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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 52.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193500003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19350000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 52.1935
-
- Ausgabe Nummer 1, 5. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 2, 10. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 3, 17. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 4, 24. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 5, 31. Hartung (Januar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 6, 7. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 7, 14. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 8, 21. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 9, 28. Hornung (Februar) 1935 -
- Ausgabe Nummer 10, 7. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 11, 14. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 12, 21. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 13, 28. Lenzing (März) 1935 -
- Ausgabe Nummer 14, 5. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 15, 11. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 16, 18. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 17, 25. Ostermond (April) 1935 -
- Ausgabe Nummer 18, 2. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 19, 9. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 20, 16. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 21, 23. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 22, 30. Wonnemond (Mai) 1935 -
- Ausgabe Nummer 23, 6. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 24, 13. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 25, 20. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 26, 27. Brachmond (Juni) 1935 -
- Ausgabe Nummer 27, 4. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 28, 11. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 29, 18. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 30, 25. Heumond (Juli) 1935 -
- Ausgabe Nummer 31, 1. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 32, 8. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 33, 15. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 34, 22. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 35, 29. Ernting (August) 1935 -
- Ausgabe Nummer 36, 5. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 37, 12. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 38, 19. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 39, 26. Scheiding (September) 1935 -
- Ausgabe Nummer 40, 3. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 41, 10. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 42, 17. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 43, 24. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 44, 31. Gilbhart (Oktober) 1935 -
- Ausgabe Nummer 45, 7. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 46, 14. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 47, 21. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 48, 28. November 1935 -
- Ausgabe Nummer 49, 5. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 50, 12. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 51, 19. Dezember 1935 -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Dezember 1935 -
-
Band
Band 52.1935
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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des Innern folgendes vev waltschaft. 8 4 Auf die Beamten n) b) c) -Y Wirkungen der vergangenen Mißwirtschaft 1935 Ium Ist Reichsgartenbautag in Hamburg Der Reichsbauernführer Sonntag, dem 18. 8. 1935 erfolgen, während die vorhergehenden und nach folgenden Tage öffentlichen Tagungen und Besichti- werden. Der Verfasser. Clemens 1. 2. Berlin, im Juni 1935. Verlag und Schristleitung. ch e) (Reichsgesetzbl. i S. des Reichsministers ordnet: Die Zustellungen (8 133 des Reichsbeamten gesetzes) werden ausgeführt: ksrauLgsgsksn vom Verein cisvwcksr korsnkrsuncis rvm Vorrugrprsiss von k/^. 2.ZO rrgl. Porto u. Vpckg. sntgsg. Gärtnerische Verlagsgelellschskt m» b. ösrlin 61, Vorckrtr. 71 vom 1. 5. 33 bis 39. 4. 34 . . Summe: Abzusetzen 10 v. H. der unter ci) gen. Summe: . . Im weiteren Verlauf der Versammlung werden drei Hauptreferate gehalten, und zwar: Lagesfolge: Eröffirung: Präsident Boettner. Geschäfts- und Rechenschaftsbericht: Müllerklein. Kaffenbericht: M. Krügler. zuerhalten. Wir erklären noch ausdrücklich, daß es uns fern gelegen hat, irgendwie den Ruf und das Fort kommen Les Herrn Otto zu beeinträchtigen. Vorerst kommt es darauf an, daß jeder Betriebs inhaber Prüft, wie er seine Teilnahme im Hinblick auf seine Betriebsführung zeitlich ermöglichen kann er von dieser Befugnis keinen Gebrauch, so ernennt der Reichsminister für Ernährung und Landwirt schaft auf Antrag des Reichsbauernführers den Un tersuchungsführer und den Beamten der Staatsan- Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der Deut schen Gartenbauwirtschaft wird in Verbindung mit dem 1. Reichsgartenbautag gleichfalls Tagungen durchführen. Auch der Reichsverband der gartenbaulichen Pflanzenzüchter wird eine Haupttagung zur gleichen Zeit abhalten. zu helfen. So hat der Nationalsozialist in der kurzen Zeit seiner Herrschaft die große Kluft zwischen Stadt und Land überbrückt. Jeder Volksgenosse weiß heute, daß er nicht allein dasteht, sondern daß die Volksgemeinschaft auch für ihn da ist, wie er ihr zu dienen und für sie zu leben hat. Das nationalsozialistische Deutschland ist durch den Führer zu einem Block zusammenge schweißt worden. Unter den lebendigen Kräften der Idee von Blut und Boden wird das Reich in Kraft und Einheit Jahrtausende überdauern. fritr Trabant. Es lockt nicht nur die Ausstellung „Planten un Blomen an der Waterkant", die von der Stadt Hamburg gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Gartenkultur veranstaltet ist, sondern es bieten auch die bedeutenden Gartenbaubetriebe, die An baugebiete der Baumschulen, des Obstes und Ge müses in Hamburg und seiner Umgebung außer ordentlich wertvolle Besichtigungsziele. Das Stu dium des Hafenbetriebes weitet zudem den Gesichts punkt. Den Abschluß der Veranstaltungen wird vorans sichtlich eine Helgolandfahrt darstellen. und inwieweit es ihm möglich ist, Glieder seiner Gefolgschaft teilnehmen zu lassen. Das Ziel jedes Gartenbauers im Ernting (Augusts ist: Hamburg! Reichshauptabteilung HL 9 I. A.r ?rok. Dr. 8bert. V/ir nskmsn nocb sinigs ksrtsüvngsn von Plicktmitgüscksrn auk cios Kolenjahrbuch 1935 „Dio Aufgaben der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst in der Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiete Deutscher Gartenkultur": Dir. Gunder, stellv. Bors, der Deutschen Gesell schaft für Gartenkunst. (Säule I.) „Die Vereinstätigkeit im Land": Prof. Dr. und II": Clemens Müllsrklein, Leiter der Säule III. Aussprache. Schlußwort: Präsident Boettner. 11,30 Uhr: Eröffnung der Rosensonderschau. 17.00 Uhr: Teilnahme an der aus Anlaß der Niederdeutschen Gartenfchau „Planten un Blomen" stattsindenden Festver sammlung der 2. Jahrestagung, ver anstaltet von der Freien Reichs- und Hansestadt Hamburg und der Deut schen Gesellschaft für Gartenkultur. Die offiziellen Einladungen zur 2. Jahreshaupt versammlung sind den Mitgliedern der Gesellschaft rechtzeitig zugegangen. Zur Festversammlung spricht Herr Prof. Wiepking-Jürgensmann vom Institut für Gartengestaltung, Berlin-Dahlem über „Mensch und Pflanze".- Die Veranstaltung ist öffentlich und eintrittsfrei. Insbesondere wird erwartet, daß alle Gartenbauer aus Hamburg und (Schluß Seit« 10) 8 1 des Reichsnährstandes findet c) 50 v. H. der Erzeugung an Obstkonserven in der Zeit Verordnung über das Oienstsirasrecht für die Beamten des Reichs» nährfiandes vom 8. 6. 8 5 (1) Dienststrafverfahren, die auf Grund des 8 17 Abs. 1 der Ersten Verordnung über den vorläufigen Ausbau des Reichsnährstandes vom 8. 12. 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 1060) bereits vor dem Inkraft treten dieser Verordnung von den zuständigen Lan desbehörden eingeleitet worden sind, werden von diesen nach den bisher gültigen Vorschriften zu Ende geführt. (2) Bei neuen Dienststrafverfahren findet diese Verordnung auch auf solche Dienstvergehen Anwen dung, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung begangen sind. Ebert, Leiter der Säule II der Deutschen Ge sellschaft für Gartenkultur. 3. „Die Arbeitsgemeinschaft der Pflanzen-Gesell- schaften und ihre Beziehungen zu Säulen I Bekannimachungen -er Deutschen Gesellschaft für Garienkuttur 2. Jahreshauptversammlung der Deutschen Gesellschaft sür Garten Kultur e. V. 8 6 Der Reichsminister für Ernährung und Land wirtschaft erläßt die zur Durchführung und Ergän zung dieser Verordnung erforderlichen Bestim mungen. Berlin, den 8. 6. 1935. Der Reichsminister sür Ernährung und Landwirtschaft ft. sVsltker Darre. Erklärung Mit dem Aufsatz unter der Ueberschrift „Schäd ling des Berufes", der in der „Gartenbauwirtschaft" vom 15. 11. 1934 erschienen ist, wurde lediglich der Zweck verfolgt, erneut zum Ausdruck zu brin gen, daß der Gartenbau zur Landwirtschaft im weiteren Sinne, nicht zum Gewerbe im Rechtssinne, gehört. Auf Grund einer Aussprache mit Herrn Oskar Otto in Liegnitz haben wir fest-gestellt, daß er stets rn dieser grundsätzlichen Berufsauffassung mit uns einig war und noch ist, Auf Grund der 88 1, 10 des Gesetzes über den sührers und des Beamten der Staatsanwaltschaft vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes und (8 85 des Reichsbeamtengesetzes) betrauen. Macht Maßnahmen zur Markt- und Preisregelung sür , - ' Wir haben daher keinen Grund, die gegen ihn gungsfahrten der einzelnen Fachgruppen dienen erhobenen vorwiegend auf bei Lem Verfahren vor dem Landeserbhofgericht in Celle entstandenen Mißverständnissen beruhenden Vorwürfe aufrccht- Der Reichsbauernführer R- Walther Dartt hat Die genauere Uebersicht über die Einzelveranstal- die Genehmigung erteilt, daß für den gesamten Er- tungen wird baldmöglichst bekanntgegeben. Das werbsgartenbau in der Zeit vom 16. bis 20. 8. 1935 gleiche gilt sür die Organisation von Sonderzügen in Hamburg der 1. Reichsgartenbautag stattfinden und -führten. wird. Die Hauptkundgebung wird am " " " Die Deutsche Gesellschaft für Gartenkultur e. V., Berlin, ladet hierdurch zur 2. Jahreshauptversamm lung sür Sonnabend, den 29. Juni 1935, ein. Die Die Hauptabteilung I des Reichsnährstandes be- Tagung beginnt um 9 Uhr in den Räumen der - ...... - . . . - „Bauernschänke" auf dem Gelände der Nieder ¬ deutschen Gartenschau „Planten un Blomen". landwirtschaftliche Erzeugnisse Pom 13. 9. 1933 626) wird mit Zustimmung Anordnung Ar. 11 der Hauptverejnigüng der Deutschen Gartenbauwirtschast Betr.: Regelung der Erzeugung von Obstkonserven im Kontingenksjahr 1935 - Vom 24. Juni 1935 das Dienststrafrecht der Reichsbeamten, einschließlich der Vorschriften über die vorläufige Dienstenthe bung, sinngemäß Anwendung, soweit nicht nach stehend etwas anderes angeordnet wird. 82 Die im Reichsbeamtengesetz der obersten ReichS- behörde vorbehaltenen Befugnisse nimmt der Reichs bauernführer wahr; er bestimmt auch, wer Dienst vorgesetzter im Sinne des 8 80 des Reichsbeamten gesetzes ist und welche Dienststellen des Reichsnähr standes die im § 81 Nrn. 2, 3 desselben Gesetzes vorgesehenen Befugnisse ausüben. 83 Der Reichsbauernführer kann Beamte des Reichs nährstandes mit den Aufgaben des Untersuchungs- absichtigt ebenfalls, die Gefolgschaft des Gartenbaus in großem Umfange zusammenzurufen. Es muß schon jetzt die Erwartung ausgesprochen werden, daß die Betriebssührer Mitgliedern ihrer Gefolgschaft die Teilnahme nicht nur ermöglichen, sondern sie in jeder Weise fördern. durch eingeschriebenen Brief gegen Rückschein oder durch persönliche Uebergabe an den Empfänger gegen Empfangsschein oder, wenn der Emp fänger die Annahme verweigert, durch An fertigung einer Niederschrift darüber oder nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung über Zustellung von Amts wegen oder an Behörden, Reichsnährstandsdienststellen oder Beamte der Staatsanwaltschaft auch durch Vorlegung der Akten mit den Urschriften der zuzustellenden Schriftstücke; der Empfänger hat den Tag der Vorlegung in den Akten zu ver merken. Ui N.-Ds. Ur N.-Ds. Grundkontingent *). RNVbl. S. 175. In obigen Zahlen sind lediglich Obstkonserven in luftdicht verschlossenen Behältnissen einschl. Obst mark, jedoch ausschl. Preißelbeeren, enthalten. Das Erzeugungskontingent 1935 eines Betriebes wird errechnet, indem das Grundkontingent 1935 einen Zuschlag oder einen Abschlag erfährt, der nach den folgenden Gruppen bis D gestaffelt ist. Die Einordnung des Betriebes 'in die Staffelung erfolgt lediglich auf Grund der Erzeugung in der Zeit vom 1. 5. 1933 bis 30. 4. 1934. Hiernach ge hören zur Gruppe Großbetriebe mit mehr als 500 000 i/r N.-Dosen Erzeugung an Obstkonserven, Gruppe 8: Mittelbetriebe mit mehr als 250000 bis einschl. 500 000 */r N.-Dosen Erzeugung an Obstkonserven, Gruppe L: Kleinbetriebe mit mehr als 85000 bis einschl. 250 000 Ui N.-Dosen Erzeugung an Obstkonserven, Gruppe D: Kleinstbetriebe unter 85000 */r N.-Dosen Erzeugung an Obstkonserven. Das Erzeugungskontingent 1935 beträgt: bei Grupps 95 v. H. des Grundkontingents 1935 bei Gruppe 8: 98 v. tz. des Grundkontingents 1935 bei Gruppe L: 103 v. H. des Grundkontingents 1935 bei Gruppe D: 108 v. H. des Grundkontingents 1935 III. Erlöschen der Zufatzkontingente Die im Kontingentsjahr 1934 erteilten Zusatz- und Ausfuhr-Zusatzkontingente erlöschen mit Ablauf deL Kontingentsjahres 1934 am 30. 4. 1935, soweit nicht den Mitgliedern besondere Verflichtungen bei der Erteilung der Zusatzkontingente auferlegt wor den sind. Die Zusatzkontingente dürfen daher bei der Berechnung des Erzeugungskontingents 1935 nicht in Ansatz gebracht werden. IV. Herstellung für die Ausfuhr Verarbeitungsbetriebe, die im Kontingentsjahr 1935 Obstkonserven in das Ausland ausführen wol len, können hierfür ein besonderes Aussuhrkontin- gent beantragen. V. Meldung über die errechneten Grund- und Er zeugungskontingente Jedes Mitglied hat das Grundkontingent und das Erzeugungskontingent 1935 aufdem von der Haupt vereinigung vorgeschriebenen Meldebogen (Kontin- der völkischen Erneuerung und Zukunft unse res Volkes ist aber wahrer Nationalsozialis mus, und so ist die Bodenfrage auch das Kernstück des deutschen So zialismus. Während früher mit den Er zeugnissen unseres Bodens spekuliert werden konnte, sind sie heute durch den deutschen Sozia lismus zu unantastbaren Gütern der Volks ernährung geworden. Ein Volk kann nur frei sein, wenn es in der Lage ist, sich selbst zu er nähren. Der deutsche Gärtner und Bauer, der seine Scholle in harter und mühevoller Arbeit bebaut, ist darum der beste Diener seines Vol kes, und die Erzeugnisse seines Fleißes sichern die Ernährung unseres Volkes. An dieser hohen und verpflichtenden Auf fassung des Begriffes Sozialismus scheiden sich denn auch die Geister grundsätzlich. Auch der Marxist glaubte ja Sozialist zu sein. Sein Sozialismus war aber nicht ein nimmermüdes Dienen für das Ganze, sondern bestand nur im Aufreizen der Klassengegensätze, er verband nicht zum Ganzen, "sondern er trennte. Er war nicht bodenständig, sondern mußte zwangsläufig international sein, weil Lei ihm Besitz ein Verbrechen und nicht eine Verpflichtung war. Der kapitalistische Liberalismus wiederum kannte nur ein Wirtschaftsprinzip, und das hieß: „Erwirb für dich selbst so viel wie möglich. Was aus dem anderen wird, soll dir gleich sein." Der Begriff der Gemeinschaft ging ihm vollständig ab. Aus seinem vielfach nicht erarbeiteten, sondern sehr häufig nur erspekulierten Besitz leitete er lediglich die Berechtigung ab, noch mehr für sich und nur für sich erraffen zu dürfen. Diesen beiden, Marxismus und Liberalismus, steht in unversöhnlichem Gegensatz der Sozialis mus des Nationalsozialismus ge genüber, für den Besitz höchste Ver pflichtung gegenüber dem Volks ganzen, gegenüber der blutsmäßigen Ge meinschaft aller Deutschen bedeutet. Den na tionalsozialistischen Gärtner verpflichtet sein Besitz, alles aufzubieten, die Ernährung seines Volkes aus eigener Kraft sicherzustellen, er verpflichtet ihn dazu, der nie versiegende Quell der bluts- und rassemäßigen Erneuerung sei nes Volkes zu sein und er verpflichtet ihn schließlich im besonderen dazu, in seinem treuen Helfer, dem Lehrling oder Gehilfen, den zukünftigen Gärtner auf eigener Scholle zu sehen. Der deutsche Gärtner und Bauer hat in den letzten Leiden Jahren oft genug seinen So zialismus durch die Tat bewiesen. Unerhörte Leistungen hat der gesamte Nährstand im deut schen Winterhilfswerk vollbracht. Obwohl ge rade die Gärtner noch heute unter den Aus- menstellung: a) Lagerbestand an Obstlonserven am 1.5. 1932 '/i N.-Ds- 4- d) 50 v. tz. der Erzeugung an Obstkonjerven in der Zeit vom 1. 5. 32 bis 30. 4. 33 . -, ., N.-Ds. gentsmeldung 1935) zu berechnen und den ausge füllten Meldebogen bis zum 4. 7. 1935 an dis Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirt schaft in Berlin NW. 40, Schliesfenufer 21, einzu reichen. VI. Zuteilung und Uebertragung des Kontingents Das Kontingent gilt nur für den Betrieb. Die Erzeugung von Obstkonserven in anderen als den in dem Meldebogen genannten Betriebs stätten bedarf der vorherigen Zustimmung der Hauptvereinichmg. Die Zustimmung wird grund sätzlich nur beim Vorliegen eines wichtigen Grun des (Betriebsstörungen, Mißernten u. dgl.) erteilt- VII. Ausgleich von Härten Der Vorsitzende der Hauptvereinigung ist berech tigt, beim Vorliegen einer durch besondere Um stände begründeten unbilligen Härte, Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zu ge währen. Der Antrag muß sorgfältig und erschöpfend be gründet sein. Ihm sind alle Unterlagen zum Beweis des Vorliegens einer unbilligen Härte beizufügen. Der Antragsteller ist verpflichtet, die notwendigen Kosten für diejenigen Untersuchungen und Feststel lungen zu übernehmen, die der Hauptvereinigung bei Bearbeitung des Antrags tatsächlich erwachsen. Der Vorsitzende ist berechtigt, das Grund- und Erzeugungskontingent bei Vorliegen eines Miß verhältnisses zwischen dem verliehenen Kontingent und der normalen Leistungsfähigkeit des Betriebes auf die normale Leistungsfähigkeit herab- oder her auszusetzen. VIII. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen die ser Anordnung können mit einer Ordnungsstrafe bis zu 100 000 Kit im Einzelfall bestraft werden. IX. Inkrafttreten Die Anordnung tritt mit dem Tage der Verkün dung in Kraft. Berlin, den 24. Brachmond (Juni) 1935. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbau, Wirtschaft Zoettner. Auf Grund der 88 4, 6, 10 der Verordnung über den Zusammenschluß der Deutschen Gartenbauwirt schaft vom 27. Februar 1935 (RGBl. I S. 343) und der 88 9, 20 der Satzung der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirtschast vom 2. April 1935*) in Verbindung mit 8 2 der vierten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes vom 4. Februar 1935 (RGBl. I S. 170) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichsnährstandes fol gendes angeordnet: Anpassung der Erzeugung von Obstkonserven an den Verbrauch Die Obstverarbeitungsbetriebe erhalten die Be rechtigung, in der Zeit vom 1. 5. 1935 bis 30. 4. 1936 (Kontingentsjahr 1935) diejenigen Mengen an Obst und Südfrüchten — einschl. Obstmark, je doch ausschließl. Preißelbeeren — in luftdicht verschlossenen Behältnissen durch Erhitzen halt bar gemacht als haltbare Lebensmittel in Form von Obstkonser ven in ^/i-Normaldosen (8 3 der Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung vom 8. 5. 1935 — RGBl. I S. 590 —) berechnet, herzustellen, die sich auf Grund der folgenden Vorschriften über die Er rechnung des Gründkontingents und des Erzeu gungskontingents 1935 ergeben. II. leiden, haben sie doch in vorderster Front ge- Grundkontingent und Erzeugungskontiugent 1935 standen, als es aalt, bedürftigen Volksgenossen Das Grundkontingent 1935 eines Obstverarbei- - - tungsbetriebes errechnet sich nach folgender Zusam- . . r/i N.-Ds. . . r/r N.-Ds. IM Betriebssührer! Diese Zeitung gehört auch in die Hände Deiner Gefolgschaft!
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