Volltext Seite (XML)
Die Daumfthule Nummer 4 Mitteilungen der Fachgruppe Baumschulen der Unterabteilung Garten des Reichsnährstandes 7. Lenzing 1935 Das amtliche Organ der Fachgruppe „Baumschulen", in dem die fachtechnischen Fragen behandelt werden, ist die Zeitschrift „Der Blumen- und Pflanzenbau" vereinigt mit „Die Gartenwelt", Verlag P. Parey, Berlin SW. 11 der Schlußfolgerungen: am Die eben, daß der Reichsnährstand endlich der unerbitt- eine Betriebsbesichtigung, die maßgebend für eine Anerkennung der Markenfähigkeit ist, ist bei der zuständigen Landesbauernjchast anzubringen. Arbeiten weiter fortgeschritten ist. önderbericht folgt. gen Kronen. Kurt kinsck, Seehausen, Bericht aus dem Schulungslehrgang für Fachwarte und für Angehörige Ba ll u f d i e Zu „Eine rheinische Baumschnlertagung" in „Baumschule" Nr. 2 vom 31. 1. 1935 Wegen Raummangel konnten die nachfolgenden Zeilen nicht gleichzeitig mit dem vorerwähnten Bericht ausgenommen werden. Die Schriftleitung. ,Zch freue mich heute noch Wer die außerordent liche Beteiligung Unserer Kollegen an der Tagung. Las nennt man eine Gemeinschaft. Aber noch mehr freuen wir uns alle darüber, daß die Hun derte trotz andauernder Aufforderung zur Dis kussion keine Veranlassung fanden, Kritik zu üben, noch irgendwelche Vorschläge zu machen. Man Weitz Frage: Dars sich ein Baumhändlcr als Baum schule bezeichnen? Schriftleitung „Die Baumschule": Dipl.-Garten-- Lauinspektor R. Tetzner, Berlin-Biesdorf Wurzelkropf an Gehölzen In letzter Zeit sind Fälle bekannt geworden, die über das Vorkommen des Wurzelkropfes bzw. besten Schädlichkeit ganz unhaltbare Aeutzerungen und Folgerungen gezeitigt haben. Die Fachgruppe Baumschulen veranlaßte daher eine sehr eingehende Behandlung dieser Angelegenheit. Es wird hier über ein Sonderbericht folgen, aber es ist bereits festgestellt, daß der Erreger der Wurzelschwellungen nur an Wildlingen einen feststellbaren Schaden an richtet. Bei älteren Pflanzen sind durch den Wur zelkropf keine nennenswerten Schäden bisher ver ursacht worden. Die Niederhaltung des Erregers der Wurzelschwellungen ist also eine Angelegenheit der Jungpflanzenbaumschulen; für den Obstbau be deutet das Vorkommen keine Gefahr, und ein leich ter Befall stellt keine Wertminderung der Pflanzen dar. Maßgebend für die Beurteilung des Wurzel kropfes ist die Tatsache, daß er in allen Böden und überall vorkommt, sich auf den verschiedenartigsten Wirtschastspflanzen befindet, daß er selbst in für Baumschulkultnren jungfräulichen Böden und bei Verwendung absolut gesunder Wildlinge auftreten kann, weil er offenbar in allen Böden vorhanden ist, sein Vorkommen selbst an den wüchsigsten und ertragreichsten Bäumen feststellbar ist, wodurch seine Harmlosigkeit für ältere Pflanzen erwiesen ist. Zur Vorbeugung ist für alle Saaten und Jungpflanzen eine Uspulunbeizung zu empfehlen. Während der Schulungstagung in Goslar wurde hierzu das neue „Uspulun-Universal" empfohlen. Dessen beste Lö sungsstärken sind aber nach soeben erfolgter Aus kunft von Fachwistenschafts- und Herstcllerseite für unsere Zwecke noch nicht endgültig festgestellt. Es wird daher besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die dort genannten wirksamen Lösungen von 9,25A sür Saatbeete, V,5VA für Pikierbeete und 1/L für Schulbcctc sich auf das bisherige, gewöhn liche Uspulun beziehen. (Vgl. die diesbezügliche Ver öffentlichung in „Gartcnbauwirtschaft", Nr. 7/1935.) Die weitere Bearbeitung der Wurzelkropffrage in Verbindung mit der Fachgruppe Baumschulen ist dem Baumschuler Heinrich Dahs in Jüngsfeld bei Oberpleis übertragen worden. Hagelversicherung der Banmschnlen Sievert-Berlin berichtete eindrucksvoll über die Notwendigkeit der Hagelversicherung der Baum schulkulturen. Es ist nachweislich kein Gebiet völ lig hagelfrei; kurze Augenblicke von Hagelschlägen können schwerste Schädigungen Hervorrufen. Für die Entschließung zur Hagelversicherung ist folgende gutachtliche Stellungnahme der Fachgruppe Baum schulen richtunggebend: 1. Die Fachgruppe Baumschulen betrachtet die Hagelversicherung für bestimmte Baumschul kulturen als eine vorsorgliche Pflicht der Be triebsführung; 2. Baiimschulerzeugnisse, die durch Hagelschlag beschädigt worden sind, werden je nach dem Umfang der Beschädigungen hinsichtlich der Einstufung in die Güteklassen zweifellos wert gemindert. derbericht folgt. Verkausssertige Beftände-Erhcbung Es liegt die erstmalige Erhebung über die ver- kaussfertigen Bestände vor. Die Auswertung kann sich zunächst nur auf die als Hauptfrage gestellte Berufes, „Deutsche Hagelversicherungs-Gesellschaft", „Edelsorten" ist noch nicht als eine gesicherte Tat- Berlin SW. 68, gegen Hagelschlag zu versichern. fache zu bewerten. Es gibt bisher noch keine zu ¬ warnen. Das Gebaren von Firmen, die alle erreichbaren Pfirsichsämlinge aufkaufen und diese dann unter Hinzufügung einer Sortenbezeichnung als „kern echt" verkaufen, ist unbedingt schärfstens zu geißeln. Geisenheim, 18. 1. 1935. Kucklokk. Antwort: Ein Baumhandelsunternehmen als Baumschule zu bezeichnen, ist eine Irreführung. Der betr. Baumhändler sollte durch die Landes bauernschaft eindringlich verwarnt werden, sich als Baumschule zu bezeichnen, weil er über sein Unter nehmen irreführende Angaben macht. Beseitigt er daraufhin die irreführenden Angaben nicht, kann er gemäß Gesetz über,den unlauteren Wettbewerb ge richtlich belangt, werden. Auch jeder Baumschuler, der sich geschädigt fühlt, kann sich gegen diese Schä digung wehren. Die Klage kann auf Unterlassung, Schadensersatz oder beides abgestellt werden. Fachgruppe Baumschulen im Reichsnährstand 23. und 24. 2. 1935 in Goslar (Fortsetzung und Schluß) Obstunterlagen sehr eingehende Behandlung der Wildlings auswärts. Sie Herr Tetzner konnten sich selbst davon überzeugen, wie vertrauensvoll der rheinische Baumschuler in die Zukunft schaut und dieses Be wußtsein möge Ihnen eine Vergeltung sein für all Ihre Arbeit, die Sie und die Abteilung für unseren Beruf geleistet haben. Melden Sie bitte Herrn Boettner, Dr. Ebert und Herrn Berndt, daß wir uns atif dem richtigen Wege befinden, um wieder zu gesunden und somit für unser Teil den Bedarf Anmerkung der Schriftleitung zu Vorstehendem: Es ist darauf aufmerksam zu machen, daß jetzt schon der Käufer berechtigt ist, gemäß den Bestim mungen der Güteklassen und Normalmaße für Baumschulerzeugniste die Angabe der Unterlagen auf der Rechnung zu verlangen. Desgleichen ist die Angabe der Unterlage auf dem Markenetikett mög lich. Eine allgemeine Vorschrift des Reichsnähr standes sür die Angabe der Unterlagentype kann aber noch nicht ergehen, weil durchaus noch keine Ucbersicht über den Bedarf an Obstbäumen in den verschiedenen Typen zu schaffen ist. Eine gerechte Beurteilung dieser Frage darf auch nicht übersehen, daß schon jetzt in der Forderung „Zwergunterlage." und Angabe ob Splittapfel oder Paradies ein großer Fortschritt liegt. Die. Bedeutung reinkloniger Typen ist gewiß hoch zu schätzen, sie darf aber auch nicht überschätzt werden Und allgemeine Fehler bei der Planung und Ausführung von Obstanlagen dürfen Nicht auf das Konto „Unterlage" oder „Baumschule" geschrieben werden, ein Fehler, der oft gemacht wird. Die Anzucht des Sortiments auf den verschiedenen Untcrlagentvpen erschwert den Baumschulbetrieb und erhöht dessen Wagnis ganz außerordentlich, so daß erst ein bestimmter Abschluß der Unterlagenforschungsarbeiten erreicht werden muß, damit die Baümschulen übersehen können, was tatsächlich gebraucht wird und mit wenigstens einiger Sicherheit auch absetzbar ist. Licferungsspcscn In verschiedenen Fällen ist fcstgestellt worden, daß Baumschulen in Anzeigen oder Preislisten fracht- und verpackungsfrei anbieten. Einzelne Baumschulen haben hierbei die Preise an gemessen erhöht und sie waren deshalb guten Glaubens, daß es unter dieser Voraussetzung zu lässig sei, spesenfreie Lieferung anzubieten. Der. artige Angebote sind unzulässig. Die Lieferungsbedingungen der Fachgruppe Baumschu len im Reichsnährstand sehen vor, daß der Versand auf Rechnung und Gefahr des Bestellers geschieht und die Verpackung zu den Selbstkosten für Mate rial und Arbeitslohn berechnet wird. (Man beachte aber die Sondersälle „50-km-Freizone" und Hiernach ist es Pflicht der Baumschulen, die Die längere Lebensdauer von Pfirsichsämlingen Baumschulkulturen bei der einschlägigen Anstalt des gegenüber den aus „Psirsichsämling" veredelten stand als markenfähig anerkannten Baumschulen Das erste Verzeichnis ist erschienen. Mit der Ver sendung würde beauftragt: Ernst Aster-Schoel, Gartenbauinspektor, Bad Kösen, Berbigstraße 3. Preis 60 Es wird wiederholt darauf hingewieken, dass Er- zeuzcrpreise nur diesem Kreise der markenfähigcn Baumschulen angcboten und eingeränmt werden dürfen, Verstösse sind strafbar. Tie Anschaffung des Verzeichnisses ist daher dringlich geboten. Nachträge werden laufend im amtlichen Organ des Gartenbaus, „Die Gartcnbauwirtschaft", ver- öffentlicht. Berichtigung betr. Baumschulen der Staatlichen Lehranstalten In der diesbezüglichen Mitteilung der „Garten bauwirtschaft", Seite „Die Baumschule Nr. 3", vom 21. Hornung d. Js. ist der Satzteil „einschl. der Baumschulen der Staatl. Lehranstalten" zu streichen. Die Baumschulen dieser Anstalten sind Lehr mittel derselben. Sie sollen den Rahmen des Lehr zwecks nicht mehr überschreiten. Sofern sie den Bedingungen des Markenetiketts entsprechen, unter stehen sie den diesbezüglichen Disziplinen über die Führung des Markcnetiketts, sofern die Marken fähigkeit anerkannt worden ist; sie werden nur nicht in das Verzeichnis der markenfähigen Baumschulen aüfgenommen, damit sie nicht als im Wettbewerb der Berufsbaumschulen stehend erscheinen. Hebung die gesamte Erzeugung. Die Jnvergleich- licheN Abwärtsbewegung, die uns seit Jahren be- setzung mit den bisherigen Ermittlungen verursachte ängstigte, ein Half geboten hat. Nun geht es wieder naturgemäß eine starke Arbeitsvermehrung. Sow ' — — " Unsere Pfirsichs orten sind starde. Man kann sie daher nur ungeschlechtlichem Wege (durch sog. Veredlung) sortenrein erhalten. Es liegt im Interesse der Pfirsichanbauer, vor Anpflanzen von Sämlingen sog. „Kernechter" zu Man kann zwar „kernechte" Pfirsichsorten z ü ch - t e n. (Die meisten Psirsichsorten sind selbstsrucht- bar.) Die Gewinnung von unbedingt zuverlässigem Saatgut von solchen, bisher noch nicht vorhandenen, konstanten Pfirsichsorten wäre dann eine Ver trauenssache. Sie würde voraussetzen: isolierte, vor Fremdbefruchtung absolut gesicherte Blockpflanzun gen von „Mutterbäumen" ein und derselben kon stanten Sorte oder aber eine blütenbiologisch ge sicherte Eigenbestäubung. Solche Züchtungen sind aber nicht unbedingt notwendig, weil sich der Pfirsich bequem unge schlechtlich vermehren läßt. „Frachtausglcich"). Preise und Preisspannen für Baumschulerzcug. Nisse — hier Gruppencinteilung von Zicrgehölzm Anfrage einer Landcsbauernschaft: Bei der Nachprüfung von Angeboten sind wir darauf ge stoßen, daß eine Reihe von Ziersträuchern, darunter auch hekanntere, nicht in der in Nummer 29 der „Gartenbauwirlschaft" veröffentlichten Gruppenein teilung enthalten sind. Als Beispiele seien genannt: Liemstw, LImenomeles jsponics, ^mpelopsis, polzc^onum, ^ristvlocbis, ?runus serrulats, Prunus acicka, ääaxnolien, ftvcium, Viburnum Lsrlesii, V. lentsxo, V. rdytiäopbyllum, Lletkra, Ospstne, Oxockorcks, Lbionsntlius, ^ctinickis, fssminum, Vitis Loixnetise, /Aprica, Lsburnum ^äsmü, L. >Vstererü, lleäyssrum, Nalimocken- ciron, llamsmelis usw. Zu welchen Gruppen gehören diese Ziersträucher und Schlingpflanzen? Welche Preise müssen minde stens für sie und die sonstigen nicht genannten Zier gehölze gefordert werden? In diesem Zusammenhang bitten wir um Mit teilung, ob die Gruppeneinteilung, wie sie in Nr. 29 der „Gartcnbauwirtschaft" veröffentlicht worden ist, rechtswirksame Bedeutung hat. Die Gruppeneintei lung ist in dem gelben Heftchen „Zusammenstellung der gesetzlichen Anordnungen über Preise und Preisspannen sür Baiimschulerzeugnisse", das der Reichsbeauftragte für die Regelung des Absatzes von Gartenbquerzeugnissen herausgegeben hat, nicht enthalten. Daraus kann wohl geschlossen wer den, daß die in der „Gartcnbauwirtschaft" Nr. 29 veröffentlichte Gruppeneinteilung keine rcchtswirk- same Bedeutung hat, sondern nur einen Anhalt dafür geben soll, sür welche Ziersträucher die in Nr. 28 der „Gartcnbauwirtschaft" veröffentlichten Richtpreise gelten sollen? Antwort! Die nichtberücksichtigten Gattungen bzw. Arten von Ziersträuchern, ferner die Erzeug nisse, für die Güteklassen noch nicht festgesetzt sind, z. B. Nadelhölzer (mit Ausnahme von Nadel- Hölzer-Heckenpflanzen), unterliegen der freien Preisbildung. Die unterste PrciSgrnPpe darf bei Ziersträuchern aber in keinem Fall unterboten wer den. Offensichtlichen Schleuderangeboten in besseren Ziergehölzen ist jedoch ebenfalls mit allen zu Ge ¬ bote stehenden Mitteln entgegenzutreten, weil seds Preisschleuderei die Zuverlässigkeit der Güteklassen sortierung gefährdet. Eine Gefährdung der Güte klassen werde ich aber unnachsichtljch verfolgen, um den Verbraucherschutz durchzusetzen. Es wird auch zukünftig nicht möglich sein, alle Baumschulerzeug nisse mit Preisen zu versehen und zu binden, weil die außerordentliche Vielgestaltigkeit dieser Erzeug nisse dies verbietet. Nach Auffassung des Reichs nährstandes sind alle im amtlichen Organ des Gartenbaues „Die Gartenbauwirtschaft" in Nr. 28 und 29/1934 veröffentlichten Preise für Baumschul erzeugnisse rechtswirksam (Ausnahme Nadelhölzer). Es ist der Sinn des Abschnittes IV der Anord nung des Reichsnährstandes vom 6. 7. 1934, eins dem praktischen Bedürfnis der Verbraucher wie ins besondere auch der kleinen Baumschulen dienende Preisliste für die handelsüblichen Größen und Stärken einschl. der handelsüblichen Staffelungen des Zehnstück- und Einstückpreises, zur Verfügung zu stellen. Diese erweiterte Preisliste hat die Wirksam keit der amtlichen Durchführungsbestimmung zu den grundlegenden, rechtswirksamen Anordnungen des Reichsnährstandes. Angesichts der leider noch un günstigen Absatzlage für Erzeugnisse des behörd lichen Bedarfs, im besonderen also auch bei Zier sträuchern, wäre es m. E. zur Zeit zu empfehlen, bei derartigen Erzeugnissen, die möglicherweise mangels Absatzes nach Ablauf der Frühjahrsver sandzeit in großen Mengen und erheblichen Werten vernichtet werden müssen, Angebote für wirklichen Großbedarf als Sonderfälle mit billigerer Preis stellung ausnahmsweise zuzulassen. Derartige Groß bedarfsangebote dürften aber niemals eigenmächtig von Seiten der Baumschulen, sondern nur unter Zustimmung des Reichsnährstandes erfolgen, an derenfalls wären solche als Zuwiderhandlungen ge gen die Anordnungen des Reichsnährstandes zu be strafen. Ich bitte, jeder mißverständlichen Auffas sung über die Rechtswirksamkeit, Sinn und Ziel der Anordnungen und Durchführungsbestimmungen des Reichsnährstandes entgegenzutreten. Dies gilt im besonderen hinsichtlich des Begrif fes „Richtpreise". Es ist bekannt, daß beispielsweise in Gartenbauerkreisen über „Richtpreise" eine Auf- Gukachken des Fachgebietes Baum schulen des Reichsnährstandes über wichtige Baumschulfragen Frage: Können Wildlings- und Ziergehölzbaum schulen auch die Markensähigkeit erwerben, und dürfen solche Erzeugnisse das Markenetikett tragen? Antwort: Es wird auf die zahlreichen einschlägigen Veröffentlichungen in diesem Organ verwiesen. Be sonders wichtig war zu dieser Frage die Veröffent lichung in „Gartenbauwirtschaft" vom 8. Neblung (November) 1934 „Baumschule Nr. 23": Anwen dung des Markcnetiketts bei Alleebäumen, Zierbäu men, Ziersträuchern, größeren Heckenpflanzen und Bund-Etikettierungen. Die Markenfähigkeit darf für alle Baumschulerzeugnisse deutscher Herkunft Verwendung finden, für die vom Reichsnährstand Güteklassen und Grundmaße festgesetzt worden sind. Güteklassen sind festgesetzt für die Erzeugnisgruppen Obstbäume, Beerenobst, Rosen, Alleebäume, Zier bäume und Ziersträucher, Heckenpflanzen, Wild linge, Gehölzjungpflanzen, Freiland-Rhododendron und -Azaleen. Hiernach kann also jede Wildlings-, Gehölzjungpflanzen- und Heckenpflanzenanzucht sehr wohl markenfähig werden, sofern sie die Voraus setzungen der „Einheitsbestimmungen für die Ver leihung und Verwendung des Verbandsgerichtes für „Deutsche landwirtschaftliche Markenware" bei Baumichulerzeugnisieu" erfüllt. Der Antrag über öffentlichten Richtpreisen selbstverständlich in glei- ! cher Weise Folge zu leisten ist, wie seinen übrigen Anordnungen. Es bedarf wohl gegenüber der Lan- dcsbauernschaft keines besonderen Hinweises dar über, daß die völlige Neugestaltung der Belange des Äaumschulwesens durch die rechtswirksamen An ordnungen des Reichsnährstandes eine gewisse Zeit zur geistigen und praktischen Erfassung seitens der Angehörigen bedürfen. Kleine Fehler und Unstim migkeiten bitte ich daher nur mit Vermahnungen und Verwarnungen zu ahnden und die erzieherische Wirkung in den Vordergrund zu stellen. Wenn aber eine offensichtliche Absicht der Widersetzlichkeit gegen meine Anordnungen seitens der Landesbauernschaft festgestellt wird, dann ersuche ich alle zu Gebote stehenden Mittel rücksichtslos anzuwenden, um mei nen Anordnungen Geltung zu verschaffen. Markenelikett und Unkerlageangabe Wir Erwerbsobstbauern begrüßen das Schaffen des Markenetiketts, wodurch uns die äußere gute Qualität beim Kauf unserer Bäume garantiert wird. Der Einfluß der Unterlagen aus unsere Edel sorten ist von größter Bedeutung und daher in allererster Linie ausschlaggebend für den Erfolg unserer Pflanzungen. Durch meine Tätigkeit als staatlich gepr. Obst baumwart in Großobstplantaqen bei Domänen und Gütern, daß selbige Obstzüchter es sehnlichst ver langen, wie von den Markenetikett führenden Baumschulen gleichzeitig die genauen Unterlagen des betr. Baumes auf dem Markenetikett anzu geben, damit uns die Echtheit der Unterlage unter allen Umständen garantiert wird. Die Angabe auf „Doucin" oder auf „Paradies" Es wird auch darauf hingewiesen, daß diejenigen verlässigen Versuche hierüber. Betriebe, die ihrer diesbezüglichen Pflicht genügen, es zukünftig ablehnen, sich an kollegialen Spenden zugunsten Hagelgeschädigter zu beteiligen, weil es eben Pflicht jedes Berufskameraden ist, sich gegen Schädigungen, für die eine Versicherungsmöglichkeit besteht, zu schützen. genügt nicht. Wir wollen die Unterlagen-Nummer garantiert haben. Diese Garantie halten wir für wichtiger als die Garantie für fünf Kronentriebe, für von unten gegebene Hoch- und Halbstämme bzw. für drei Kronentriebe bei oben veredelten einjährig Stellungnahme zu „Kernechte Pfirsiche" Anmerkung der Schriftleitung. Jeder verantwortungsbewußte, geschulte Baumschulpraktiker muß es ablchnen, in Pirsichsämlingen mit Sortenangaben eine den veredelten Bäumen innerlich gleichwertige Ware zu erkennen. Da sich in letzter Zeit gewisse Pflanzenvertreiber — nicht Baum schulen von Ruf — mit sog. „Kcrnechten" Pfirsichsämlingen unter Sortenangabe immer mehr breit machten, mußte diesem Unfug ge steuert werden. Wir geben nun noch im Anschluß an die Stellungnahme der Fach gruppe Baumschulen eine solche des Züchtungsforschers Prof. Dr. Rudloff- Geisenheim bekannt, die es ebenfalls ablehnt, Pfirsichsämlinge unter Sortenangabe als fortenreine Baume anzuerkennen. ' „Die sog. kernechten Pfirsiche sind nicht „kern echt", d. h. sie geben bei geschlechtlicher Fort pflanzung keine völlig einheitliche Nach kommenschaft. Die Sämlinge solcher „Kern- echter" können bestenfalls den Ausgangspflanzen ähnlich sein, einzelne können ihnen gleichen. Die Nachkommenschaften sind also Popuiatio- nen (Gemische verschiedener Typen), sie dürfen nicht als Sorten bezeichnet werden. Begründung: frage ergibt die Aufgabe, auf diesem Gebiete im Sinne der Erzeugungsschlacht die noch zu lösenden Fragen zu klären und für eine restlose Bedarfs deckung in hervorragender Güte zu sorgen. Im Laufe der Versandzeit ist ein sehr gespanntes Ver hältnis zwischen den Wildlingspreisen und den Obstbaumpreisen eingetreten. Die Anbauer führten aus, daß bei den erhöhten Anforderungen, die an die Qualität der Wildlinge gestellt werden, ferner bei den großen Ernteausfällen 1934, die Preise un möglich gesenkt werden könten. Es wird besonders auf die Notwendigkeit hingewiesen, in der Anzahl der Wildlingstypen und der Heranzucht bester Wildlinge größte Sorgfalt aufzuwenden. Die sach gemäße Auspflanzung von Mutterbäumen sür Wildlings-Samengewinnung ist zu fördern. Gestehungskosten Scholz-Coswig berichtete über seine Arbeiten über die Gestehuugskoslencrmittlung. Die Fach gruppe erklärt sich mit den grundsätzlichen Fest legungen über die Faktoren der Gestehungskostcn- ermittlung einverstanden. Aus diesen Arbeiten wer den sich wertvollste Ausschlüsse über Preisgestaltung und Betriebswirtschaft ergeben. Sonderbericht folgt. Aufschulungs-Erhebung Die Ergebnisse der Aufschulungserhebung teilte Professor Maurer-Dahlem mit. Durch die infolge des Reichsnährstandsgesetzes erreichte Beseitigung des Außenseitertums umfaßt nunmehr diese Er ¬ der sassung weit verbreitet ist, daß dies Preise seien, nach denen sich kein Mensch ernstlich zu richten ,, braucht. Die Ausfassung des Reichsnährstandes über ° Richtpreise geht aber dahin, daß den von ihm ver- Feststellung des gesamten Verkaufsbestandcs bs schränken. Die vergleichenden Fragen nach Ueber- „ „ . ... bedarf oder Fehlbedarf werden erst dann zuver- des deutschen Volkes sicherstellcn können. Unsere lässig ausgewertet werden können, wenn die Schu- Parole aber heißt „Vorwärts'" ?eter Picolin, lung über Wert und Nutzen der berusstatistischen Verzeichnis -er vom Reichsnähr-