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^ 77, 6. April 1910, Nichtamtlicher Teil, Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel, 4097 wie Freimaurer oder Monisten, gehängt zu werden. Er hat der Redaktion unter Beifügung der betreffenden Beilage erklärt, daß er energisch gegen die Behauptungen dieser Zuschrift protestieren muß. Wir bedauern nach Einsicht der betreffenden Beilage, daß der Einsender über das Ziel hinausgeschossen, und besonders, daß er einige vom Verlage herausgegebene Schriften von Kierkegaard und Stendhal der pornographischen Literatur zugerechnet hat. Von einer marktschreierischen Anpreisung kann man nicht sprechen, denn die Bücheranzeigen beschränken sich auf die üblichen Hinweise von Zeitungsbesprechungen.« Bon Karten und ihrer Katalogisierung.« (Vgl. Nr. 65, 66 d. Bl.) Berichtigung. — Im Börsenblatt vom 22. März d. I. steht auf Seite 3539 in dem Artikel über Karten und ihre Kata logisierung eine Angabe, die auf einer unrichtigen Lesung der V. Hantzschschen Arbeit: »Die Landkarten der Kgl. Öffentlichen Bibliothek in Dresden« beruht. Es steht im Börsenblatt, nach Nennung der Hantzschschen Arbeit,: »Die Dresdener Samm lung besitzt auch eine silberne Flasche sowie einen Globus terrestris von Silber«. Hantzsch, Seite 8, zitiert das aber aus dem Inventar der ehemaligen kurfürstlichen Kunstkammer, deren Gegenstände in verschiedenen jetzigen Königlichen Sammlungen sich befinden, jedoch in der Kgl. Öffentlichen Bibliothek nicht. P. E. Richter. Björnsons Briefe. — Frau Caroline Björnstjerne- Björnson hat das 8ven8lr3. Isle^rumd^ia in Stockholm um Verbreitung ihres nachstehenden, aus Paris vom 30. März 1910 datierten Schreibens ersucht: »Unter Berufung auf den Schutz, den das Gesetz auch für Briefe gewährt, ersuche ich darum, daß alle, welche Briefe von Björnstjerne-Björnson besitzen, das Entgegen kommen zeigen mögen, diese nicht ohne meine Einwilligung zu veröffentlichen.« (»8v6v8kr>. Oa^blacket.«) * Bom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Verbreitung unzüchtiger Abbildungen ist am 18. Januar vom Landgerichte Darmstadt der Kolporteur Heinrich Heidt zu 100 ^ Geldstrafe verurteilt worden. Es handelte sich um Postkarten mit Bildern unzüchtigen Inhalts. Sämtliche Bilder sind auf photographischem Wege hergestellt. Der Angeklagte hielt sie zum Zwecke der Verbreitung in seiner Kommode vorrätig und hat auch einige verkauft. — Seine Revision wurde am 4. d. M. vom Reichsgericht verworfen. * Bom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Ver gehens gegen das Kunstschutzgesetz sind am 23. November v. I. von der Strafkammer in Sondershausen der Kaufmann Forst und der Tischler Müller in Lingen zu je 100 Geldstrafe verurteilt worden. Es handelte sich um den Nachdruck einer Preisliste. Der Nebenkläger M. in Greußen hat künstlerische Entwürfe für Möbel aus Naturholz angefertigt und in einer Preisliste veröffentlicht. Jeder einzelne Entwurf ist seiner Phantasie entsprungen und war das Werk eines Arbeitstages. Müller war früher bei dem Nebenkläger M. in Stellung gewesen und hatte mit Forst ein Konkurrenzgeschäft gegründet. Beide haben dann verschiedene Entwürfe des Nebenklägers in ihrem eigenen Katalog nachgebildet. Die Annahme, daß es sich hier um Gegenstände des Kunstgewerbes handle, die dem Schutze des Gesetzes unter stehen, wurde vom Reichsgericht gebilligt, das am 4. d. M. die Revision der Angeklagten als unbegründet verwarf. Verurteilung. — Wegen Verbreitung unzüchtiger Ab bildungen verhandelte am 2. d. M. die 6. Strafkammer des Landgerichts I in Berlin gegen den Kaufmann Josef Maaß. Der Angeklagte betreibt ein größeres Geschäft in Gummiwaren und gewissen »französischen Neuheiten«. In seinen Katalogen bot er u. a. auch pikante und »nur für Herren« bestimmte Lektüre und Pariser Photos an. Auf Grund eines Inserats des Ange klagten ließ sich der Kaplan Bernhard Rottgen eine derartige Preisliste kommen, da er als einer der eifrigsten Kämpfer gegen den Schmutz in Wort und Bild aus den versteckten Andeutungen in den Inseraten zu der Überzeugung gekommen war, daß es sich hier um einen Vertrieb von pornographischen Schriften handelte. Er bestellte nach dem Kataloge eine Kollektion »Pariser Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. Photos«, die seine Vermutung auch bestätigten. Die Bilder, die tatsächlich den Gipfel alles bisher auf diesem Gebiete Geleisteten erreichten, wurden von dem Kaplan sofort der Staatsanwaltschaft überreicht, die das jetzige Strafverfahren gegen den Angeklagten einleitete. Die Verhandlung, die unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfand, schloß mit der Verurteilung des Angeklagten. Mit Rücksicht darauf, daß es sich um die allerschlimmsten Erzeugnisse der Schmutzliteratur handelte, hielt es das Gericht für angebracht, auf eine exemplarische Strafe zu erkennen. Das Urteil lautete auf drei Monate Gefängnis und 600 ^ Geldstrafe. (Vossische Zeitung.) * Post. — Die Postanstalt in Brackwasser (Deutsch-Süd- westafrika) befaßt sich nur noch mit der Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen und von gewöhnlichen Paketen ohne Nachnahme, außerdem mit dem Telegraphen- und Fernsprechdienst. Am Nachnahme- und Post anweisungsdienste nimmt die Postanstalt nicht mehr teil. Internationale Kunstausstellung in Lantiago. — Die deutsche Regierung hat beschlossen, zur Beschickung der im Herbst d. I. stattfindenden internationalen Kunstausstellung in Santiago (Chile) eine Kommission deutscher Künstler zu ernennen. Zum Ausstellungskommissar für Deutschland hat die chilenische Regierung den chilenischen Konsul in München, Roeckl, bestimmt, der bereits wegen dieser Angelegenheit mit dem Direktor im Aus wärtigen Amt, Geheimrat vr. v. Körner, sich ins Einvernehmen gesetzt hat. (Vossische Ztg.) Deutsche Marokko-Bibliothek. — Die deutsche Marokko bibliothek, die Professor Kampffmeyer gesammelt und dieser Tage in einem Umfange von über 1000 Bänden in Tanger aufgestellt hat, wurde am 2. April in Anwesenheit des deutschen Gesandten, zahlreicher Mitglieder der deutschen Kolonie Tangers und einiger arabischen Gelehrten feierlich eröffnet. k'l. Fund alter Briefe nnd Einblattdrucke. — Herr Robert Sahlberg, der Senior unter den Antiquariatsbuchhändlern Stockholms, der trotz seiner 71 Jahre noch immer von früh bis spät in seinem Laden in der Nalm8lriIInack8ALtÄQ tätig ist, fand kürzlich beim Betrachten eines in Pergament gebundenen Folianten, einer Plinius-Ausgabe (1499 in Venedig gedruckt), auf der Innen seite des Deckels eine schadhafte Stelle, durch die er Papier zu fühlen glaubte. Sich erinnernd, daß die alten Buchbindermönche alte Schriften als Füllsel anzuwenden pflegten, entdeckte er bei näherer Untersuchung dahinter gegen 40 Briefe, aus den Jahren 1475—1510 (darunter einen, der an den Erzbischof von Sachsen adressiert ist), in Lateinisch oder Italienisch geschrieben, ferner aber auch zwei (einander gleiche) »Einblattdrucke«, jene seltenen, nur einseitig und quer bedruckten Blätter aus der Frühzeit der Buchdruckerkunst, und zwar einen Ablaßbrief aus dem Jahre 1506. Das eine Exem plar davon ist bereits von dem bekannten Kenner von Einblatt drucken vr. I. Collijn in Upsala erworben worden. (Nach: »8v6U8liri. Oa-Adlackst«.) * Universitätsnenbanten in Paris. — Die Pariser Uni versität besitzt zwar in der neuen Sorbonne schöne, moderne Gebäude und Unterrichtsanstalten, aber schon seit 1906 mußte sie an deren Erweiterung denken, da sie sich als nicht ausreichend erweisen. Daher kaufte der Universitätsrat unter Beihilfe des Staates und der Stadt das umfangreiche Grundstück der Nonnen vom heiligen Michael, das, 22 700 Quadratmeter groß, an der Grenze des Lateinischen Viertels zwischen den Straßen kue Universität nahm hiervon 13 700 qm, die ihr 2 Millionen Frcs. kosteten. Den Rest nahmen Staat und Stadt. Trotzdem war die Ausgabe noch schwer genug für die Universität. Daher begrüßte sie es mit Freude, daß ihr Fürst Albert von Monaco einen 1000 qm großen Teil an der kus 8t. 3aequ68 abnahm, um dort sein Ozeanograpbisches Institut zu errichten. Dieser Bau geht jetzt seiner Vollendung entgegen, und die Vorlesungen über Tiefseeforschung, die bisher im Richelieu- Hörsaale der Sorbonne stattfanden, sollen, wie in Universitäts kreisen versichert wird, schon vom neuen Schuljahre, nämlich 528