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Nachrichten für Naunhof Amtlicher Anzeiger Sachs. Landeszeitung SSuftr. Fernsprecher Nr.» für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kletnsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Erscheint wöchentlich dreimal: Diensla-, Donnerstag und Sonnabend, abends 6 Uhr. Bezugspreis vierteljährlich 3 Mb., monatlich Z1 Mk., sdurch die Post bezogen inkl. der Postgebühren 3 Md. 20Pfg. Anzeigenpreis: die sechsgespallene Petitzeile L5 Pfg., auswärts 30 Psg. Amtlicher Teil 50 Psg. Reklamezeile 60 Pfg. Bettagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vor«. , > Im ffalk hvhrnr Dnoo», Nri«g, Streik, Aassperrung, Maschtnenbruch, BetriedsstSiimg «m Betrieb der Druckerei oder unserer Lirferani«, Hal der Bezieher kein«, Anpruch auf Ltesenmg der Zrtiung oder Rückzahlung de, Bezugspreises. - Nr. 90. Mittwoch, den 30. Juli IN9.30. Jahrgang. Amtliches. Auf Marke öl Nr. 6 der roten Karte werden vom 31. Juli bis 4. August verausgabt: 500 § Graupen oder Grütze für 44 Pfg., 250 x Haferstocke« lofe für 31 Psg. oder in Paketen (Preis ist denselben ausgedruckt) 250 § weiße Bohnen für 65 Pfg. und 125 § Suppe in verschiedenen Preislagen. Gleichzeitig werden gegen Abschneiden der Kälfte des Oelab- schnittes für Monat April: 125 s Zuckerhaltig für 20 Pfg. abgegeben. Abgabe an Kändler bei den Warenverteilungsstellen: 30. Juli. Gefäße sind mitzubringen. Grimma 26. Juli 1St9. Der Bezirksverband der Amtshauptmannschaft. Warenoberverteilungsstelle: L. A. No st. Freilag und Sonnabend, den 1. und 2. August dieses Jahres, gelangen 75 K hiesiges Pökelfchweinefleisch für jeden Kopf und 35 g für jedes Kind unter 6 Jahren, sowie 115 8 ausländisches Pökelfchweinefleisch für jeden Kopf und 55 g für jedes Kind unter 6 Jahren zur Ver teilung. Der Preis beträgt für das hiesige Pökelschweinefletsch für 75 g 45 Pfg., für 35 s 21 Psg. Der Preis für das ausländische PSKelschweinefleisch beträgt für 115 o 1,01 Md. für 55 e 48 Pfg. Fleischselbstoersorg« stad vom Bezug« ausgeschlsflen. Grimma, 25. Juli 1919. 2403 fl. Die Amtshauptmannschast. Beschlagnahme der Frühkartoffelernte ISIS. Alle Frühkartoffeln sind für den Bezirksverband beschlag- nahml. Jede Ausfuhr aus dem Bezirke auch in Kleinen Mengen mit der Bahn oder Geschirr ohne Genehmigung des Bezirksver bandes ist verbalen. Die Kartoffeln sind an die untenstehenden Kommissionäre abzuliefern. Jeder Verkauf und jede sonstige Ab gabe von Kartoffeln an die Verbraucher seitens der Erzeuger ist verboten. Die Beschlagnahme erstreckt sich auf alle Kartoffeln, die bis zum 15. September geerntet werden. Der Köchstpreis für 1 Zentner ist zunächst auf 12 Mk. für den Erzeuger festgesetzt. Kleinhandelspreise werden noch bekannt gegeben. Ausgenommen von der Beschlagnahme find nur die Erträge Dm Flächen unter 200 am bei Erzeugern, soweit sie für den Eigen bedarf des Erzeugers gebraucht werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften find mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. oder mit einer dieser Strafen zu ahnden. Bei Köchsipreisüberschreitungen trifft die Strafe Verkäufer und Käufer. Neben der Strafe können die Vorräte, aus die sich die strafbare Landlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied ob sie dem Täter gehören oder nicht. Kartoffelkommisfionäre find 1. Gustav Wiegner, Wurzen (Fernruf: Wurzen 362), für die Orte: Wurzen, Börln, Dortewitz. Burkart-Hain, Dehnitz, Dornreichen boch, Falkenhain, Frauwalde, Seyda, Knatewitz, Körlitz, Kühnitzsch, Kühren, Weltewitz, Mühlbach, Nemt, Pyrna, Roitzsch, Sachsendorf, Schmölen, Streuben, Trebelshain. Wäldgen. 2. Paul Mal, Nischwitz (Fernruf: Wurzen 243), für die Orte: Böhlitz b. W., Lollmen b. W., Grotzzschepa, Kohburg, Kleinzschepa, Lossa, Lüptitz, Müglenz, Nischwitz, Röcknitz, Thallwitz, Thammenhain, Treben, Votgtshoin, Watzschwitz, Zschorna, Canitz-Wasewitz. 3. Spar-, Kredit- und Bezugsverein Zweenfurth, für die Orte: Attenbach, Bennewitz, Dögnitz, Deuben, Grubnitz, Leulitz, Lübschütz, Machern, Nepperwitz. Plagwitz, Püchau, Zeititz, Beucha, Borsdorf, Gerichshatn, Kleinpösna, Wolsshain, Zweenfurth. 4. Spar-, Kredit- Und Bezuasoereln, Erdmannshain (Fernruf: Naunhof 103), für die Orte: Brandis, Naunhof, Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Cämmerei, Eicha, Erdmannshain, Fuchs hain, Grethen, Grotzsteinberg, Kleinsteinberg, Kllnaa, Köhra, Lind- Hardt, Otterwisch, Polenz, Pomhen, Rohrbach, Setfertshain, Staudt- nitz, Threna. 5. August Geißler, Seelingstädt (Fernruf: Grimma 312), für di« Orte: Trebsen, Altenhain, Bach, Beiersdorf, Böhlen, Burgberg, Koynstädt, Neichen, Nitzschka, Velfchütz, Pauschwitz, Paufitz, Rothers- dorf, Seelingstädt, Malzig, Wedntg, Zöhda. 6. Spar-, Kredit- und Bezugsverei«, Großbardau (Fernruf: Grimma 265), für die Orte: Grimma, Ballendorf, Berndruch, Etzolds- Hain, Förstgen, Glasten, Großbardau, Großbothen, Großbuch, Klein- bardav, Äletndothen, Kössern, Lauterbach, Schaddel. 7. Robert Kießling. Commichau (Fernruf, öffentliche Fern- prechstelle, Commichau), für dleOrie: Großsermuth, Kohnbach, Klein- ermuth, Kötteritzsch, Letsenou, Leupahn, Leutenhain, Möseln, Schön bach, Schwarzbach, Seupahn, Thterbaum, Thumirnicht, Zschehsch. 8. Mar Döge, Terpihsch (Fernruf: Colditz 26) für die Orte: Colditz, Bockwitz, Lollmen, Commichau, Erlbach, Erlln, Sausdorf, Kaltenborn, Koltzschen, Kralapp, Lastau, Meuselwitz, Podelwitz, Raschütz, Rüx, Skoplau, Tanndorf, Terpihsch, Zollwttz, Zschadraß, Zschirla. 9. Bezugs- und Absatzaenossenschait Mutzschen (Fernruf- Mutzschen 7), für die Orte: Mutzschen, Nerchau, Bohren, Böhlitz, Bröhsen, Lannewitz, D«ditz, Dnkwih. Döden, Dorna, Fremdiswalde, Gaslewttz, Gölzern, Gornewitz, Göttwih, Grechwitz, Grottewitz, Kau- dttz, Köfgen, Jeesewitz, Kabitzsch, Kvumichen, Löbschütz, Naundorf, Neunitz. Pöhstg, Prösttz, Ragewitz, Roda, Schkorditz, Schmorditz, Serka, Thümmnh, Wagelwitz, Wetteritz, Würschwitz, Zaschwitz, Zeunitz. Grimma, 23. Juli 1919. ft427 b. Der Bezirkroerband der Amtshauptmannschaft. Verbot imreifeKartoffelnauszuttehmen. Es wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß das Verbot unreife Kartoffeln auszunehmen (Bekanntmachung des Ministeriums vom 5. Juli 1919 in Nr. 153 der Säcks. Staatszeikung von 1917 und der Verordnung über die Kartoffel-Dersorgung vom 18. Juli 1918, Reichsgesetzblatt Seite 737 flg.), auch weiterhin gilt. Die Kartoffeln find sachgemäß zu ernten: die Erzeuger find verpflichtet, die zur Erhaltung und Pflege erforderlichen Kandlungen vorzunehmen. Da die Kartoffeln für die allgemeine Bewirtschaftung beschlag- nahmt find, dürfen die fichergestellten Mengen nicht verbraucht oder beiseite geschafft werden. Der Erzeugerhvchstpreis von 12 Mk. für den Zentner bleibt dis auf weiteres bestehen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. oder mit einer dieser Strafen belegt. Neben der Strafe können die Vorräte, aus die sich die strafbare Kandlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Bet vorsätzlichem Verschweigen, Beiseiteschaffen, Veräußern oder Verfüttern von Vorräten, muß die Geldstrafe, wenn ausschließlich auf sie erkannt wird, mindesten? dem 20fachen Werte der Vorräte gleichkommen, auf die sich die strafbare Kandlung bezieht. Grimma, 23. Juli 1919. ft. 493 Der Bezirksverband der Amtshauptmannschast. Selbstversorgung «it Archrttti-e-M SM ans der -mir 1919. Diejenigen Unternehmer landwirtschaflicher Betriebe, die im Erntejahre 1919,20 Selbstversorger mit Brotgetreide oder mit Gerste sein wollen, haben dies bis zum 1. August 1919 durch schriftlichen , Antrag bei ihrer Gemeindebehörde zu erklären. Wer den Antrag I nicht frist- oder formgemäß stellt, verzichtet hierdurch auf das Recht der Selbstversorgung mit Brotgetreide und Gerste für das Erntejahr 1919/20. Zu der Erklärung ist ein besonderer Vordruck zu benutzen, der bei den Gemeindebehörden entnommen werden kann. Die Gemeindebehörden haben die Anträge gesammelt zusammen mit einer Selbstversorgerliste, die in doppelter Ausfertigung aufzustellen und einzusenden ist, bis spätestens zum 3. August 1919 an die Getreide- geschäftsstelle weiterzuleiten. Als Selbstversorger für Brotgetreide können nur solche Unter- nehmer anerkannt werden, die glaubhaft nachweisen, daß ihre Vorräte an selbsterbautem Brotgetreide (Roggen, Weizen) zur Ernährung aller von ihnen zu versorgenden Personen für die Zeit vom 16. August 1919 bis zum 15. August 1920 ausreichen, d. h. daß 108 ks Brot getreide auf den Kopf vorhanden sein werden. Die Selbstversorgung für Brotgetreide hat sich auf olle Kaushaltsangehörigen zu erstrecken: es Ist nur ausnahmsweise mit besonderer schriftlicher Genehm^ung des Bezirksverbandes zulässig, Kausholtsangehörige von der Brot selbstversorgung ouszuschließen. Als Selbstversorger gelten der Unternehmer des landwirtschaft lichen Betriebes, die Angehörigen seiner Wirtschaft, Naturalberechtigte, soweit sie als Lohn oder Leibgedtnge, Leibzucht, Brotgetreide, Gerste oder daraus hergestellte Erzeugnisse zu beanspruchen haben, ferner alle im landwirtschaftlichen Betriebe ganz oder überwiegend beschäf tigten Personen während der Dauer der Beschäftigung sowie deren Angehörige, soweit sie mit ihnen im gleichen Kaushalt leben und nicht in anderen Betrieben beschäftigt sind. Ueber die Anträge entscheidet der Bezirksverband. Nur bei etwaiger Ablehnung ergeht besonderer Bescheid. Im Falle der Genehmigung erhallen die Selbstversorger sofort Mohlkarten. Der Bezirksoerband behält fich ausdrücklich vor, ev. die Mühle, in der die Selbstversorger ihr Getreide mahlen losten, zu bestimmen. Grimma, 26. Juli 1919. Oetr. 1431. Der Westsächsische Kommunalverband fHr den Bezirksverband Grimma. Herabsetzung der Kundenzahl bei den Fleischereiinhabern. Der Bezirksverband setzt hiermit, um ein Durchkommen auch der kleinen Fleischereien zu ermöglichen, sowie den aus dem Keeres- diensle zurückgekehrten selbständigen Fleischereiinhadern die Fort führung ihrer Betriebe zu erleichtern, mit Ablauf des jetzigen Fleisch, bezugsausweises (3. August 1919) den Kundenkreis der Fleischer im ganzen Bezirke auf 1200 vollkarlenberechtigle Personen (Kinder zu ,, gerechnet) herab. Fleischereitnhader dürfen daher in Zukunft nicht mehr als 1200 Kundenanmeldungen annehmen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe vis zu 1500 Mk. bestraft. Außerdem werden Fleischereiinhaber, die die vorgesehene Ein« schränkung der Kundenzahl nicht vornehmen, über die festgesetzte Köchstmenge hinaus nicht beliefert werden. Grimma, 28. Juli 1919. 2422 P1. Der Bezirksoerband der Amtshauptmannschast. Schutzmannstelle ist hier baldigst zu besetzm. Anfangsgehall 2400 Mk., Endge halt 3600 Mk. Wohnungsgeld für Ledige 400 MK., für Verheiratete 600 Mk. TeiMlngszulagen für Ledige 900 MK., für Verheiratete 1200 MSWr jedes Kind 200 Mk. Probe weise Beschäftigung auf 6 Monate wird bedungen. Die Stelle ist Mtlitäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheines vorbehalten. Bewerbungen find bis 15. August d. I. abzugeben. Naunhof, am 28. Juli 1919. Der Gtadtgemeiuderat. — . Die Besitzsteuer aus den 5. Termin, am 16. Juli d. I. fällig, ist bis St. d. M. an die hiesige Stodtsteuer- einnahme zu entrichten. Nau n ho.f, am 11. Juli 1919. Der Stadtrat. Willer. Die Gemetndeeinkommeusteuer auf den 2. Termin 1919 ist am 30. Juli d.I.,die Staatsgrundsteuer auf den 2. Termin 1919 am 1. August d. I. fällig. Erstere ist bis Sl. August ISIS, letztere bis L4 August L»I9 an die Stadlsteuer-Einnahme zu bezahlen. Naunhof, am 29. Juli 1919. Der Bürgermeister. Der Arbeiterrat. Willer. Thiemann. Stockholzabgave. Die auf den Kahlschlägen der Abt. 22, 28, 29 und 48 anstehenden Stöcke sollen Sonntag, den «. August d. I. zur Selbstgewinnung gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen freihändig abge geben werden. Zusammenkunft früh 7 Uhr auf dem Schlage in Abt. 48 und Borm. 9 Uhr in Abt. 22 am Brandiser Wege. Staatsforstrevierverwaltnng Naunhof, am 29. Juli 1919. WM stf MM »Ms In UsM ILglioke Verrlnsung äer Einlagen mit 4'/,. vbsrtrseunLon Uurob unser portsokvekkonto k-eipriz dio. 10783 sperenkrei. — OvvvliAtrrolt 10—1 vkr. Meine Zeitung für eilige Leser. * Wie aus englischen Kreisen verlautet, war die Entente zu Milderungen bereit, falls Deutschland den Frieden-vertrag ab- gelehnt hätte. * Der italienische Senat erteilte dem neuen Kabinett Nitti «in einstimmiger Vertrauensvotum. , * Die Entente hat ein neues Ultimatum an Ungarn ge richtet und fordert den Rücktritt der Räteregierung. * Präsident Voincars wird Mr die nächste Präsidentenwahl nicht mehr kandidieren. * Die österreichische Friedensdelegatton hat die Entente um Verlängerung der Frist zur Prüfung des FriedensoertrageS gebeten. * Die Entente beabsichtigt, aüch die Warnemünder Fähr schiffe zu beschlagnahmen. Geöffnete Schränke. Die Schleusen find geöffnet, und wie eine Springflut ergießen sich nun die Enthüllungen, die Beschuldigungen und Anklagen über die deutsche Öffentlichkeit. Dem un beteiligten Zuschauer könnte angst und bange werden im Angesicht der furchtbaren Leidenschaftlichkeit, die hier alle Dämme -u überschwemmen droht, weil er noch nicht zu übersehen vermag, ob die Verwüstungen, die sie anrichten mutz, nicht das größere Übel darstellen werden gegenüber der Ermittelung geschichtlicher Wahrheit, um die es den Hauptakteuren, wie sie wenigstens versichern, ausschließlich zu tun ist. Aber «S find ganz elementare Kräfte, die mit der Erzbergerrede vom vorigen Freitag entfesselt worden find; sie zu bändigen dürfte jetzt schwerlich noch einem Sterblichen gelingen. Allen Gegnern des streitbaren ReichsfinammtnisterS voran stürmt sein Vorgänger, Herr Dr. Helfferich. Ihm gelüstet es nach Erzberger- Kopf, und der Zweikampf zwischen diesen beiden wird auch wirklich nickt eher zur Ruhe kommen, als bis einer von ihnen auf der Strecke liegen bleibt. Mit scharfen; Blick erkennt er die schwache Stelle in den Enthüllungen: daS Telegramm der englischen Re gierung an den Vatikan, da- uns bisher nicht mitgeteilt worden ist; eS soll erst nach eingeholter Zustimmung des Papste- veröffentlicht werden. Helfferich stellt fest, daß wir e- hier durchaus nicht etwa mit einem Sckrttt auS der Initiative der britischen Regierung zu tun hatten, daß viel mehr nichts weiter oorlag als die Londoner Antwort auf die bekannte FriedenSnote deS Papstes vom 2. August 1917; baß ferner alle Umstände dafür sprechen, daß diese Ant wort für uns ebenso unbiskutierbar war wie die englisckr