Devisenvorschriften Oesterreichs und Ungarns betroffen wird. Ähn liches — wenn auch in geringerem Umfange — gilt für die deutsche Ausfuhr nach Lettland und Dänemark. Weitere unerträgliche Beschränkung der Aus- fnhrmöglichkeiten einerseits, ungehinderte Über schwemmung des deutschen Marktes mit Aus landsware andererseits, das ist das Ergebnis der vorstehenden Ausführungen. Angesichts die ser Tatsache, die bei anhaltender Untätigkeit der Reichsregierung zu weiterer unabsehbarer Schädigung des Gartenbaues führen muß, ist die beschleunigte und in der Machtbefugnis der Reichsregierung liegende Einführung non Kontingenten das handelspolitische Gedot der Stunde. Or. 8.